Sebastian Edathy (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Sebastian Edathy
Jahrgang
1969
Berufliche Qualifikation
Soziologe
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Nienburg II - Schaumburg
Landeslistenplatz
17, Niedersachsen
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(...) Bislang ist mir nicht bekannt, dass sich die Möbelfabriken in Hülsede in derartigen, durch die Wirtschaftskrise bedingten Schwierigkeiten befänden, dass eine staatliche Intervention zur Erhaltung notwendig wäre. Wäre dem so, könnten entsprechende Unterstützungsleistungen beantragt werden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Integration
21.01.2008
Von:

In Ihre Antwort an Herr Hahn Sie haben dieses geschrieben:

"In der Bundesrepublik wurden keine "Ausländer-Wohngebiete" gebildet, die nun zum Unruheherd werden könnten. Und wenn Sie mir jetzt etwa einen Hinweis auf den Berliner Stadtteil Kreuzberg entgegenhalten sollten, darf ich Sie darauf aufmerksam machen, dass wenige andere Berliner Stadtteile von (auch inländischen) Touristen so gerne und zahlreich besucht werden."

Aber die Favelas von Rio de Janeiro sind Attraktion für Touristen. Aber das nur nebenbei.

Zu meine Frage: In Welt-Online wiedergegeben ist Interview von Berliner Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, das ist Eberhard Schönberg.
( www.welt.de )

Herr Schönberg sagt:
"Der Anteil von jugendlichen Migranten bei Gewalt- und Intensivtätern liegt bei 50 bis 80 Prozent. Die Gewaltbereitschaft und die Intensität der Brutalität nehmen zu."
Und weiter:
"Zumindest bestimmte Gebiete sind nicht mehr zu retten. Gemeint sind Teile von Wedding, von Tiergarten, von Schöneberg und Kreuzberg sowie Neukölln-Nord. Die Menschen, die noch Anspruch an ein normales Leben haben und über die nötigen finanziellen Mittel verfügen, ziehen in andere Bezirke, schon der Sicherheit ihrer Kinder zuliebe. Zurück bleibt eine Unterschicht, die keine Kontakte jenseits des Gettos hat. Denn leider muss bereits von Gettos gesprochen werden, in die sich einzelne Funkstreifenwagen nicht mehr hineinwagen, weil sie sich oft einem gewaltbereiten Mob gegenübersehen, der den Respekt vor der Polizei entweder verloren oder niemals gelernt hat."

1. Wieso gibt es einen großen Unterschied zwischen Ihren Ansichten und den Ansichten von Gewerkschaft der Polizei?

2. Warum sind Sie dagegen, kriminelle Ausländer auszuweisen? Viele anständige Ausländer, die viel arbeiten wollen nicht, dass Rechtsradikalismus wegen schlechter Erfahrungen mit kriminellen Ausländern in Deutschland ansteigt.

Ich bitte um eine ehrliche Antwort,
Antwort von Sebastian Edathy
21Empfehlungen
24.01.2008
Sebastian Edathy
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Fragen vom 21. Januar 2008.

Das Interview mit Herrn Schönberg auf "Welt-Online" habe ich gelesen. Ich teile sein Fazit (in Berlin seien "bestimmte Gebiete ... nicht mehr zu retten") ausdrücklich nicht.

Lassen Sie mich einige Anmerkungen machen: Herr Schönberg spricht u.a. von sogenannten jugendlichen Intensivtätern. Diese werden von der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nicht gesondert erfasst. Bei den Intensivtätern handelt es sich mit Blick auf die Gesamtzahl delinquenter Jugendlicher um eine kleine Gruppe. Allerdings soll diese Gruppe von Jugendlichen (6 bis 8 Prozent) für mehr als die Hälfte der insgesamt begangenen Straftaten verantwortlich sein. Ab wann ein Jugendlicher oder Heranwachsender als Intensivtäter anzusehen ist, ist nicht genau definiert. In einer Untersuchung über junge Mehrfachtäter in Mecklenburg-Vorpommern wurden alle 14- bis 21-jährigen erfasst, die im Zeitraum eines halben Jahres wegen einer Straftat polizeilich registriert wurden und im jeweils vorangegangenen Jahr bereits zweimal registriert worden waren. In Berlin hat die Staatsanwaltschaft eigene Abteilungen für die Kontrolle und die Strafverfolgung von Intensivtätern eingerichtet.

