Sönke Rix (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Sönke Rix
Jahrgang
1975
Berufliche Qualifikation
staatlich anerkannter Erzieher, Fachkraft für Berufs- und Arbeitsförderung in der Eckernförder Werkstatt, Mitarbeitervertreter in den Werkstätten im Kreis Rendsburg-Eckernförde
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Rendsburg - Eckernförde
Landeslistenplatz
5, Schleswig-Holstein
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(...) In solchen Fällen würde ein bedingungsloses Einkommen zu einer "Stilllegungsprämie": Die Empfänger geraten in eine Situation, in der es schwierig wird, sich selbstbewusst und selbstbestimmt eine bessere Lebensperspektive zu erarbeiten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
16.10.2008
Von:

Guten Tag Herr Rix! (Quelle: taz 14.10.08; BA f. Verbraucherschutz)
Bitte um Mitteilung, wie Sie zu der Tatsache stehen, daß fast 100% des in den Märkten angebotenen "konventionell" erzeugten Frischgemüses kleine Mengen Pestizide enthalten, deren
Wirkung auf Organismen, vor allem im Zusammenspiel verschiedener Pestizide in einem Lebensmittel, offenkundig nicht erforscht ist. Was können Sie den vielen Menschen raten, die auf preisgünstige Nahrungsmittel angewiesen sind? Wenn wir jetzt alle damit anfangen, nur noch Ökogemüse und -obst zu konsumieren, wie lange könnte es dauern, bis der Markt reagiert und nur noch einwandfreie Nahrung erhältlich ist? Muß das Zulassen der Vergiftung unserer Nahrung nicht endlich kriminalisiert werden, auch wenn der Gesetzgeber sich dann wegen der Nachgiebigkeit gegenüber der Lobby der Lebensmittelindustrie selbst in Frage stellen müßte?
Freundlichen Gruß J.
Antwort von Sönke Rix
5Empfehlungen
30.10.2008
Sönke Rix
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage. Gerade letzte Woche hat der Deutsche Bundestag über einen Antrag der Koalitionsfraktionen zum Pflanzenschutzmittelgesetz beraten. Ich meine: jede Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte für Pflanzenschutzmittel in Lebensmitteln ist eine zuviel. Pflanzenschutzmittel sollen vor Krankheiten, Schädlingen und Unkräutern bewahren. Die Grenzwerte müssen allerdings sicher sein, Grenzwertüberschreitungen verfolgt werden und Belastungen durch Vielfachrückstände müssen durch das Anbauverfahren erklärbar sein.

Die von Ihnen erwähnte Kriminalisierung der Vergiftung findet bereits heutzutage statt. Liegt die Belastung über den festgelegten Grenzwerten, ist dies illegal.

Über den erwähnten Antrag verhandeln wir schon seit 2006 - die Beschäftigung mit der Belastung von Lebensmitteln findet also nicht erst seit gestern statt. Der Aufbau einer zentralen Datenbank ist beispielsweise bereits erfolgt, genauso wie die Einführung harmonisierter Rückstandshöchstwerte in Europa. Wir wollen die Schwerpunkt- und Risikoüberwachung durch die Länder besser strukturieren, Nachkontrollen verstärken und vor allem die Ahndung der Verstöße verschärfen. In erster Linie müssen die Erzeuger und der Handel in die Pflicht genommen werden, damit einwandfreie und unbelastete Lebensmittel erhältlich sind. Der allergrößte Teil des Berufsstandes tut dies, doch es gibt noch immer schwarze Schafe. Diese sollten auch im Sinne der ordentlich arbeitenden Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden. Wir werden uns bei unserer Arbeit nicht von der Lobby der Lebensmittelindustrie beeinflussen lassen und fordern die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern dafür zu sorgen, dass die Belastung durch Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln minimiert wird.

