Sibylle Laurischk (FDP)
Kandidatin Bundestagswahl 2005
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Grunddaten
Sibylle Laurischk
Jahrgang
1954
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwältin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wohnort
-
Wahlkreis
Offenburg
Ergebnis
5,1%
Landeslistenplatz
6, Baden-Württemberg
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Frage zum Thema Sport
03.08.2005
Von:
-

Sehr geehrte Frau Laurisch,

Meine Frage zielt auf die Vereinsbesteuerung ab.
Meines Erachtens gibt es unzählige Sportvereine, die Jugendliche in sportlichen und sozialen Dingen weiterbringt und den Staat in diesen Dingen wesentlich entlastet. Glauben sie mir, kein Verein möchte sich bereichern. Trotzdem verlangt der Fiskus (Finanzamt) Geld von diesen Vereinen, die dieses sinnvoller verwenden können. Meiner Meinung nach fliesen viel zu wenig Geld in die Förderung der Sportvereine, das Gegenteil ist der Fall, es wird immer mehr gekürzt.
Wie sehen sie das, bzw. in welche Richtung läüft diese Geschichte?

mit sportlichen
Grüßen
Decker
Antwort von Sibylle Laurischk
1Empfehlung
09.09.2005
Sibylle Laurischk
Sehr geehrter Herr Decker,

Vielen Dank für Ihre Frage.

Sportvereine sind grundsätzlich gemeinnützig und daher steuerbefreit. Spenden an gemeinnützige Organisationen können vom Spender von der Steuer abgesetzt werden.

Vereine sind steuerpflichtig mit ihren so genannten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, mit denen sie in Wettbewerb mit Unternehmen treten. Ab einer gewissen Umsatzgrenze sind hier Steuern zu bezahlen. Ein anschauliches Beispiel ist das Lokal, das ein Verein betreibt. Es ist nicht einzusehen, dass hier erzielte Gewinne nicht zu besteuern sind, während der "normale" Lokalinhaber Steuern zu bezahlen hat.

Selbstverständlich kenne ich als Stadt- und Kreisrätin die immens wichtige Funktion von Vereinen für die Kommunen und dort gerade für die Jugendförderung. Dies fördern wir auf diesen Ebenen wo wir können. Dies ist aber meines Erachtens kein Problem, daß sich über das Steuerrecht lösen läßt

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Sibylle Laurischk
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Frage zum Thema Kultur
07.08.2005
Von:
j.

1. Gleichstellung von Schulen in freier Trägerschaft (hier insbesondere Waldorfschulen) mit öffentlichen Schulen:

Ungeachtet der weltweiten fachlichen Anerkennung der Waldorfschulen und der verfassungsrechtlichen Gleichstellung der Schulen in freier Trägerschaft mit den staatlichen Schulen bedarf es dauernder Bemühungen auf politischem und administrativem Felde, dass diesem Umstand bei der Schulaufsicht und insbesondere bei der Finanzierung der Schulen entsprochen wird. Die Waldorfschulen in Deutschland erhalten staatliche Zuschüsse, die aber die Betriebskosten nur zum Teil decken. Demnach ist die verfassugsgemässe Gleichstellung nicht vollzogen.

Was beabsichtigen Sie, in diesem Zusammenhang zu tun?


2. Direkte Demokratie

§ 20 Absatz 2 des Grundgesetzes lautet: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Volksinitiativen, Volksbegehren, Volksentscheide sind ein Teil des demokratischen Lebens.
An keiner Stelle ist erkennbar, dass das Grundgesetz zur Anwendung kommt. Noch vor ein paar Monaten habe ich selber mit eigenen Augen in der Badischen Zeitung gelesen, der Bundeskanzler habe sich geäussert, Volksabstimmungen seien in Deutschland ungesetzlich (!).

Was beabsichtigen Sie, in diesem Zusammenhang zu tun?