Ich bin allerdings, wie auch der 26. Deutsche Jugendgerichtstag, der Meinung, dass das Verwenden von plakativen und letztlich unscharfen Begriffen wie "Intensivtäter" geeignet ist, den Blick auf Lebensumstände zu verstellen und die Aussichtslosigkeit nicht rein strafender Reaktionsformen zu suggerieren.

Es waren besonders einzelne spektakuläre Straftaten jugendlicher Mehrfachtäter, die die jetzige Debatte um die Jugendkriminalität angeheizt haben. So war einer der zwei Täter, die Ende 2007 einen Fahrgast in der Münchner U-Bahn verprügelt und schwer verletzt hatten, bereits mit 41 Straftaten registriert. Wie auch sein Mittäter hatte er einen Migrationshintergrund und war nicht deutscher Staatsbürger. Schätzungen gehen davon aus, dass rund die Hälfte aller sog. Intensivtäter nichtdeutscher Herkunft ist. Allerdings wird hierbei regelmäßig übersehen, dass nicht der Migrationshintergrund für die Kriminalität relevant ist, sondern der sozioökonomische Hintergrund. Gerade dieser ist aber bei den in der Statistik überproportional auftauchenden Personen häufig niedrig: bei jüngeren Männern, die in Großstädten leben und einen niedrigen Ausbildungsstand aufweisen.

In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass bestimmte Herkunftsmerkmale von Gewalttätern sich auffallend wiederholen: die nach dem Hamburger Erziehungswissenschaftler und Kriminologen Prof. Jens Weidner so genannte "gefährliche Trias": gewalttätige Erziehung, die die Jungen, die meisten aus niedrigen sozialen Schichten, in gewalttätige Freundeskreise treibt, dazu Konsum von Mediengewalt.

Ich bin der Auffassung, dass in den Stadtteilen mit einem weit überproportionalen Migrantenanteil gezielt etwas für die Stadtteilentwicklung getan werden muss. Beispielsweise muss das Wohnungsangebot dort, wo Monostrukturen bestehen, neu gestaltet werden. Baugemeinschaften müssen gefördert, Mietwohnungen mit Eigentumswohnungen gemischt werden. Die städtischen Wohnungsgesellschaften müssen ihre Bestände durchmischen.

Auch wenn günstiger Wohnraum benötigt wird, ist die Konzentration von zu vielen öffentlich geförderten günstigen Geschosswohnungen in einem Quartier schlecht für die Sozialstruktur. Daher ergeben sich in den von Ihnen thematisierten Berliner Bezirken auch die bekannten Probleme. In Gegenden, in denen ein derart hoher Anteil an der Bevölkerung Leistungen aus der Öffentlichen Hand bezieht, ist nicht der Migrationshintergrund, sondern die sich ergebende Chancen- und Perspektivlosigkeit für Kriminalität verantwortlich.

Deshalb aber davon zu sprechen, dass diese Bezirke nicht mehr zu retten seien, halte ich für falsch und unverantwortlich. Und dass Sie, Frau , den Berliner Stadtteil Kreuzberg mit südamerikanischen Großstadt-Slums vergleichen ("Favelas von Rio") ist leider ebenfalls unsachlich.

Hinsichtlich Ihrer Frage zu Ausweisungen von kriminellen Ausländern möchte ich auf meine jüngst erfolgte Antwort an Herrn Hirsch verweisen.

