Sabine Leidig (DIE LINKE)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
07.08.1961
Berufliche Qualifikation
Geschäftsführerin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Bundestags
Wohnort
Hanau/Berlin
Wahlkreis
Odenwald
Ergebnis
6,8%
Landeslistenplatz
1, Hessen
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(...) In unserem Bundestagswahlprogramm haben wir gefordert, dass der ermäßigte Mehrwertsteuersatz auf mehrere Bereiche ausgeweitet werden soll: Produkte und Dienstleistungen für Kinder, apothekenpflichtige Arzneimittel und arbeitsintensive Dienstleistungen des Handwerks sowie Hotellerie und Gastronomie. Die aufgeführte Reihenfolge der Bereiche ist wertend gemeint und zeigt demnach deren Wichtigkeit und Vorrangigkeit für uns. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
19.11.2009
Von:
Uwe

Sehr geehrte Frau Leidig,

Ich möchte voraus schicken, dass ich die LINKE gewählt habe. Gerade wegen der besonnenen und sachlich und fachlich fundierten Verkehrspolitik der vergangenen Jahre. Nun bin ich über die LINKE entsetzt. In Ihrer Rede vom 11. 11. 09 behaupten Sie, die Regierung plane einen mehrfachen Angriff auf den öffentlichen Schienenverkehr. Wie bitte? Und weiter, dass erstens private Unternehmen im Nahverkehr Vorrang vor kommunalen Eigenbetrieben bekommen sollen? Ist es nicht doch so, dass die Länder und nicht der Bund festlegen, wem Sie mit der Durchführung des Schienen-Personen-Nahverkehrs beauftragen . Das ist oft die DB AG, in vielen Fällen aber auch andere NE-Bahnen. Diese sind jedoch sehr oft in Landes- oder Kommunalbesitz und somit kommunale Eigenbetriebe. Aus dem Koalitionsvertrag geht nicht hervor, dass nur noch private Bahnen SPNV betreiben dürfen und keine öffentliche Bahnen mehr. Das gibt auch die Gesetzgebung auf Bundesebene und EU-Ebene nicht her. Woher nahmen Sie ihre offenbar DKP-ideologisch motivierte, aber falsche Behauptung? Gern stimme ich Ihnen zu, dass Buslinienverkehre als Konkurrenz zur Bahn abzulehnen sind. Aber da nun ab 2010 es Wettbewerb im Fernverkehr auf Schienen geben wird, wird man kaum den Busverkehr mehr verbieten können.
Und im Übrigen gibt es einen entgegen Ihrer Ansicht einen Ausbauplan für Schienenwege und Güterverkehr: Es nennt sich Bundesverkehrswegeplan und Masterplan Güterverkehr.
Sie sagen weiter, man braucht keinen Wettbewerb auf Schienen. Ist Ihnen denn nicht bewusst, dass gerade der Ausschreibungswettbewerb ein Plus von 50 Prozent an Zügen und damit 40 Prozent meht Faqrgäste seit 1996 gebracht hat? Statt jede Stunde wie vor der Bahnrefom fahren bei mir im Saarland die Nahvehrszüge alle 15 Minuten. Nur der Wettbewerb bringt bessere und mehr Verkehre. Das ist die Lehre aus der erfolgreichen Regionalisierung des SPNV. Wieso nehmen Sie das nicht zur Kenntnis?

Viele Grüße
Uwe
Antwort von Sabine Leidig
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07.01.2010
Sabine Leidig
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Mail vom 19.11. in Sachen Verkehrspolitik kann ich leider erst jetzt beantworten. Die Gründe sind vielfältig – so haben wir erst seit Anfang 2010 ein funktionsfähiges Abgeordneten-Büro zugewiesen bekommen. Die Bundestagsverwaltung hat offensichtlich nicht mit einem derart großen Erfolg der Linken – offensichtlich auch dank Ihrer Stimme – gerechnet.

