Sönke Rix (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Sönke Rix
Jahrgang
1975
Berufliche Qualifikation
staatlich anerkannter Erzieher, Fachkraft für Berufs- und Arbeitsförderung in der Eckernförder Werkstatt, Mitarbeitervertreter in den Werkstätten im Kreis Rendsburg-Eckernförde
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Rendsburg - Eckernförde
Landeslistenplatz
5, Schleswig-Holstein
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(...) Die SPD wird sich im neuen Kreistag dafür einsetzen, dass die Beteiligung der Eltern an den Schülerbeförderungskosten im Kreis Rendsburg-Rendsburg zurückgenommen wird. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.04.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Rix,

ich will an die Frage des Herrn J. Meyer zum bedingungslosen Grundeinkommen und ihre Antwort darauf vom 5. Februar 2007 anknüpfen. Vielleicht können Sie noch etwas konkreter anhand der nachfolgenden Fragen werden.

1. Wie hoch schätzen Sie den Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung ein, der im Falle einer Einführung des Bürgergeldes auf seine Teilhabe am Erwerbsleben verzichten würde, weil es sich, wie Sie sagen, dann nicht mehr "lohnt", arbeiten zu gehen?

2. Inwiefern ist die Abkoppelung eines Grundeinkommens von der Notwendigkeit der Erwerbstätigkeit arbeitsmarkt- und sozialpolitisch abenteuerlich und ungerecht. Gilt das auch für andere Arten von Einkommen, die ohne jegliche Erwerbstätigkeit erzielt werden, wie beispielsweise für Einkünfte von Millionärserben, die nichts tun, außer das ererbte Geld anzulegen?

3. Welche Vorteile haben sich für Sozialhilfeempfänger ergeben, die aus der Sozialhilfe herausgeholt und in den "Hartz-IV-Topf" hineingesteckt worden sind?

Ich freue mich auf Ihre Antwort!
Antwort von Sönke Rix
14Empfehlungen
21.05.2007
Sönke Rix
Sehr geehrter Herr ,

1. Mir sind keine Schätzungen bekannt, das würde sicher auch von der Ausgestaltung eines bedingungslosen Grundeinkommens abhängen. Ich muss die Frage aber auch nicht beantworten können, wie hoch der Anteil derjenigen sein wird, die vom Grundeinkommen leben und die sich nicht an seiner Erwirtschaftung beteiligen. Ein schlüssiges Finanzierungsmodell müssen diejenigen vorlegen, die dieses System propagieren. Ebenso, wie es eine stichhaltige Darstellung geben müsste, die belegt, dass der komplette sozialpolitische Systemwechsel, den das bedingungslose Grundeinkommen zweifellos darstellen würde, ohne Risiken zu bewerkstelligen wäre.

Aus Gesprächen mit Fachleuten aus der Arbeitsverwaltung und solchen, die sich z. B. um die Qualifizierung von arbeitslosen Jugendlichen bemühen, weiß ich, dass besonders Menschen, die ausschließlich erfahren mussten, dass sie im Arbeitsprozess nicht "gebraucht" werden, sich schnell an einen Zustand gewöhnen, der sie in letzter Konsequenz von Arbeit, sozialem Aufstieg und Wohlstand ausschließt. In solchen Fällen würde ein bedingungsloses Einkommen zu einer "Stilllegungsprämie": Die Empfänger geraten in eine Situation, in der es schwierig wird, sich selbstbewusst und selbstbestimmt eine bessere Lebensperspektive zu erarbeiten. Deshalb halte ich es für richtig, am Ziel "Arbeit für alle" fest zu halten, auch wenn heute niemand versprechen kann, dass es für jeden, der eine Erwerbsarbeit sucht, auch einen Vollerwerbsarbeitsplatz gibt.

2. Ich halte eine Gesellschaft, in der jeder sich nach seinen Kräften und Möglichkeiten an der Finanzierung des Wohlstandes beteiligt, für gerechter, als eine, in der nur diejenigen das benötigte Geld erwirtschaften, denen das zugestandene Grundeinkommen zu gering ist. Zu der Frage, was z. B. mit ererbtem Vermögen geschehen soll, habe ich mich in meiner unten stehenden Antwort an Herrn Voigt schon geäußert.