Ich sehe übrigens, anders als Sie, Frau , keinen "ansteigenden Rechtsradikalismus durch schlechte Erfahrungen mit kriminellen Ausländern". Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit gibt es im Zweifel auch ohne Ausländer - genau so, wie Antisemitismus auch ohne Juden funktioniert. Das ist das Wesen einer Ideologie. Allerdings umgekehrt Ausländer für Ausländerfeindlichkeit verantwortlich zu machen, ist zynisch. Zumal die übergroße Mehrzahl der in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer rechtstreu ist.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
25.01.2008
Von:

Herr Edathy,

in Ihrer Antwort an Herrn Hirsch schreiben Sie u. a.:

"Es kann doch nicht ernsthaft als das Problem des Herkunftslandes betrachtet werden, wenn hier sozialisierte Personen kriminell werden. Wollen Sie, Herr Hirsch, Personen ohne jegliche Bindung an das Herkunftsland ihrer Eltern dorthin schicken, um damit Probleme, die hier entstanden sind, auszuglin? Wohlgemerkt Personen, die keine schweren Straftaten begangen haben?"

Was veranlasst Sie zu der Meinung, dass die wirklich ernsthaften kriminellen Probleme der jugendlichen Migranten-Sprösslinge mit nachgewiesenem türkischem Hintergrund in Deutschland sozialisiert werden?

Ist es nicht eher der Einfluss der Ditib und der von der Türkei mit deutscher Duldung eingereisten Imame, der für die Sozialisierung/Nichtsozialisierung der türkischen Jugendlichen im Geiste der Türkei und des Islams verantwortlich ist?

Wer oder was kann uns dann davon abhalten, dass z. B. die Türkei ihre Zöglinge - mit allen von ihr gewollten Macken - zu versorgen bekommt?

Was hält den deutschen Staat davon ab, den Einfluss der Ditib zu unterbinden? Welche Europäische Vereinbarung gebietet die Einflussnahme eines anderen Staates in die inneren Angelegenheit eines Staates?

Bin gespannt auf eine aufklärende Antwort!

Mit freundlichen Grüßen
Irmgard Eder
Antwort von Sebastian Edathy
19Empfehlungen
06.02.2008
Sebastian Edathy
Sehr geehrte Frau Eder,

vielen Dank für Ihre Frage vom 25. Januar 2008, in der Sie sich auf meine Antwort an Herrn Hirsch vom 23. Januar 2008 beziehen.

1) Pauschal von "ernsthaften kriminellen Probleme(n) der jugendlichen Migranten-Sprösslinge" zu schreiben, halte ich für nicht vertretbar. Im Übrigen werden nicht, wie Sie es schreiben, die Probleme, sondern natürlich die Menschen sozialisiert -- und das werden sie dort, wo ihr Lebensmittelpunkt ist. Wenn aber ein Mensch in der Bundesrepublik geboren wird und hier zur Schule geht, findet eben die Sozialisation hier statt und nirgendwo sonst -- und zwar völlig unabhängig von der Frage, ob dieser Mensch einen Migrationshintergrund aufweist oder nicht.

2) Die Mitglizahl der "Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e.V" (DI.TI.B, Diyanet Iseri Türk Islam Birligi) wird auf bis zu 220.000 geschätzt. DI.TI.B gilt als anerkanntes Mitglied in der Gruppe von Anstalten und Einrichtungen mit religiöser und sozialer Zielsetzung in der Bundesrepublik Deutschland und vertritt ein Islamverständnis, das sich auf der türkischen Variante des Laizismus beruht.

Da DI.TI.B keine anti-westlichen oder verfassungsfeindlichen Bestrebungen verfolgt, gibt es auch keinerlei Gründe, gegen die Organisation vorzugehen. Das deutsche Vereinrecht sieht aus guten und historischen Gründen, gestützt durch das Grundgesetz, vor, dass ein Verein nur unter den engen Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Vereinsgesetz verboten werden darf. § 3 Abs. 1 Satz 1 VereinsG lautet wie folgt: "Ein Verein darf erst dann als verboten (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) behandelt werden, wenn durch Verfügung der Verbotsbehörde festgestellt ist, dass seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder dass er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet; in der Verfügung ist die Auflösung des Vereins anzuordnen (Verbot)."

