Sönke Rix (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Sönke Rix
Jahrgang
1975
Berufliche Qualifikation
staatlich anerkannter Erzieher, Fachkraft für Berufs- und Arbeitsförderung in der Eckernförder Werkstatt, Mitarbeitervertreter in den Werkstätten im Kreis Rendsburg-Eckernförde
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Rendsburg - Eckernförde
Landeslistenplatz
5, Schleswig-Holstein
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(...) Verstehen Sie mich nicht falsch. Weder befürworte ich die derzeitigen Kampfeinsätze in Afghanistan, noch halte ich den Einsatz von westeuropäischen und amerikanischen Soldaten für sinnvoll und zielführend. Vielmehr finde ich es gut, dass Sie sich Gedanken machen, wie dem afghanischen Volk der Frieden zurückgebracht werden kann. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Internetsperren
19.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Rix

Gegen das "Internet-Sperren-Gesetz" gab es im Internet eine Petition in der sich über 130.000 Menschen gegen das Gesetz ausgesprochen haben. Ich habe mich länger mit den Argumenten der Gegner und Befürworter beschäftigt und bin zu der Überzeugung gekommen, dass man dieses Gesetz objektiv nur ablehnen kann, da es zu einseitig auf Symbolpolitik setzt und mit sehr unprofessionellen und teilweise sogar zweifelhaften Argumenten begründet wurde. Die Nachbesserungen, die jetzt noch angefügt wurden sind aus meiner Sicht eher ein Feigenblatt als eine Verbesserung, die auf die Kritik eingeht, da am grundsätzlichen Prozedere nichts geändert wurde.

WIe begründen sie ihr Abstimmungsverhalten zu diesem Gesetz?
Antwort von Sönke Rix
4Empfehlungen
03.07.2009
Sönke Rix
Sehr geehrter Herr ,

beim Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen sind eine Reihe von Positionen betroffen, die ich vor meiner Zustimmung gegeneinander abzuwägen hatte. Einerseits greifen wir in die Freiheit des Internets ein, andererseits gilt es, der Kinderpornografie einen Riegel vorzuschieben. Wir wollen, dass niemand mehr auch nur "zufällig" auf eine Seite mit Kinderpornografie kommt, wir wollen aber auch niemanden kriminalisieren, der wirklich zufällig - durch einen Link in einer Spam-Mail - auf so eine Seite geraten ist.

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeder Form von Gewalt steht hier gegen das Interesse der Internet-Nutzer, jede Art von Zensur zu unterbinden.

Ich habe den Gesetzentwurf, den die Bundesregierung vor einiger Zeit dazu vorgelegt hat, darum sehr kritisch gesehen. Einem hohen Maß an Grundrechtseingriffen und staatlichen Überwachungsmechanismen standen anfangs nur bescheidene Verbesserungen beim Opferschutz gegenüber. Ich bin froh, dass wir auf dem SPD-Bundesparteitag einen Beschluss herbeigeführt haben, wie aus unserer Sicht ein Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen aussehen soll. In den Verhandlungen mit den Unionsfraktionen haben wir uns in vielen Punkten durchgesetzt:

. Löschen vor Sperren
Die Aufnahme in die Sperrliste des BKA erfolgt nur, so weit zulässige Maßnahmen, die auf eine Löschung der Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten abzielen, keinen Erfolg haben. Dies wäre zum Beispiel bei Seiten, die auf einem ausländischen Server liegen.

. Verhinderung einer willkürlichen Sperrliste
Das gesamte Verfahren um die Sperrliste wird deutlich transparenter. Ein Gremium beim Bundesdatenschutzbeauftragten kontrolliert die BKA-Liste. Betroffene Anbieter von gesperrten Seiten können die Sperrung gerichtlich nachprüfen lassen.

. Datenschutz:
Die Daten von Internetnutzern, die auf die Seite mit der Stoppmeldung surfen, werden nicht mehr für die Strafverfolgung verwendet. Sie werden auch nicht bei den Internetprovidern gespeichert. Damit fällt die Kriminalisierung unbedarfter Internetnutzer weg.

