Simone Violka (SPD)
Kandidatin Bundestagswahl 2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Simone Violka
Jahrgang
1968
Berufliche Qualifikation
Finanzbuchhalterin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
-
Wahlkreis
Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II
Ergebnis
14,7%
Landeslistenplatz
-, Sachsen
weitere Profile
(...) Es gibt klare Regeln, wie Ausschreibungen (dieses Gesetz ist in Landesrecht) zu erfolgen haben. (...)
Kandidaten-Check
Beim Kandidaten-Check können Sie Ihre eigenen politischen
Überzeugungen mit denen Ihrer Kandidaten vergleichen.
Simone Violka hat sich am Kandidaten-Check beteiligt und zu allen von 32 Thesen Position bezogen.
Fragen an Simone Violka
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Finanzpolitik
22.09.2009
Von:

Werte Frau Violka,

ich danke Ihnen für die Beantwortung meiner vorherigen Fragen.

Gleichzeitig nehme ich meinen Vorwurf, Sie würden im Internet gestellte Fragen nicht beantworten, zurück. ich konnte mich inzwischen vom Gegenteil überzeugen.

Ich beachtete auf abgeordnetenwatch.de nur die Rubrik "Kandidatin / Bundestagswahl" , Ihre zahlreichen Antworten fand ich nun unter "Abgeordnete / Bundestag". Diesbezüglich könnten die "Macher" dieser Internetseite eventuell zukünftig etwas mehr Übersicht schaffen.

In den letzten Jahren Ihre Sprechstunden nicht genutzt zu haben, erklärt sich einfach. Da ich zur Bundestagswahl 2005 meine Stimme(n) weder für die SPD noch für Sie persönlich abgab, sah ich keine Notwendigkeit, Anliegen an Sie als eine der gewählten Abgeordneten meines Wahlkreises heranzutragen.

Da ich in meiner Entscheidung zur Stimmabgabe nicht festgelegt bin - in den 4 Jahren einer Legislaturperiode kann sich so manches ändern - stelle ich nunmehr folgende Frage an Sie, deren Beantwortung durchaus zur Bildung meiner Meinung maßgebend sein kann.

Sicher ist Ihnen die Aktion " Pro 7 % " des DEHOGA ( im Internet unter www.prosiebenprozent.de einsehbar ) bekannt, in der es dem Verband und seinen Mitgliedern um die Reduzierung der Mwst. für Hotel- und Gaststättenbetriebe geht.
Die EU hat mit ihrer Entscheidung zur Freigabe der MWSt.-Sätze für Hotellerie und Gastronomie den Weg für (z.B.) 7 Prozent Mwst. frei gemacht. In den meisten EU-Mitgliedsländern wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und die Arbeit der Betriebe durch niedrigere Umsatzsteuern 1. erleichtert sowie 2. gerechter (im Vergleich zu Bäckereien,Fleischereien und Imbissbetrieben) ermöglicht, in Deutschland bisher nicht.

Eine Antwort auf die DEHOGA-Fragen steht Ihrerseits bislang aus.
Wie stehen Sie generell zu einer Senkung der derzeitigen 19 % Mwst. für die genannte Branche, würden Sie dies als Vorschlag im Bundestag einbringen bzw. unterstützen wollen ?

Danke und freundliche Grüße von S.
Antwort von Simone Violka
bisher keineEmpfehlungen
24.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich bin regelmäßiger Gast bei den parlamentarischen Treffen mit der DEHOGA. Alles was die DEHOGA interessiert, fordert und an Anregungen mitgibt, kenne ich deshalb sehr gut.
Ich bin eine Freundin des direkten und regelmäßigen Gesprächs, weil das mehr bringt als die Beantwortung von Fragebögen, die von allen möglichen Verbänden, Interessensgruppen und anderen kurz vor den Wahlen plötzlich inflationär auftauchen.

Nun aber zu Ihrer direkten Frage zum ermäßigten Steuersatzes.
Eine Reform der Mehrwertsteuer ist dringend notwendig. Denn aus der ehemals überschaubaren Gruppe der ermäßigten Produkte ist inzwischen eine Dschungel geworden, dem es häufig an Logik fehlt.
Reform bedeutet aber nicht, dass man alles an den ermäßigten Satz einfach anpasst, sondern ausgangs offen auf den Prüfstand stellt.

Wenn eine Ermäßigung auf 7% in der Gastronomie eine 100%ige Weitergabe an die Kunden garantiert würde, stände ich dem durchaus aufgeschlossen gegenüber. Leider fehlt es bisher an solch einer Garantie. Im Gegenteil. In Gesprächen wurde deutlich, dass diese Ermäßigung auch zur Rücklagenverbesserung vorgesehen ist.
Im Klartext würde das heißen: Die Gesellschaft soll auf Steuereinnahmen verzichten, damit ein Bereich seine Nettoeinnahmen steigern kann. Das geht natürlich nicht, weil dann auch andere Bereiche zu Recht fragen würden, wenn die, warum wir nicht?
Bei einer Garantie der Preissenkung und deren Kontrolle zu Gunsten der Konsumenten wäre das anders.

Solange das aber aussteht, sehe ich wenig Handlungsspielraum.


Mit freundlichen Grüßen,
Simone Violka
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Simone Violka
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.