3) Selbstverständlich gibt es keine europäische Vereinbarung, die die "Einflussnahme eines anderen Staates in die inneren Angelegenheiten eines Staates" gebietet. Die Staatsgewalt eines einzelnen Staates erfasst immer nur sein Staatsgebiet. Wenn eine in Deutschland tätige religiöse Organisation wie DITIB eine enge Anbindung an einen anderen Staat hat, so stellt dies noch längst keine Einflussnahme auf die Bundesrepublik Deutschland dar. Es gibt, wie Sie sicherlich wissen, das im Grundgesetz verankerte Grundrecht auf Religionsfreiheit (Art. 4 GG) -- dies aber gilt für alle Religionen, nicht nur für den christlichen Glauben.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
10.02.2008
Von:
Tim

Sehr geehrter Herr Edathy!

Ich bin ein gesetzestreuer Bürger dieses Landes, der stets die zivilisatorischen Werte unserer Demokratie verteidigt hat, und ich bin ein Liebhaber und Sammler von frei erwerbbaren Waffen. Bitte hören Sie mich an.

Wie ich erfahren habe, beschäftigt sich der Innenausschuss derzeit mit einer weiteren Verschärfung des Waffengesetzes, die möglichweise auch ein weitreichendes Verbot von "Anscheinswaffen" umfassen soll, das nicht nur das Führen, sondern auch Handel und Besitz verbieten soll.

Die Argumentation der Befürworter des Verbots lässt erkennen, dass ihr Vorstoß einer Sorge um die innere Sicherheit entspringt. Gerade aus dieser Sorge heraus, die ich ebenfalls teile, möchte ich Sie eindringlich bitten, NICHT für die geplante Verschärfung einzutreten. Ein solches Verbot wäre der Stabilität unserer Demokratie und somit der inneren Sicherheit meiner Einschätzung nach im Gegenteil abträglich, denn: Vertrauen basiert auf Gegenseitigkeit. Wenn die Regierenden ihrem Volk schrittweise das Vertrauen entziehen, indem sie immer restriktivere Gesetze erlassen, wird auch das Vertrauen der Bürger in unsere Demokratie und ihre Institutionen schwinden. Das Verbot von "Anscheinswaffen" würde hauptsächlich Millionen gesetzestreuer Bürger wie mich treffen, die sich stets an die strengen Auflagen des deutschen Waffengesetzes gehalten haben und das Vertrauen dieser Menschen in den Sachverstand und das Augenmaß der Regierenden zutiefst erschüttern. Wollen Sie all diese Menschen tatsächlich nachträglich kriminalisieren und gegen unsere Demokratie aufbringen? Und das nur, damit einige wenige Kriminelle es in Zukunft ein wenig schwerer haben, an Waffen zu kommen, die auf den ersten Blick wie scharfe Feuerwaffen aussehen, es aber nicht sind?

Bitte, lassen Sie nicht zu, dass diese eklatante Unverhältnismäßigkeit der Mittel ein Gesetz wird und Millionen unbescholtener Bürger kriminalisiert und ihnen das verdiente Vertrauen entzieht.

Hochachtungsvoll,

Tim
Antwort von Sebastian Edathy
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12.02.2008
Sebastian Edathy
Berlin, den 12.02.2008

Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen zur Reform des Waffenrechts vom 10. Februar 2008.

Zum Sachverhalt: Der "Gesetzesentwurf zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften" vom 11. Januar 2008 (Bundestagsdrucksache 16/7717) wurde am 18. Januar 2008 im Deutschen Bundestag in erster Lesung behandelt und an den federführend zuständigen Innenausschuss überwiesen. Hier findet am 13. Januar 2008 unter meiner Leitung eine Öffentliche Anhörung von Sachverständigen statt.

