Sebastian Edathy (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Sebastian Edathy
Jahrgang
1969
Berufliche Qualifikation
Soziologe
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Nienburg II - Schaumburg
Landeslistenplatz
17, Niedersachsen
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(...) Dort habe ich auch begründet, warum ich ein prinzipielles Verbot des öffentlichen Führens von Einhandmessern aufgrund des mit ihnen verbundenen Droh- und Gefahrenpotentials für sinnvoll und notwendig erachte. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
11.02.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Edathy,

auch wenn ich kein klassicher SPD Wähler bin, so bin ich ein Verfechter von Demokratie.
Leider sieht man diese immer mehr schwinden, wie sonst kann man sich die Größe der Partei der Nicht-Wähler erklären.
Was die Menschen immer wieder an den Politikern in Bundestag oder Landtagen zweifeln lässt ist das Gefühl der Ohnmacht. Die Politiker (auch wenn ich mir sicher bin, dass nicht alle so sein werden) machen anscheinend was sie wollen, besonders was die Finanzen betriftt.
Eine interessante Reportage von Report Mainz von dieser Woche, eröffnete einen dieser "sich bedien" Aspekte.
Wenn ich mich recht erinnere, wurde der Korruption mit dem Ministererlass bzgl. Eon & Ruhrgas ein offuizieller Segen gegeben, aber die Gesetzesentwürde bzgl. Antikorruption wurden bis heute nicht umgesetzt.
Wenn der Bürger also nach wie vor den Eindruck hat, dass sich Politiker bedienen dürfen, nur weil nicht offen und direkt Schmiergeld auf den Umschlägen steht, dass Konzerne sich Politiker kaufen die dann aus freien Willen konzern-freundliche Beschlüsse absegnen und sich den Interessen des Steuerzahlers nur oberflächlich widmen, dann sind diese Politiker schuld am Niedergang der Demokratie, und eröffnen radikalen Bewegungen Tür und Tor.
Schließlich profitieren die Linken (von denen ich übrigens nichts halte, die aber über zutreffende Argument verfügen) von der gezielten Verarmungsstrategie Hartz.

Was sind Sie bereit gegen die im Bundestag praktizierte Korruption bzw. Selbstbedienung zu unternehmen?

Mit freundlichen Gruß

G.

PS: Ich würde mich über eine Antwort ohne Wortverdreherei sehr freuen.
Antwort von Sebastian Edathy
13Empfehlungen
12.02.2009
Sebastian Edathy
Sehr geehrter Herr ,

Sie schreiben, Sie würden sich "über eine Antwort ohne Wortverdreherei sehr freuen".

Offenkundig glauben Sie, dass dieser Hinweis notwendig ist, sonst hätten Sie ihn wohl unterlassen. Warum soll ich einem Bürger antworten, der mir "Wortverdreherei" unterstellt? Es steht Ihnen frei, Ihre Frage, die unterstellungsreich genug ist, ohne diese zusätzliche Unterstellung zu wiederholen.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.02.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Edathy,

Sie haben einmal die Junge Freiheit (JF) als rechtsradikales Blatt bezeichnet. Besonders angesichts Ihrer Funktion als Vorsitzender des Innenausschusses bitte ich Sie, folgende Fragen zu beantworten:

• Halten Sie eine Mitgliedschaft in der SPD mit einem Interview in der JF für vereinbar?

• Sollte die JF Ihrer Meinung nach verboten werden? Sollte auf die Anzeigenkunden der JF wirtschaftlicher, politischer oder sonstiger Druck ausgeübt werden?

• Sollte die JF vom Verfassungsschutz beobachtet werden?

• Befürworten Sie die Aktion "Kampf gegen Rechts"? Würden Sie es befürworten, wenn mehr Steuergelder für diese Aktion eingesetzt würden?

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Sebastian Edathy
10Empfehlungen
12.02.2009
Sebastian Edathy
Sehr geehrter Herr ,
Ihre Fragen vom 12. Februar 2009 habe ich zur Kenntnis genommen.

