Serkan Tören (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Serkan Tören
Geburtstag
06.11.1972
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Stade
Wahlkreis
Stade I - Rotenburg II
Ergebnis
7,1%
Landeslistenplatz
8, Niedersachsen
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(...) Ich bin mir sehr sicher, dass die Abwägung - wie in allen freiheitlichen Staaten der Welt - zugunsten der Möglichkeit der Beschneidung von Jungen ausfällt. Ein Verbot der Beschneidung von Jungen würde demnach gegen das Grundgesetz verstoßen - und kann damit auch nicht Gesetzeslage in Deutschland werden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
03.01.2013
Von:

Antwort auf

www.abgeordnetenwatch.de

Sehr geehrter Herr Tören

Sie schreiben:

"Der Koran kann nun, genau wie die Bibel, in zwei unterschiedlichen Weisen gelesen werden: Zum einen so, dass die Regelungen von damals heute unverändert gelebt werden sollen (bedeutet: Schlechterstellung der Frau). Zum anderen so, dass die Intention von damals heute fortgeführt werden soll (bedeutet: Aufwertung der Stellung der Frau bis zur Gleichberechtigung). Auch wenn viel zu viele Menschen den Koran oder die Bibel heranziehen, um den Frauen gleiche Rechte zuzugestehen, so gilt dies zum Glück für eine große Zahl von Muslimen und Christen nicht. Diese Menschen reflektieren die Heiligen Schriften in ihrem historischen Kontext. Diesen Prozess unterstützt die Bundesregierung nachdrücklich. Deshalb fördert die christlich-liberale Koalition die Etablierung islamischer Studien an deutschen Universitäten mit 20 Millionen Euro pro Jahr. Dadurch schaffen wir Orte der historisch-kritischen Koran-Exegese. Wer sich eingehend mit dem Koran in seinem geschichtlichen Kontext auseiander setzt, lernt schnell, dass die Zielrichtung des Koran die Aufwertung der Rechte der Frauen ist – nicht ihre Unterdrückung."

Wie würden Sie den Inhalt des Korans charakterisieren? Was genau steht im Koran? Sehen Sie einen systematischen Unterschied zu den Inhalten des Neuen Testaments? Was bedeutet im Gegensatz zum Inhalt des Korans die Existenz 4 konkurrierender Evangelien im NT der Bibel?

wikipedia charakterisiert den Inhalt des Korans gemäß des Glaubens der Muslime wie folgt:

de.wikipedia.org

"Der Koran oder Qur´an ist die Heilige Schrift des Islam, die gemäß dem Glauben der Muslime die wörtliche Offenbarung Gottes (arab. Allah) an den Propheten Mohammed enthält, vermittelt durch "Verbalinspiration" des Engel Gabriel"

später

"Er stellt für die Muslime das Wort Gottes in arabischer Sprache dar, dem Folge zu leisten ist"

Stimmen Sie dem zu?
Antwort von Serkan Tören
bisher keineEmpfehlungen
04.01.2013
Serkan Tören
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Es ist wohl schier unmöglich, eine Charakterisierung des Korans und seiner Inhalte zu finden, der jeder zustimmen würde. Genau wie bei der Bibel existieren verschiedene Sichtweisen auf den Koran und seinen Inhalt. Für mich persönlich ist der Koran eine wertvolle Quelle der Inspiration und Anleitung. Der Koran hat für mich daher einen Stellenwert wie die Bibel für Christen.

Für mehr Informationen über den Inhalt des Korans empfehle ich Ihnen deutsche Koranübersetzungen und einschlägige Übersichtswerke renommierter Verlage. Zum Vergleich zwischen dem Koran und der Bibel können Ihnen sicherlich die entstehenden Islamischen Theologien an unseren Universitäten weiterhelfen, bspw. das Institut für Islamische Theologie der Universität Osnabrück ( www.islamische-religionspaedagogik.uni-osnabrueck.de ) und das Zentrum für Islamische Theologie an der Universität Münster ( www.uni-muenster.de ).

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort helfen.

Mit freundlichen Grüßen,
Serkan Tören
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
14.01.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Tören,

heute wende ich mich an Sie-Mitglied im Innenausschuss und aus Niedersachsen
Zum Beschäftigtendatenschutz:

Ist es aus Ihrer Sicht richtig,
dass z.B. durch § 32d Abs. 3 Arbeitgebern eine "Lizenz zur Kontrolle" erteilt würde, wenn künftig anlasslose Screenings von E-Mails und Internetzugriffen durchgeführt werden können, um zu prüfen, ob es Straftaten aus dem Bereich der Untreue,Vorteilsnahme oder Bestechlichkeit gegeben hat?
Damit würden Maßnahmen legalisiert,die in der Vergangenheit als Datenschutzskandale galten (z. B.bei der Bahn, Lidl)!!
Das neue "Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes" – eine Mogelpackung!
" Der Entwurf des Beschäftigtendatenschutzgesetzes beinhaltet eine Fülle weiterer Regelungen, durch die die Erhebungs-, Verarbeitungs- und Nutzungsbefugnisse von Arbeitgebern auf Kosten der Beschäftigten massiv ausgeweitet werden.
Im Ergebnis verschlechtert er die datenschutzrechtliche Situation von Beschäftigten grundlegend und erheblich.
Insgesamt bleibt es bei der Feststellung, dass das Gesetz die Befugnisse von Arbeitgebern zur Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datennutzung auf Kosten der Beschäftigten massiv ausweitet."