Wenn ich es richtig sehe, geht es um die folgenden vier Komplexe:
1. Gibt es für die Koalition einen Vorrang für private Anbieter im ÖPNV/SPNV?
2. Allgemein: Ist Wettbewerb auf Schienennicht sinnvoll?
3. Unsere Haltung zum Bus-Linienverkehr
4. Bundesverkehrswegeplan

Ich versuche, das wie angefragt abzuarbeiten.
Generell sei vorangestellt, dass ich in meiner Rede die genannten Themen unter den Aspekt stellte: "Die Regierung plant einen mehrfachen Angriff auf den öffentlichen Schienenverkehr". Das heißt, dass für die neue Bundesregierung private Betreiber Vorrang vor öffentlichen haben und dass der weiteren Privatisierung von bisher noch in öffentlichem Eigentum befindlichen Verkehrsunternehmen das Wort geredet wird. Das sehe ich im Koalitionsvertrag und in der bisherigen Politik der neuen Regierung durchaus bestätigt.

"Vorrang privater Anbieter" und allgemein zu "Wettbewerb auf Schienen"
Sie schreiben: "Aus dem Koalitionsvertrag geht nicht hervor, dass nur noch private Bahnen SPNV betreiben dürfen und keine öffentlichen Bahnen mehr".
Das habe ich nicht gesagt. Vielmehr sagte ich in de zitierten Rede: "Private Unternehmen sollen im Nahverkehr Vorrang vor kommunalen Eigenbetrieben bekommen." Es geht hier offenkundig um den ÖPNV.

Ziemlich genau so steht es im Koalitionsvertrag: "Wir werden (...) den Vorrang kommerzieller Verkehre gewährleisten".
Damit wird unmißverständlich für die Priorisierung von Privaten im ÖPNV argumentiert.

Zum Schienenpersonennahverkehr und zum Schienenverkehr allgemein heißt es im Koalitionsvertrag:
"Für regionale Schienenstrecken werden wir neue Betreibermodelle erproben, um den Ländern und Aufgabenträgern Einfluss etwa auf Modernisierung und Regionalisierung zu geben. (...) Wir setzen uns auf europäischer Ebene für eine vollständige Öffnung der Eisenbahnmärkte ein."
Schließlich: "Sobald der Kapitalmarkt dies zulässt, werden wir eine schrittweise, ertragsoptimierte Privatisierung der Transport- und Logistiksparten (der Deutschen Bahn AG; S.L.) einleiten.
Auch diese Passagen laufen auf die Bevorzugung privater Betreiber hinaus. Insbesondere soll der Nah, Fern- und Güterverkehr der DB AG selbst – alle diejenigen Bahntöchter, die in der DB Subholding DB ML zusammengefasst sind - zunächst teilprivatisiert, letzten Endes aber privatisiert werden.

Sie argumentieren: "Nur Wettbewerb bringt bessere und mehr Verkehre. Das ist die Lehre aus der erfolgreichen Regionalisierung des SPNV." Dem ersten Satz kann ich nicht zustimmen. Der zweite ist zu relativieren.
Zunächst gibt es auf einem Schienennetz keinen Wettbewerb oder höchstens einen begrenzten. Den Wettbewerb gibt es bei den Ausschreibungen. Danach bekommen die Betreiber quasi Gebiets- oder Stecken-Monopole – gleichgültig, ob es sich um private Unternehmen oder in öffentlichem Eigentum befindliche handelt. Da hier - mit guten Gründen – viele Parameter (wie Taktverkehr, Sitzplatzzahl, Qualität des Angebots) festgeschrieben sind, läuft es meist darauf hinaus, wer mit niedrigeren Löhnen und Gehältern und / oder mit weniger Personal eine Strecke betreibt. So etwas nenne ich Lohn- und Sozialdumping. Das ist grundsätzlich kritisch zu sehen. Auf die Dauer wirkt sich das auch negativ auf die erbrachten Leistungen aus. Das britische Beispiel, wo diese Prinzipien des "Wettbewerbs" ja am weitesten vorangetrieben und am längsten praktiziert werden, ist hier äußerst lehrreich.