Es handelt sich um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Die von Ihnen thematisierte Einführung eines Verbots des Führens von Anscheinswaffen soll nach dem Vorschlag der Regierung der neu ins Waffengesetz einzuführende § 42a regeln. Dieser lautet in der Entwurfsfassung wie folgt: "Es ist verboten, Anscheinswaffen schuss- oder zugriffsbereit zu führen. Dies gilt nicht für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen. Weitergehende Regelungen bleiben unberührt."

Die neue Vorschrift soll das Führen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit verbieten. Insbesondere von offen geführten Anscheinswaffen geht ein erhebliches Bedrohungspotential aus, das zu kriminellen Zwecken oder zur Begehung groben Unfugs genutzt werden kann. Anscheinswaffen werden wegen ihrer Ähnlichkeit mit den Originalen immer wieder bei Überfällen und anderen Straftaten verwendet. Die Opfer dieser Straftaten haben kaum eine Möglichkeit, zwischen einer echten Waffe und einer Nachbildung zu unterscheiden. Hinzu kommt, dass die Polizei unter Umständen täuschend echt wirkende Nachbildungen im Einsatz mit echten Schusswaffen verwechseln und in der Annahme einer vermeintlichen Notwehr- und Nothilfesituation mit verheerenden Folgen von der Dienstwaffe Gebrauch machen könnte. Da diese Gefahr auch von Anscheinswaffen ausgehen kann, die in einem Holster nur leicht verdeckt getragen werden, soll sowohl das offene als auch das verdeckte Führen untersagt werden. Zulässig soll es jedoch sein, eine erworbene Anscheinswaffe nach dem Erwerb in einem Behältnis nach Hause zu transportieren und in nicht-öffentlichen Bereichen auch zu führen.

Als Anscheinswaffen sollen laut Gesetz Nachbildungen von Kriegswaffen und Pumpguns gelten.

In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Bundesrat die Einschränkung des Anscheinswaffenbegriffs auf Anscheins-Kriegswaffen und Anscheins-Pumpguns kritisiert. Das Verbot solle sich nicht nur auf derartige Waffen beziehen, sondern auf jede Anscheinswaffe, die mit einer entsprechenden Originalwaffe zu verwechseln sei. Situationen, in denen die Polizei die täuschend echt wirkenden Nachbildungen mit echten Schusswaffen verwechseln könnte, entstünden eher durch Nachahmungen von erlaubnispflichtigen Kurzwaffen wie Pistolen oder Revolvern. In ihrer Gegenäußerung zu den Vorschlägen des Bundesrates erklärte die Bundesregierung, den Vorschlag prüfen zu wollen. Sie gab jedoch zu bedenken, dass eine Ausdehnung des Begriffs Anscheinswaffe auf nahezu alle Waffenimitate weit reichende Konsequenzen hätte. Der Handel mit zum Spiel bestimmten Waffenimitaten sei so praktisch kaum noch möglich. Aus meiner Sicht dürfte sich, folgte man dem Bundesrats-Vorschlag, konkret die Problematik einer Abgrenzung zwischen Anscheins- und Nicht-Anscheinswaffen ergeben. Ab wann ist eine Spielzeugpistole kein Spielzeug mehr, sondern eine Anscheinswaffe, wie definiert man die Grenze? Wollen wir Kindern allen Ernstes Cowboyspiele verbieten? Oder dürfen diese nur noch mit rot lackierten Spielzeugpistolen praktiziert werden?

Zu bedenken ist aber auf jeden Fall, dass das Waffengesetz derzeit überhaupt nicht für Spielzeugwaffen gilt - selbst dann nicht, wenn diese Spielzeuge echten Schusswaffen täuschend ähnlich sehen. Und ich möchte ausdrücklich nicht, dass es legal ist, mit einem Maschinengewehr-Imitat, das von einer echten Waffe nicht unmittelbar zu unterscheiden ist, durch eine Innenstadt zu laufen. Insofern neige ich gegenwärtig eher dem Vorschlag der Bundesregierung als dem des Bundesrates zu.