Der Gesetzentwurf verdient den Namen "Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes" nicht . Der Schutz der Beschäftigtendaten tritt in diesem Entwurf hinter bisherige Regelungen zurück. Erhebungs-, Verarbeitungs- und damit Kontrollrechte der Arbeitgeber werden dann erheblich ausgeweitet. Richtiger wäre wohl der Name "Beschäftigtenausforschungserlaubnis-gesetz".
Dieser Meinung des Direktors und Leiters der Europäischen Akademie der Arbeit der Universität Frankfurt am Main,Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft
Herrn Prof. Dr. Peter Wedde schließe ich mich an und bitte Sie, diesem Gesetz nicht zuzustimmen.

Welche Rechte von Beschäftigten werden nach Ihrer Meinung durch diesen Entwurf geschützt?
Warum dieser Schnellschuss?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Serkan Tören
bisher keineEmpfehlungen
21.01.2013
Serkan Tören
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Sie gibt mir die Möglichkeit, auf einige Verzerrungen in der öffentlichen Darstellung des Gesetzentwurfs einzugehen.
Der Schutz der Beschäftigtendaten tritt durch den Gesetzentwurf keinesfalls hinter die bisherigen Regelungen zurück. Das Gesetz schafft keinerlei neue Möglichkeiten der Datenerhebung oder -verarbeitung. Das Gesetz grenzt Erhebung und Verarbeitung von Beschäftigtendaten vielmehr ein und stellt sie auf klare Rechtsgrundlagen. Dies ist notwendig, da in jedem Arbeitsverhältnis personenbezogene Daten anfallen. Das Gesetz stellt nun klar, welche Daten erhoben werden dürfen und wie mit diesen Daten umgegangen werden darf.

Die Rechte der Beschäftigten stärken wir mit dem Gesetz vor allem in vier Bereichen. Dabei muss beachtet werden, dass das Gesetz Mindeststandards setzt, von denen nicht nach unten abgewichen werden darf – auch nicht durch Betriebsvereinbarungen. Die vier Bereiche, die ich hervorheben möchte, sind die folgenden:

1. ) Heimliche Videoüberwachung wird zum ersten Mal komplett untersagt. Anders als in einigen Darstellungen wird die offene Videoüberwachung nicht ausgeweitet, sondern an klare Bedingungen geknüpft und eingeschränkt. So dürfen die Daten aus der Videoüberwachung nicht zur allgemeinen Verhaltens- und Leistungskontrolle genutzt werden.

2.) Andere Formen der heimlichen Überwachung dürfen nur nach strengen Vorgaben eingesetzt werden. Notwendig dafür ist ein konkreter Verdacht auf eine Straftat oder eine schwerwiegende Pflichtverletzung. Keine heimliche Maßnahme darf länger als 24 Stunden am Stück oder an mehr als vier aufeinanderfolgenden Tagen durchgeführt werden.

3.) Das Fragerecht des Arbeitgebers gegenüber Bewerbern wird sachgerecht eingeschränkt. Durch Verweisung auf das geltende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verweist der Gesetzentwurf auf einen engen Rechtsrahmen für die Arbeitgeber. Das Fragerecht wird indes nicht abgeschafft, da bspw. im Bewachungsgewerbe mögliche Vorstrafen des Bewerbers im Hinblick auf die Vertrauenswürdigkeit eine wichtige Rolle bei der Einstellung spielen können müssen.

4.) Screening ist künftig nicht mehr anlasslos möglich. Um Korruptions- oder andere Strafdelikte aufzudecken, kann im Verdachtsfall ein automatisierter Abgleich der Mitarbeiterdaten erfolgen. Die Daten müssen dabei jedoch anonymisiert erhoben werden. Der Personenbezug darf nur im Trefferfall hergestellt werden.

All diese Neuerungen konkretisieren den Beschäftigtendatenschutz in Deutschland und setzen den Arbeitgebern klare Grenzen. Weder die rot-grüne noch die schwarz-rote Vorgängerregierung haben in diesem Bereich vorher für einen stärkeren Schutz der Arbeitnehmer gesorgt.