Durch die Änderung des Pflanzenschutzgesetzes können wir das rechtliche Gerüst für gesunde und pestizidfreie bzw. -arme Nahrungsmittel schaffen, das Grundproblem kann allerdings nicht nur von staatlicher Seite gelöst werden. Neben dem Handel und den Erzeugern, die Verantwortung übernehmen und moralisch handeln müssen, ist auch jeder einzelne Bürger gefordert. Ich rate den Konsumenten, sich darauf zu besinnen, woher die Ware kommt, die sie verzehren. Wer sich für regionale Produkte entscheidet, unterstützt die hiesige Wirtschaft und kann durch sein Nachfrageverhalten auch das vorhandene Sortiment beeinflussen. Wer trotz eines geringen Budgets auch zum Biogemüse greift, entscheidet sich für eine gesündere Ernährungsweise und das geringer belastete Produkt. Dass die Verbraucher am Angebot in den Supermärkten etwas ändern können, ist in den Discountern, die inzwischen oft eigene, kostengünstige Biomarken anbieten, zu sehen.

Ein Zeitpunkt, wann der Markt fast nur noch einwandfreie Nahrung bietet, kann ich nicht prognostizieren. Wichtig ist, dass jeder seinen Teil zu der Entwicklung beiträgt, um möglichst schnell einen Schutz der Gesundheit der Menschen, insbesondere der Älteren und Kinder, zu erreichen.
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Frage zum Thema Verlängerung Afghanistan-Einsatz (ISAF)
04.11.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Rix,

das Parlament hat nicht nur die Möglichkeit sondern auch die Pflicht, Angriffskriege zu verhindern oder zu beenden.

Zu Afghanistan: Die dortige Regierung ist von den Amerikanern abhängig. Die Nato hat kein Interesse an realistischen und ernsthaften Friedensverhandlungen.
Deshalb sind wir jetzt nur auf Abgeordnete und friedenswillige Afghanen angewiesen!

Herr Ströbele antwortete mir am 18.10.08 in Abgeordnetenwatch:
"Ihre Idee, daß auch deutsche Abgeordnete die Möglichkeiten eines Waffenstillstandes erkunden sollten, muß geprüft werden":

Die deutsche Leiterin der Friedrich-Ebert -Stiftung in Kabul Koch-Laugwitz und der frühere Isaf-Kommandant Gliemeroth halten Gespräche mit den Taliban nicht nur für legitim sondern auch für notwendig.

Bitte lesen Sie sueddeutsche.de vom 8.10.08 unter der Überschrift "Mit den Taliban am Tisch".

Abgeordnete dürfen sich nicht nur auf Informationen der Kriegsbefürworter verlassen sondern sollten vor Ort Gespräche
mit allen Kriegsbeteiligten - es gibt Taliban, die sich von Al -Kaida distanzieren wollen! - führen. Die Ergebnisse müssen dann anderen Abgeordneten und der Bevölkerung mitgeteilt werden.

Sind Sie dafür, daß eine Gruppe von Abgeordneten aus dem Lager der Kriegsgegner vor Ort die Möglichkeiten für Friedensverhandlungen erkundet?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Sönke Rix
9Empfehlungen
12.12.2008
Sönke Rix
Sehr geehrter Herr

wie Sie sicherlich wissen, stehe ich Auslandseinsätzen der Bundeswehr grundsätzlich sehr kritisch gegenüber. Aus diesem Grunde habe ich alle OEF-Einsätze abgelehnt.

Niemand in der Bundesregierung wird dem Prinzip "Verhandeln statt schießen" widersprechen. Außenminister Steinmeier hat wiederholt erklärt, dass die Bundesregierung Gespräche zur Gewaltbeendung zwischen den verschiedenen in Afghanistan vertretenen Gruppierungen unterstützt. Dabei erwähnte er auch das Treffen zwischen der afghanischen Regierung und Vertretern der Taliban in Mekka Ende September. Von Seiten der Taliban waren daran aber keine aktiven Kommandeure beteiligt. Da "die Taliban" keine homogene Gruppe darstellen, solle man keine zu große Hoffnung auf dieses Gespräch setzen. Aber es könne durchaus ein Anfang sein.

Annährungsversuche gibt es mittlerweile auch zwischen der pakistanischen Regierung und der Karsai-Regierung. Insbesondere nach dem Attentat auf die indische Botschaft in Kabul im Sommer 2008 waren deren bilateralen Verbindungen auf einen Tiefpunkt angelangt. Doch diese Annährungen sind ein Hoffnungsschimmer für Afghanistan. Zudem hat die afghanische Regierung erstmalig einen Dritten, in diesem Falle Saudi Arabien, als Vermittler akzeptiert.