3. Atomwaffen

Heute befinden sich noch etwa 480 US-Atombomben der B-61 Familie (6-fache Sprengkraft der gestern vor 50 Jahren abgeworfenen Bombe) in Europa, eine grosse Anzahl davon in Deutschland. Laut Forsa-Umfragen erwarten 89 Prozent der Deutschen eine dringende Beseitigung dieser Waffen, die unsere Regierung aufgrund des Atomwaffen-Sperrvertrages von 1968 Artikel II ohnehin nicht auf deutschem Boden hätte akzeptieren dürfen. Weitere Information: www.ippnw.de

Was beabsichtigen Sie, in diesem Zusammenhang zu tun?
Antwort von Sibylle Laurischk
1Empfehlung
09.09.2005
Sibylle Laurischk
Sehr geehrter Herr Struck,

Vielen Dank für Ihre Frage,

Zu 1.)Die FDP ist seit Jahrzehnten Anwalt des Schulwesens in Freier Trägerschaft. Schule, ihre Finanzierung und Qualitätssicherung ist und bleibt öffentliche Verantwortung. Aber der Staat muss deswegen Schule noch lange nicht selbst betreiben. Die Gleichstellung von freien Schulträgern muss nach unseren Vorstellungen sehr konkret erfolgen. Wir wollen, dass private und kommunale Bildungseinrichtungen, die die gesetzten Qualitätsanforderungen erfüllen, in gleicher Weise öffentliche Mittel zugeteilt bekommen. Dies wird durch pro-Kopf-Zuweisungen oder Bildungsgutscheine erreicht.

Im Mannheimer Programm der FDP heißt es: „Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft, die staatlich anerkannte Abschlüsse anbieten, müssen daher dieselbe Förderung erhalten, wie die entsprechenden staatlichen Einrichtungen“

Die zahlreichen und zum großen Teil stark nachgefragten Schulen in freier Trägerschaft zeigen trotz derzeit sehr ungünstiger Bedingungen, dass freie Initiative und privates Management sich auch im Bildungswesen oft als effektiver und besser erweist als bürokratische Verwaltungsprinzipien. Nun ist Schule und ihre Finanzierung Sache der Länder. Tatsächlich wird sowohl die Finanzierung als auch die Aufsicht der freien Schulen sehr unterschiedlich gehandhabt. Länder mit FDP Regierungsbeteiligung wie z.B. Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz zeigen sich in der Regel gegenüber den freien Schulträgern deutlich kooperativer als andere. Wir werden überall da, wo wir verantwortlich handeln können, unserem Prinzip der Gleichstellung von freien und staatlichen Trägern treu bleiben.

Zu 2.)Die FDP hat als einzige Partei mehrfach im Deutschen Bundestag gefordert, daß die Deutschen über die Europäische Verfassung abstimmen sollen. Leider blieb dies ohne Unterstützung der anderen Parteien. Grundsätzlich wollen wir weg von der Parteiendemokratie hin zu einer Bürgerdemokratie, da wir nur so der wachsenden Entfremdung der Bürger vom Staat entgegenwirken können. Daher setzten wir uns konsequent für mehr Bürgerbeteiligung auf allen Ebenen ein.

Zu 3.) Wir finden, daß wir unsere Glaubwürdigkeit bei der Fortsetzung des Nichtverbreitungsregimes stärken, wenn wir bei unseren amerikanischen Verbündeten darauf drängen, ihre Atomwaffen bei uns abzuziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Sibylle Laurischk
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Frage zum Thema Bürgerrechte
09.08.2005
Von:

Liebe Bekannte und Freunde,

im nachfolgendem ein Brief, den ich nicht selber verfasst habe, dem ich aber vollkommen zustimme, mit der Bitte um Beachtung und wenn er Euch überzeugt mit der Bitte um Weiterleitung an Eure Wahlkandidaten zur Beantwortung. Die Wahlkandidaten findet Ihr unter www.kandidatenwatch.de

Als einzige Partei hat die FDP eindeutig gegen den Unfug Stellung bezogen und Herr Hirsch hat sogar gegen §7 LuftSig geklagt! Bitte berücksichtigt diese Erkenntnisse und Tatsachen bei Eurem Gang zur Bundestagswahl.

Meine Überschrift zu dem Thema lautet: JE WENIGER MAN VON EINER SACHE VERSTEHT, DESTO SICHERER IST MAN IN SEINEM URTEIL - HIER DER BRIEF -

Sehr geehrter Volksvertreter,

wir Piloten der allgemeinen Luftfahrt finden, dass das Flugverbot über dem Zentrum von Berlin ein typischer, völlig populistischer und sinnloser Akt ist.
Er impliziert die merkwürdige Vorstellung, dass ein Terrorist sich durch ein unsichtbares Verbotsschild abschrecken lässt. Als könnte man durch Halteverbote vor Banken in den Innenstädten Banküberfälle verhindern?