3. Der Vorteil für die ehemaligen Sozialhilfeempfänger liegt für mich darin, dass alle erwerbsfähigen Personen den gleichen Zugang zur Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt haben. Vermutlich Ende 2008 werden die Ergebnisse der wissenschaftlichen Bewertung von Hartz IV vorliegen. Dann werden wir sehen, welche Bevölkerungsgruppen zu den "Hartz-IV-Gewinnern" zählen, welche zu den Hartz-IV-Verlierern gehören und welche Entwicklungen bei der Grundsicherung korrigiert werden müssen.
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.05.2007
Von:

Sie haben am 15.2.2007 geschrieben
"Wir müssen bis Herbst 2007 eine europäische Richtlinie umsetzen"

Eine solche Richtlinie muss natürlich nur umgesetzt werden, wenn sie mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das heisst, Sie sind der Auffassung, diese Richtlinie ist mit dem Grundgesetz vereinbar und lassen sich an einem anders lautenden Urteil des BVerfG messen?
Antwort von Sönke Rix
31Empfehlungen
21.05.2007
Sönke Rix
Sehr geehrter Herr ,

ich bin kein Jurist, aber nach den mir vorliegenden Informationen liegen Sie falsch. Die Frage, ob eine EG-Richtlinie umzusetzen ist, misst sich nicht an der nationalen Verfassungsmäßigkeit.

Die von Ihnen – vermutlich - gemeinte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 2006 zur präventiven Rasterfahndung nimmt Bezug auf das "Volkszählungsurteil" aus dem Jahre 1983. Darin wird näher erläutert, wie das Bundesverfassungsgericht den Begriff des "strikten Verbots der Sammlung personenbezogener Daten auf Vorrat" auslegt. Es versteht hierunter "die Sammlung nicht anonymisierter Daten auf Vorrat zu unbestimmten oder noch nicht bestimmbaren Zwecken" (BVerfGE 65, 1, 46). Die dort angesprochenen Datensammlungen sind jedoch nicht Gegenstand der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, da die Speicherung nach dieser Richtlinie für Zwecke der Strafverfolgung durchgeführt werden soll.

Fachleute haben mir allerdings mitgeteilt, dass eine ganz andere Entscheidung, nämlich die des Europäischen Gerichtshofs vom 30. Mai 2006, auf die europarechtliche Bewertung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung großen Einfluss hat. In der Entscheidung wurden einige Passagen formuliert, die den Schluss zulassen, die Rechtsgrundlage der Richtlinie sei nicht völlig frei von Bedenken. Dies befreit die Mitgliedstaaten jedoch nicht von ihrer aus Artikel 249 des EG-Vertrages folgenden Pflicht zur Umsetzung der Richtlinie. Daran ändert auch eine Nichtigkeitsklage Irlands nichts, da von einer solchen Klage keine aufschiebende Wirkung ausgeht. Die Richtlinie ist unabhängig von den Erfolgsaussichten der Klage umzusetzen.

Im Übrigen verweise ich auf meine Antwort an Herrn Bimler.
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
21.05.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Rix,

vielen Dank für Ihre Antwort. Bewusst provokant, bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 21.5.07: Sie stimmen also verfassungswidrigen Gesetzen zu, nur weil es sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie handelt?
Ich erlaube mir den Hinweis auf das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages WD 3 - 282/06, das ebenfalls aussagt, dass die Umsetzung durch nationales Recht erhebliche Bedenken auslöst. Es mag sein, dass die Bundesrepublik verpflichtet ist, die Richtlinie umzusetzen, doch kann niemand Abgeordnete zwingen, dem zuzustimmen. Der Anwaltstag hat heute eine scharfe Resolution hierzu verabschiedet. Selbst der Präsident des BVerfG hat sich in einem Interview kritisch geäussert.
Wegen der Vielzahl der kritischen Stimmen und der Tatsache, dass allein das Minsterium, aus dem der Entwurf stammt, die Verfasungsmässigkeit bejaht, sollten Sie als Abgeordneter selbst entscheiden, ob das Gesetz verfassungsgemäß ist oder nicht. Nur auf die EU zu verweisen, ist aber für mich zu wenig und widerspricht dem Artikel 38 I GG, der Sie als Abgeodneter ja gerade von Weisungen frei stellen.
Bezüglich ihrer Ausführungen "In der Praxis bedeutet das, dass die Unternehmen, [...] keine wesentlich längeren Speicherungen vornehmen werden [..]": Die Telekom etwa speichert zur Zeit bei Flatrate-Kunden die Daten für 7 Tage. Von 7 Tage auf 6 Monate umzusteigen dürfte wohl "wesentlich" sein.
Das Urteil 65, 1 ist nur bedingt hilfreich, wobei der von Ihnen zitierte Satz daraus nur ein sehr kleiner Auschnitt ist: Es hat 5 amtliche Leitsätze. Ich zitiere daraus:
"Mit der Menschenwürde wäre es nicht zu vereinbaren, wenn der Staat das Recht für sich in Anspruch nehmen könnte, den Menschen zwangsweise in seiner ganzen Persönlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren, sei es auch in der Anonymität einer statistischen Erhebung, und ihn damit wie eine Sache zu behandeln, die einer Bestandsaufnahme in jeder Beziehung zugänglich ist."