. Und schließlich:
Das Gesetz ist bis zum 31.12.2012 befristet und tritt dann automatisch außer Kraft. Die sich anschließende Evaluation muss dann zeigen, ob sich das Gesetz bewährt hat und gegebenenfalls verlängert wird.

Ich weiß natürlich, dass dieses Gesetz nur ein kleiner Baustein in einem Kampf ist, der an vielen Fronten geführt werden muss. Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Bekämpfung von Kinderpornografie rechtspolitisch UND sozialpolitisch weitergeht. Wir brauchen zum Beispiel eine Erhöhnung der Mittel für therapeutische Angebote und einer Stärkung von Selbsthilfeangeboten an die Betroffenen. Denn neben einer Straftat ist Pädophilie auch immer eine Krankheit. Und die heilt man nicht durch Geldstrafe oder Gefängnis.

Neben Ihrem Brief habe ich viele Zusendungen erhalten, die sich grundsätzlich gegen jede Regelung zur Zugangserschwerung von Kinderpornoseiten im Internet ausgesprochen haben. Keines der vorgebrachten Argumente hat mich letztlich überzeugt. Nach meiner Auffassung sollte das Internet ein Medium sein, in dem jeder seine Meinung frei äußern kann. Finden hier Einschränkungen statt, darf man berechtigterweise von Zensur sprechen. Kinderpornos sind in meinen Augen aber keine Meinungsäußerung. Wer den Zugang zu Kinderpornos erschwert, übt keine Zensur aus. Der Verweis auf das Grundgesetz läuft hier ins Leere. Es gibt nämlich auch kein Grundrecht auf Kinderpornografie.

Häufig wurde in den Schreiben die Befürchtung geäußert, hier werde anderen Einschränkungen im Internet der Weg geebnet. Diesen Vorwurf halte ich für unberechtigt, denn die Entscheidung über weitere Einschränkungen, trifft immer noch der Gesetzgeber.

Es gibt in der realen Welt eine Vielzahl von Regelungen, die die "Freiheit" einschränken. Kinderpornografie ist in der offline-Welt verboten, ebenso die Verbreitung von gewaltverherrlichenden, rassistischen oder fremdenfeindlichen Veröffentlichungen. Trotzdem würde niemand auf die Idee kommen, in diesem Zusammenhang von Zensur zu sprechen. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Freie Kommunikation und die Verbreitung von (in der realen Welt) strafbewehrten Inhalten sind zwei verschiedene paar Schuhe.

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, Ihre bisherige Argumentation zu überdenken, zumindest aber anzuerkennen, aus welchen Motiven heraus ich dem Gesetz zugestimmt habe.

Ich habe jedenfalls die Pro- und Contra-Argumente fair gegenübergestellt und abgewogen, um am Ende zu einer verantwortlichen Entscheidung zu kommen.

Dabei sind natürlich auch die Argumente und Informationen, die wir Parlamentarier von Ihnen erhalten haben, in die parlamentarischen Beratungen eingeflossen. Auch die in der E-Petition geäußerte Kritik in Bezug auf eine fehlende Kontrolle der Sperrlisten und ein intransparentes Verfahren wurde aufgegriffen.

Der öffentliche Druck der Internet-Community ist also keinesfalls wirkungslos geblieben, sondern hat die allgemeine Sensibilität für diese Thema erhöht und zu Änderungen geführt.

Mit freundlichen Grüßen
Sönke Rix
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
29.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Rix.

AmFreitag wird über einen Gesetz zur grundgesetzkonformen Wahlrechtsreform abgestimmt.
Für mich ergeben sich folgende Fragen:
Wie kann man eine Wahl zulassen, die nicht dem Grundgesetz entspricht? Ist es nicht Pflicht der vom Volk gewählten Abgeordneten auf Einhaltung des Grundgesetzes zu achten?

Ich erwarte von Ihnen, daß Sie dem Gesetzentwurf der Grünen zustimmen. Mit einer Ablehnung Ihrerseits oder einer Stimmenthaltung verlieren Sie bei der Bundestagswahl meine Stimme.
Ihr Abstimmverhalten Ihrerseits ist für mich von fundamentaler Bedeutung.
Bitte teilen Sie mir Ihr Votum mit.

