Siegmund Ehrmann (SPD)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Siegmund Ehrmann
© Bernd Brundert
Geburtstag
24.01.1952
Berufliche Qualifikation
Städtischer Leitender Verwaltungsdirektor a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Moers
Wahlkreis
Krefeld II - Wesel II
Ergebnis
39,6%
Landeslistenplatz
53, Nordrhein-Westfalen
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(...) In der gesetzlichen Krankenversicherung haben Rentnerinnen und Rentner grundsätzlich solche Beiträge zu zahlen, die ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechen. So sind neben den Beiträgen aus den Renten der gesetzlichen Rentenversicherung u. a. auch für "der Rente vergleichbare Einnahmen" (Versorgungsbezüge), die auf das frühere Beschäftigungsverhältnis zurückzuführen sind, Krankenversicherungsbeiträge zu entrichten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
12.04.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Ehrmann,

Inhabern des PKW-Führerscheins, die diesen vor 1980 erworben haben ist es erlaubt ein Leichtkraftrad mit 125 ccm zu fahren.
In wie weit ist es Verfassungsgemäß, dieses den jüngeren zu untersagen?
(Gleichheitsgrundsatz)
Wieso ist jemand, der zu dieser Zeit den PKW-Führerschein gemacht hat besser geeignet, ein solches Gefährt zu führen????

Im EU - Recht ist es soweit ich weiß anders geregelt.
Wann werden diese Regelungen auch bei uns eingeführt?



Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Siegmund Ehrmann
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22.04.2013
Siegmund Ehrmann
Sehr geehrter Herr Tomszak,

haben Sie Dank für Ihre Anfrage zur Trennung der Führerscheinklassen.

Die EU hat die Klassen getrennt, da sich die Fahreigenschaften eines zweispurigen Fahrzeugs eklatant von denen eines einspurigen unterscheiden. Diese Trennung ist meines Erachtens sinnvoll, zumal die Leistung der Krafträder der Klasse A1 so stark ist, dass eine praktische Fahrprüfung für den Erwerb der Fahrerlaubnis auch aus Gründen der Verkehrssicherheit richtig ist. Zweikrafträder sind aufgrund ihres Gewichts gefährlich, da sie mit zunehmender Geschwindigkeit für den Fahrer immer schwerer zu kontrollieren sind. Die EU-Regelung wurde am 19.01.2013 bei uns eingeführt.

Ich kann hierin keinen Verfassungsverstoß erkennen. Das Grundgesetz lässt eine - den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtende - sachlich gerechtfertigte unterschiedliche Behandlung zu. Dementsprechend sind z.B. auch in § 20 Abs. 1 Nr. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) unterschiedliche Behandlungen gerechtfertigt, die der "Vermeidung von Gefahren, der Verhütung von Schäden oder vergleichbaren Zwecken dienen". Diese Vorschrift soll in erster Linie die uneingeschränkte Einhaltung von Verkehrssicherungspflichten und sonstigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ermöglichen. Der Schutz des Lebens und der Gesundheit anderer Teilnehmer im Straßenverkehr (z.B. von Kindern) gebietet es auch im Zusammenhang mit der Erteilung bzw. Dauer von Fahrerlaubnissen entsprechende Einschränkungen vorzusehen."

Mit freundlichen Grüßen
Siegmund Ehrmann, MdB
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
24.04.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Ehrman,

zu Ihrer Antwort : "...unterschiedliche Behandlungen gerechtfertigt, die der "Vermeidung von Gefahren, der Verhütung von Schäden oder vergleichbaren Zwecken dienen". Diese Vorschrift soll in erster Linie die uneingeschränkte Einhaltung von Verkehrssicherungspflichten und sonstigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ermöglichen. Der Schutz des Lebens und der Gesundheit anderer Teilnehmer im Straßenverkehr (z.B. von Kindern) gebietet es auch im Zusammenhang mit der Erteilung bzw. Dauer von Fahrerlaubnissen entsprechende Einschränkungen vorzusehen."

Es ist also der Verkehrssicherheit zuträglicher, wenn ein 70-jähriger, sich ohne Erfahrung auf einen Roller mit 125ccm setzen kann, als wenn dies ein 25- jähriger tut?????
Sie vermeiden also Gefahren durch den jüngeren, die es bei den älteren nicht gibt????

Erklären Sie das bitte, das verstehe ich nicht!

Und was nützt ein Gesetz, wenn die Hintertüren in diesem Gesetz sperrangelweit offen stehen????

