Serkan Tören (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Serkan Tören
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
06.11.1972
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Stade
Wahlkreis
Stade I - Rotenburg II
Ergebnis
7,1%
Landeslistenplatz
8, Niedersachsen
weitere Profile
(...) Vielen Dank für Ihre Frage. Das vom Bundestag genehmigte Mandat für den Einsatz der deutschen Patriot-Raketenabwehrstaffeln ist auf ein Jahr begrenzt. Die Beendigung der Maßnahme erfolgt also voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2014, ohne dass bestimmte zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
18.04.2013
Finanzhilfen für Zypern (ESM)
JA
18.04.2013
Frauenquote in Aufsichtsräten
NEIN
01.03.2013
Leistungsschutzrecht
JA
28.02.2013
Mali-Einsatz (internationale Unterstützungsmission)
JA
28.02.2013
Mali-Einsatz (militärische Ausbildungsmission)
JA
28.02.2013
Privatisierung der Wasserversorgung verhindern (Grünen-Antrag)
NEIN
28.02.2013
Privatisierung der Wasserversorgung verhindern (Linken-Antrag)
NEIN
31.01.2013
Verlängerung Afghanistan-Einsatz (ISAF)
JA
14.12.2012
Patriot-Einsatz in der Türkei
JA
13.12.2012
Mietrechtsreform
JA
12.12.2012
Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen
JA
30.11.2012
Finanzhilfe für Griechenland
JA
09.11.2012
Einführung eines Betreuungsgeldes
JA
08.11.2012
Offenlegung von Nebeneinkünften auf Euro und Cent
NEIN
08.11.2012
Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Südsudan (UNMISS)
JA
08.11.2012
Verlängerung des Darfur-Einsatzes (UNAMID)
JA
19.07.2012
Bankenhilfe für Spanien (EFSF)
JA
29.06.2012
Dauerhafter Euro-Rettungsschirm ESM
JA
29.06.2012
Fiskalpakt
JA
29.06.2012
Neuausrichtung der Pflegeversicherung
JA
28.06.2012
Fortsetzung des Libanon-Einsatzes
JA
28.06.2012
Recht auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare
NEIN
14.06.2012
Nachtragshaushalt 2012
JA
25.05.2012
Verlängerung Kosovo-Einsatz (KFOR)
JA
24.05.2012
Verbesserter Rechtsschutz in Wahlsachen (Art. 93 GG)
JA
10.05.2012
Verlängerung des Bundeswehreinsatzes gegen Piraterie (Atalanta)
JA
29.03.2012
Abbau der kalten Progression
JA
29.03.2012
Kürzungen der Solarförderungen
JA
29.03.2012
Pläne für ein Betreuungsgeld aufgeben
NEIN
27.02.2012
Zweites Rettungspaket für Griechenland
JA
26.01.2012
Verlängerung Afghanistan-Einsatz (ISAF)
JA
01.12.2011
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes im Mittelmeer (OAE)
JA
01.12.2011
Verlängerung des Bundeswehreinsatzes gegen Piraterie (Atalanta)
JA
26.10.2011
Ausweitung des Euro-Rettungsschirms (EFSF)
JA
29.09.2011
Euro-Stabilisierungsfonds EFSF
JA
29.09.2011
Reform des Bundestagswahlrechts
JA
29.09.2011
Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Südsudan (UNMISS)
JA
08.07.2011
Deutsche Beteiligung an UN-Aufbaumission in Südsudan
JA
08.07.2011
Keine Panzer an Saudi-Arabien verkaufen
NEIN
08.07.2011
Verlängerung des Darfur-Einsatzes
JA
07.07.2011
Abschiebestopp für syrische Flüchtlinge
NEIN
07.07.2011
Eingeschränkte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik
JA
07.07.2011
Unterirdische Speicherung von CO2
JA
30.06.2011
Atomausstieg bis 2022
JA
09.06.2011
Verlängerung des Libanon-Einsatzes (UNIFIL)
JA
09.06.2011
Verlängerung Kosovo-Einsatz (KFOR)
JA
26.05.2011
Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
JA
25.03.2011
AWACS-Einsatz in Afghanistan
nicht beteiligt
17.03.2011
Sofortige Abschaltung von Alt-AKW
NEIN
17.03.2011
Unverzügliche Abschaltung aller deutschen AKW
NEIN
17.03.2011
Vorübergehende Aussetzung von AKW-Laufzeiten (Moratorium)
JA
28.01.2011
Verlängerung Afghanistaneinsatz (ISAF)
JA
03.12.2010
Anpassung und Veränderung von Hartz IV
JA
03.12.2010
Vorläufiger Bau- und Vergabestopp bei Stuttgart 21
NEIN
02.12.2010
Kampf gegen Piraten (ATALANTA)
JA
02.12.2010
Verlängerung Bosnien-Einsatz (ALTHEA)
JA
02.12.2010
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes im Mittelmeer (OAE)
JA
26.11.2010
Haushalt 2011
JA
12.11.2010
Einführung bundesweiter Volksentscheide
NEIN
12.11.2010
Gesundheitsreform
JA
11.11.2010
Neuordnung am Arzneimittelmarkt
JA
28.10.2010
Abschöpfung von Zusatzgewinnen aus AKW-Laufzeitverlängerung
JA
28.10.2010
Brennelementesteuer
JA
28.10.2010
Sparpaket (Haushaltsbegleitgesetz)
JA
28.10.2010
Verlängerung von AKW-Laufzeiten
JA
18.06.2010
Reduzierung der Wehrpflicht
JA
17.06.2010
Bundeswehr ohne Wehrpflicht
NEIN
17.06.2010
Reform der Jobcenter
JA
17.06.2010
Verlängerung des Darfur-Einsatzes (UNAMID)
JA
17.06.2010
Verlängerung des Libanon-Einsatzes (UNFIL)
JA
17.06.2010
Verlängerung des Sudan-Einsatzes (UNMIS)
JA
10.06.2010
Austritt aus der Kernfusion (ITER)
NEIN
10.06.2010
Verlängerung Kosovo-Einsatz (KFOR)
JA
21.05.2010
Euro-Rettungsschirm
JA
07.05.2010
Notkredit für Griechenland
JA
06.05.2010
Mindestsicherung statt Hartz IV
NEIN
06.05.2010
Schnellere Absenkung der Einspeisevergütung im EEG
JA
22.04.2010
Beibehaltung der Steuerfreiheit bei Feiertags- und Nachtarbeit
NEIN
25.03.2010
Abschaffung der reduzierten Mehrwertsteuer für Hotels
NEIN
19.03.2010
Bundeshaushalt 2010
JA
26.02.2010
Verlängerung Afghanistaneinsatz (ISAF)
JA
18.12.2009
Bundeswehreinsatz in Bosnien Herzegowina
JA
18.12.2009
Kampf gegen Piraten (ATALANTA)
JA
04.12.2009
Verzicht auf Mehrwertsteuersenkung für das Hotelgewerbe
NEIN
04.12.2009
Wachstumsbeschleunigungsgesetz
JA
03.12.2009
Verlängerung Afghanistaneinsatz (ISAF)
JA
03.12.2009
Verlängerung des Anti-Terror-Kampfes (OEF)
JA
03.12.2009
Verlängerung Libanon-Einsatz (UNFIL)
JA
Fragen an Serkan Tören
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
03.01.2013
Von:

