Sibylle Laurischk (FDP)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Sibylle Laurischk
Jahrgang
1954
Berufliche Qualifikation
Volljuristin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwältin in Offenburg
Wahlkreis
Offenburg
Landeslistenplatz
6, über Liste eingezogen, Baden-Württemberg
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(...) Damit wird nun nicht mehr an die Bedürftigkeit von Familien angeknüpft, sondern an das Einkommen des letzten Jahres vor dem Bezug des Elterngeldes. Die FDP-Bundestagsfraktion begleitete die Einführung des Elterngeldes kritisch und legte ihre Auffassung in einem eigenen Entschließungsantrag (BT-Drs. 16/2809) nieder, in dem u.a. darauf hingewiesen wurde, dass 155.000 Familien mit einem Einkommen unter 30.000 Euro brutto durch die Einführung des Elterngeldes schlechter gestellt wurden als beim Erziehungsgeld. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
10.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Laurischk,

die derzeitige Debatte über ein mögliches Verbot der Sportart Paintball beschäftigt mich sehr, da ich ein betroffener von einer solchen Entscheidung wäre. Als zuständiger Vertreter, würde mich ihre Meinung dazu interessieren.
Das Ziel der Regierung Gewaltpotential, Amokläufe wie in Winnenden und pädagogische Probleme zu lösen, kann nicht der Grund eines Paintballverbotes sein. Ich selbst übe diesen Sport seit einigen Jahren aus und habe in dieser Zeit keine Bestätigung der aufgeführten Argumente finden können. Jugendlichen können in diesen Sportart keinen Zugang finden, da der Sport erst ab 18 Jahre ausgeführt werden kann. Diese und auch weitere Vorgaben, machen den Sport Paintball zu einer der sichersten in seiner Art. Daher verstehe ich nicht, warum man nun einen schnellen und unüberlegten Entschluss in der Regierung fassen möchte, der nicht das Geringste an diesen Ereignissen jetzt und in Zukunft etwas ändern wird. Halten wir doch einmal fest, dass es Sportarten gibt, die höheren Gewaltpotentiale beinhalten. Die Mediengesellschaft sendet Gewalt von morgens bis Abends und die Möglichkeit im Internet Gewalt zu finden und dort sich zu organisieren und Erfahrungen austauschen zu können, ist gefährlicher als eine Sportart, wo es darum geht den Gegner mit einer Farbkugel zu markieren und eine soziale Gemeinschaft fördert.
Die tragischen Ereignisse in Winnenden sind wieder einmal alarmierend. Schauen sie sich aber einmal die Historie der Amokläufe in Deutschland an, so stellt man fest, dass die Taten aus unterschiedlichen Beweggründen und mit unterschiedlichen Waffen durchgeführt wurden. Ja selbst der Amoklauf vom 26. Juli 2005 wurde von einem Polizisten durchgeführt. Daher muss es doch klar sein, dass die Probleme überall und in allen sozialen Schichten auftauchen können und die Beweggründe andere sind bzw. waren. Ein Verbot der Sportart Paintball kann daher bestimmt nicht die Lösung dieser Probleme sein.
Antwort von Sibylle Laurischk
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21.08.2009
Sibylle Laurischk
Sehr geehrter Herr ,

Vielen Dank für Ihre Frage.

die Planung der großen Koalition aus CDU, CSU und SPD zum Verbot von Kampfspielen wie Paintball hat die FDP von Anfang an abgelehnt. Wir würden es begrüßen, wenn die große Koalition nach ihrer "Überprüfung" darauf verzichtet.

Schon jetzt ist das Spiel in der Öffentlichkeit untersagt und die ´Markierer´ können nur von Volljährigen erworben werden. Ein ursächlicher Zusammenhang derartiger Spiele mit dem Anlass des Verbots, nämlich Amokläufen wie jüngst etwa dem von Winnenden, ist bisher nicht nachgewiesen worden.

Die Verbotsabsicht der Koalition ist wieder einmal ein Paradebeispiel für wirkungslose Symbolpolitik, wie sie bei CDU/CSU und SPD leider an der Tagesordnung steht. Statt die eigentlichen Ursachen von Gewaltkriminalität anzugehen, werden Nebenschauplätze eröffnet, die vom Versagen der Koalition bei der Bekämpfung der eigentlichen Probleme ablenken sollen.