Vor einer abschließenden Bewertung der Anscheinswaffen-Frage will ich aber zunächst den Verlauf der Anhörung abwarten. Das gilt auch für andere Fragen im Zusammenhang mit dem Waffenrecht wie dem Vorschlag des Landes Berlin, bestimmte Messer zu verbieten, die potenziell auch im Freizeitbereich - etwa bei Anglern - legitimerweise zum Einsatz kommen. Ich bin zuversichtlich, dass am Ende der Beratungen mit Augenmaß und gutem Willen ein sinnvoller Konsens gefunden werden kann.

Ihre Aussage, Herr , dass ein Verbot von Anscheinswaffen "der Stabilität unserer Demokratie und somit der inneren Sicherheit (…) abträglich" sei, halte ich für überzogen. Es geht bei dem Gesetzesentwurf nicht im geringsten darum, den gesetzestreuen Bürgerinnen und Bürgern das Vertrauen zu entziehen oder diese zu kriminalisieren. Vielmehr geht es darum, möglichen Gefahrenquellen, die sich auch bereits des Öfteren und bisweilen sogar tödlich realisiert haben, zu begegnen.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
11.02.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Edathy,

können Sie mir mitteilen wie hoch die Kosten sind, die von den nichtarbeitenden ausländischen Bürgern verursacht werden?
Antwort von Sebastian Edathy
21Empfehlungen
19.02.2008
Sebastian Edathy
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Frage vom 11. Februar 2008 habe ich zur Kenntnis genommen.

Ich beantworte diese mit einigen Hinweisen:

1) Die Zahl der im Jahresdurchschnitt bei der Bundesagentur für Arbeit registrierten arbeitslosen Ausländer lag im Jahr 2006 bei knapp 650.000. Die Arbeitslosenquote von Ausländern war mit 23,6% dabei etwa doppelt so groß wie die der Deutschen (11,0%). Es ist allerdings zu beobachten, dass die Ausländerarbeitslosigkeit (gemessen an der Arbeitslosenquote) im Jahr 2006 mit -1,6% gegenüber dem Jahr 2005 im Vergleich zu den Deutschen (-0,9%) etwas stärker abnahm.
In diese Betrachtung muss allerdings mit einfließen, dass sich seit 1997 bis zum Jahr 2005 die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland um
ca. eine Million verringert hat. Dabei hat sich die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Ausländer – relativ betrachtet – wesentlich stärker abgenommen als die der Gesamt-Beschäftigten. Während der Ausländeranteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Jahr 1997 noch bei 7,5% lag, verringerte sich dieser bis auf 6,7% im Jahr 2005.

Für diese ungünstige Entwicklung dürften vor allem die starken Beschäftigungsverluste im produzierenden Gewerbe (u.a. in der Bauwirtschaft) maßgeblich sein, wo Ausländer überdurchschnittlich vertreten sind. Hinzu kommt, dass die berufliche Mobilität insbesondere bei den als sog. Gastarbeiter nach Deutschland immigrierten Zuwanderern gering ist. Sie haben oftmals den wirtschaftlichen Strukturwandel seit den 1970er Jahren nur unzureichend und verzögert vollziehen können. Dies ist eine Herausforderung zum einen mit Blick auf die Qualifizierung und Weiterbildung, zum anderen aber auch mit Blick auf die Ausbildung nachwachsender Generationen. Eine Verbesserung der Bildungschancen wird perspektivisch sehr unmittelbar zu einer Verringerung der Arbeitslosigkeit führen.
Auffällig und zugleich erfreulich ist, dass Nichtdeutsche – und gerade die Türken, die mit 2,1 Millionen die größte Gruppe der 7,4 Millionen Ausländer in Deutschland darstellen – zunehmend erfolgreiche Unternehmer sind, die über 160.000 Arbeitnehmer beschäftigen. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von ca. 18 Milliarden Euro.