Mit freundlichen Grüßen
H.
Antwort von Sönke Rix
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02.07.2009
Sönke Rix
Sehr geehrter Herr ,

die Wahl des 17. Deutschen Bundestages am 27. September 2009 wird auf der Grundlage des derzeit geltenden Wahlrechts stattfinden. Die Verantwortung dafür trägt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion! Sie hat sich seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 2008 fortlaufend jedem konstruktiven Gespräch über eine verfassungsgemäße Regelung entzogen, weil sie darauf hofft, mit Hilfe von Überhangmandaten eine Mehrheit zusammen mit der FDP zu erreichen. Diese Verweigerungshaltung ist nicht damit zu entschuldigen, dass das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung spätestens zum 30. Juni 2011 gefordert hat.
Das jetzige Wahlrecht ist nicht verfassungsgemäß. Dies kann und sollte mit dem geringst möglichen Eingriff beseitigt werden. Das hätte rechtzeitig mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geschehen können und zwar auch noch zum jetzigen Zeitpunkt. Denn das Verfahren der Kandidatenaufstellung wird durch die vorgesehenen Änderungen des Bundeswahlgesetzes nicht berührt.
Nur durch den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 11. November 2005, an den ich mich halte, sehe ich mich daran gehindert, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Direkt nach der Bundestagswahl im September wird sich die SPD-Fraktion dieses Themas annehmen, um ein verfassungsgemäßes Wahlrecht zu schaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Sönke Rix
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
08.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Rix,

im Juni 2007 stand ein Antrag der Linkspartei und der Grünen
über Mindestlöhne im Bundestag zur Abstimmung. Dieser war fast wortgleich mit der Erklärung: Politik für Gute Arbeit, der SPD.
Warum simmte die SPD mit 86,88 % gegen diesen Antrag?
Warum wurde die Vermögenssteuer durch die SPD/ Grüne Regierung abgeschafft, um populistisch nun nach einer Reichensteuer zu rufen? Warum werden die Diäten der Abgeordneten nicht in gleicher Höhe und jeweils zum gleichen Zeitpunkt wie die Renten angepaßt? Warum hat die SPD ihre einstigen Wähler verraten, die der Arbeiter, der Kleinrentner, der Arbeitslosen, der Geringverdiener, um nun ihre Wähler lt. Steinbrück - in der Mitte zu suchen. Warum ist es unfair, an den Aussagen, welche im Wahlkampf gemacht wurden, später erinnert zu werden? Was darf man der SPD überhaupt noch glauben? Was glauben Sie, sehr gehrter Herr Rix, was am 27. September 2009 der SPD pasiert? Wo sind die Visionäre in der SPD geblieben? Denkt jeder nur noch an sich selbst ? Wer wird für die systematische Zerstörung einer einstmals stolzen und vor allen glaubwürdigen Partei zur Verantwortung gezogen?

m.frdl. Gr. A.
Antwort von Sönke Rix
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20.07.2009
Sönke Rix
Sehr geehrter Herr ,

die SPD befindet sich seit der Bundestagswahl 2005 in einer Koalition mit der CDU/CSU.

Grundlage der Koalition ist ein Koalitionsvertrag, in dem unter anderem vereinbart wurde, dass die Koalitionsfraktionen im Bundestag einheitlich abstimmen. "Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen" so steht es deutlich im Koalitionsvertrag. So eine Klausel ist nichts besonderes, sondern Grundlage jeder Koalition, die mir bekannt ist. Also auch z. B. solchen, an denen die Parteien die Linke oder die FDP oder die Grünen beteiligt sind.

Solche Verträge sind einzuhalten, ansonsten bräuchte man sie nicht zu vereinbaren. Und in dem Fall, dass solche Verträge gebrochen werden, ist üblicherweise die Koalition beendet und es müsste neu gewählt werden.

Aus diesem Grund haben die SPD-Abgeordneten mehrheitlich gegen den Antrag der Linken gestimmt, auch wenn sie sich inhaltlich gerne angeschlossen hätten.