mfg
Antwort von Sönke Rix
32Empfehlungen
25.05.2007
Sönke Rix
Sehr geehrter Herr ,

weder Sie, noch der Anwaltstag können ein Gesetz für verfassungswidrig erklären. Die einzige Instanz, die die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes abschließend feststellen kann, ist das Bundesverfassungsgericht. Es wird tätig, wenn ein Gesetz verabschiedet wurde und eine klagebefugte Partei Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit hat. Ich vermute, dass Ihnen dieser Weg bekannt ist.

Im Übrigen können Sie davon ausgehen, dass ich verantwortungsvoll mit meinem Mandat als Abgeordneter umgehe und nicht blindlings einem Gesetz zustimme. Ihre Bedenken und Anregungen ziehe ich dabei ebenso ins Kalkül, wie die der vielen anderen Bürgerinnen und Bürger, die mir geschrieben haben. Auch das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes ist mir bekannt. Dabei suche ich mir allerdings nicht nur die Passagen heraus, die mir in den Kram passen, sondern berücksichtige alles. Zum Beispiel auch dies aus der Zusammenfassung:

(…) "Sollte das Umsetzungsgesetz verfassungswidrig bzw. eine verfassungskonforme Umsetzung generell nicht möglich sein, ändert dies jedoch nichts an der *weiter bestehenden europarechtlichen Pflicht zur Umsetzung *der Richtlinie. Eine Abänderung des Inhalts der Richtlinie kann *nur auf europäischer *Ebene erlangt werden.

Rechtschutz gegen die Richtlinie kann vor dem *EuGH*, der bereits mit ihr befasst ist, erlangt werden. Gegen das Umsetzungsgesetz kann vor dem *Bundesverfassungsgericht *mittels Verfassungsbeschwerde, abstrakter Normenkontrolle und konkreter Normenkontrolle vorgegangen werden. Sollten sich in einem solchen Verfahren Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Richtlinie ergeben, ist die entsprechende Frage dem EuGH zur Vorabentscheidung vorzulegen." (…)

Das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes kommt im Detail zu der Einschätzung:

(…) "Aus der Verbindlichkeit des Richtlinienziels i.V.m. Art. 10 EGV folgt die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, "alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die vollständige Wirksamkeit der Richtlinie entsprechend ihrer Zielsetzung zu gewährleisten". Erfüllen die nationalen Umsetzungsmaßnahmen diese Anforderungen nicht oder bleibt der nationale Gesetzgeber untätig, so kann es sowohl zu Schadensersatzpflichten gegenüber geschädigten Bürgern als auch zu einem Vertragsverletzungsverfahren der Kommission nach Art. 226 EGV (bzw. auf Antrag eines anderen Mitgliedstaates nach Art. 227 EGV) gegen den säumigen Mitgliedstaat kommen.