Ich verweise auf eine Antwort vom 7. Juni 2008 von mir in diesem Forum auf Fragen von Herrn Gropp vom 2. Juni 2008. Dieser Antwort können Sie meine Bewertung der Zeitung "Junge Freiheit" entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.02.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Edathy,

Sie haben vor kurzem gefordert, daß der Verfassungsschutz die Pius-Bruderschaft beobachten soll.

Jetzt ist klar, daß der Verfassungsschutz die Pius-Bruderschaft nicht beobachten will.

"Derzeit sind uns keine hinreichenden Anhaltspunkte bekannt, dass es sich bei der Pius-Bruderschaft um eine extremistische Bestrebung handelt", begründete die Sprecherin des Bundesamtes für Verfassungsschutz am Mittwoch im Gespräch mit Handelsblatt.com die Entscheidung. Bislang sei auch "nicht erkennbar, dass die Äußerungen von Vertretern der Pius-Brüder in eine politisch motivierte, gegen die staatliche Grundordnung gerichtete Aktivität gemündet sind".


Wieso haben Sie gefordert, daß der Verfassungsschutz die Pius-Bruderschaft beobachten soll?
Antwort von Sebastian Edathy
40Empfehlungen
12.02.2009
Sebastian Edathy
Berlin, 12. Februar 2009

Sehr geehrte Frau ,
ich bedanke mich für Ihre Frage vom 12. Februar 2009.

Hauptaufgaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz sind das Sammeln und Auswerten von Informationen über verfassungsfeindliche und extremistische Bestrebungen. Meiner Auffassung nach gibt es bezüglich der sog.Pius-Bruderschaft hierfür ernst zu nehmende Hinweise.

Die Pius-Bruderschaft lehnt Grundzüge von Demokratie und Religionsfreiheit ab. So hat der deutsche Distriktobere Franz Schmidberger gegen die religiöse Neutralität des Staates gewandt und für eine "christliche Gesellschaftsordnung" plädiert, in der etwa die Todesstrafe gelten solle, "keine zivile Ehescheidung" vorzusehen sei, eine "Unauflöslichkeit der Ehe" bestehe, "den vorehelichen und außerehelichen Beziehungen" der "Kampf" angesagt werde und der "Vertrieb von empfängnisverhütenden Mitteln" verboten werde, ebenso wie Zinsspekulation, Großbanken, Abtreibung, "Gotteslästerung, Homosexualität und Pornographie". Er fordert, dass die "Gewalt in Staat und Gesellschaft" "nicht vom Volke", nicht "von der Basis aus[geht], sondern von Gott... folglich bezeichnet das Volk in Wahlen allein diejenigen, die es regieren sollen, verleiht ihnen aber nicht (die) Autorität".

Die Pius-Bruderschaft verfolgt zudem antiaufklärerische Erziehungsziele. Die Schulen der Bruderschaft sollen nach ihrem deutschsprachigen Mitteilungsblatt vom Juli 2005 das Folgende leisten: Der "katholische Lehrer" müsse die "Hauptirrlehren unserer Zeit" erklären, ohne diese "zu loben" oder gar "anzunehmen". Schüler müssten sich mit Martin Luther, René Descartes, David Hume, Immanuel Kant, Georg Wilhelm Friedrich Hegel und Jean-Paul Sartre in der Weise beschäftigen, wie sich Medizinstudenten mit Krankheiten beschäftigen: mit dem Ziel, diese Krankheiten dann bekämpfen zu können.

