Silvana Koch-Mehrin (FDP)
Abgeordnete EU-Parlament 2004-2009
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Grunddaten
Silvana Koch-Mehrin
Jahrgang
1970
Berufliche Qualifikation
MdEP
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Baden-Württemberg
Bundeslistenplatz
1, über Liste eingezogen
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Ich bin gegen den Pensionsfonds und bin aus diesem Grund dort auch nicht Mitglied. Ich bin für klare, transparente Vergütungsregeln und fände es richtig, wenn Abgeordnete ihre Altersvorsorge privat vornehmen würden. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
08.10.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Koch-Mehrin,

in einem BamS-Kommentar www.bild.t-online.de
setzen Sie sich mit den Agrarsubventionen auseinander. Sie plädieren für eine Abschaffung. Wie kann man insbes. die Franzosen und die Polen dazu bewegen, die einer Kürzung immer im Wege stehen?

Noch eine andere Frage: Was halten Sie von dem Vorschlag Ihres Fraktionskollegen Chatzimarkakis, die Grünen und die FDP sollten fusionieren? www.tagesschau.de

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Silvana Koch-Mehrin
4Empfehlungen
13.11.2007
Silvana Koch-Mehrin
Sehr geehrte Frau ,

herzlichen Dank für ihre Frage - die (kritische) Resonanz auf meine Arbeit ist mir sehr wichtig. Darf ich Ihnen zur Beantwortung Ihrer Fragen zwei recht aktuelle Presseartikel empfehlen? In dem einen Text befasse ich mich mit dem Verhältnis zwischen der FDP und den Grünen - erschienen ist er unter dem Titel "Gelb und Grün - das hat sich erledigt" im Berliner Tagesspiegel am 25. September. Dazu möchte ich Sie auf ein Interview aus der Frankfurter Rundschau aufmerksam machen, in dem es um den Themenkomplex EU-Reformen und das schwierige Verhältnis der EU zu Polen geht (erschienen am 29. September). Auf meiner Homepage www.koch-mehrin.de finden Sie neben diesen beiden Artikeln (unter "Presse") auch die Positionspapiere der FDP im Europäischen Parlament zu den EU-Finanzen im Allgemeinen und zum Thema Transparenz der Subventionsempfänger ("Sachlich"). Ich hoffe, dass Sie die Arbeit des Europäischen Parlaments auch weiterhin mit Interesse verfolgen!

Beste Grüsse,
Silvana Koch-Mehrin
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Frage zum Thema Finanzen
03.11.2007
Von:

Demnächst entscheiden Sie als Mitglied im Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments über die Ernennung beziehungsweise die Wiederernennung von Mitgliedern des Europäischen Rechnungshofes.

Laut EG-Vertrag werden die Mitglieder des Rechnungshofes auf sechs Jahre ernannt.

In seiner Entschließung A3-0345/92 zum Verfahren der Konsultation des Europäischen Parlaments bei der Ernennung der Mitglieder des Rechnungshofs hat das Parlament erklärt, es erscheine "nicht wünschenswert, dass ein Mitglied mehr als zwei Mandate ausüben darf." (siehe Ziffer 4 g) der Entschließung).

Der von der niederländischen Regierung vorgeschlagene Kandidat, Herr Maarten B. Engwirda, ist seit Januar 1996 im Rechnungshof, hat also bereits zwei Mandate absolviert.

Trotzdem ist er jetzt wieder Kandidat für eine Erneuerung seines Mandats. In einer Erklärung, die dem Berichtsentwurf über seine Ernennung beigefügt ist (Berichterstatterin Ines Ayala Sender, 2007/0815CNS vom 17. Oktober 2007), schreibt Herr Engwirda: "Ich habe die Regierung meines Landes informiert, dass ich nur noch eine halbe Amtszeit anstrebe, d.h. 3 Jahre anstatt der vollen Amtszeit von 6 Jahren. Die niederländische Regierung hat diese Bitte akzeptiert."

Herr Engwirda hat also offenbar mit seiner Regierung eine Vereinbarung getroffen, sich über die Bestimmungen des EG-Vertrages hinwegzusetzen. Vielleicht war eine solche Vereinbarung auch die Voraussetzung, um überhaupt noch einmal vorgeschlagen zu werden.

Werden Sie einem solchen Deal zustimmen?

Wird es über die Kandidaten im Parlament eine namentliche Abstimmung geben?
Antwort von Silvana Koch-Mehrin
6Empfehlungen
21.11.2007
Silvana Koch-Mehrin
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail bezüglich der Ernennung von Maarten B. Engwirda zum Mitglied des Rechnungshofes.

Die Ernennung der Mitglieder des Rechnungshofes stützt sich auf Art. 101 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments, der folgendes besagt:

1. Die als Mitglieder des Rechnungshofs ausgewählten Persönlichkeiten werden aufgefordert, vor dem zuständigen Ausschuss eine Erklärung abzugeben und Fragen der Mitglieder zu beantworten. Der Ausschuss stimmt über jede einzelne Ernennung geheim und gesondert ab.