2) Bemerkenswert ist, dass nach einer Untersuchung des Rheinisch-Westfälischen Instituts (RWI) die gut sieben Millionen Ausländer in Deutschland mit 50 Milliarden Euro an Steuern und Sozialversicherungsabgaben 15 Milliarden Euro mehr zahlen, als sie selbst wieder an öffentlichen Leistungen bekommen. So überwiegen die Erträge die Kosten im Durchschnitt um knapp 1..800 Euro pro Zuwanderer.

3) Im Ergebnis kann ich Ihre Frage dahingehend beantworten, dass zwar natürlich Kosten durch nichtarbeitende ausländische Mitbürger verursacht, diese aber in der Gesamtschau durch die in das Steuer- und Sozialversicherungssystem einzahlenden nichtdeutschen Personen in der Bundesrepublik wieder mehr als ausgeglichen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Edathy, MdB
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Frage zum Thema Sicherheit
14.02.2008
Von:

Ich bin längjähriger Präsident des führenden deutschen Kurzwaffen-Großkalibervereins. Das Führen von Anscheinswaffen halte auch ich aus den von Ihnen zutreffenden Gründen für dringend regelungsbedürftig.
Auch wir legalen Waffenbesitzer könnte ein Mal in die Situation kommen, wo der legale Schußwaffengebrauch im Rahmen der Notwehr erforderlich werden könnte. Kein Sportschütze möchte jemals in eine solche Situation kommen. Aber wenn man einem solchen Schützen eine Anscheinswaffe vor die Nase hält, dann wird man kaum darum bitten können, diese Waffe einmal näher untersuchen zu dürfen, um zu erkennen, ob es sich um ein Spielzeug handelt. Diese Anscheinswaffen sind fast nicht von scharfen Weffen zu unterscheiden, beim schnellen Anblick auf keinen Fall. Und das sage ich als Sportschütze, der täglich Umgang mit den verschiedensten scharfen Waffen hat.
Hier sehe ich auch einen Regelungsbedarf. Keinen Regelungsbedarf sehe ich aber bei der Diskussion um die weiter angedachten Verschärfungen des WaffG.
Deshalb meine Frage: Haltes Sie es für notwendig, das WaffG weiter zu verschärfen und wenn ja, glauben Sie, damit einen Beitrag zur inneren Sicherheit unseres Landes zu leisten?
Antwort von Sebastian Edathy
12Empfehlungen
21.02.2008
Sebastian Edathy
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zur Reform des Waffenrechts vom 14. Februar 2008, die ich gerne beantworte. Dass Sie mit meinen Ansichten hinsichtlich des Verbots des öffentlichen Führens von Anscheinswaffen übereinstimmen, freut mich.

Ziel der Novelle des Waffenrechts ist es nicht, legale Waffenbesitzer wie Sportschützen, Jäger und Sammler zu drangsalieren oder gar zu kriminalisieren. Mir ist bewusst, dass diese Personengruppen in aller Regel verantwortungsvoll mit Waffen umgehen und von ihnen im Normalfall keine Gefahr für die Innere Sicherheit ausgeht.

Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat sich am 20. Februar 2008 nach einer öffentlichen Anhörung in der Vorwoche intensiv mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung und den entsprechenden Vorschlägen des Bundesrates befasst und schlägt dem Bundestag vor, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen. Zu den Kernpunkten der Beschlussempfehlung des Innenausschusses möchte ich Ihnen folgende Informationen geben:

1) Gelbe Waffenbesitzkarte Die SPD-Bundestagsfraktion wird der Empfehlung des Bundesrates, den Erwerb von Waffen für Inhaber einer Gelben Waffenbesitzkarte zu erschweren, nicht folgen. Personen, die ein Bedürfnis nachweisen können, wie Sportschützen und Jäger, sollen weiterhin Waffen unter den bestehenden Bedingungen erwerben können.