Statt solcher Ablenkungsmanöver muss Gewalt- und Kriminalprävention einen höheren Stellenwert bekommen. Es muss früher und sensibler wahrgenommen werden, wenn Kinder, Schüler oder Freunde sich absondern oder Probleme mit sich tragen. Das Entgegenwirken von Vereinzelungs- und Isolationstendenzen bei insbesondere jungen Menschen ist eine bedeutende gesellschaftliche Herausforderung, auch und gerade vor Ort.

Wer ernsthaft glaubt, dass Spiele wie Paintball ursächlich für Gewalttätigkeit und Aggressivität sind, der müsste auch olympische Sportarten wie Fechten und Boxen, aber auch Völkerball verbieten.

Wir hoffen, dass die Bundestagswahl am 27. September dazu führt, dass die FDP in einer Regierungskoalition die fehlgeleitete Verbotspolitik der Regierung verhindern und sachorientierte Positionen durchsetzen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Sibylle Laurischk
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
10.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Laurischk,

ich wende mich nun hier in Abgeordnetenwatch an Sie, da bisher keiner meiner Fragen per E-Mail von Ihnen oder Ihrem Büro beantwortet wurden. (andere Themen wie folgendes)
Dies finde ich sehr bedauerlich und leider auch nicht bürgernah.

Wie stehen Sie zu dem aktuellen Gesetzesentwurf bezüglich einer Internetsperre für kinderpornografische Inhalte?

Sollten ihrer Ansicht nach, noch Änderungen vorgenommen werden und wenn ja welche und wie?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

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Frage zum Thema Anbauverbot von Genmais
27.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Laurischk,

Sie haben bei der Abstimmung über das Gesetz zum Verbot von Genmais in Deutschland dagegen gestimmt.

Warum?

Es ist doch bekannt, dass die meisten Menschen in Deutschland ( www.genmais-stoppen.de ) keinen Genmais möchten.

Müsste die Politik und die Abgeordneten dem nicht Rechnung tragen und diese Umfragen entsprechend umsetzen? Also Gentechnik verbieten?

Warum sperrt sich Ihre Partei bzw. warum sperren Sie sich dagegen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Sibylle Laurischk
3Empfehlungen
18.06.2009
Sibylle Laurischk
Sehr geehrter Herr ,

Vielen Dank für Ihre Frage.

Wir leben in einer freien Gesellschaft, in der es für Verbote stichhaltige Begründungen geben muß. Die Argumentation, die die Bundeslandwirtschaftsministerin bei ihrem Anbauverbot der Maissorte "MON610" vorgetragen hat, war nicht stichhaltig und stellte das Interesse der CSU im Europawahlkampf über ein Interesse an staatlich klarem Handeln. Das Verbot ist populisitsch, verstößt mutmasslich gegen EU-Recht, und gegen eine solche Politik wende ich mich.

Grundsätzlich setzt sich die FDP bei der Grünen Gentechnik dafür ein, dass Landwirte die Möglichkeit haben sollen, behördlich zugelassene, sichere gentechnisch veränderte Pflanzen anzubauen. Wenn Landwirte auf den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen verzichten wollen, ist das ihre freie unternehmerische Entscheidung und selbstverständlich können sie sich dazu verabreden. Die EU hat inzwischen entschieden, dass politische Entscheidungen zur Gründung sogenannter ´gentechnikfreier Regionen´ Landwirte nicht verpflichten können, auf den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zu verzichten. Angesichts der realen Situation bei der Anwendung von Gentechnik sind ´gentechnikfreie Regionen´ schon lange nicht mehr im Wortsinn realisierbar. Die FDP wendet sich gegen solche Verbrauchertäuschung.

Wir als FDP haben den Mut, den Menschen einen politischen Vorschlag zu machen, der sicher nicht dem Zeitgeist entspricht, der aber den Weg aufzeigt, die Chancen der Züchtungsmethode Gentechnik zu nutzen für die Entwicklung besserer Arzneimittel und die Entwicklung von Heilungschancen, für die Bekämpfung von Hunger und Armut in den ärmsten Ländern der Welt, die Verbesserung der Gesundheit der Menschen, die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien.