"Regionalisierung" an sich kann sehr sinnvoll sein, wenn damit gemeint ist: Dezentralisierung. Je dezentraler Leistungen angeboten werden, desto besser – soweit dabei die notwendigen Kriterien für den Erhalt des Netzcharakters des Schienenverkehrs (z. B. Gültigkeit von allgemeinen Fahrkarten wie BC50; Einpassen in einen sinnvollen überregionalen Fahrplan) eingehalten werden.
Insofern war die Regionalisierung, die 1994 mit der Bahnreform eingeleitet wurde, eine sinnvolle Angelegenheit. Die Steigerung der Fahrgastzahlen – wir kommen beim Personenaufkommen (Zahl der Fahrgäste) auf plus 38 % und bei der entscheidenden Verkehrsleistung auf plus 28 % - hängt e teilweise damit zusammen.
Diese Erfolge wurde vor allem aber durch die Regionalisierungsmittel erreicht. Die staatlichen Unterstützungszahlungen für den SPNV wurden im Vergleich zu vor 1995 um gut 50 Prozent erhöht. Vor allem aus diesem Grund – wegen ihrer passablen bis guten Ausstattung mit Bundesmitteln - können die Länder inzwischen deutlich mehr SPNV bestellen und bezahlen.

Wettbewerb oder gar Privatisierung sind hier in keiner Weise für den Erfolg mitverantwortlich. Dazu zwei Beispiele: Im Karlsruher Raum und auf Usedom gibt es seit Beginn der Regionalisierung immer nur jeweils einen Anbieter: in Karlsruhe die Karlsruher Verkehrsbetriebe – ein in städtischem Eigentum befindlicher kommunaler Betrieb - und auf Usedom die Usedomer Bäder-Bahn, eine zu 100 Prozent im Eigentum der Deutschen Bahn AG befindliche GmbH-Tochter. In beiden Regionen gilt der SPNV als bundesweit vorbildlich – mit jeweils einer Vervielfachung der Fahrgastzahlen seit 1996 (Usedom: mehr als eine Verzehnfachung). Es gab – bisher – keinen Wettbewerb, es gibt Null privates Kapital. Aber maximalen Erfolg. Die Gründe dafür sind die genannten Regionalisierungsmitttel und spezifische Faktoren vor Ort, u. a. in beiden Fällen eine sehr lange Zeit eine überragende führende Persönlichkeit an der Spitze des jeweiligen Unternehmens, bei der sich Sachverstand mit Leidenschaft paart(e).

Generell bevorzuge ich und bevorzugt die Linke im öffentlichen Verkehr im allgemeinen und im Schienenverkehr im besonderen das öffentliche Eigentum; wir lehnen Privatisierungen vor allem in diesem Bereich grundsätzlich ab. Dies weil

– öffentliches Eigentum zumindest die Chance auf öffentliche Bestimmung bietet (wenn das – wie bei der Deutschen Bahn AG - nicht wahrgenommen wird, ist es allein die Entscheidung der Politik, so – falsch – zu verfahren)
– öffentliches Eigentum die Möglichkeit wahrt, den Verkehr als öffentliches Gut mit Netzcharakter und ganzheitlichem Charakter anzubieten
– privates Kapital immer eine "angemessene Verzinsung" des eingesetzten Kapitals als Profite für die privaten Eigentümer voraussetzt, Summen, die dann für die eigentliche Dienstleistung nicht mehr zur Verfügung stehen.

Sie meinen, ich würde solche Positionen vertreten, weil ich "DKP-ideologisch motiviert" sei. Das ist unrichtig. Einmal abgesehen davon, dass das öffentliche Eigentum an großen Gütern und in der Daseinsvorsorge auch Grundbestandteil sozialistischer Positionen ist, kann man zu vergleichbaren Auffassungen auch aus reiner Sachlogik gelangen. Die Schweizerischen Bundesbahnen und so gut wie alle öffentlichen Verkehrsbetriebe in der Schweiz dürften wenig mit KP-Ideologie zu tun haben – doch sie befinden sich komplett in öffentlichem Eigentum – allerdings erfreulicherweise weit mehr in dezentralem (kantonalem, kommunalem) öffentlichen Eigentum als in zentralem, was selbst für die SBB gilt. Das ist sicher eine Grundvoraussetzung dafür, dass dort der öffentliche Verkehr als europaweit vorbildlich gilt.