Anders können Koalitionen nicht funktionieren. Ihre Behauptung, die rotgrüne Bundesregierung habe die Vermögenssteuer abgeschafft, ist falsch. Die Vermögenssteuer wurde 1995 vom Bundesverfassungsgericht in der damaligen Form für verfassungswidrig erklärt und ist dann wegen der Untätigkeit der damaligen scharz-gelben Bundesregierung nicht weiter erhoben worden. Nach der Wahl im September 1998 gab es zwar eine rot-grüne Koalition im Bund, die die Reform der Vermögenssteuer hätte angehen können. Allerdings blieb ihr denkbar wenig Zeit, denn sie hatte nur ein halbes Jahr - bis zum 7. April 1999 - eine rot-grüne Mehrheit im Bundesrat. Seitdem war der Bundesrat unionsdominiert, seit Mai 2002 gab es dort eine schwarz-gelbe Mehrheit. Ohne eine Mehrheit im Bundesrat wird die Vermögenssteuer, die den Ländern zufällt, nicht wieder eingeführt werden können. Bisher haben weder FDP noch die Union signalisiert, dass sie für eine Vermögenssteuer stimmen würden. Ihren Vorschlag, die Anpassung der Abgeordnetendiäten an die Anpassung der Renten zu koppeln, finde ich nicht schlecht. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung aus dem Jahr 1975 eine automatische Anpassung der Diäten untersagt.

Ich halte übrigens nicht die Anpassung der Diätenhöhe für ein Problem, sondern vielmehr die Regelungen zur Altersversorgung der Abgeordneten. Deshalb habe ich der letzten Diätenerhöhung auch nicht zugestimmt.

Und was ihre übrigen Bemerkungen angeht:

1. Die SPD verrät keine Arbeiter, Kleinrentner, Arbeitslosen und Geringverdiener. Mit dieser dummen Parole wurde schon zu anderen Zeiten viel Unheil angerichtet.
2. Über 50 - 60 Prozent der Bundesbürger zählen zur so genannten "Mittelschicht" - je nach Definition. Noch viel mehr fühlen sich ihr zugehörig. Es ist seit Jahrzehnten eine Binsenweisheit, dass Wahlen "in der Mitte" gewonnen werden.
3. Die Äußerungen von Herrn Müntefering bei ntv, auf die Sie offensichtlich anspielen, müssen schon im Zusammenhang gelesen werden: www.n-tv.de

Gemeint ist selbstverständlich, dass Parteien keinen Koalitionswahlkämpfe führen, sondern für die Programme werben, die sie umsetzen würden, wenn man sie alleine regieren ließe. Alles andere wäre ja auch Humbug. Natürlich müssen sich Parteien an ihren Aussagen messen lassen. Und schließlich: Von Mark Twain stammt das Zitat, Vorhersagen seien schwierig, besonders wenn sie die Zukunft betreffen.

Die nach wie vor stolze und glaubwürdige und unzerstörbare SPD wird für ihre Ziele werben und nach dem 27. September sehen wir, wie es weiter geht.

Mit freundlichen Grüßen
Sönke Rix
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Frage zum Thema Internetsperren
10.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Rix,

Sie haben für die Internet-Sperren votiert.
Gerne möchte ich teilweise auf Ihre Antwort zu teilweise bezug nehmen.

Wie sehen Sie das Vorgehen in Frankreich zu den Internetsperren (Zugang für 1 Jahr gesperrt). Wie würden Sie in diesem Falle abstimmen, wenn dieses in Deutschland versucht wird einzubringen? Schließlich betreibt die Unterhaltungsindustrie starke Lobbyarbeit um das hinzubekommen.

.Löschen vor Sperren:
Im Gesetz steht, falls die Löschung nicht in angemessener Zeit geschieht wird die Sperrung durchgeführt. Was wird in der Regierung als angemessen gesehen? 5 Minuten? 4 Stunden? 1 Woche? Schließlich kann man hier nicht von Fall zu Fall unterscheiden, denn der Grund ist immer der Gleiche.