Ein Mitgliedstaat kann sich nicht auf innerstaatliche Gründe berufen, um eine mangelhafte oder unterlassene Umsetzung der Richtlinie in das nationale Recht zu rechtfertigen. Die Verpflichtung zur Umsetzung der Richtlinie besteht vielmehr unabhängig von innerstaatlichen Hindernissen. Ist die Umsetzung des Richtlinienziels trotz Ausschöpfung des in der Richtlinie naturgemäß gegebenen Umsetzungsspielraums innerstaatlich nicht möglich, ohne gegen die nationale Verfassung zu verstoßen, so ist das nationale Umsetzungsgesetz verfassungswidrig. In Deutschland könnte die Nichtigkeit eines solchen Gesetzes vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) festgestellt werden10. Auf Gemeinschaftsebene bliebe die Verpflichtung zur Umsetzung dieser Richtlinie allerdings bestehen. Denn Rechtmäßigkeitsmaßstab für die Richtlinie ist allein Gemeinschafts-, nicht jedoch nationales (Verfassungs-)Recht. Die Folge ist, dass sich der Mitgliedstaat, der sich an der innerstaatlichen Umsetzung aufgrund seiner nationalen Verfassung gehindert sieht, gemeinschaftsrechtswidrig verhält und mit Sanktionen seitens der Kommission im Wege eines Vertragsverletzungsverfahrens zu rechnen hat. Als Ausweg bliebe dem betreffenden Staat dann die Erhebung einer Nichtigkeitsklage vor dem EuGH - deren Erfolg sich jedoch allein nach Gemeinschaftsrecht richtet - oder das Bemühen, auf politischem Wege auf die Rücknahme oder Abwandlung der Richtlinie in den entsprechenden Gremien der Gemeinschaft hinzuwirken. Notfalls muss eine Verfassungsänderung vorgenommen werden, wenn die Umsetzung dem Grundgesetz entgegensteht." (…)

Soviel zu den juristischen Spitzfindigkeiten, in die ich mich nicht weiter vertiefen möchte, weil ich – wie ich eingangs bereits erwähnt habe – kein Jurist bin. Da werde ich mich ganz auf meine fachkundigen Kollegen verlassen, den vorliegenden Gesetzentwurf politisch bewerten und dann eine abschließende Entscheidung treffen, wenn der Gesetzentwurf zur Entscheidung vorliegt.

Zur Zeit befindet er sich zur Beratung im Bundesrat. Mit einer Stellungnahme wird zum 08. Juni 2007 gerechnet. Erst danach findet die 1. Lesung im Bundestag statt, die mit einer Überweisung an den zuständigen Ausschuss endet. Ich kann mir gut vorstellen, dass es dann auch noch zu einer Anhörung zu diesem Thema im Ausschuss kommt. Geplant ist, die Richtlinie bis Ende des Jahres umzusetzen und zum 01.01.2008 in Kraft treten zu lassen.
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Frage zum Thema Finanzen
01.06.2007
Von:
-

Sehr geehrter Herr Rix,
als "mein" Bundestagsabgeordneter sind Sie bestimmt vertraut mit einer der schönsten Sportarten in Schleswig-Holstein, dem Segeln. Als Vorstandsmitglied des Seglerverbandes SH vertrete ich ca. 32.000 Segler, die zurzeit alle sehr beunruhigt sind. Wir befürchten, dass unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung die Politik eine weitere
Bürokratisierung betreiben wird. Das gilt insbesondere für Verschärfungen der
  • Ausbildungsbestimmungen
  • Ausrüstungspflicht für Segelyachten
  • Kennzeichnungspflicht
In Presseberichten wird über die Liste der "Grausamkeiten" für den
Segelsport berichtet. Im Juni soll n. u. Kenntnis der
Verkehrsausschuss des Bundestages über eingebrachte Anträge zu entsprechenden Regulierungsmaßnahmen von Großer Koalition und Opposition beraten.