In Ihrem Vorschlag, Bundestagsabgeordnete sollten vor Ort mit friedenswilligen Taliban Verhandlungen aufnehmen, kann ich allerdings beim besten Willen keine reale Umsetzungsmöglichkeit erkennen. Nicht nur, dass die Frage nicht beantwortet werden kann, mit welchem Mandat die Abgeordneten dort statt einer demokratisch gewählten afghanischen Regierung die Verhandlungen führen sollen. Es taucht ja auch die Frage auf, wie die friedenswilligen Taliban zu erkennen sind und von wem sie ausgewählt werden sollen. Weiterhin ist mir nicht klar, wie die möglicherweise erzielten Verhandlungsergebnisse durchgesetzt werden sollen, da sie zwangsläufig mit den Interessen anderer afghanischer Gruppen kollidieren müssen.

Und schließlich schreibt auch Herr Ströbele in seinem letzten Satz Ihrer zitierten Antwort: "Ich weiß nicht, ob die dafür erforderlichen Kontakte in Afghanistan hergestellt werden können."

Verstehen Sie mich nicht falsch. Weder befürworte ich die derzeitigen Kampfeinsätze in Afghanistan, noch halte ich den Einsatz von westeuropäischen und amerikanischen Soldaten für sinnvoll und zielführend. Vielmehr finde ich es gut, dass Sie sich Gedanken machen, wie dem afghanischen Volk der Frieden zurückgebracht werden kann. Ich halte aber den Weg, den unsere Regierung und unser Außenminister Frank-Walter Steinmeier mit der Unterstützung der Gespräche gehen, für erfolgversprechender.
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Frage zum Thema Gesundheit
08.01.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Rix,

Ist Ihnen bekannt, dass die Krankenkassen für die rundum- Versorgung eines Kranken mir als Allgemeinarzt 33 € pro Quartal zur Verfügung stellen?
Da sind Sprechstunden, Hausbesuche, EKG u.a.m. alles mit drin.

Wenn man den Eigenanteil der Kranken in Höhe von 10,-€ davon abzieht, bleiben mir pro Monat pro Patient aufgerundet 8,- Umsatz, nicht Verdienst.

Können Sie sich vorstellen, wie die Versorgung damit aufrecht erhalten werden kann, wie Gehälter, Steuern und Versicherungen davon gezahlt werden sollen?

Und dabei habe ich noch nichts von meinem Stundenlohn gesagt, Er liegt unter dem eines Fließbandarbeiters bei VW.

Bitte prüfen Sie diese Angaben, fragen Sie bei der KV nach und vergessen Sie das stat. Bundesamt mit ihren völlig falschen und veralteten Durchschnittszahlen von 2003.

mfG

Dr. F.
Antwort von Sönke Rix
10Empfehlungen
21.01.2009
Sönke Rix
Sehr geehrter Herr Büttner,

seit Beginn dieses Jahres gibt es Berichte über dramatische Honorarverluste einzelner Ärzte bzw. Arztgruppen als Folge der Honorarreform, die mit der Gesundheitsreform beschlossen wurde.

Wie Sie wissen, hat der Gesetzgeber nur die Rahmenregelungen zu dieser Reform beschlossen. Tatsächlich wurde das neue und transparentere Honorarsystem für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte unter der zentralen Verantwortung der Ärzteschaft von diesen entscheidend mitentwickelt und ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten.

Für die näheren Details der Umsetzung sind die Selbstverwaltung der Ärzte und die Krankenkassen zuständig. Auf der Ebene des Bundes ist das der Bewertungsausschuss, in dem die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung vertreten sind. Die Beschlüsse des Bewertungsausschusses wiederum sind auf der regionalen Ebene von den 17 Kassenärztlichen Vereinigungen und den regionalen Vertragspartnern sachgerecht umzusetzen.