Die Pius-Bruderschaft weist eine Nähe zu Antijudaismus und Antisemitismus auf. Im April 1989 leugnete Bischof Richard Williamson den Holocaust, indem er während einer Messe in Kanada die Vergasung von Juden im Vernichtungslager Auschwitz bestritt und behauptete, Juden hätten den Holocaust erfunden, um die Anerkennung des Staates Israel zu erpressen. Einem deswegen drohenden Strafverfahren entzog er sich durch Ausreise aus Kanada. In weiteren Reden und Predigten zeigte er sich auch als Anhänger der antisemitischen Theorie eines Weltjudentums und von Verschwörungstheorien zum 11. September 2001. Im Mai 2000 bezeichnete er die antisemitische und in Deutschland verbotene Hetzschrift "Protokolle der Weisen von Zion" als Gabe Gottes für Menschen, die die Wahrheit wissen wollten. Im März 2008 bezeichnete er sie als authentische Informationsquelle. Im November 2008 leugnete Richard Williamson den Holocaust erneut, indem er in einem Interview die Existenz von Gaskammern in nationalsozialistischen Vernichtungslagern und die millionenfache absichtliche Ermordung von Juden dort bestritt. Die Zeitschrift "Der Spiegel" veröffentlichte Auszüge des Interviews am 19. Januar 2009. Das schwedische Staatsfernsehen SVT strahlte das im Priesterseminar Herz Jesu in Zaitzkofen bei Regensburg geführte vollständige Interview am Abend des 21. Januar 2009 aus. Die Staatsanwaltschaft in Regensburg leitete daraufhin Ermittlungen wegen Verdachts auf Volksverhetzung gegen Williamson ein.

Die Pius-Brüderschaft lehnt die Gleichberechtigung von Männern und Frauen ab. In einer auf den Internetseiten der Priesterbruderschaft in Kanada veröffentlichten Predigt vom September 2001 sprach Richard Williamson Frauen Fähigkeiten und Rechte zum eigenständigen Denken, höherer Bildung und Selbstbestimmung ab: "Fast kein Mädchen sollte zu irgendeiner Universität gehen. [...] Aber wo finden weiterführende Mädchenschulen dann ihrerseits weibliche Lehrkräfte, wenn kein Mädchen mehr ein Studium absolviert? Man braucht keine Universität, um das meiste von dem zu lernen, was Mädchen unterrichtet zu werden brauchen, zum Beispiel Hauswirtschaft, Einrichtung und Unterhalt eines Heims, Pflege und Erziehung der Kinder, die geistige und soziale Vorbereitung auf die Ehe."

Ich zumindest habe Probleme damit, diese Auffassungen als verfassungskonform zu betrachten.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
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Frage zum Thema Integration
12.02.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Edathy,

in letzter Zeit stelle ich mir immer wieder die Frage: "Warum ist Integration in Deutschland so schwer?"

Besonders unsere türkisch stämmigen Mitbürger scheinen sehr große Probleme zu haben sich in Deutschland dazugehörig zu fühlen.

Also was sollte/muss Ihrer Meinung nach von der Regierung dafür getan werden, dass auch ausländische Mitbürger sich in Deutschland noch wohler fühlen als jetzt?

Ich bin der Überzeugung, dass durch bessere Integration auch das Image einiger ausländischer Mitbürger erheblich verbessert werden könnte, worüber ich mich sehr freuen würde.

Ich würde mich sehr über eine Antwort Ihrerseits freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Sebastian Edathy
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28.02.2009
Sebastian Edathy
Rehburg, 28. Februar 2009

Sehr geehrte Frau ,
vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Integration vom 12. Februar 2009.

Ich teile Ihre Auffassung, dass die Integration von Migranten in der Bundesrepublik noch nicht als vollauf gelungen bezeichnet werden kann. Grund dafür ist unter anderem, dass sich die Bundesrepublik über viele Jahrzehnte realitätswidrig nicht als Einwanderungsland gesehen und es daher versäumt hat, ausreichende Integrationsmaßnahmen zu organisieren. Dazu gehört beispielsweise auch das flächendeckende Angebot von Sprachkursen. Das hat sich unter maßgeblichem Einfluss der SPD-Bundestagsfraktion und ihrer nachhaltigen Integrationspolitik inzwischen geändert.