Antwort auf

www.abgeordnetenwatch.de

Sehr geehrter Herr Tören

Sie schreiben:

"Der Koran kann nun, genau wie die Bibel, in zwei unterschiedlichen Weisen gelesen werden: Zum einen so, dass die Regelungen von damals heute unverändert gelebt werden sollen (bedeutet: Schlechterstellung der Frau). Zum anderen so, dass die Intention von damals heute fortgeführt werden soll (bedeutet: Aufwertung der Stellung der Frau bis zur Gleichberechtigung). Auch wenn viel zu viele Menschen den Koran oder die Bibel heranziehen, um den Frauen gleiche Rechte zuzugestehen, so gilt dies zum Glück für eine große Zahl von Muslimen und Christen nicht. Diese Menschen reflektieren die Heiligen Schriften in ihrem historischen Kontext. Diesen Prozess unterstützt die Bundesregierung nachdrücklich. Deshalb fördert die christlich-liberale Koalition die Etablierung islamischer Studien an deutschen Universitäten mit 20 Millionen Euro pro Jahr. Dadurch schaffen wir Orte der historisch-kritischen Koran-Exegese. Wer sich eingehend mit dem Koran in seinem geschichtlichen Kontext auseiander setzt, lernt schnell, dass die Zielrichtung des Koran die Aufwertung der Rechte der Frauen ist – nicht ihre Unterdrückung."