Wenn Sie auf die Verkehrssicherungspflicht anspielen, dann sollten Sie und der Staat vielleicht endlich dafür Sorge tragen, dass sich die Zustände unserer Strassen wieder bessern ...
Langsam aber sicher, sehe ich hier bei und die Zustände der Strassen in der DDR zu Zeiten der Grenzöffnung ...
Ebenso, wie sich die Kommunen um die Strassensicherungspflicht drücken (Schneeräumen im Winter).... Wenn ein Hauseigentümer ein Schild anbringt, auf dem steht, das ein eingeschränkter Winterdienst stattfindet, befreit Ihn das ??????

Es ist doch immer wieder schön zu sehen, dass sich der Staat damit auseinandersetzt, wie man die Bevölkerung immer weiter in Ihrem Leben bevormunden kann, aber seine eigene Verantwortung von sich weist!

Aber ich denke, wenn wir die aus den Rettungschirmen erwachsenen Bürgschaften endlich zahlen dürfen, werden die Zustände in unserem Land bestimmt besser werden!

Getreu dem Motto auf dem Berliner Reichstag: Dem deutschen Volke ....

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Siegmund Ehrmann
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26.04.2013
Siegmund Ehrmann
Sehr geehrter Herr ,

mit der von Ihnen kritisierten Regulierung will der Gesetzgeber den Einzelnen nicht bevormunden und sein Freiheitsrecht einschränken. Er reagiert vielmehr auf die Erfahrungen des täglichen Lebens: diese lehrt, dass insbesondere junge Menschen sehr oft nicht disziplinierte und verantwortungsvolle Verkehrsteilnehmer/Innen sind. Darauf reagiert nicht nur der Gesetzgeber sondern auch die Versicherungen mit der Gestaltung der Tarifklassen.
Wenn Sie Zweifel an der Verfassungskonformität dieser Regeln haben, steht es Ihnen frei, dieses auf dem rechtsstaatlich gegebenen Weg durch die Gerichte klären zu lassen.


Mit freundlichen Grüßen

Siegmund Ehrmann, MdB
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Frage zum Thema Finanzhilfen für Zypern (ESM)
26.04.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Ehrmann,

ich bin entsetzt über Ihr "Ja" zur Frauenquote. Die Politik beschneidet durch immer skurilere Maßnahmen die Freiheit der Bürger! Es ist ein Unding, dass z. B. Frauen im öffentlichen Dienst (Universität) bei GLEICHER Qualifikation BEVORZUGT werden. Das darf doch nicht wahr sein?! Wussten sie eigentlich, dass größere und schönere Menschen tendenziell erfolgreicher sind (davon gibt es wenn nicht gar MEHR Studien als zum Thema Frauenentlohnung)? Müssten Sie nicht jetzt auch eine "Kleinwuchsquote" einführen? Das darf doch alles nicht wahr sein...

Zudem stoßen mir auch die Finanzhilfen für Zypern sauer auf! Können Sie dem Wähler verdeutlichen, warum Sie bei der Abstimmung mit "Ja" votiert haben? Ich kann es nicht fassen, dass wir aufgrund Ihrer Entscheidungen immer wieder andere Länder aus Ihrer selbst verschuldeten Lage mit völlig überzogenen Mrd.-Geschenken helfen müssen (jeder Zyprer erhält 11.300 EUR... umgerechnet auf Deutschland würde unser Land somit fast 1 Billionen EUR erhalten - die Hälfte unserer Staatsschulden!). Zudem wird, wie Herr bereits erwähnt hat, die deutsche Infrastruktur immer maroder! Das lässt sich schon seit Jahren in der Tagespresse entnehmen und dürfte Ihnen wohl auch persönlich aufgefallen sein, wenn Sie nicht in elitären Wohngebieten residieren.

Viele Grüße

Antwort von Siegmund Ehrmann
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07.05.2013
Siegmund Ehrmann
Sehr geehrter Herr ,

bei der Zustimmung zur Frauenquote geht es mir um die Chancengleichheit.
Nach mehr als einem Jahrzehnt erfolgloser Selbstverpflichtung der Unternehmen - ist eine gesetzliche Quote für Aufsichtsräte und Vorstände geboten.

Die Zusage der zyprischen Regierung, dass die Banken und die Großverdiener Zyperns durch das zyprische Geschäftsmodell an der Sanierung beteiligt werden war ausschlaggebend für die Zustimmung. Zypern hat sich verpflichtet u.a. die Geldwäsche zu bekämpfen und die Körperschaftssteuer wie auch die Kapitalertragssteuer anzuheben, um die eigene Einnahmesituation zu verbessern.

Mit freundlichen Grüßen

Siegmund Ehrmann, MdB
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