Weiterhin sollte in Zukunft durch Einbürgerungskampagnen direkter auf die Menschen zugegangen werden, die die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. Diese Menschen sollten ermutigt werden, vom ihrem Recht Gebrauch zu machen, den Schritt vom Staatsbewohner zum Staatsbürger zu machen.

Zudem halte ich die Möglichkeit der Teilnahme an Kommunalwahlen auch für Nicht-EU-Bürger für sinnvoll. Ich bin der Meinung, dass nur derjenige sich verantwortlich fühlen kann, der auch Verantwortung tragen darf. Die ausländische Wohnbevölkerung in Deutschland ist schon längst zu einem festen Bestandteil des ökonomischen, politischen, kulturellen und sozialen Lebens geworden. Die Mehrheit der ausländischen Bürgerinnen und Bürger, die in der Bundesrepublik leben, sind aber keine EU-Unionsbürger. Aus bürgerrechtlichen wie auch aus nationalstaatlichem Interesse bleibt es unbefriedigend, dass für einen so hohen Anteil an Mitbürgern das staatsbürgerliche Recht der Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen, das einen Kernbereich politischer Mitbestimmung darstellt, nicht gilt. Die Drittstaatenangehörigen, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, sind von Entscheidungen der Kommunalparlamente in Angelegenheiten der Daseinsvorsorge in gleicher Weise unmittelbar betroffen wie es Deutsche oder EU-Ausländer sind.

Integration ist in meinen Augen zudem kein einseitiger Prozess, sondern ein gegenseitiges Bemühen. Deswegen hängt das Gelingen von Integration auch immer ab von der Bereitschaft der einheimischen Bevölkerung, Neuangekommene aufzunehmen. Für die Förderung dieser Bereitschaft setze ich mich seit Jahren ein. Dazu gehört auch, sicherzustellen, dass soziale Benachteiligung nicht vererbt wird. Spezielle Programme zur Erhöhung der Schulabschluss-Quote sind ebenso notwendig wie gezielte Qualifizierungsmaßnahmen.

Bei der von Ihnen besonders hervorgehobenen Gruppe der "türkisch stämmigen Mitbürger" haben wir oftmals das Phänomen, dass diese familienbiographisch einen besonderen Förderungsbedarf aufweisen. In den 50er und 60er Jahren sind Menschen aus der Türkei als Arbeitskräfte angeworben worden, die teilweise in der eigenen Herkunfts-Gesellschaft benachteiligt waren und über eine geringe oder über gar keine Ausbildung verfügten. Sie waren als billige Arbeitskräfte willkommen, um schlecht bezahlten und häufig mit großer körperlicher Anstrengung verbundenen Tätigkeiten nachzugehen. Um ihr Leben jenseits ihrer Zweck-Reduzierung hat man sich hierzulande wenig gekümmert. Diesen Menschen ist in vielen Fällen eine systematische Integration nicht zuteil geworden. Viele von ihnen haben aber in Deutschland eine neue bzw. zweite Heimat gefunden und gehören zu dieser Gesellschaft dazu.

Der entscheidende Punkt ist, dass ihre Kinder bzw. Enkel nicht eine Situation erleben, die von mangelnden sozialen Auftstiegs-Perspektiven geprägt ist. Das zu überwinden, ist die entscheidende Herausforderung.

Man kann und man muss diese Herausforderung annehmen. Dies ist wesentlich für ein Zusammenleben auf Augenhöhe in einer demokratischen Gesellschaft. Ohne Chancen auf Teilhabe funktioniert Demokratie nicht. Das gilt übrigens für alle Familien, in denen Bildungsferne besteht. Die Schaffung einer Möglichkeit für soziale Mobilität nach oben ist entscheidende Voraussetzung für das Gelingen des demokratischen Miteinanders.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
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Frage zum Thema Soziales
13.02.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Edathy,

Wir, die Menschenrechtsgruppe des Landschulheims am Solling
in Holzminden haben uns mit dem Thema Rechtsextremismus intensiv auseinander gesetzt und sind bei unseren umfangreichen Recherchen auf den Begriff "Hasskriminalität" gestoßen.