Wie würden Sie den Inhalt des Korans charakterisieren? Was genau steht im Koran? Sehen Sie einen systematischen Unterschied zu den Inhalten des Neuen Testaments? Was bedeutet im Gegensatz zum Inhalt des Korans die Existenz 4 konkurrierender Evangelien im NT der Bibel?

wikipedia charakterisiert den Inhalt des Korans gemäß des Glaubens der Muslime wie folgt:

de.wikipedia.org

"Der Koran oder Qur´an ist die Heilige Schrift des Islam, die gemäß dem Glauben der Muslime die wörtliche Offenbarung Gottes (arab. Allah) an den Propheten Mohammed enthält, vermittelt durch "Verbalinspiration" des Engel Gabriel"

später

"Er stellt für die Muslime das Wort Gottes in arabischer Sprache dar, dem Folge zu leisten ist"

Stimmen Sie dem zu?
Antwort von Serkan Tören
bisher keineEmpfehlungen
04.01.2013
Serkan Tören
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Es ist wohl schier unmöglich, eine Charakterisierung des Korans und seiner Inhalte zu finden, der jeder zustimmen würde. Genau wie bei der Bibel existieren verschiedene Sichtweisen auf den Koran und seinen Inhalt. Für mich persönlich ist der Koran eine wertvolle Quelle der Inspiration und Anleitung. Der Koran hat für mich daher einen Stellenwert wie die Bibel für Christen.

Für mehr Informationen über den Inhalt des Korans empfehle ich Ihnen deutsche Koranübersetzungen und einschlägige Übersichtswerke renommierter Verlage. Zum Vergleich zwischen dem Koran und der Bibel können Ihnen sicherlich die entstehenden Islamischen Theologien an unseren Universitäten weiterhelfen, bspw. das Institut für Islamische Theologie der Universität Osnabrück ( www.islamische-religionspaedagogik.uni-osnabrueck.de ) und das Zentrum für Islamische Theologie an der Universität Münster ( www.uni-muenster.de ).

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort helfen.

Mit freundlichen Grüßen,
Serkan Tören
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
14.01.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Tören,

heute wende ich mich an Sie-Mitglied im Innenausschuss und aus Niedersachsen
Zum Beschäftigtendatenschutz:

Ist es aus Ihrer Sicht richtig,
dass z.B. durch § 32d Abs. 3 Arbeitgebern eine "Lizenz zur Kontrolle" erteilt würde, wenn künftig anlasslose Screenings von E-Mails und Internetzugriffen durchgeführt werden können, um zu prüfen, ob es Straftaten aus dem Bereich der Untreue,Vorteilsnahme oder Bestechlichkeit gegeben hat?
Damit würden Maßnahmen legalisiert,die in der Vergangenheit als Datenschutzskandale galten (z. B.bei der Bahn, Lidl)!!
Das neue "Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes" – eine Mogelpackung!
" Der Entwurf des Beschäftigtendatenschutzgesetzes beinhaltet eine Fülle weiterer Regelungen, durch die die Erhebungs-, Verarbeitungs- und Nutzungsbefugnisse von Arbeitgebern auf Kosten der Beschäftigten massiv ausgeweitet werden.
Im Ergebnis verschlechtert er die datenschutzrechtliche Situation von Beschäftigten grundlegend und erheblich.
Insgesamt bleibt es bei der Feststellung, dass das Gesetz die Befugnisse von Arbeitgebern zur Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datennutzung auf Kosten der Beschäftigten massiv ausweitet."

Der Gesetzentwurf verdient den Namen "Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes" nicht . Der Schutz der Beschäftigtendaten tritt in diesem Entwurf hinter bisherige Regelungen zurück. Erhebungs-, Verarbeitungs- und damit Kontrollrechte der Arbeitgeber werden dann erheblich ausgeweitet. Richtiger wäre wohl der Name "Beschäftigtenausforschungserlaubnis-gesetz".
Dieser Meinung des Direktors und Leiters der Europäischen Akademie der Arbeit der Universität Frankfurt am Main,Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft
Herrn Prof. Dr. Peter Wedde schließe ich mich an und bitte Sie, diesem Gesetz nicht zuzustimmen.