Der Segelsport gehört zu den sichersten Sportarten + wird vornehmlich in den Vereinen gepflegt. Dort erfolgt auch auf freiwilliger Basis die
bestmögliche Ausbildung. Ich bitte Sie im Namen der Segler politisch
darauf hinzuwirken, dass
  • Keine weiteren Pflicht-Führerscheine eingeführt werden. Ziel sollte sein die Freiwilligkeit der verantwortungsbewussten Ausbildung zu fördern.
  • Die positive Wirkung des UKW-Seefunks zu fördern und den kleinen
amtlichen Funkschein/ beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis mit
praktischen, auf das Wesentliche beschränkten Prüfungsinhalten wieder
einzuführen.
  • Die heute gültige Kennzeichnung: Flagge, Bootsname u. Heimathafen wie international üblich beibehalten und nicht erweitert wird.
  • Alle zu engen Auslegungen der Ausrüstungsvorschriften abgelehnt werden. Die wesentlichen Sicherheitsausrüstungen sind bekanntlich durch SOLAS geregelt und werden durch allgemeine seemännische Praxis selbstverständlich (z.B. Kompass, Seekarten, Ankergeschirr etc.) erfüllt.

  • Zu Einzelheiten eventueller Regelungen die betroffenen Sportverbände und weniger die industriellen Interessengruppen gehört werden.
Was haben Sie bisher in dieser Angelegenheit unternommen?
Mit freundl. Grüßen,
A.-K.
Antwort von Sönke Rix
27Empfehlungen
21.06.2007
Sönke Rix
Sehr geehrte Frau ,

ich habe den Eindruck, dass derzeit eine überhitzte Debatte geführt wird. Dabei wird der Politik unterstellt, sie wolle den Wassersport überregulieren. Ausgelöst u.a. durch den Artikel in der Zeitschrift "Yacht" im März erreichten mich viele Anrufe und Schreiben mit ähnlichen Befürchtungen, wie Sie sie in ihrem Schreiben mitteilen.

Ziel der SPD-Bundestagsfraktion ist es, Vereinfachungen für den Wassertourismus und den Wassersport zu erreichen und Regeln daraufhin zu überprüfen, ob sie noch aktuell sind. Der eingebrachte Antrag "Attraktivität des Wassertourismus und des Wassersports stärken" beinhaltet folglich Vorschläge, die dieser Zielsetzung entsprechen, also den Bereich Wassersport zu fördern und nicht zu überregulieren.

So fordern wir die Bundesregierung auf

1. durch eine öffentlichkeitswirksame Kampagne zur Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins in der Sportschifffahrt beizutragen. Dazu soll das vorhandene Informationsmaterial überarbeitet und zusammengefasst werden.

2. die Sportschifffahrt betreffende Gesetze und Verordnungen auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr unter der Rubrik Wassersport zu veröffentlichen.

3. eine zentrale Unfalldatenbank zu initiieren, in der die Unfälle mit Sportbooten gesondert erfasst werden.

4. die Rechtsvorschriften über die Sport- und Freizeitschifffahrt im Seebereich zum Zweck der besseren Übersichtlichkeit zusammenzuführen.

5. Zulassungskriterien und Prüfungsinhalte für den Erwerb eines Sportbootführerscheins grundsätzlich zu überprüfen, um veränderten Anforderungen im Wassertourismusbereich gerecht zu werden. Dabei ist der Praxisanteil zu erhöhen, der theoretische Teil zu reduzieren. Die Prüfungsinhalte der unterschiedlichen Führerscheine sind besser aufeinander abzustimmen, damit gleichartige Prüfungsgegenstände gegeneinander anerkannt werden können. Die Prüfung soll auf ein Multiple-Choice-Verfahren umgestellt werden. Im Bereich des Führerscheinwesens unterstütze ich die Erhöhung des praktischen Anteils und setze mich dafür ein, den Theorieteil zu kürzen.

6. die Einbeziehung des Sachkundenachweises für pyrotechnische Signalmittel in Form einer Einweisung in die Prüfungsinhalte für die amtlichen Sportbootführerscheine zu prüfen.

7. ein freiwilliges Weiterbildungsangebot der Ausbildungsstätten weiterhin zu unterstützen.

8. eine Überprüfung der Fragenkataloge zum Erhalt der Funkzeugnisse vorzunehmen mit dem Ziel, den Inhalt auf für die Handhabung des Funkverkehrs notwendige Fragen zu begrenzen.

9. die bestehenden verbindlichen Ausrüstungsstandards zu überarbeiten, um klare und übersichtliche Vorgaben zu erzielen. Zusätzlich soll eine Informationskampagne, die gemeinsam mit den Verbänden vorbereitet und durchgeführt wird, die Einhaltung der freiwilligen Sicherheitsstandards fördern.