Dabei sind wir auf den Gesetzentwurf (Drucksachen-Nummer 16/10123) des Bundesrates vom 04.07.08 zur Änderung des Strafgesetzbuches in Bezug auf die oben genannte Hasskriminalität aufmerksam geworden.

Wir stehen diesem Gesetzentwurf einheitlich positiv gegenüber und haben durch Herrn MdB Thul erfahren, dass dieser Entwurf bis dato nicht im Bundestag diskutiert wurde. Er hat uns jedoch an den Rechtsausschuss verwiesen. Wir fragen uns, weshalb dieses -aus unserer Sicht- sehr wichtige Thema noch nicht behandelt worden ist. Ist es üblich, dass Gesetzesvorlagen über einen Zeitraum von sieben Monaten unbearbeitet bleiben? Wird man sich in absehbarer Zeit im Rechtsausschuss mit der Vorlage befassen?

Darüber hinaus würde uns interessieren wie Sie bzw. ihre Fraktion dem Thema gegenüber stehen.

Mit freundlichen Grüßen
Stellvertretend für die Menschenrechtsgruppe
S.
Antwort von Sebastian Edathy
13Empfehlungen
28.02.2009
Sebastian Edathy
Rehburg, 28. Februar 2009

Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre und die Fragen der Menschenrechtsgruppe des Landschulheims am Solling in Holzminden vom 13. Februar 2009. Ich freue mich über Ihr Interesse an der Bekämpfung von Rechtsextremismus und der sogenannten Hasskriminalität.

Seit längerer Zeit setze ich mich für Strafschärfungen bei rechtsextremen Gewalttaten und für die Möglichkeit der Nichtaussetzung von Freiheitsstrafen zur Bewährung in Fällen von Hasskriminalität ein. Die Besonderheit von Hassgewalt liegt darin begründet, dass sie über die Leidenszufügung an den jeweiligen Opfern hinaus geeignet ist, Teile der Bevölkerung zu verunsichern und in Angst zu versetzen. Zudem ist Hassverbrechen ein besonderer Unrechtsgehalt immanent: Die Opfer solcher Verbrechen werden als Vertreter einer in den Augen der Täter verächtlich gemachten Gruppe angegriffen, welcher sie tatsächlich oder zugeschriebenerweise angehören. Damit stellen solche Übergriffe auch einen Angriff auf die zentralen Werte der freiheitlich demokratischen Grundordnung in Deutschland an sich dar. Die Hasskriminalität ist auch deshalb besonders gefährlich, weil sie die Basis unseres zwischenmenschlichen Zusammenlebens angreift: Die Universalität der Menschenwürde. Die Täter wählen ihre Opfer meist zufällig aus, ohne dass eine direkte oder persönliche Beziehung besteht. Die Opfer werden stellvertretend für eine den Tätern verhasste Minderheitengruppe allein aufgrund z.B. ihrer Hautfarbe, Nationalität, Religion, einer Behinderung oder einfach ihres Lebensstils zu Opfern. Besonders dramatisch ist: Die Betroffenen können nichts daran ändern. Ihre "Merkmale", weshalb sie Opfer von brutalen Gewaltattacken geworden sind, sind von ihnen nicht beeinflussbar. Sie werden symbolisch für eine gesamte Gruppe erniedrigt. Andere Gewalttaten sind dagegen in der Regel Beziehungsstraftaten.

Zwar haben die Gerichte nach § 46 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) bereits nach geltender Rechtslage bei der Strafzumessung die Umstände abzuwägen, die für und gegen den Täter sprechen. Dabei enthält § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB eine Zusammenfassung von Umständen, die namentlich bei der Zumessung zu berücksichtigen sind. Genannt werden hierbei u.a. die Beweggründe und die Tatziele sowie die Gesinnung, die aus der Tat spricht und der bei der Tat aufgewendete Wille.