Busfernlinien
Bisher verhindert §13 des Personenbeförderungs-Gesetzes eine Zulassung von Bus-Fernlinien. Daher will die Koalition ja explizit diesen Paragrafen – also geltendes Recht - ändern.
Klar ist, dass ein flächendeckendes Busfernlinien-Netz Fahrten im Stadt-zu-Stadt-Verkehr Fahrkarten auf einem Preisniveau anbieten können wird, das bei der Hälfte der aktuellen Bahntarife – und noch darunter - liegt. Die aktuelle Verkehrsmarktordnung, bei der die Busse so gut wie gar nicht für eine Finanzierung der Infrastruktur herangezogen werden, ermöglicht dies. Das würde zu einem ruinösen Wettbewerb Busse-Schiene führen und den bereits ruinösen Wettbewerb auf Verbindungen mit größeren Entfernungen zwischen Schiene und Billig-Flieger fatal ergänzen. Am Ende muss unter diesen Bedingungen die Schiene den Kürzeren ziehen – es käme zu einem flächendeckenden Abbau der Schienenverkehrsangebote.

Inwieweit EU-Recht solche Busfernlinien erzwingen wird, sei dahin gestellt. Schließlich sagt doch die Koalition offensiv, dass sie derartiges will – ganz unabhängig vom EU-Recht.
Unsere Erfahrung ist: Wenn die Bundesregierung als Vertreterin des mächtigsten EU-Mitgliedslandes sich auf EU-Ebene für eine Sache engagiert, dann gibt es große Möglichkeiten, dies auch durchzusetzen. Dies gilt ganz besonders da, wo zugleich die Mehrheit der Bevölkerung solches fordert. Das trifft eindeutig für das öffentliche Eigentum im öffentlichen Verkehrssektor im allgemeinen und im Schienenverkehr im besonderen zu. Es ist aber so, dass die Bundesregierung gerade auf EU-Ebene auf Deregulierung, Liberalisierung, Lohn- und Sozialdumping und Privatisierung drängt. Und dann gerne mit dem Zeigefinger nach Brüssel weist und behauptet, das EU-Recht sehe dies und das vor. Doch in Wirklichkeit geht es um private Interessen hierzulande, die damit mit bedient werden. Es ist ja auch kein Zufall, dass all die oben zitierten Piovatisioerungsforderungen aus dem Koalitionsvertrag vor allem ein Herzensanliegen der FDP waren und vor allem als Zugeständnis an die FDP in dieses Dokument hineingeschrieben wurden. Damit soll keinerlei Verantwortung von CDU/CSU genommen, aber doch auf eine wichtige gelbe Hausnummer hingewiesen werden.

Bundesverkehrswegeplan
Der Bundesverkehrswegeplan mündete seit mehr als einem Vierteljahrhundert darin, dass das Straßennetz massiv ausgebaut wurde und wird und das Schienennetz de facto massiv abgebaut und geschwächt wird. Allein seit 1995 wurden 7000 km des Schienennetz abgebaut. Qualitativ ist es noch weit mehr, weil im gleichen Zeitraum fast 50 Prozent aller Weichen aus dem Netz genommen wurden.
Der "Masterplan" Güterverkehr – wohl: Schienengüterverkehr – sieht den massiven Anstieg der Schienengütervekehrsleistungen (um bis zu 70 %) vor. Allerdings orientiert er vor allem auf Schienenverkehre auf immer längeren Distanzen. Gleichzeitig wurde der regionale Schienengüterverkehr extrem abgebaut. Allein im Zeitraum 1995 bis 2008 wurde die Zahl der Gleisanschlüsse (Industriegleise) von 14.000 auf weniger als 4000 reduziert.
Grundsätzlich kann ich also in der Existenz eines Bundesverkehrswegeplans und in dessen Konkretisierungen für den Schienenbereich keine Garantie dafür sehen, dass es mit der Schiene aufwärts gehen würde.
Die Praxis der letzten Jahrzehnte und die konkreten, eingangs zitierten Festlegungen im Koalitionsvertrag weisen in die entgegengesetzte Richtung.