Verglichen mit dem Jahr 2007 bringt die Reform den Ärztinnen und Ärzten im Jahr 2009 bundesweit einen geschätzten Honoraranstieg von mindestens 2,75 Milliarden Euro. Fakt ist, dass die Beitragszahler und der Bund diese Mittel für 2009 über den Gesundheitsfonds aufbringen. Sie werden von den Krankenkassen an die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) überwiesen. Die Gelder werden also bereitgestellt. Es kann nicht sein, dass dieses Geld nirgendwo ankommt.

Die Berechnungen des Institutes des Bewertungsausschusses, die bislang von niemandem angezweifelt werden, kommen zum Ergebnis, dass im Vergleichszeitraum in allen Bundesländern Honorargewinne erzielt werden. Dabei ist natürlich nicht auszuschließen, dass einzelne Ärzte tatsächlich gewisse Einbußen verzeichnen. Allerdings ist davon auszugehen, dass es eine sehr große "schweigende Mehrheit" gibt, die von der nun faireren Honorierungssystematik direkt finanziell erheblich profitiert.

Für die konkrete Vergütung der Ärzte vor Ort sind die jeweiligen regionalen Vertragspartner und hier insbesondere auch die jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen verantwortlich. Die KVen haben ausreichende Möglichkeiten, eine Vergütung zu organisieren, die keine derart problematischen Verteilungseffekte beinhaltet. Die Hauptverantwortung liegt hier völlig unzweifelhaft bei der regionalen Selbstverwaltung.

Die Zuweisungen an die einzelne Arztpraxis liegt bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. Der Bund kann darauf keinen Einfluss nehmen und aus der Ferne auch nicht beurteilen, ob dies entsprechend der Vorgaben des Bewertungsausschusses und auf Grundlage der richtigen Daten erfolgt. Die ggf. notwendige Überprüfung der Rechtmäßigkeit liegt beim jeweiligen Landesministerium für Gesundheit und Soziales als zuständiger Aufsichtsbehörde, in Ihrem Fall der Ministerin Frau Gitta Trauernicht.

Wir nehmen aber Hinweise auf Honorarverluste ernst. Vordringliche Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen ist es jetzt, die Ärzte unmittelbar über ihre Honorarbescheide aufzuklären und ihnen vor allem auch mitzuteilen, welche Leistungen im neuen Vergütungssystem zusätzlich und außerhalb der vereinbarten Leistungsmenge vergütet werden. Bei einigen Arztgruppen sind das erhebliche Honoraranteile, z.B. werden Präventionsleistungen, Leistungen der Mutterschaftsvorsorge und ambulante Operationenen dem Arzt immer voll vergütet. Außerdem werden überall - anders als bisher - Mehrleistungen, die über die vereinbarten Mengen hinausgehen, zumindest mit abgestaffelten Preisen vergütet. Insofern ist die Darstellung Ihrer Einnahmen möglicherweise nicht ganz vollständig.

Für die einzelne Praxis kommt es auf das Gesamtbild an und nicht auf die Vergütungshöhe einzelner, ausgewählter Leistungen. Auch insofern ist zu erwarten, dass sich für sehr viele Praxen die Gesamtsituation deutlich besser darstellen wird, als gegenwärtig kommuniziert.

Am 15. Januar 2009 hat die Selbstverwaltung auf Bundesebene eine Anpassung ihrer Vorgaben zur Umsetzung der Vergütungsreform beschlossen. Danach bekommt die regionale Selbstverwaltung für einen Übergangszeitraum von 2 Jahren zusätzliche Spielräume, um ggf. eintretende überproportionale Honorarverluste zu vermeiden. Zudem wurde beschlossen, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen die notwendigen Daten und Informationen zeitnah zur Verfügung stellen. Diese weiteren wie auch die schon vorhandenen Spielräume und die zusätzlichen Datengrundlagen müssen die Vertragspartner nun zeitnah und sachgerecht nutzen.