Der vom Bundesrat beschlossene und dem Bundestag am 13. August 2008 zur Beratung zugeleitete Gesetzentwurf zielt darauf ab, dass Straftaten, welche durch die politische Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, "Rasse", Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft, das äußere Erscheinungsbild, eine Behinderung oder die sexuelle Orientierung des Opfers motiviert sind, zukünftig ein eigenständiger und regelmäßig strafverschärfend zu wertender Gehalt beigemessen wird.
In dem Entwurf kommen die Antragsteller zu dem Schluss, dass durch die Abwägung der Rechtsgüter in Artikel 3 des Grundgesetzes mit dem Inhalt von Artikel 1 des Grundgesetzes eine Verschärfung der entsprechenden Vorschriften des StGB in Fällen sog. Hasskriminalität mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Diese Einschätzung entspricht meiner Auffassung, und ich unterstütze diesen Gesetzesentwurf entsprechend.

Anmerken möchte ich jedoch, dass der Innenausschuss, dem ich angehöre, bei diesem Gesetzgebungsvorhaben lediglich mitberatend tätig ist. Die Federführung obliegt dem Rechtsausschuss. Der Grund dafür, dass über den Entwurf im Deutschen Bundestag bislang noch nicht beraten worden ist, ist unter anderem die ablehnende Haltung der Bundesregierung. Deren Stellungnahme finden Sie als Anlage 2 zu der Bundestagsdrucksache 16/10123 im Internet ( www.bundestag.de ). Darin teilt die Bundesregierung zwar das hinter der Initiative stehende politische Anliegen, es erscheint ihr jedoch fraglich, ob die in dem Entwurf vorgeschlagenen Änderungen des Strafgesetzbuches zur Erreichung dieser Ziele geboten und sachgerecht sind. Trotz dieser Bedenken der Bundesregierung werde ich mich für eine zeitnahe Erörterung dieses Entwurfs im Deutschen Bundestag einsetzen.

Konkret will der Gesetzentwurf in § 47 StGB ausdrücklich klar stellen, dass bei solchen Delikten die Regel umgekehrt wird, wonach Geldstrafe an Stelle kurzer Freiheitsstrafe tritt. Nach dem vorliegenden Entwurf soll in § 56 Abs. 3 StGB verankert werden, dass bei einer verhängten Freiheitsstrafe von über sechs Monaten die Aussetzung der Vollstreckung in der Regel nicht erfolgt. Da diese von Menschenverachtung, Fremdenfeindlichkeit und (weiteren) Vorurteilen getragenen Taten – anders als dies üblicherweise bei sonstigen Straftaten der Fall ist – auf Zustimmung und Nachahmung angelegt sind, soll den Tätern und potentiellen Nachahmern mit den Mitteln der Verhängung kurzer Freiheitsstrafen (§ 47 StGB) und der regelmäßigen Vollstreckung von Freiheitsstrafen über sechs Monaten die besondere Verwerflichkeit und das Risiko ihres Agierens verdeutlicht werden und damit eine generalpräventive Wirkung entfaltet werden.

Die Logik der angestrebten Gesetzesänderungen ist dem deutschen Strafgesetzbuch nicht fremd. Beim Straftatbestand des Mordes (§ 211 StGB) wird bereits heute auf die Motive der Straftat (sog. niedere Beweggründe) abgestellt.

Im Übrigen hat bereits im Jahr 2002 die Europäische Kommission als Maßnahme gegen Rassismus und Intoleranz gegenüber der Bundesrepublik gefordert, rassistische Beweggründe bei allen Straftaten als strafverschärfend zu bewerten. Hinzukommend ist während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 einstimmig ein Rahmenbeschluss ergangen, in dem die Justizminister der EU fordern, rassistische und fremdenfeindliche Beweggründe bei Gewalttaten als strafverschärfend zu berücksichtigen. In Großbritannien, Schweden, Spanien und Italien sind die entsprechenden Rechtsnormen bereits vor geraumer Zeit entsprechend verändert worden. Wir sollen das ebenfalls veranlassen.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
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