Ebenfalls viele Grüße sendet und nachträglich alles Gute im Jahr 2010 wünscht:

Sabine Leidig
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Frage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung
21.01.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Leidig,

in der Broschüre des BBR "Steigende Verkehrskosten - bezahlbare Mobilität" (12/2009) wird eindrucksvoll klargemacht, dass unsere Siedlungsstruktur in weiten Teile nicht darauf ausgerichtet ist, mit weniger Energie zu funktionieren. Dies betrifft sowohl den baulichen Bestand als auch die Transportkosten. Neben den Auswirkungen auf den Klimaschutz interessieren mich dabei vor allem die sozialen Folgen. Es wird von den Fachautoren explizit darauf hingeswiesen,dass für einen wachsenden Teil der Bevölkerung soziale Teilhabe deutlich erschwert wird.

Als junger Stadtplaner in einer Kleinstadt im Frankfurter Umland stehe ich dort im politischen Raum allein mit dieser Erkenntnis. Trotz aller Aufrufe der Raumordnung, flächen- und energiesparenden Städtebau zu betreiben, wird teure Klientelplanung zulasten der Allgemeinheit gemacht (z.B. lockerster Einfamilienhausbau in S-Bahn-Haltepunkt-Nähe) - mit dem Hinweis auf die Planungshoheit der Kommunen, und dass sich ja auch sonst alles im gesetzlichen Rahmen bewege.

Kurz: Es werden energiefressende Strukturen für eine reiche (die Lokalpolitik dominierende) Teilklientel an privilegierten Orten festbetoniert, während eine wachsende (Lobbylose) Bevölkerungsgruppe in schlecht angebundene Randlagen verdrängt wird.

Meine Frage: Wird dieses Problem in Ihrem Ausschuss diskutiert? Wenn ja, welche Lösungsansätze werden aufgezeigt?

Als Architekt muss man zumindest die EnEV einhalten - als Stadtplaner vor Ort sind mir die Hände gebunden, wenn es um die Durchsetzung von nachhaltigen Strukturen geht. Ich halte diesen gesetzlichen Zustand für nicht mehr sachgerecht - um nicht zu sagen: fatal.

Ich würde über eine Antwort freuen -

ein gutes 2010 wünscht:
Antwort von Sabine Leidig
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16.02.2010
Sabine Leidig
Sehr geehrter Herr ,

DIE LINKE tritt für möglichst viel kommunale Selbstverwaltung und möglichst wenig Bevormundung durch Land und Bund ein. Die von Ihnen beschriebene Situation zeigt die Schattenseite der Kommunalhoheit, wenn sie missbraucht und nicht im Interesse des Allgemeinwohls angewendet wird.

Der Bundestag und der zuständige Ausschuss hat sich in der letzten Legislaturperiode (2005-2009) mehrfach mit der von Ihnen hinterfragten Problematik beschäftigt.

Hier 2 Beispiele:
2006 wurde das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte (DS 558 / 06) beraten und beschlossen
Ziel des Gesetzes:
Entbürokratisierung – Verfahrensbeschleunigung durch Verfahrensvereinfachung
Kern des Gesetzes:
Bebauungspläne für Grundstücke bis 20.000 m² (entspricht der Fläche von 4 Fußballfeldern) werden pauschal von Umweltprüfungsverfahren freigestellt

DIE LINKE hat dieses Gesetz abgelehnt. Das Gesetz ist aus unserer Sicht nicht geeignet, Entbürokratisierung und nachhaltige Stadtentwicklung in Einklang zu bringen, Flächenverbrauch zu reduzieren und die Verfahren zur Festsetzung von Bebauungsplänen zu beschleunigen.

2007 wurden mit der Föderalismusreform die Kompetenzen für Raumordnung im Wesentlichen an die Bundesländer übertragen. Dieses Gesetzgebungsverfahren hat den Bundestag und seine Gremien viele Monate beschäftigt.

