Serkan Tören (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Serkan Tören
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
06.11.1972
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Stade
Wahlkreis
Stade I - Rotenburg II
Ergebnis
7,1%
Landeslistenplatz
8, Niedersachsen
weitere Profile
(...) Es sprechen aus meiner Sicht viele gute Gründe dafür, warum es aus meiner Sicht notwendig und auch vertretbar ist, bestehende Kernkraftwerke für einen gewissen Zeitraum weiter zu betreiben. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
25.05.2012
Verlängerung Kosovo-Einsatz (KFOR)
JA
24.05.2012
Verbesserter Rechtsschutz in Wahlsachen (Art. 93 GG)
JA
10.05.2012
Verlängerung des Bundeswehreinsatzes gegen Piraterie (Atalanta)
JA
29.03.2012
Abbau der kalten Progression
JA
29.03.2012
Kürzungen der Solarförderungen
JA
29.03.2012
Pläne für ein Betreuungsgeld aufgeben
NEIN
27.02.2012
Zweites Rettungspaket für Griechenland
JA
26.01.2012
Verlängerung Afghanistan Einsatz (ISAF)
JA
01.12.2011
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes im Mittelmeer (OAE)
JA
01.12.2011
Verlängerung des Bundeswehreinsatzes gegen Piraterie (Atalanta)
JA
26.10.2011
Ausweitung des Euro-Rettungsschirms (EFSF)
JA
29.09.2011
Euro-Stabilisierungsfonds EFSF
JA
29.09.2011
Reform des Bundestagswahlrechts
JA
29.09.2011
Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Südsudan (UNMISS)
JA
08.07.2011
Deutsche Beteiligung an UN-Aufbaumission in Südsudan
JA
08.07.2011
Keine Panzer an Saudi-Arabien verkaufen
NEIN
08.07.2011
Verlängerung des Darfur-Einsatzes
JA
07.07.2011
Abschiebestopp für syrische Flüchtlinge
NEIN
07.07.2011
Eingeschränkte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik
JA
07.07.2011
Unterirdische Speicherung von CO2
JA
30.06.2011
Atomausstieg bis 2022
JA
09.06.2011
Verlängerung des Libanon-Einsatzes (UNIFIL)
JA
09.06.2011
Verlängerung Kosovo-Einsatz (KFOR)
JA
26.05.2011
Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
JA
25.03.2011
AWACS-Einsatz in Afghanistan
nicht beteiligt
17.03.2011
Sofortige Abschaltung von Alt-AKW
NEIN
17.03.2011
Unverzügliche Abschaltung aller deutschen AKW
NEIN
17.03.2011
Vorübergehende Aussetzung von AKW-Laufzeiten (Moratorium)
JA
28.01.2011
Verlängerung Afghanistaneinsatz (ISAF)
JA
03.12.2010
Anpassung und Veränderung von Hartz IV
JA
03.12.2010
Vorläufiger Bau- und Vergabestopp bei Stuttgart 21
NEIN
02.12.2010
Kampf gegen Piraten (ATALANTA)
JA
02.12.2010
Verlängerung Bosnien-Einsatz (ALTHEA)
JA
02.12.2010
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes im Mittelmeer (OAE)
JA
26.11.2010
Haushalt 2011
JA
12.11.2010
Einführung bundesweiter Volksentscheide
NEIN
12.11.2010
Gesundheitsreform
JA
11.11.2010
Neuordnung am Arzneimittelmarkt
JA
28.10.2010
Abschöpfung von Zusatzgewinnen aus AKW-Laufzeitverlängerung
JA
28.10.2010
Brennelementesteuer
JA
28.10.2010
Sparpaket (Haushaltsbegleitgesetz)
JA
28.10.2010
Verlängerung von AKW-Laufzeiten
JA
18.06.2010
Reduzierung der Wehrpflicht
JA
17.06.2010
Bundeswehr ohne Wehrpflicht
NEIN
17.06.2010
Reform der Jobcenter
JA
17.06.2010
Verlängerung des Darfur-Einsatzes (UNAMID)
JA
17.06.2010
Verlängerung des Libanon-Einsatzes (UNFIL)
JA
17.06.2010
Verlängerung des Sudan-Einsatzes (UNMIS)
JA
10.06.2010
Austritt aus der Kernfusion (ITER)
NEIN
10.06.2010
Verlängerung Kosovo-Einsatz (KFOR)
JA
21.05.2010
Euro-Rettungsschirm
JA
07.05.2010
Notkredit für Griechenland
JA
06.05.2010
Mindestsicherung statt Hartz IV
NEIN
06.05.2010
Schnellere Absenkung der Einspeisevergütung im EEG
JA
22.04.2010
Beibehaltung der Steuerfreiheit bei Feiertags- und Nachtarbeit
NEIN
25.03.2010
Abschaffung der reduzierten Mehrwertsteuer für Hotels
NEIN
19.03.2010
Bundeshaushalt 2010
JA
26.02.2010
Verlängerung Afghanistaneinsatz (ISAF)
JA
18.12.2009
Bundeswehreinsatz in Bosnien Herzegowina
JA
18.12.2009
Kampf gegen Piraten (ATALANTA)
JA
04.12.2009
Verzicht auf Mehrwertsteuersenkung für das Hotelgewerbe
NEIN
04.12.2009
Wachstumsbeschleunigungsgesetz
JA
03.12.2009
Verlängerung Afghanistaneinsatz (ISAF)
JA
03.12.2009
Verlängerung des Anti-Terror-Kampfes (OEF)
JA
03.12.2009
Verlängerung Libanon-Einsatz (UNFIL)
JA
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
25.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Tören,