Zudem soll die Einführung einer Kennzeichnungspflicht aus Sicherheitsgründen im Seebereich, ähnlich wie im Binnenbereich geprüft werden.

Ich finde, anhand der aufgelisteten Ziele des Antrags wird klar, dass die Befürchtungen, von Seiten der Politik sei eine massive Regulierung geplant, unbegründet sind. Über die Einführung einer Kennzeichnungspflicht im Seebereich wird nach den Ergebnissen der Prüfung durch das Verkehrsministerium noch einmal verhandelt.

Der Verkehrsgerichtstag in Goslar und der Sicherheitsbeirat des Verkehrsministeriums haben sich ebenfalls mit Fragen der Sicherheit befasst und Empfehlungen erarbeitet. In der Folge wurde befürchtet, dass diese Überlegungen nun übergangslos Gesetz würden. Das ist nicht der Fall!

Trotzdem muss eine sachliche Überprüfung der Vorschläge möglich sein, denn Fragen der Sicherheit erhalten durch veränderte Rahmenbedingungen immer wieder neue Aktualität. Diese Entwicklungen unbeachtet zu lassen wäre fahrlässig. Das Interview mit der Parlamentarischen Staatssekretärin Frau Roth in der Ausgabe der Zeitschrift "Yacht" vom 18.4.2007 hat sicherlich ebenfalls zur Klärung der Sachlage beigetragen.
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
02.06.2007
Von:

Als "mein" Bundestagsabgeordneter sind Sie bestimmt vertraut mit einer der schönsten Sportarten in Schleswig-Holstein, dem Segeln. Als Vorstandsmitglied des Seglerverbandes SH vertrete ich ca. 32.000 Segler, die zurzeit alle sehr beunruhigt sind. Wir befürchten, dass unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung die Politik eine weitere Bürokratisierung betreiben wird. Das gilt insbesondere für Verschärfungen der

  • Ausbildungsbestimmungen
  • Ausrüstungspflicht für Segelyachten
  • Kennzeichnungspflicht

In div. Presseberichten wird über die Liste der "Grausamkeiten" für den Segelsport berichtet. Im Juni soll nach unserer Kenntnis der Verkehrsausschuss des Bundestages über die eingebrachten Anträge zu entsprechenden Regulierungsmaßnahmen von Großer Koalition und Opposition beraten.

Der Segelsport gehört zu den sichersten Sportarten + wird vornehmlich in den Vereinen gepflegt. Dort erfolgt auch auf freiwilliger Basis die bestmögliche Ausbildung. Ich bitte Sie im Namen der Segler politisch darauf hinzuwirken, dass

  • Keine weiteren Pflicht-Führerscheine eingeführt werden. Ziel sollte sein die Freiwilligkeit der verantwortungsbewussten Ausbildung zu fördern.
  • Die positive Wirkung des UKW-Seefunks zu fördern und den kleinen amtlichen Funkschein/ beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis mit praktischen, auf das Wesentliche beschränkten Prüfungsinhalten wieder einzuführen.
  • Die heute gültige Kennzeichnung: Flagge, Bootsname u. Heimathafen wie international üblich beibehalten und nicht erweitert wird.
  • Alle zu engen Auslegungen der Ausrüstungsvorschriften abgelehnt werden. Die wesentlichen Sicherheitsausrüstungen sind bekanntlich durch SOLAS geregelt und werden durch allgemeine seemännische Praxis selbstverständlich (z.B. Kompass, Seekarten, Ankergeschirr etc.) erfüllt.
  • Zu Einzelheiten eventueller Regelungen die betroffenen Sportverbände und weniger die industriellen Interessengruppen gehört werden.

Was haben Sie bisher in dieser Angelegenheit unternommen?
Antwort von Sönke Rix
28Empfehlungen
21.06.2007
Sönke Rix
Sehr geehrte Frau ,

ich habe den Eindruck, dass derzeit eine überhitzte Debatte geführt wird. Dabei wird der Politik unterstellt, sie wolle den Wassersport überregulieren. Ausgelöst u.a. durch den Artikel in der Zeitschrift "Yacht" im März erreichten mich viele Anrufe und Schreiben mit ähnlichen Befürchtungen, wie Sie sie in ihrem Schreiben mitteilen.