Ähnlich groteske und nur aktionistische Vollzüge häufen sich derzeit bei den Sport- und Privatfliegern, die sich zum Beispiel neuerdings einer "freiwilligen" Zuverlässigkeitsuntersuchung (§7 LuftSiG) unterziehen müssen, bei der sämtliche Geheimdienste der Welt (auch die alte Stasiakten!) und selbst der Arbeitgeber zur Auskunft einbezogen werden. In Wirklichkeit handelt es sich um eine Erpressung, weil man bei Nichtbeantragung seine Lizenz verliert!

Als würde sich irgendein Terrorist vorher dieser Untersuchung stellen. Der fliegt nämlich einfach vom Ausland ein oder nimmt einen Lastwagen, der viel mehr Sprengstoff tragen kann als jedes Leichtflugzeug.

Dazu schreibt die FAZ am 9.August 2005 im Artikel "Post für Piloten" u.a.:"... Das LuftSig beruht im wesentlichen auf dem Gedanken, dass Terroristen es nicht wagen würden, deutsche Hochhäuser oder Kernkraftwerke ohne behördliche Genehmigung anzugreifen. Manche nennen es einen Skandal. In Wahrheit macht sich nur lächerlich (Stolpe, Schily, Beckstein), wer mit so grossen Kanonen auf so kleine Spatzen schiesst...."

Mit denselben Argumenten könnte auch jeder Führerscheinbesitzer und Rucksackträger "durchleuchtet" werden. Dies ist sogar noch besser begründbar, da bisher jede Menge Autobomben und Rucksackbomben in den Innenstädten explodiert sind.

Es war aber noch niemals ein Sportpilot darunter!!

Bitte beantworten Sie mir als Ihr potentieller Wähler folgende Fragen:

>>> Sind Sie der Meinung, dass bei §7 LuftSig das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist?

>>> Sind Sie der Meinung, dass die Würde des Menschen unangetastet bleibt, wenn solche Schnüffelei über unverdächtige Minderheiten kommt.

>>> Finden Sie, dass Regierungsvertreter inzwischen mehr beeinflusst sind von psychisch Kranken (Motorseglerpilot über Frankfurt) und Selbstmördern (Absturz neben dem Reichstag), als vom normalen Bürger (Sportpiloten)?

>>> Werden Freiheit und Demokratie und Menschenwürde dadurch geschützt, dass man sie schleichend abschafft?

>>> Was werde Sie persönlich, als unser künftiger Abgeordneter, dagegen §7 LuftSig tun?

>>> Was wird Ihre Partei gegen §7 LuftSig tun?

>>> Was halten Sie von allgemeiner Luftraumsperrungen zur Terrorabwehr? (Bitte beachten Sie bei der Antwort auf diese Frage die bereits jetzt bestehenden Möglichkeiten der Luftraumnutzung. Auch früher durfte man offiziell nicht ohne Genehmigung in den Luftraum von Berlin einfliegen!)



Mit freundlichen Grüssen

Prof. Dr.-Ing.
Sachverständiger für Gewerbe-, Freizeit- und Verkehrslärm.
öffentlich bestellt und vereidigt
fon 07808-9438911
fax 07808-9438910
mob 0171-6805804
@tiscali.de">J.@tiscali.de
www.fh-trier.de/~puscher
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Antwort von Sibylle Laurischk
2Empfehlungen
09.09.2005
Sibylle Laurischk
Sehr geehrter Herr ,

Vielen Dank für Ihre Frage.

Die FDP setzt bei der inneren Sicherheit auf eine konsequente Anwendung und Ausschöpfung des geltenden Rechts und auf eine gute personelle, finanzielle und sachliche Ausstattung der Sicherheitsbehörden. Die FDP lehnt es ab, ganze Bevölkerungs- und Berufsgruppen unter Terrorismusverdacht zu stellen. Auch ist sie gegen jede Form von Gesetzesaktionismus, der die Realität schnell aus dem Blick geraten lässt, wie zuletzt beim Flugverbot über dem Zentrum Berlins.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat dem Luftsicherheitsgesetz im Deutschen Bundestag nicht zugestimmt. Neben schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen auch Bedenken gegen die im § 7 Luftsicherheitsgesetz vorgesehene Sicherheitsüberprüfung. Diese ist kein geeignetes Instrument, um terroristischen Anschlägen entgegenzuwirken. Mit ihr verbindet sich ein erheblicher bürokratischer Aufwand, dem kein tatsächlicher Sicherheitszugewinn gegenübersteht. Hinzu kommen erhebliche rechtsstaatliche Mängel. Das fängt damit an, dass bis zum heutigen Tage keine Durchführungsverordnung vorliegt und das Bundesinnenministerium der FDP auch auf Nachfrage keinen verbindlichen Termin benennen konnte, bis zu dem eine Durchführungsverordnung vorliegen wird. Die FDP hat wiederholt gefordert, die Zuverlässigkeitsüberprüfung bis zum Vorliegen einer solchen Durchführungsverordnung auszusetzen. Des Weiteren hat die FDP den zuständigen Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium des Innern gebeten, die gegenwärtige Verwaltungspraxis zu überprüfen, wonach die Luftfahrterlaubnis teilweise allein wegen eines fehlenden Überprüfungsantrages widerrufen wird. Unseres Erachtens ist es nicht gerechtfertigt, allein aus einem fehlenden Antrag auf eine mögliche Unzuverlässigkeit des Betroffenen zu schließen. Im Falle ihrer Regierungsbeteiligung wird sich die FDP dafür einsetzen, gemeinsam mit den Betroffenen und ihren Verbänden pragmatische und vernünftige Alternativen zur Sicherheitsüberprüfung in der jetzigen Form zu entwickeln.