Unbestritten ist, dass die Schleswig-Holsteinischen Ärzte durch ihr bisheriges Verschreibungs- und Behandlungsverhalten beim Start dieses neuen Systems benachteiligt waren. Den Pressemitteilungen auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein habe ich allerdings zwischenzeitlich entnommen, dass auch hier eine gerechtere Vergütung erreicht werden soll. Sicher sind die Strukturen des Gesundheitsfonds und seine Verteilungsmechanismen nicht der Weisheit letzter Schluss, aber mehr war als Kompromiss in der Großen Koalition zwischen CDU/CSU und SPD seinerzeit nicht zu vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen
Sönke Rix
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Frage zum Thema Wirtschaft
16.01.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Rix,

Eine der Säulen des neuen "Konjunkturpaketes" der großen Koalition ist es , die Autoindustrie zu unterstützen. Nun habe auch ich mich auf die Suche nach einem neuen Auto gemacht um die im Konjunkturpaket beschriebenen "Prämien" zu nutzen. Einen Teil des Kaufpreises hätte ich gerne finanzieren wollen , musste aber feststellen, dass keine der Autobanken unter 7,99 % eff. Jahreszins zu vernünftigen Laufzeiten finanziert. Bei einem durchschnitllichen Einkommen ist es nun nahezu unmöglich ein Neuwagen zu kaufen. Nun zu meiner Frage : Die EZB senkte am 14.01.2009 den Leitzins ernaeut und zwar auf 2.0% !! Wann werden diese Zinsen an den Verbraucher weitergegeben , oder ist auch dieses , wie so oft , ein Mogelpackung ??
Ich würde mich über Antwort sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Sönke Rix
8Empfehlungen
02.02.2009
Sönke Rix
Sehr geehrter Herr ,

der Leitzins der EZB ist der Zinssatz, zu dem sich Banken Geld bei der Europäischen Zentralbank leihen können (ganz verkürzt dargestellt). Mit diesem Geld arbeiten die Banken, das heißt, sie können es als Kredit an ihre Kunden weitergeben. In "normalen" Zeiten funktioniert der Wettbewerb um die Kunden dann über den günstigsten Zinssatz. Senkt die EZB ihre Zinsen, können auch die Banken bei gleichem Gewinn ihre Zinsen für Kredite senken. Dazu sind sie allerdings nicht verpflichtet. Sie können demzufolge auch nicht dazu gezwungen werden. Eine Mogelpackung kann ich darin nicht erkennen.

Mein Tipp: Obwohl es viel einfacher und bequemer ist, die Finanzierung mit einer Autobank abzuwickeln, sollten Sie in Erwägung ziehen, auch mal bei anderen Banken nach den Kreditbedingungen zu fragen.

Mit besten Grüßen
Sönke Rix
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Frage zum Thema Familie
21.01.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Rix,

aufgrund einer Panne im Kita-Gesetz (Schleswig-Holstein, Anm. d. Red.) gilt die Beitragsbefreiung schon ab dem jetzigen Zeitpunkt, nun las ich jedoch in der Tageszeitung, daß die Monate Februar - Juli weiter gezahlt werden soll und die Panne korrigiert werde.

Als Beispiel dagegen: Ein Sexualtäter kam auch wegen einer Panne im Gesetz frei, und dort wurde nichts korrigiert!

Wo habe ich die Möglichkeit dieses Beispiel anzubringen und einen Beschwerdebrief zu schreiben, haben Sie evtl. eine Adresse an die ich mich wenden kann?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Sönke Rix
5Empfehlungen
11.02.2009
Sönke Rix
Sehr geehrte Frau ,

da Sie mir nicht mitteilen, um welchen Fall es sich beim dem Sexualstraftäter handelt, kann ich Ihnen auch nicht sagen, an wen Sie sich wenden können. Mir ist aktuell keine Gesetzespanne in diesem Bereich bekannt. Ich habe da nur von Justizpannen gehört. Dies ist aber etwas anderes. Als Ansprechpartner fällt mir nur der zuständige Justizminister ein. Wenn es sich um ein Fall aus SH handelt, dann ist das Minister Döring ( Kontakt: poststelle@jumi.landsh.de ). Wenn sie sich über die Panne bei der Gesetzgebung zum neuen Kitagesetz beschweren wollen, dann wenden sie sich bitte an Ihre zuständigen Landtagsabgeordneten und/oder an das zuständige Bildungsministerium (Kontakt: pressestelle@mbf.landsh.de ).

Mit besten Grüßen
Sönke Rix
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