.Verhinderung einer willkürlichen Sperrliste
Wer kontrolliert denn die Kontrolleure und wer dann wieder die und so weiter? Warum müssen denn die gesperrten eine gerichtliche Nachprüfung machen lassen? Warum wird nicht gleich von Anfang an gerichtlich gesperrt? Warum muss eine eventuell zu unrecht gesperrte Homepage erst den gerichtlichen Weg gehen, um seine Unschuld zu beweisen und nicht gerichtlich seine Schuld?

.Datenschutz
mhh... Es gibt doch die Vorratsdatenspeicherung. Widerspricht sich das jetzt nicht, wenn die Zugangsdaten nicht gespeichert werden sollen? Durch die Vorratsdatenspeicherung werden doch die Daten gespeichert!

Außerdem wie sie schon sagten ist das internet kein Raum und erst nicht rechtsfrei. Schließlich wurden in Deutschland schon etliche Menschen für Vergehen im Internet Verurteilt, wodrunter auch "Kinderpornographie" gehört.

Ich selber hab mir auch eine Liste mit Pro und Contra gemacht und muss sagen, das eigentlich alle Argumente Pro durch Contra-Argumente ausgestochen werden. Wodurch ich quantitativ auf der Pro-Seite kaum welche habe und Qualitativ sind beide Seiten hoch.

Wie werden Sie für eine erweiterte Sperrliste stimmen? Hasspropaganda, Uhrheberrechtskritische Seiten, Killerspiele?

Ich freue mich auf Ihre Antwort.

Gruß

J.S.
Antwort von Sönke Rix
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31.07.2009
Sönke Rix
Sehr geehrter Herr ,

ich habe für das Zugangserschwerungsgesetz gestimmt, weil mich letztlich die Argumente der Gegner dieses Gesetzes nicht überzeugen konnten. Insofern habe ich meiner Antwort an auch nichts hinzuzufügen. Wenn andere Länder andere Mittel ausprobieren und diese erfolgreich sind, wird dies dem Gesetzgeber nicht verborgen bleiben und Eingang in die Beratungen nach Auslaufen unserer Regelungen finden. Dies bleibt aber abzuwarten.

Ganz sicher steige ich mit Ihnen nicht in eine kleinkrämerische Debatte über 4 Minuten oder 2 Stunden Wartezeit zwischen Löschen und Sperren ein. Ich will, dass dieser Schmutz so schnell wie möglich aus dem Netz verschwindet und ihn niemand mehr zu sehen bekommt. Sie werden mir hoffentlich zustimmen, dass der Zeitraum zwischen Löschen und Sperren gar nicht kurz genug sein kann.

Lassen Sie mich abschließend eines sagen: Bei den Aufnahmen von kinderpornografischem Material werden Jugendliche, Kinder und manchmal noch Kleinstkinder gequält und missbraucht, ihre Würde wird mit Füßen getreten, sie werden behandelt wie eine Ware. Von diesen Erfahrungen werden sie sich ein Leben lang nicht erholen. Die Bilder werden auf den Internet-Marktplätzen der gesamten Welt gehandelt. Ein Markt mit Milliarden-Umsätzen. Dagegen wollen wir - unter anderem - mit dem Zugangserschwerungsgesetz vorgehen. Die Vertriebswege für diesen Markt sollen geschlossen werden, so viele wie möglich. Damit möglichst vielen Kindern dieses Leid erspart bleibt. Mit welchem Ihrer Pro-Argumente Sie dies entkräften wollen, möchte ich gar nicht wissen.

Eine Abstimmung zu einer wie auch immer gearteten erweiterten Sperrliste habe ich noch auf keiner Tagesordnung gesehen. Diese hypothetische Frage kann ich Ihnen also nicht beantworten.