Ziel der SPD-Bundestagsfraktion ist es, Vereinfachungen für den Wassertourismus und den Wassersport zu erreichen und Regeln daraufhin zu überprüfen, ob sie noch aktuell sind. Der eingebrachte Antrag "Attraktivität des Wassertourismus und des Wassersports stärken" beinhaltet folglich Vorschläge, die dieser Zielsetzung entsprechen, also den Bereich Wassersport zu fördern und nicht zu überregulieren.

So fordern wir die Bundesregierung auf

1. durch eine öffentlichkeitswirksame Kampagne zur Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins in der Sportschifffahrt beizutragen. Dazu soll das vorhandene Informationsmaterial überarbeitet und zusammengefasst werden.

2. die Sportschifffahrt betreffende Gesetze und Verordnungen auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr unter der Rubrik Wassersport zu veröffentlichen.

3. eine zentrale Unfalldatenbank zu initiieren, in der die Unfälle mit Sportbooten gesondert erfasst werden.

4. die Rechtsvorschriften über die Sport- und Freizeitschifffahrt im Seebereich zum Zweck der besseren Übersichtlichkeit zusammenzuführen.

5. Zulassungskriterien und Prüfungsinhalte für den Erwerb eines Sportbootführerscheins grundsätzlich zu überprüfen, um veränderten Anforderungen im Wassertourismusbereich gerecht zu werden. Dabei ist der Praxisanteil zu erhöhen, der theoretische Teil zu reduzieren. Die Prüfungsinhalte der unterschiedlichen Führerscheine sind besser aufeinander abzustimmen, damit gleichartige Prüfungsgegenstände gegeneinander anerkannt werden können. Die Prüfung soll auf ein Multiple-Choice-Verfahren umgestellt werden. Im Bereich des Führerscheinwesens unterstütze ich die Erhöhung des praktischen Anteils und setze mich dafür ein, den Theorieteil zu kürzen.

6. die Einbeziehung des Sachkundenachweises für pyrotechnische Signalmittel in Form einer Einweisung in die Prüfungsinhalte für die amtlichen Sportbootführerscheine zu prüfen.

7. ein freiwilliges Weiterbildungsangebot der Ausbildungsstätten weiterhin zu unterstützen.

8. eine Überprüfung der Fragenkataloge zum Erhalt der Funkzeugnisse vorzunehmen mit dem Ziel, den Inhalt auf für die Handhabung des Funkverkehrs notwendige Fragen zu begrenzen.

9. die bestehenden verbindlichen Ausrüstungsstandards zu überarbeiten, um klare und übersichtliche Vorgaben zu erzielen. Zusätzlich soll eine Informationskampagne, die gemeinsam mit den Verbänden vorbereitet und durchgeführt wird, die Einhaltung der freiwilligen Sicherheitsstandards fördern.

Zudem soll die Einführung einer Kennzeichnungspflicht aus Sicherheitsgründen im Seebereich, ähnlich wie im Binnenbereich geprüft werden.

Ich finde, anhand der aufgelisteten Ziele des Antrags wird klar, dass die Befürchtungen, von Seiten der Politik sei eine massive Regulierung geplant, unbegründet sind. Über die Einführung einer Kennzeichnungspflicht im Seebereich wird nach den Ergebnissen der Prüfung durch das Verkehrsministerium noch einmal verhandelt.

Der Verkehrsgerichtstag in Goslar und der Sicherheitsbeirat des Verkehrsministeriums haben sich ebenfalls mit Fragen der Sicherheit befasst und Empfehlungen erarbeitet. In der Folge wurde befürchtet, dass diese Überlegungen nun übergangslos Gesetz würden. Das ist nicht der Fall!

Trotzdem muss eine sachliche Überprüfung der Vorschläge möglich sein, denn Fragen der Sicherheit erhalten durch veränderte Rahmenbedingungen immer wieder neue Aktualität. Diese Entwicklungen unbeachtet zu lassen wäre fahrlässig. Das Interview mit der Parlamentarischen Staatssekretärin Frau Roth in der Ausgabe der Zeitschrift "Yacht" vom 18.4.2007 hat sicherlich ebenfalls zur Klärung der Sachlage beigetragen.
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