Welche Rechte von Beschäftigten werden nach Ihrer Meinung durch diesen Entwurf geschützt?
Warum dieser Schnellschuss?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Serkan Tören
bisher keineEmpfehlungen
21.01.2013
Serkan Tören
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Sie gibt mir die Möglichkeit, auf einige Verzerrungen in der öffentlichen Darstellung des Gesetzentwurfs einzugehen.
Der Schutz der Beschäftigtendaten tritt durch den Gesetzentwurf keinesfalls hinter die bisherigen Regelungen zurück. Das Gesetz schafft keinerlei neue Möglichkeiten der Datenerhebung oder -verarbeitung. Das Gesetz grenzt Erhebung und Verarbeitung von Beschäftigtendaten vielmehr ein und stellt sie auf klare Rechtsgrundlagen. Dies ist notwendig, da in jedem Arbeitsverhältnis personenbezogene Daten anfallen. Das Gesetz stellt nun klar, welche Daten erhoben werden dürfen und wie mit diesen Daten umgegangen werden darf.

Die Rechte der Beschäftigten stärken wir mit dem Gesetz vor allem in vier Bereichen. Dabei muss beachtet werden, dass das Gesetz Mindeststandards setzt, von denen nicht nach unten abgewichen werden darf – auch nicht durch Betriebsvereinbarungen. Die vier Bereiche, die ich hervorheben möchte, sind die folgenden:

1. ) Heimliche Videoüberwachung wird zum ersten Mal komplett untersagt. Anders als in einigen Darstellungen wird die offene Videoüberwachung nicht ausgeweitet, sondern an klare Bedingungen geknüpft und eingeschränkt. So dürfen die Daten aus der Videoüberwachung nicht zur allgemeinen Verhaltens- und Leistungskontrolle genutzt werden.

2.) Andere Formen der heimlichen Überwachung dürfen nur nach strengen Vorgaben eingesetzt werden. Notwendig dafür ist ein konkreter Verdacht auf eine Straftat oder eine schwerwiegende Pflichtverletzung. Keine heimliche Maßnahme darf länger als 24 Stunden am Stück oder an mehr als vier aufeinanderfolgenden Tagen durchgeführt werden.

3.) Das Fragerecht des Arbeitgebers gegenüber Bewerbern wird sachgerecht eingeschränkt. Durch Verweisung auf das geltende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verweist der Gesetzentwurf auf einen engen Rechtsrahmen für die Arbeitgeber. Das Fragerecht wird indes nicht abgeschafft, da bspw. im Bewachungsgewerbe mögliche Vorstrafen des Bewerbers im Hinblick auf die Vertrauenswürdigkeit eine wichtige Rolle bei der Einstellung spielen können müssen.

4.) Screening ist künftig nicht mehr anlasslos möglich. Um Korruptions- oder andere Strafdelikte aufzudecken, kann im Verdachtsfall ein automatisierter Abgleich der Mitarbeiterdaten erfolgen. Die Daten müssen dabei jedoch anonymisiert erhoben werden. Der Personenbezug darf nur im Trefferfall hergestellt werden.

All diese Neuerungen konkretisieren den Beschäftigtendatenschutz in Deutschland und setzen den Arbeitgebern klare Grenzen. Weder die rot-grüne noch die schwarz-rote Vorgängerregierung haben in diesem Bereich vorher für einen stärkeren Schutz der Arbeitnehmer gesorgt.

Der Vorwurf, das Gesetz sei ein "Schnellschuss", wird zwar nicht selten geäußert, dadurch wird diese Behauptung aber nicht richtiger. Richtig ist, dass der Regierungsentwurf des Gesetzes bereits im Sommer 2010 verabschiedet worden ist. Anfang 2011 fand die erste Lesung im Bundestag statt. Im Mai 2011 hat der Innenausschuss eine öffentliche Anhörung zum Entwurf durchgeführt. Die Koalitionsfraktionen haben zahlreiche Gespräche mit der Opposition, den Gewerkschaften und vielen anderen geführt. Jeder hatte eine Zeit Gelegenheit, die eigenen Positionen einzubringen.