2. Der zuständige Ausschuss gibt in Form eines Berichts mit einem gesonderten Vorschlag für einen Beschluss für jede einzelne Ernennung eine Empfehlung an das Parlament darüber ab, ob der ausgewählte Kandidat die Zustimmung erhalten sollte.

3. Die Abstimmung im Plenum findet binnen zwei Monaten nach Eingang des Vorschlags zur Ernennung statt, sofern das Parlament nicht auf Antrag des zuständigen Ausschusses, einer Fraktion oder von mindestens 40 Mitgliedern etwas anderes beschließt. Das Parlament stimmt über jede einzelne Ernennung geheim und gesondert ab und fasst seinen Beschluss mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

4. Gibt das Parlament zu einer einzelnen Ernennung eine ablehnende Stellungnahme ab, so fordert der Präsident den Rat auf, seinen Vorschlag zur Ernennung zurückzuziehen und dem Parlament einen neuen Vorschlag zu unterbreiten.

Der Haushaltkontrollausschuss hat in seiner Sitzung vom 6. November 2007 Herrn M.B. Hengwirda angehört, seine Qualifikation im Lichte der in Art. 247 Abs. 2 des EG- Vertrags und Art. 160 b des Euratom- Vertrags festgelegten Kriterien geprüft und sich in geheimer Abstimmung für die Ernennung von Herrn Maarten B. Hengwirda ausgesprochen, mit 19 Stimmen dafür und 4 Stimmen dagegen. Keines der anwesenden Mitglieder hat sich enthalten.

Das Europäische Parlament wird eine befürwortende/ablehnende Stellungnahme am 29. November 2007 geheim abgeben. Da es sich um eine Stellungnahme zu einer persönlichen Bewerbung handelt und politische Kriterien keine Rolle spielen, stimmen der Ausschuss für Haushaltskontrolle und das Plenum geheim ab.

Herr Maarten B. Engwirda ist seit März 2006 Doyen der Prüfungsgruppe III "Externe Politikbereiche" und Vorsitzender der Lenkungsgruppe "Selbstbeurteilung/Peer Review, die das Kollegium des Europäischen Rechnungshofes auf seinen Vorschlag eingeleitet hat. Um seine Arbeit fortsetzen zu können, hat Herr B. Engwirda noch eine halbe Amtszeit von 3 Jahren, anstatt der vollen Amtszeit angestrebt. Die niederländische Regierung hat seine Bitte akzeptiert und der Haushaltkontrollausschuss hat seinen geäußerten Wunsch, zwischen dem Haushaltskontrollausschuss und dem Rechnungshof - unter Wahrung der beiderseitigen Unabhängigkeit - eine strategische Partnerschaft zu begründen, unterstützt.

Die FDP unterstützt solche Praktiken nicht und wird im Plenum gegen die Ernennung von Herrn Maarten B.Engwirda abstimmen. Die FDP im EP setzt sich für klare Regeln und die Einhaltung der Kriterien bei der Ernennung der Mitglieder des Rechnungshofes. Wir fordern strikte Anwendung der in der Entschließung des EP zum Verfahren der Konsultation des Europäischen Parlaments bei der Ernennung der Mitglieder des Rechnungshofes enthaltenen Kriterien, insbesondere des Art. 4 g, der klar besagt: "Es scheint nicht wünschenswert, dass ein Mitglied mehr als zwei Mandate ausüben darf".

Die Antwort auf Ihre Anfrage ist mit der Abstimmung von Dr. Jorgo Chatzimarkakis entstanden.

Mit freundlichen Grüssen

Silvana Koch-Mehrin
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Frage zum Thema Umwelt
15.11.2007
Von:

Sehr verehrte Frau Koch-Mehrin,

an wen können sich deutsche Bürger in der EU wenden, um Einwendungen gegen umweltgefährdende Bauvorhaben zu stellen ?

Welche Behörde oder Institution kann hier Auskunft geben ?

Ich hatte Sie bereits per Mail kontaktiert, aber bisher leider keine INFO erhalten!

mfg

Antwort von Silvana Koch-Mehrin
7Empfehlungen
29.11.2007
Silvana Koch-Mehrin
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre email vom 15. November.
Bei einem möglicherweise umweltgefährdenden Bauvorhaben ist es wichtig im ersten Schritt zu klären, ob nationales oder europäisches Recht betroffen ist. Aus Ihrer Frage schliesse ich, dass es um EU Recht geht.

In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, sich an die Europäische Kommission zu wenden, und zwar an folgenden Ansprechpartner:
Mr. Julio Garcia Burgues
European Commission
DG Environment
Units Legal implementation & Enforcemnet
Rue de la loi 200
1040 Bruxelles

Die Europäische Kommission hat sich selbst dazu verpflichtet, Bürgeranfragen zügig zu beantworten.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.