Der Vorwurf, das Gesetz sei ein "Schnellschuss", wird zwar nicht selten geäußert, dadurch wird diese Behauptung aber nicht richtiger. Richtig ist, dass der Regierungsentwurf des Gesetzes bereits im Sommer 2010 verabschiedet worden ist. Anfang 2011 fand die erste Lesung im Bundestag statt. Im Mai 2011 hat der Innenausschuss eine öffentliche Anhörung zum Entwurf durchgeführt. Die Koalitionsfraktionen haben zahlreiche Gespräche mit der Opposition, den Gewerkschaften und vielen anderen geführt. Jeder hatte eine Zeit Gelegenheit, die eigenen Positionen einzubringen.

Ich hoffe, ich habe mit meinen Ausführungen etwas mehr Klarheit in die Diskussion zum Beschäftigtendatenschutz einbringen können und Ihnen damit geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,
Serkan Tören
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
25.01.2013
Von:

Sehr geehrte Herr Tören,

mich interessiert ihre Meinung zu dem Vorschlag eines neuen Gesetzesentwurfes für Prozesskostenhilfe. Angeführt von Ihren Parteikollegen. Ist dieses Gesetz nicht eindeutig gegen Geringverdiener gerichtet und entsteht so nicht automatisch eine Ungleichheit vor dem Recht ?

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Serkan Tören
bisher keineEmpfehlungen
08.03.2013
Serkan Tören
Sehr geehrter Herr ,

angesichts der missverständlichen Berichterstattung kann ich Ihre Skepsis verstehen. Seien Sie jedoch versichert, dass es in dem Gesetzentwurf zur Prozesskostenhilfe nicht um die Abschaffung der Prozesskostenhilfe geht. Geringverdiener und Hartz-IV-Empfänger werden keineswegs rechtlos gestellt werden.

Nach wie vor müssen die Menschen keine Raten zahlen, die auch bisher ratenfreie Prozesskostenhilfe erhalten haben. Die neue Berechnung wird zudem gerade bei Einkommen im untersten Bereich - denen Ihre Sorge gilt - dazu führen, dass künftig noch geringere Raten zu zahlen sind als heute. Die Erhöhung der Rückzahlungsdauer von 48 auf 72 Monate erscheint mir unter dem Gebot der Gleichbehandlung denen gegenüber wichtig, die einen Prozess selbst finanzieren. Eine unbegrenzte Rückzahlungsdauer, wie sie etwa von den Bundesländern gefordert wurde, halte ich jedoch für nicht haltbar, an dieser Stelle werden Sie mir sicher beipflichten.

Wir befinden uns mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts gerade im parlamentarischen Verfahren und damit am Anfang eines Abstimmungsprozesses. Es ist daher möglich, an einigen Stellen noch Änderungen herbeizuführen. Es wird zudem noch im März 2013 eine öffentliche Anhörung stattfinden, in der alle Interessengruppen zu Wort kommen werden. Die Ergebnisse werden wir fachlich sehr genau auswerten und unsere Schlüsse daraus ziehen. Die Rechtslosstellung von Geringverdienern und Hartz-IV-Empfängern sowie die Aufgabe des Rechtsstaates wird in jedem Falle nicht Ergebnis des Gesetzgebungsprozesses sein.

Mit freundlichen Grüßen

Serkan Tören
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
26.04.2013
Von:
Ole

Sehr geehrter Herr Tören,

aufgeschreckt durch den Artikel "EU will Anbau von Obst und Gemüse in Gärten regulieren" aus den Deutschen Wirtschaftsnachrichten ( deutsche-wirtschafts-nachrichten.de ), möchte ich mich an Sie wenden. Durch die starke Regulierung des Saatgutvertriebs sehe ich besonders die Bemühungen im Alten Land gefährdet, eine große Vielfalt von Obstsorten zu erhalten und gerade alte Sorten wieder zu etablieren. Auch die jetzt entstehenden Archen für alte Obst- und Gemüsesorten könnten ihre Aufgabe zur Erhaltung kaum nachkommen.

Wie stehen Sie zu dieser EU-Initiative?

Mit freundlichen Grüßen
Ole

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Frage zum Thema Familie
29.04.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Serkan Tören,

mit großer Sorge betrachte ich Ihre Pläne bezüglich der Reduzierung der Ferien unserer Kinder.
Wäre es nicht besser die Ferienzeiten der Eltern zu erhöhen, anstatt die der Kinder zu verkürzen?
Hätten dann nicht Kinder und Eltern gemeinsam mehr Zeit für einander und wäre das nicht familienfreundlicher?
Ist es nicht Ihre Aufgabe zum Wohle des Volkes zu handeln?
Und:
Wie kommen Sie auf die Idee, dass es dem Wohle des Volkes dient Eltern von ihren Kindern zu entfremden?
Wäre es nicht besser Kinder verbrächten mehr Zeit bei ihren Eltern und förderten so ein intaktes Familienleben?

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