2) Blockiersysteme für Erbwaffen
Zum 1. April 2008 fällt das sogenannte Erbenprivileg weg. Deshalb bedarf es hier einer neuen Regelung. Verfügt ein Erbe über einen gültigen Waffenschein, so werden die Erbwaffen dort eingetragen und müssen genauso verwahrt werden wie alle anderen Waffen auch. Ein Blockieren ist dann nicht notwendig.
Hat der Erbe hingegen keinen Waffenschein und kann kein Bedürfnis nachweisen, muss er innerhalb einer Frist von 4 Wochen die Waffen mit einem Blockiersystem schussunfähig machen. Die Industrie hat solche Systeme bereits entwickelt. Gibt es kein verfügbares Blockiersystem für die konkrete Waffe, entfällt auf Antrag die Verpflichtung zum Blockieren, bis ein solches System verfügbar ist. Ein genereller Verzicht auf das Verwenden von Blockiersystemen kann auf Antrag bei kulturhistorisch bedeutsamen, in der Regel sehr alten, Waffen erfolgen.

3) Kennzeichnung von Waffen
Alle Waffen müssen zur Nachverfolgung auf ihren wesentlichen Teilen gekennzeichnet werden. Handelt es sich aber um Teile einer historisch bedeutsamen Waffensammlung, so ist von der Kennzeichnung abzusehen, damit der kulturhistorische Wert dieser Waffe nicht zerstört wird. Die Waffen einer solchen Sammlung sind wie bisher zu verwahren.

4) Anscheinwaffen
Die konkrete Regelung für die Anscheinwaffen sieht wie folgt aus: Das im Regierungsentwurf vorgesehene Verbot des Führens von Anscheinwaffen in der Öffentlichkeit wird auf alle Waffenattrappen und damit auch auf Kurzwaffen-Imitate ausgedehnt und als Ordnungswidrigkeit geahndet. Der Transport muss in verschlossenen Behältnissen erfolgen (z.B. eingeschweißte Verpackung oder eine per Schloss verriegelte Tasche). Erwerb und Besitz bleiben zulässig, das Zeigen in der Öffentlichkeit grundsätzlich nicht. Ausnahmen gelten nur für solche Gegenstände, die nach ihrem Gesamterscheinungsbild erkennbar zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen vorgesehen sind. Ersteres gilt insbesondere, wenn die Imitate die Größe einer tatsächlichen Feuerwaffe um 50 oder mehr Prozent unter- bzw. überschreiten oder neonfarbige Materialien
enthalten.

5) Gefährliche Messer
Ziel der sog. Messerinitiative des Landes Berlin war es, das
zugriffsbereite Führen von gefährlichen Messern in der Öffentlichkeit zu verbieten. Es ist nicht einzusehen, warum vor z.B. Jugendliche Kampfmesser offen im Straßenbild führen können dürfen. Das Drohpotential und das Gefährdungspotential dieser Messer sind hoch. Jäger, Taucher, Angler und andere können solche Messer weiterhin zur Ausübung ihres Sportes benutzen, müssen diese aber auch verschlossen von zu Hause zum Ort der Sportausübung transportieren. Weiterhin werden für bestimmte Berufsgruppen Ausnahmeregelungen gelten. Selbstverständlich aber soll nicht das Führen jeglicher Messer in der Öffentlichkeit verboten werden, sondern nur derjenigen, die das zu unterbindende Bedrohungs- und Gefährdungspotential aufweisen: das sind nach dem Vorschlag des Innenausschusses Messer mit einer feststehenden Klinge von mindestens 12cm sowie sog. Einhandmesser, die für das Aufklappen mit nur einer Hand vorgesehen sind. Diese Messer sollen auch künftig besessen werden können, in der Öffentlichkeit aber nur in begründeten Fällen geführt werden dürfen.

Die Neuregelungen des Waffenrechts richten sich nicht gegen den legalen Waffenbesitz. Vielmehr stellen sie eine Konkretisierung und Klarstellung im Waffenrecht dar und tragen zur Inneren Sicherheit bei. Angesichts des Gefahrenpotentials, das von Waffen ausgeht, halte ich die damit einhergehenden Beschränkungen für gering und verhältnismäßig.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
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