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Frage von Heribert K. •

Frage an Siegmund Ehrmann von Heribert K. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Ehrmann,

Es geht um das Thema "Filmförderung" und Filmförderungsanstalt. Die FFA speist sich aus Zuwendungen des BKM (75 Mio/2017 - DFFF),(BMWI 10 Mio/2017 - GMPF)und aus der Filmabgabe. Weitere Einkunftsquellen der FFA kenne ich nicht. Hierzu folgende Fragen:
1. Wie hoch sind die Einnahmen der FFA und wieviel Mittel davon werden i.S.d. § 159 Abs. 2 FFG verwendet?
2. Die FFA ist an German Films Service + Marketing GmbH und der
Vision Kino gGmbH beteiligt. In welchem Umfang erfolgt hier eine Finanzierung von privaten Rechtsträgern - gibt es auch Beteiligungserträge?
3. Die öffentlich-rechtlichen Medien sind bei den Winterspiele 2018 in Pyeongchang nicht zum Zuge gekommen. Sehen Sie hier eine Möglichkeit, dass durch die ersparten Kosten die Filmförderung aufgestockt wird?
4. Wie hoch war die Filmabgabe der ö.r. Medien in 2016? Halten Sie die 3 % -Abgabe (bezogen auf Kosten!)für angemessen?
5. In welcher Höhe in Euro wurde durch die FFA in 2016 eine direkte Filmförderung betrieben? Die Regelung des § 159 Abs.2 Ziff. 1-3 FFG ist bekannt.
6. Es ist in der Filmbranche bekannt, dass das ArbeitszeitG ein Papiertiger ist und dass sich die GAA nicht um die Einhaltung von Arbeitszeiten kümmert - "Subvention des Filmstandorts Deutschland durch Weggucken". Halten Sie es für sinnvoll, dass die Filmförderung (zielgerichtet für Filmcrews) aufgestockt wird, um Drehzeiten verlängern zu können?
7.Lässt sich in Ihren Augen eine Filmförderung der FFA auch durch anteiliges Mezzanine-Kapital (o.ä.), das z.B. in Form von nachrangigen, partiarischen Darlehen oder Gesellschafterdarlehen gewährt wird, darstellen und welches durch Einspielergebnisse zurückgeführt wird? Die FFA beteiligt sich ja auch anderweitig an privaten Unternehmen (s.o.).
8. PWC wird von der FFA m. d. Schlusskostenprüfung bei Projektförd. beauftragt. Gab es hierzu eine öffentl. Ausschreibung?

Ich danke Ihnen - bzw. Ihren Mitarbeitern - für die Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Heribert Karsch

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Karsch,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu der ich gerne Stellung nehmen möchte.

Zunächst einmal möchte ich festhalten, dass die Annahme, die FFA speise sich aus Zuwendungen der BKM und BMWi nicht zutreffend ist. Die einzige Einnahmequelle der FFA sind die Filmabgaben der Kinos, der Videowirtschaft und der Fernsehveranstalter. Hinzu kommen Erträge aus der allgemeinen Geschäftstätigkeit. Die FFA führt für den DFFF lediglich die administrative Abwicklung durch. Details zu diesen Sachverhalten können Sie dem Geschäftsbericht der FFA entnehmen.

1. Wie hoch sind die Einnahmen der FFA und wieviel Mittel davon werden i.S.d. § 159 Abs. 2 FFG verwendet?
Die Einnahmen der FFA beliefen sich im Jahr 2015 (aktuellere Zahlen liegen noch nicht vor) auf 85,9 Mio. Euro. Die Verwendung nach § 159 Abs. 2 FFG betrug 80,3 Mio. Euro (davon 65,4 Mio. Euro in 2015). Die Reste sind für Folgejahre bewilligt, da Filmprojekte in der Regel immer über mehrere Jahre realisiert werden.

2. Die FFA ist an German Films Service + Marketing GmbH und der Vision Kino gGmbH beteiligt. In welchem Umfang erfolgt hier eine Finanzierung von privaten Rechtsträgern - gibt es auch Beteiligungserträge?
Beteiligung von privaten Rechtsträgern liegt bei der German Films bei 13,0%, bei der Vision Kino bei 33,3%; Bei der gemeinnützigen Vision Kino und der German Films erfolgt keine Gewinnermittlung.

3. Die öffentlich-rechtlichen Medien sind bei den Winterspiele 2018 in Pyeongchang nicht zum Zuge gekommen. Sehen Sie hier eine Möglichkeit, dass durch die ersparten Kosten die Filmförderung aufgestockt wird?
Grundsätzlich obliegt diese Entscheidung den öffentlich-rechtlichen Sendern selbst. Da die Aufgabenbereiche der Sender sehr vielfältig sind, kann nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass diese Mittel für Filmförderung aufgewendet werden.