2008 wurde in Folge der Föderalismusreform das Raumordnungsgesetz novelliert. (Drucksachen 16/10292, 16/10332)

Die Position der LINKEN im Bundestag wird durch den folgenden Auszug aus der Rede der fachpolitischen Sprecherin Heidrun Bluhm wiedergegeben:

Heidrun Bluhm (DIE LINKE):

Hintergrund für den jetzt von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes sind nach eigener Darstellung im Zuge der Föderalismusreform geänderte Gesetzgebungskompetenzen. Dabei seien zum einen die "bewährten, von Bund und Ländern gemeinsam getragenen bisherigen Regelungen weitgehend übernommen" worden, und zum anderen sei in der Gesetzesnovelle gleichzeitig "den praktischen Erfahrungen mit dem bisherigen Raumordnungsgesetz" Rechnung getragen worden.


Aus Sicht der Linken geht es vor allem um drei wichtige Fragen:

Welchen raumordnerischen Spielraum haben künftig die Länder, und wie flexibel können sie das Gesetz für ergänzendes Landesrecht nutzen?

Wie soll künftig mit natürlichen Ressourcen umgegangen werden?

Welche Möglichkeiten haben Vereine, Verbände und Bürger, sich früher als bisher an planerischen Überlegungen zu beteiligen, damit nicht immer schon alle Messen gesungen sind?
Heute kommen sie oft erst sehr spät und oft zu spät zum Zuge.

Diese Passagen des Gesetzentwurfs lassen den Ländern auch künftig Spielraum, ihre eigenen raumordnerischen Vorstellungen zu verwirklichen und vom Bund abweichende landesgesetzliche Regelungen zu treffen, ohne dass es dazu im Sinne einer möglichst großen bundesweiten Rechtseinheit viel Anlass geben sollte. Das gilt insbesondere für bisherige Regelungen zum Naturschutz, der auch künftig eine hohe Priorität behalten
muss.

Ein wichtiges Thema für die Raumordnung sind "schrumpfende Regionen und Städte", mit denen wir uns in Zukunft noch weit mehr als bisher angenommen auseinandersetzen müssen. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ist in Deutschland – besonders in seinem östlichen Teil – ein weiterer Bevölkerungsrückgang
zu erwarten. Zugleich wächst die Zahl der älteren Menschen und ihrer Ansprüche an Wohnung und Versorgung. Um adäquat auf diese zu erwartenden Veränderungen reagieren zu können, muss die Raumordnung für die einzelnen Länder flexible und damit durchaus unterschiedliche Lösungsansätze zulassen. Diesem Grundsatz trägt das neue Gesetz Rechnung.

Oberste Priorität in der Planung hat die Nachhaltigkeit.
Es geht um das Schützen und Schonen natürlicher Ressourcen, damit die kommenden Generationen möglichst unbelastet von Sünden der – aus ihrer Sicht – Vergangenheit
leben können. Nachhaltigkeit bedeutet im Kern das Wahrnehmen von Zukunftsverantwortung.

In diesem Zusammenhang ist auch anzumerken, dass ein vereinfachtes Raumordnungsverfahren nur dann möglich sein sollte, wenn keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und keine Pflicht zum Durchführen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz besteht.

Ein weiteres sehr wichtiges Anliegen der Linken ist das zugegebenermaßen schwierige Thema der .Flächeninanspruchnahme. oder einfacher und deutlicher formuliert des Flächenverbrauchs.
Der Flächenverbrauch in Deutschland soll bis 2020 auf 30 Hektar pro Tag gesenkt werden. 2006 betrug er 113 Hektar pro Tag. 30 Hektar pro Tag wären also schon eine deutliche Reduzierung, aber dennoch keineswegs ausreichend. Denn die wachsende oder zumindest nicht in genügendem Maße zurückgehende Zersiedelung hat laut Umweltbundesamt Konsequenzen für Klimaschutz und Ressourcenschonung: Mehr Siedlungs- und Verkehrsflächen bedeuteten mehr Gebäude, die zum Beispiel gewartet, beheizt oder gekühlt werden müssten, weitere Entfernungen verursachten mehr Verkehr und ein höheres Fahrzeugaufkommen. Das absehbare Ergebnis seien höhere Treibhausgasemissionen sowie ein höherer Energie- und Materialverbrauch, so das Umweltbundesamt. Das unterstreicht den Zusammenhang von Raumordnung und Klimawandel. Es gilt auch hier, rechtzeitig zu reagieren. Gerade die Raumordnungspolitik hat im Sinne eines gesamtheitlichen Politikansatzes eine aktiv steuernde und koordinierende Rolle zu übernehmen, wie es Bundesminister Wolfgang Tiefensee im April dieses Jahres zur Eröffnung der Ministerkonferenz in Stuttgart sagte. Diesen richtigen Worten müssen die richtigen Taten folgen. Im Übrigen muss nicht jede Straße, die einmal im Bundesverkehrswegeplan aufgeführt wird und für die theoretisch genügend Geld vorhanden wäre, tatsächlich auch gebaut werden.