Mit Sorge beobachten wir auch, dass die neue Richtlinie für die Gesundheitsprüfung offenbar zu erheblichen flugmedizinischen und bürokratischen Hürden führt. Für private Flugzeugführer sind die neuen Tauglichkeitsanforderungen eingeführt worden, obwohl hierzu europarechtlich keine Veranlassung bestand. Die bisher gesammelten Erfahrungen machen eine Korrektur der Tauglichkeitsregelungen erforderlich. Sowohl die Eigenverantwortung der Lizenzinhaber als auch die Entscheidungskompetenzen der Flieger- und Hausärzte müssen gestärkt werden. Das Verwaltungsverfahren muss insgesamt vereinfacht und kostengünstiger ausgestaltet werden. Die FDP wird die Änderungsverordnung, die gegenwärtig vorbereitet wird, sehr sorgfältig prüfen.Ihre Hinweise werden wir in unsere Überlegungen einbeziehen.

Für Ihr Interesse an unserer Arbeit danke ich Ihnen und verbleibe


mit freundlichen Grüßen

Ihre Sibylle Laurischk
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Frage zum Thema Wirtschaft
10.08.2005
Von:

1.) Wie stehen Sie zur Zwangsmitgliedschaft bei IHK/HwK/ARD/ZDF sowie Kaminfeger(un)wesen?
In welchem Zeitrahmen ist deren Abschaffung/Umwandlung zu Wettbewerbern zu erwarten?
2.) Politik und Kirche prangern das NAZI-Regime zu Recht an, praktizieren und vertuschen jedoch heuchlerisch und einträchtig, dass auf der Basis des Konkordats zwischen Vatikan und Politik die "Amts"kirche bis zum heutigen Tag mit enormen Steuermitteln unterstützt wird, die dem Volk nicht bekannt gemacht werden.

Ist an eine grundsätzliche politische Umkehr gedacht, um die neue "ehrliche" Politik auch auf diesem Gebiet zu vollziehen?
Die Niederländer - intelligente EU-Verfassungsablehner - haben diesen Schritt schon
lange vollzogen.

3.) Renten- und Sozialsysteme sind in der jetzigen Art nicht mehr finanzierbar, weil die Sozialkassen u.a. auch durch zweckentfremdete Eingriffe der Politik geleert wurden.

Wann wird die neue "ehrliche" Politik für ein System votieren, das dem Beitragszahler auch seine Beiträge in echter und verzinslicher Form als Kapital sichert und den manipulativen Politikern den Zugriff verweigert?

4.) Die seit neuestem als "ehrliche" Politik verkündete Massnahme scheint deshalb nur Augenwischerei zu sein, weil keine Partei die Fehlbeträge benennt (benennen kann), die den einzelnen Staatskassen fehlen.

Wann wird die echte "Ehrlichkeit" siegen?

5.) Wann werden die Parlamentarier finanziell so gestellt, dass sie die dem Volk oktroyierten Beschlüsse auch selbst mitleben müssen?

Ich denke da an die Privilegien der steuerfreien Aufwandsentschädigungen, Pensionen, Überbrückungsgeldern, Krankenkasser etc..., kurzum das ganze Register der Privilegien ohne Eigenleistung.