Ich hoffe, ich habe mit meinen Ausführungen etwas mehr Klarheit in die Diskussion zum Beschäftigtendatenschutz einbringen können und Ihnen damit geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,
Serkan Tören
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
25.01.2013
Von:

Sehr geehrte Herr Tören,

mich interessiert ihre Meinung zu dem Vorschlag eines neuen Gesetzesentwurfes für Prozesskostenhilfe. Angeführt von Ihren Parteikollegen. Ist dieses Gesetz nicht eindeutig gegen Geringverdiener gerichtet und entsteht so nicht automatisch eine Ungleichheit vor dem Recht ?

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Serkan Tören
bisher keineEmpfehlungen
08.03.2013
Serkan Tören
Sehr geehrter Herr ,

angesichts der missverständlichen Berichterstattung kann ich Ihre Skepsis verstehen. Seien Sie jedoch versichert, dass es in dem Gesetzentwurf zur Prozesskostenhilfe nicht um die Abschaffung der Prozesskostenhilfe geht. Geringverdiener und Hartz-IV-Empfänger werden keineswegs rechtlos gestellt werden.

Nach wie vor müssen die Menschen keine Raten zahlen, die auch bisher ratenfreie Prozesskostenhilfe erhalten haben. Die neue Berechnung wird zudem gerade bei Einkommen im untersten Bereich - denen Ihre Sorge gilt - dazu führen, dass künftig noch geringere Raten zu zahlen sind als heute. Die Erhöhung der Rückzahlungsdauer von 48 auf 72 Monate erscheint mir unter dem Gebot der Gleichbehandlung denen gegenüber wichtig, die einen Prozess selbst finanzieren. Eine unbegrenzte Rückzahlungsdauer, wie sie etwa von den Bundesländern gefordert wurde, halte ich jedoch für nicht haltbar, an dieser Stelle werden Sie mir sicher beipflichten.

Wir befinden uns mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts gerade im parlamentarischen Verfahren und damit am Anfang eines Abstimmungsprozesses. Es ist daher möglich, an einigen Stellen noch Änderungen herbeizuführen. Es wird zudem noch im März 2013 eine öffentliche Anhörung stattfinden, in der alle Interessengruppen zu Wort kommen werden. Die Ergebnisse werden wir fachlich sehr genau auswerten und unsere Schlüsse daraus ziehen. Die Rechtslosstellung von Geringverdienern und Hartz-IV-Empfängern sowie die Aufgabe des Rechtsstaates wird in jedem Falle nicht Ergebnis des Gesetzgebungsprozesses sein.

Mit freundlichen Grüßen

Serkan Tören
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
26.04.2013
Von:
Ole

Sehr geehrter Herr Tören,

aufgeschreckt durch den Artikel "EU will Anbau von Obst und Gemüse in Gärten regulieren" aus den Deutschen Wirtschaftsnachrichten ( deutsche-wirtschafts-nachrichten.de ), möchte ich mich an Sie wenden. Durch die starke Regulierung des Saatgutvertriebs sehe ich besonders die Bemühungen im Alten Land gefährdet, eine große Vielfalt von Obstsorten zu erhalten und gerade alte Sorten wieder zu etablieren. Auch die jetzt entstehenden Archen für alte Obst- und Gemüsesorten könnten ihre Aufgabe zur Erhaltung kaum nachkommen.

Wie stehen Sie zu dieser EU-Initiative?

Mit freundlichen Grüßen
Ole

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Frage zum Thema Familie
29.04.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Serkan Tören,

mit großer Sorge betrachte ich Ihre Pläne bezüglich der Reduzierung der Ferien unserer Kinder.
Wäre es nicht besser die Ferienzeiten der Eltern zu erhöhen, anstatt die der Kinder zu verkürzen?
Hätten dann nicht Kinder und Eltern gemeinsam mehr Zeit für einander und wäre das nicht familienfreundlicher?
Ist es nicht Ihre Aufgabe zum Wohle des Volkes zu handeln?
Und:
Wie kommen Sie auf die Idee, dass es dem Wohle des Volkes dient Eltern von ihren Kindern zu entfremden?
Wäre es nicht besser Kinder verbrächten mehr Zeit bei ihren Eltern und förderten so ein intaktes Familienleben?

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