4. Wie hoch war die Filmabgabe der ö.r. Medien in 2016? Halten Sie die 3 % -Abgabe (bezogen auf Kosten!) für angemessen?
Die Filmabgabe der öffentlich-rechtlichen Sender lag in 2015 bei ca. 8,7 Mio. Euro in Barleistungen und zusätzlich bei ca. 3 Mio. Euro für sog. Medialeistungen. Die Zahlen für das Jahr 2016 liegen voraussichtlich erst im Sommer dieses Jahres vor.
Die SPD-Bundestagsfraktion hätte sich gemeinsam mit ihrem Koalitionspartner einen höheren Abgabesatz von 4% gewünscht, was entsprechend im Referentenentwurf zur FFG-Novelle noch vorgesehen war. Dies ist teils auf großen Widerstand gestoßen, so dass man sich in den Verhandlungen auf den niedrigeren Satz geeinigt hat. Dafür stocken im Gegenzug die öffentlich-rechtlichen Sender ihre freiwilligen Leistungen auf.

5. In welcher Höhe in Euro wurde durch die FFA in 2016 eine direkte Filmförderung betrieben? Die Regelung des § 159 Abs.2 Ziff. 1-3 FFG ist bekannt.
§ 159 Abs.2 Ziff. 1-3 FFG regelt die anteiligen Ausgaben für die Projektfilm- und Referenzfilmförderung ab 01.01.2017. Davor waren abweichende Regelungen (§ 68 FFG-alt) für den erfragten Zeitraum maßgeblich; 2015 flossen 14,5 Mio. Euro in die Referenzfilmförderung und 4,9 Mio. Euro in die Projektfilmförderung. Auch hier liegen die Zahlen für das Jahr 2016 voraussichtlich erst im Sommer vor.

6. Es ist in der Filmbranche bekannt, dass das ArbeitszeitG ein Papiertiger ist und dass sich die GAA (Gewerbeaufsichtsamt) nicht um die Einhaltung von Arbeitszeiten kümmert - "Subvention des Filmstandorts Deutschland durch Weggucken". Halten Sie es für sinnvoll, dass die Filmförderung (zielgerichtet für Filmcrews) aufgestockt wird, um Drehzeiten verlängern zu können?
Der Tarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende lässt in Abweichung vom Arbeitszeitgesetz auch Tageshöchstarbeitszeiten von 13 Stunden zu, dennoch sind immer wieder Verstöße zu beklagen. Dies hat die SPD-Bundestagsfraktion bei der jüngsten Novelle des FFG zum Anlass genommen, sich für die Einhaltung sozialer Standards bei den geförderten Projekten einzusetzen. Konkret haben wir es als zusätzliche Aufgabe der FFA ins Gesetz geschrieben, „darauf hinzuwirken, dass in der Filmwirtschaft eingesetztes Personal zu sozialverträglichen Bedingungen beschäftigt wird“. Bei den Fördervoraussetzungen ist nunmehr festgeschrieben, dass der Hersteller angeben muss, ob für die Produktion eine Tarifbindung gilt oder ob er auf anderem Weg die Einhaltung von Standards vereinbart hat. Diese Angaben werden statistisch erfasst und im Geschäftsbericht der FFA veröffentlicht.
Die vorgeschlagene Aufstockung wäre unter Umständen wünschenswert, aber nicht in jedem Falle zwingend praktikabel. Dem könnten möglicherweise auch förderrechtliche Gründe entgegenstehen, da die Filmförderung in Form von Zuschüssen oder Darlehen immer für die Herstellung ganzer Projekte erfolgt, niemals für bestimmte Ausgabeposten im Finanzierungsplan

7.Lässt sich in Ihren Augen eine Filmförderung der FFA auch durch anteiliges Mezzanine-Kapital (o.ä.), das z.B. in Form von nachrangigen, partiarischen Darlehen oder Gesellschafterdarlehen gewährt wird, darstellen und welches durch Einspielergebnisse zurückgeführt wird? Die FFA beteiligt sich ja auch anderweitig an privaten Unternehmen (s.o.).
Die Beteiligungen der FFA ergeben sich aus dem Filmförderungsgesetz (FFG §3, Abs. 3), die sich auf die Erfüllung der Aufgaben der FFA beschränken und die insbesonderen Beteiligungen der FFA festschreiben. Daher ist an dieser Stelle wohl kein zusätzlicher Spielraum zulässig.

8. PWC wird von der FFA m. d. Schlusskostenprüfung bei Projektförd. beauftragt. Gab es hierzu eine öffentl. Ausschreibung?
Ja, die jüngste Ausschreibung wurde im EU-Amtsblatt am 8.10.2016 verkündet.

Mit freundlichen Grüßen
Siegmund Ehrmann