Beste Grüsse,
Silvana Koch-Mehrin
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
27.12.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Koch-Mehrin,

die EU Kommission hat eine Erhöhung der Milchquote in der EU um 2% zun 1. April 2008 vorgeschlagen. Nun sind ja bekanntlich die Milchpreise angestiegen auf ein Niveau etwa Ende der achziger / Anfang der neunziger Jahre, so dass man wirklich nicht von astronomisch hohen Preisen sprechen kann. Diese Preise sind dauerhaft notwendig um ohne Subventionen wirtschaften zu können. Ist es daher nicht ein falsches Signal nun die Quoten zu erhöhen? Dadurch wird der Milchpreis wieder erneut belastet. Noch im vergangenem Jahr wurde von Überschüssen von 20% gesprochen. Diese Situation kann sehr schnell wieder eintreten! Sollte man daher nicht in Ruhe abwarten wo sich der Preis einpendelt und erst dann Maßnahmen ergreifen. Wir Landwirte arbeiten lieber ohne Subventionen, allerdings gewinnt man hier den Eindruck hier sollen die Preise bewußt gedrückt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Silvana Koch-Mehrin
1Empfehlung
11.01.2008
Silvana Koch-Mehrin
Sehr geehrter Herr ,

ganz herzlich danken wir Ihnen für Ihre freundliche E-Mail vom 27. Dezember und Ihr Interesse an der politischen Arbeit von Dr. Silvana Koch-Mehrin. Im Augenblick befindet sie sich im Mutterschutz. Natürlich ist ihr Büro auch weiterhin besetzt, sie selbst aber kann Ihnen zurzeit nicht antworten. Eine Antwort wird Ihnen nach Beendigung des Mutterschutzes zugehen.

Mit freundlichen Grüssen
Büro Silvana Koch-Mehrin
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
17.02.2008
Von:

In der Februar-Plenarwoche des Europäischen Parlaments steht ein Bericht über den "Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften" zur Endabstimmung.

Dieser Bericht befasst sich unter anderem mit der Arbeit des EU-Amtes für Betrugsbekämpfung "OLAF". In diesem Zusammenhang wird auch die sogenannte "Tillack-Affäre" behandelt. Zur Erinnerung: Im Jahre 2004 hatte das OLAF Aussagen eines Pressesprechers der früheren EU-Kommissarin Schreyer über angebliche Korruption an die belgische und deutsche Justiz weitergegeben und Strafanzeige gegen den "Stern"-Journalisten Hans-Martin Tillack erstattet. Tillack, so die Behauptung, habe möglicherweise EU-Beamte bestochen, um an vertrauliche Informationen zu kommen.

Dies löste eine offenbar in der Sache völlig ergebnislose Durchsuchungsaktion der Brüsseler Polizei aus, die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte am 27. November vergangenen Jahres als Verstoß gegen die Pressefreiheit eingestuft wurde. Der belgische Staat wurde dazu verurteilt, Tillack eine Entschädigung zu zahlen (Rechtssache N° 20477/05).

Aus den Absätzen 63 bis 65 des Urteils geht hervor, dass sich der Verdacht auf Korruption lediglich auf von OLAF übermittelte vage Gerüchte gründete, dass es folglich kein übergeordnetes öffentliches Interesse gab, das die Durchsuchungen gerechtfertigt hätte, und dass das Ziel dieser Durchsuchungen darin bestand, im Auftrag des OLAF die für die Weitergabe der vertraulichen Informationen verantwortliche Person ausfindig zu machen, also den journalistischen Quellenschutz zu unterlaufen.

Stimmt es, dass auch Vertreter Ihrer Fraktion im Ausschuss für Haushaltskontrolle verhindert haben, dass ein Antrag in den Bericht aufgenommen wurde, in dem gefordert werden sollte, dass die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte "von OLAF mit höchster Sorgfalt analysiert und die nötigen Konsequenzen daraus gezogen werden müssen"?

Wenn ja, warum ist diese Rechtsprechung für OLAF aus Ihrer Sicht nicht relevant?
Antwort von Silvana Koch-Mehrin
2Empfehlungen
20.02.2008
Silvana Koch-Mehrin
Sehr geehrter Herr ,

ganz herzlich danken wir Ihnen für Ihre freundliche E-Mail vom 17. Februar 2008 und Ihr Interesse an der politischen Arbeit von Dr. Silvana Koch-Mehrin. Im Augenblick befindet sie sich im Mutterschutz. Natürlich ist ihr Büro auch weiterhin besetzt, sie selbst aber kann Ihnen zurzeit nicht antworten. Eine Antwort wird Ihnen nach Beendigung des Mutterschutzes zugehen.

Mit freundlichen Grüssen
Büro Silvana Koch-Mehrin
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Ihre Frage an Silvana Koch-Mehrin
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.