Serkan Tören (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Serkan Tören
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
06.11.1972
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Stade
Wahlkreis
Stade I - Rotenburg II
Ergebnis
7,1%
Landeslistenplatz
8, Niedersachsen
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(...) Dies war eine Subvention, die wir angesichts der wieder anspringenden Konjunktur nicht mehr brauchen. In Ihrem Fall wird sich zwar der monatliche Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung erhöhen, allerdings wird durch dieses Finanzierungsmodell die gesetzlichen Krankenversicherung für die Zukunft auf eine solide Basis gestellt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
04.02.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Tören,

Wenn der Satz "Die Wirtschaft muss dem Menschen dienen" keine bloße Leerformel sein soll, dann müssen sich alle Einkommen aus allen Quellen an den sozialen Aufgaben entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit beteiligen. Dies ist nicht der Fall. Warum?

Beispiele:
Kriegsfolgelasten
Anrechnungszeiten
Kindererziehungszeiten
Ost-Renten
Sozialleistungen an moslemischen "Gastarbeiter"


Ich freue mich auf Ihre Antwort und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Antwort von Serkan Tören
bisher keineEmpfehlungen
21.03.2011
Serkan Tören
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben. Sie führen aus, dass der Satz "die Wirtschaft muss dem Menschen dienen" keine bloße Leerformel sein soll und das sich alle Einkommen aus allen Quellen an den sozialen Aufgaben entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit beteiligen müssen. Als Beispiele nennen Sie die Kriegsfolgelasten, Anrechnungszeiten, Kindererziehungszeiten, Ost-Renten und Sozialleistungen an moslemischen "Gastarbeiter".

Gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

Maßgabe ist, dass wenn alle Einkommensarten zur Finanzierung von Sozialleistungen berücksichtigt würden, dann wären auch die jeweiligen Ansprüche deutlich höher. Letzten Endes würde man dadurch die Probleme der sozialen Sicherungssysteme nur um einige Jahre verschieben jedoch nicht lösen. Wenn jemand, der bisher 3000 Euro verdient zusätzlich auch noch 1000 Euro aus Zinsen oder Mieten einnimmt, dann müsste er statt bisher auf die 3000 Euro Einkommen für 4000 Euro Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Dies würde erst einmal zu Mehreinnahmen führen, aber auch zu höheren Ansprüchen, da z.B. in der Rentenversicherung das Äquivalenzprinzip besteht, das besagt dass die Einzahlungen und Auszahlungen im Verhältnis stehen müssen.

Dieses Äquivalenzprinzip ist auch nicht einfach zu kappen wie das BVerfG in einigen Entscheidungen schon klar gemacht hat. Daher würde der Vorschlag entweder nichts bringen außer eine zeitliche Verschiebung des Problems oder verfassungswidrig sein.

Mit freundlichen Grüßen

Serkan Tören, MdB
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Frage zum Thema Soziales
21.03.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Tören,

vielen Dank für Ihre Antwort. Wenn gleich ich auch die Logik, nur mit dem Verweis auf die Verfassung, verstehe.
Wollen Sie nun bitte auch noch auf die anderen Aspekte meiner Frage noch eingehen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Serkan Tören
bisher keineEmpfehlungen
31.05.2011
Serkan Tören
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Die anderen Aspekte Ihrer Anfrage werden durch den Verweis auf das Grundgesetz aus meiner Sicht mit angesprochen. Eine entsprechende Einzahlung in die sozialen Sicherungssysteme hat unter Umständen auch eine entsprechend hohe Auszahlung zur Folge.

Mit freundlichen Grüßen

Serkan Tören, MdB
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Frage zum Thema Internationales
23.03.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Tören,

vielleicht können Sie oder Ihre Mitarbeiter mir eine Frage beantworten. Gibt es Überlegungen - Pläne für die Aufnahme von Menschen aus Verstrahlten Ländern nach einem GAU, bei dem z. B. ganz Japan ( 127 Mill. Einwohner ) verseucht und somit unbewohnbar sind?

Danke für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Hagen
Antwort von Serkan Tören
bisher keineEmpfehlungen
01.06.2011
Serkan Tören
Sehr geehrter Herr Hagen

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch, die ich Ihnen gerne beantworten möchte.

Sie fragen, ob es Überlegungen oder Pläne für die Aufnahme von Menschen aus verstrahlten Ländern nach einem GAU gibt, bei dem z. B. ganz Japan verseucht und somit unbewohnbar wird.

Lassen Sie mich grundsätzlich etwas dazu sagen:

Es gibt keine rechtliche oder gesetzliche Grundlage für die Aufnahme von Menschen aus Ländern mit hoher Verstrahlung. Eine generelle Aufnahme ist auch nicht geplant.

Im konkreten Fall von Japan ist auch nicht zu erwarten, dass es in einem solch hochindustrialisiertes Land zu einem Massenexodus kommt, da genügend Möglichkeiten zur Dekontamination gegeben sind. Prinzipiell ist es möglich in Einzelfällen zwecks medizinischer Versorgung Personen in Einzelfällen aufzunehmen, wie es Frankreich angeboten hat.

Auch die Landesregierung von Niedersachsen, wo sich mein Wahlkreis Stade/Rotenburg befindet, hat sich bereit erklärt, Opfer der Atomkatastrophe in Japan in niedersächsischen Kliniken zu behandeln, falls dies von der japanischen Seite gewünscht wird. Auch weitere Bundesländer wie Sachsen-Anhalt haben sich in ähnlicher Weise geäußert. Bisher liegt allerdings noch keine Anfrage aus Japan dafür vor. Insgesamt stehen in Niedersachsen bis zu 40 Betten für Strahlenerkrankte zur Verfügung. Strahlenopfer erfordern extreme medizinische Betreuung. Die Betreuung der Patienten ist sehr arbeits- und zeitintensiv. So bündeln zwei Strahlenopfer in etwa so viele Pflegekräfte, wie zehn normale Intensivpatienten. Die Kosten einer Behandlung belaufen sich oft auf mehrere hundert tausend Euro pro Patient.

Ich hoffe, Ihnen damit ein wenig weiter geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Serkan Tören, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.08.2011
Von:

Wo kein Kläger, da kein Richter ….
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
am 10.08.2011 wurden in Berlin 2 Polizisten aus Mangel an Beweisen freigesprochen, die vorher verdächtigt wurden, einen Vietnamesen verprügelt und in Brandenburg ausgesetzt zu haben. Die Tat soll im Februar 2010 (!) begangen wurden sein. Nach meinen Kenntnisstand waren die Beamten seither von Dienst suspendiert. Das meines Erachtens brisante am Vorfall ist, daß das mutmaßliche Opfer zwischenzeitlich von der Ausländerbehörde abgeschoben wurde. Es konnte also mit seinen Einlassungen nicht zur objektiven Tataufklärung bei Gericht beitragen. Auch in den Medien wird dieser Vorgang mit Oh-Ton kommentiert.
Wie sind derartige Vorgänge mit der viel gelobten deutschen Rechtstaatlichkeit vereinbar ? Können Sie nachvollziehen, daß diese "Bummelei" bei Staatanwaltschaft /Justiz und das zeitgleiche Verhalten der Ausländerbehörde bei Menschen wie mir, den Eindruck von "Amtshilfe für die beiden Polizisten" oder gar Strafvereitlung erwecken.


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