Neue Pflanzensorten müssen nach ihren Eigenschaften und nicht nach der angewendeten Züchtungsmethode beurteilt werden. Deutschland als rohstoffarmes Hochlohnland muss auf Innovationen setzen. Das ist eine Aufgabe für die Bildungs- und Forschungspolitik. Es ist aber gleichzeitig auch eine Aufforderung an die Gesellschaft, Innovationen offen zu begegnen, statt sie emotional auszugrenzen.

Mit freundlichen Grüßen

Sibylle Laurischk
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
16.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Laurischk,

als Befürworterin des Vertrages von Lissabon (und Juristin) können Sie sicher Licht ins Dunkel im Wirrsal zum Thema Grund- und Menschenrechte bringen, was Ihren Kolleg(inn)en hier bisher nicht gelingen konnte.

Grundsätzlich möchte ich vorausschicken, daß ich von einem so wichtigen Vertrag ein Höchstmaß an Klarheit erwarten würde. Unser GG bietet dies: "Die Würde des Menschen ist unantastbar" - eine herrlich klare Aussage. Dagegen sieht es im Vertrag von Lissabon anders aus. Hinzu treten Diversitäten zahlreicher Antworten in diesem Portal zum Thema, die aufzeigen, daß ich nicht ganz alleine bin im Jungle des Gesetzesapparates der Europäischen Union - mitsamt Parlamentariern, die sich auch schon mal durch Rückfragen an einen Fragesteller zur Herkunft der Information erkundigen. Es ist kompliziert und nicht KLAR und es geht um Grundrechte - für mich ein Widerspruch, der mit meinem Demokratieverständnis unvereinbar ist! Amtsblatt der EU unter C 303/17:

Ich lese hier Antworten bzgl. Einschnitten des "Rechtes auf Leben": In den "Erläuterungen zur Charta der Menschenrechte", wären Bezüge zur EMRK älteren Datums, würde ein Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention aus 2002 vorrangig Gültigkeit besitzen vor o.g. Regelung aus 2007, welche Gegenteiliges erklärt und die EMRK mit ein bezieht, samt den "Negativdefinitionen" ("...müssen auch als Teil der Charta betrachtet werden..."). Ich könnte weitere Wirrungen aufzählen! Wie beurteilen Sie die Veröffentlichung C 303/17? Welchen Sinn sehen Sie in einer Veröffentlichung, die sich auf bereits 2002 angeblich abgeschaffte Regelungen beziehen soll?

Und noch eine überaus wichtige Frage, die noch nicht beantwortet wurde: Kann (heute oder in der Zukunft!) unter Anwendung des Art. 4 des Protokoll Nr. 13 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte das Recht auf Leben eingeschränkt werden? Wenn nicht, wie ist Art. 4 ansonsten zu verstehen?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Sibylle Laurischk
bisher keineEmpfehlungen
21.08.2009
Sibylle Laurischk
Sehr geehrter Herr ,

Vielen Dank für Ihre Frage.

Ich kann verstehen, dass der Europäische Einigungsprozess bei vielen Menschen ein Bedürfnis nach detaillierter Erklärung hervorruft. Aus meinem Verständnis des Lissabonner Vertrages kann ich aber keine Einschränkungen der Grundrechte feststellen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat auch klar den Vorrang des Grundgesetzes festgestellt und die Rechte des Bundestages gestärkt - nun müssen wir dies in die tägliche Praxis übersetzen.

Zu Ihrer letzten Frage: Die Todesstrafe ist abgeschafft. Das ist für mich der entscheidende Satz, und an diesem wird auch nicht gerüttelt.

Mit freundlichen Grüßen

Sibylle Laurischk
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Frage zum Thema Finanzen
25.07.2009
Von:

Was Halten Sie und Ihre Partei von den Abfindungen in Millionenhöhe für Manager, die ein gutes Unternehmen mit einem riesigen Schuldenberg hinterlassen ?

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