auf Ihrer Internetseite und in einer Pressemitteilung behaupten Sie, dass weder der Koran noch der Islam im Widerspruch zu unserer freiheitlichen Ordnung stehen, sondern lediglich die Salafisten eine Unvereinbarkeit zwischen Islam und Grundgesetz herstellen.

( www.serkan-toeren.de )

Inwiefern halten Sie folgende Koransure (4,34) für vereinbar mit dem Grundgesetz und unserer freiheitlichen Ordnung?

"Und wenn ihr fürchtet, daß (irgendwelche) Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie!"

( www.koransuren.de )

Mit freundlichen Grüßen
Chr.
Antwort von Serkan Tören
bisher keineEmpfehlungen
26.04.2012
Serkan Tören
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre offenen Worte. Sie haben mir aus einer Koranübersetzung folgende Zeilen geschickt und gefragt, wie diese im Einklang mit dem Grundgesetz stehen:

"Und wenn ihr fürchtet, daß (irgendwelche) Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie!" (4,34)

Ich möchte Ihnen eine weitere Textstelle anführen:

"Ihr Frauen, ordnet euch euren Männern unter wie dem Herrn; denn der Mann ist das Haupt der Frau, wie auch Christus das Haupt der Kirche ist; er hat sie gerettet, denn sie ist sein Leib. Wie aber die Kirche sich Christus unterordnet, sollen sich die Frauen in allem den Männern unterordnen."

Diese Sätze entstammen nicht dem Koran, sondern der Bibel (Brief des Apostels Paulus an die Epheser, 5, 22-24). Ich will damit nicht die Koranstelle relativieren. Sowohl die Heilige Schrift der Muslime als auch die Heilige Schrift der Christen reichen zurück in eine Zeit, in der Männer und Frauen nicht gleichberechtigt waren. Daher enthalten sie viele Formulierungen, die unserem heutigen Ideal der Gleichberechtigung von Mann und Frau nicht länger entsprechen. In der damaligen Zeit waren die Formulierungen jedoch oftmals ein Fortschritt für die Stellung der Frau in der Gesellschaft und in den Familien. So findet sich zu Beginn in Sure 4,34 auch der Hinweis, dass der Mann für die Frau sorgen müsse.

Der Koran kann nun, genau wie die Bibel, in zwei unterschiedlichen Weisen gelesen werden: Zum einen so, dass die Regelungen von damals heute unverändert gelebt werden sollen (bedeutet: Schlechterstellung der Frau). Zum anderen so, dass die Intention von damals heute fortgeführt werden soll (bedeutet: Aufwertung der Stellung der Frau bis zur Gleichberechtigung). Auch wenn viel zu viele Menschen den Koran oder die Bibel heranziehen, um den Frauen gleiche Rechte zuzugestehen, so gilt dies zum Glück für eine große Zahl von Muslimen und Christen nicht. Diese Menschen reflektieren die Heiligen Schriften in ihrem historischen Kontext. Diesen Prozess unterstützt die Bundesregierung nachdrücklich. Deshalb fördert die christlich-liberale Koalition die Etablierung islamischer Studien an deutschen Universitäten mit 20 Millionen Euro pro Jahr. Dadurch schaffen wir Orte der historisch-kritischen Koran-Exegese. Wer sich eingehend mit dem Koran in seinem geschichtlichen Kontext auseiander setzt, lernt schnell, dass die Zielrichtung des Koran die Aufwertung der Rechte der Frauen ist – nicht ihre Unterdrückung.

In dem Punkt herrscht auch unter den muslimischen Verbänden in Deutschland Einigkeit. So hat die Deutsche Islamkonferenz häusliche Gewalt einhellig verurteilt. Die Bundesregierung hat zudem mit dem Aktionsplan II zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen ein umfassendes Handlungskonzept vorgelegt. Die Gewalt gegen Frauen ist nicht zu tolerieren und muss bestraft werden.

Wie jede andere Heilige Schrift wird auch der Koran von manchen herangezogen, um Haltungen zu legitimieren, die mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbaren sind. Das Problem dabei ist nicht der Koran. Das Problem ist, dass er falsch interpretiert wird.

Mit freundlichen Grüßen,

Serkan Tören, MdB
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