In welchem Zeitraum ist eine derartige Demokratisierung der Politikerbezüge realisierbar?
Antwort von Sibylle Laurischk
2Empfehlungen
09.09.2005
Sibylle Laurischk
Sehr geehrter Herr ,

Vielen Dank für Ihre Fragen

Zu 1.) Grundsätzlich finde ich als Liberale Zwangsmitgliedschaften problematisch. Trotzdem sind manche davon sinnvoll. Ich meine, daß man bei jeder einzelnen genau prüfen muß, ob die Vorteile die Nachteile noch überwiegen. Eine allgemeine Aussage ist daher nicht sinnvoll.

Zu 2.)Die FDP hat sich stets für eine klare Trennung von Kirche und Staat und die Verwirklichung des Verfassungsgrundsatzes der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates ausgesprochen. Wie das Verhältnis von Staat und Kirche in einem freien Staat im Einzelnen gestaltet wird, muss von Zeit zu Zeit überdacht und neu bestimmt werden. Hierbei handelt es sich um einen dynamischen Prozess. Wesentliche Änderungen, wie von Ihnen vorgeschlagen, sollten jedoch nur in breitem gesellschaftlichem und politischem Konsens erfolgen. Die FDP sucht hierzu das offene und sachliche Gespräch mit den Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften ebenso wie mit interessierten Bürgern und zum Beispiel Organisationen der Konfessionsfreien. Hinsichtlich des heutigen Systems der Kirchenfinanzierung ist die FDP grundsätzlich gesprächsbereit. Allerdings gilt es zu berücksichtigen, dass die Kirchen im sozial-karikativen Bereich einen gesamtgesellschaftlich unverzichtbaren Anteil leisten, wobei von diesen Leistungen alle Bürger, also nicht nur Kirchenmitglieder, profitieren. Bevor über Änderungen bei der Finanzierung der Kirchen diskutiert wird, ist daher zu klären, ob und in welchem Umfang das gesellschaftliche Engagement der Kirchen anderweitig erbracht bzw. finanziert werden soll und kann.

Zu 3.)Die FDP hat sich als einzige Partei schon früh für die Umstellung einer umlage- in eine kapitalgedeckte Finanzierung der Sozialsysteme ausgesprochen, anders ist eine Rendite wie Sie sie erwarten nicht zu erzielen. Wir waren die einzigen, die bei der Einführung der Pflegeversicherung dafür gekämpft haben. Wir konnten uns damals nicht durchsetzten, das Ergebnis sieht man heute. Die Bereitschaft der anderen Parteien, uns auf diesem Weg zu folgen wird abzuwarten sein.

Zu 4.)Sie finden in unserem Wahlprogramm eine durchgerechnete Aufstellung von Positionen, die unserem Meinung nach aus dem Bundeshaushalt gestrichen werden könnten. Diese haben ein Volumen von über 30 Mrd Euro. Das sehe ich als einen Beitrag zur "Ehrlichkeit" an, wie Sie sie einfordern. Die Fehlbeträge zu benennen ist sicher ein erster Schritt, aber wichtiger scheint mir doch eine Aufgabenkritik zu sein, um diese Fehlbeträge zu reduzieren.

Zu 5.)Ich denke, daß Politiker mit gutem Beispiel vorangehen müssen, wenn sie der Bevölkerung Einschnitte zumuten. Dies betrifft vorallem die undurchsichtige Versorgungslage. Aufgrund der Diskussionen in der Vergangenheit bin ich sicher, daß hier in der nächsten Legislaturperiode eine Reform kommen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Sibylle Laurischk
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Frage zum Thema Sicherheit
31.08.2005
Von:

Sehr geehrter Frau Laurischk, 31.8.05

mit welchen Maßnahmen werden Sie persönlich sich für eine Verbesserung der Sicherheitssituation unserer Kinder vor bereits überführten Gewalttätern einsetzen?
Werden Sie den Bau einer sozialtherapeutischen Abteilung für schwere Gewalttäter mit Ausgang im geplanten Offenburger Gefängnis unterstützen?
"Sind Sie ausreichend informiert? Haben Sie z.B. die Studie `Sozialtherapie im Strafvollzug´ gelesen, in der festgestellt wird, dass es kein erfolgreiches "Straftäter –Therapiekonzept" gibt, dass 60% aller Sexualstraftäter innerhalb von 5 Jahren nach der Haftentlassung wieder rückfällig werden und enger Kontakt in sozialtherapeutischen Anstalten dieses Rückfallrisiko sogar noch deutlich erhöht?" (Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg. 2002)

Mit freundlichen Grüßen


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