Sönke Rix
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Frage zum Thema Finanzen
13.07.2009
Von:

Moin Herr Rix ,

am 16.01.2009 stellte ich ihnen eine Frage bezüglich des Leitzinses der Europäischen Zentralbank und die Weitergabe dieses Zinssatzes an die Bevölkerung. Sie taten diese Frage mit der Antwort ab , man könne Banken nicht dazu zwingen diese Zinsen weiterzugeben.
Nun scheint aber diese Frage den Bundestag zu beschäftigen und ich möchte sie Fragen wie Sie heute dazu stehen.
Nur zu Ihrer Information ; Der Leitzins betrug damals 2% und beträgt heute 1% , also so niedrig wie nie , die Kreditzinsen haben sich aber bei kaum einer Bank nennenswert nach unten geändert.
Desweiteren möchte ich sie Fragen wie sie zum Thema "Bad Banks" stehen. Wieso wird für Banken eine Institution eingerichtet die es Ihr erlaubt ihre Bücher "reinzuwaschen" ?
Diese Leute haben die Krise zu verantworten und bekommen noch Hilfe an allen Ecken und Enden. Wo bleibt denn dann in der Solidargemeinschaft die "Bad Bank" für den Kleinbürger , der unverschuldet in die Schuldenfalle geraten ist , und seine "Bücher" besser gesagt Konten nicht "reinwaschen" kann ??

Eine Frage zum Schluss :
Wie stehen sie zu der Tatsache , dass der Vorstandsvorsitzende der HSH-Nordbank, eine Bank die nur noch Aufgrund der staatlichen Hilfen existiert, eine Sonderzahlung in Höhe von 2,9 Mio. Euro erhalten soll ?

So schließt sich der Kreis meiner Fragen.
Ich würde mich freuen Antwort von Ihnen zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Sönke Rix
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31.07.2009
Sönke Rix
Sehr geehrter Herr ,

ich habe ich Frage nicht "abgetan", sondern richtig beantwortet. Wenn Ihnen die Antwort nicht gefallen hat, steht das auf einem anderen Blatt.

Der Bundestag hat sich, wie Sie richtig herausgefunden haben, mit der Frage der Auswirkung der Leitzinssenkung beschäftigt. Auf Verlangen der CDU/CSU fand am 01. Juli eine Aktuelle Stunde statt. Bei diesem parlamentarischen "Instrument" teilen sich die Fraktionen eine Stunde lang ihre Meinung zu einem bestimmten Thema mit. Ein Beschluss wird am Ende nicht gefasst.

Alle Fraktionen waren sich in der Diskussion einig, dass die Banken ihre niedrigen Zinsen an die Verbraucher weitergeben sollten. Aber es waren sich auch alle einig, dass der Gesetzgeber die Banken nicht zwingen kann, dies zu tun. Es gibt einige Urteile des Bundesgerichtshofes zur Zinsanpassung, die Sie unter diesen Aktenzeichen XI ZR 55/08 und XI ZR 211/07 bei www.bundesgerichtshof.de nachlesen können. Doch schließlich müssen die Bankkunden aktiv werden. Verhalten Sie sich so, wie Sie sich auch beim Einkaufen verhalten: Preise vergleichen, mit den Banken verhandeln und auch mal die Bank wechseln. Auch ein Girokonto kann man wechseln.

Zu Ihrer Frage nach den Bad Banks: Wir haben diesen Bankenrettungsschirm und nun nachfolgend auch die Möglichkeit der Schaffung von Bad Banks nicht aufgespannt, weil uns das so viel Spaß bringt. Wir haben darin die einzige Möglichkeit gesehen, den gesamten Bankensektor vor dem Kollaps zu retten und damit auch die Einlagen von Sparern, die Einzahlungen auf Versicherungen, Lebensversicherungen, Krankenversicherungen und anderen zu sichern. Hier drohten schlimmere Folgen. Dadurch wird aber kein "Banker" belohnt. Vielmehr unterliegen die Banken und die handelnden Verantwortlichen viel stärkerer staatlicher Kontrolle. Für den Bürger, der - auch unverschuldet - in Not geraten ist, haben wir schon vor Jahren das Privatinsolvenzrecht zu Gunsten der Schuldner geändert. Nach einer "Wohlverhaltensphase" kann sich jeder Bürger in absehbarer Zeit entschulden.

Ihre abschließende Frage nach den Bonuszahlungen für den HSH-Chef beantworte ich Ihnen gerne: Die schleswig-holsteinische SPD hat sich dazu eindeutig erklärt ( www.spd-schleswig-holstein.de ). Dem schließe ich mich vollständig an.

Mit besten Grüßen
Sönke Rix
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