Ein wichtiger Aspekt der Novelle ist das frühzeitige und aktive Einbinden der zentralen Akteure. Vereine, Verbände und Bürger sind demnach nicht nur zu informieren, sondern bereits zu einem frühen Zeitpunkt in die Planungen mit einzubeziehen. Das hat zwei Vorteile: Zum einen wird mehr gedanklicher Reichtum gesichert. Zum anderen wächst die Akzeptanz raumordnerischer Ideen und Entscheidungen.

Es bleibt eine Aufgabe der Zukunft, nicht nur gesetzliche Grundlagen zu schaffen, sondern diese durchaus positiven Absichten in praktische Politik umzuwandeln: Wie kann zum Beispiel der Bürgerwille bei komplexen Großvorhaben tatsächlich berücksichtigt werden? Welche Instrumente für eine erfolgreiche Kommunikation gibt es bereits? Welche müssten entwickelt, ausprobiert und weiterentwickelt werden? Es geht um nicht mehr, aber auch nicht weniger als um die demokratischen Rechte von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Naturschutzverbänden und Umweltschutzorganisationen. Es geht insbesondere in Ostdeutschland darum, immer wieder den Ordnungsrahmen zu überprüfen, ob er denn genügend Kreativität und unternehmerischen Handlungsspielraum zulässt. Auch daran ist die Zukunftsverantwortung der Raumordnung zu messen.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leidig
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
19.02.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Sabine Leidig,

nach vielen Jahren des Zögerns hat nun auch der Vorstand der Deutschen Bahn "grünes Licht" für die Elektrifizierung der Bahnstrecke München-Memmingen-Lindau gegeben - so berichtete die Schwäbische Zeitung vor wenigen Wochen (Quelle: www.schwaebische.de ).

Auch im Bayerischen Rundfunk wurde darüber berichtet, dass nun endlich der Ausbau der Schienenverbindung von München an den Bodensee - und weiter über Österreich in die Schweiz - angegangen werden kann.

Eine Anfrage an die Bayerische Staatsregierung durch den Allgäuer Landtagsabgeordneten Adi Sprinkart brachte dann vor wenigen Tagen - leider wieder einmal - Ernüchterung in Sachen Schienenverkehr: Laut Staatskanzlei sei der Bundesverkehrswegeplan derart unterfinanziert, dass mit einer Realisierung der Bahnstrecke München-Memmingen-Lindau noch lange nicht gerechnet werden könne (Quelle: www.all-in.de ).

Laut dem Sprecher der Deutschen Bahn in Bayern, Franz Lindemair, müsse jedoch noch im Jahr 2010 mit den Baumaßnahmen begonnen werden, um die 50-Millionen-Euro-Beteiligung der Schweiz zu sichern.

Meine Fragen hierzu:

  • Sind die Aussichten für die Modernisierung der Schienenverbindung zwischen München und Zürich tatsächlich so schlecht?

  • Ist die Beteiligung der Schweiz an der Finanzierung hinfällig wenn die Bauarbeiten nicht im laufenden Jahr beginnen?

Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass dieses Verkehrsprojekt auf die Tagesordnung kommt.

Vielen Dank, schöne Grüße aus dem Allgäu und Alles Gute

Antwort von Sabine Leidig
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10.03.2010
Sabine Leidig
Sehr geehrter Herr ,

vorweg gleich zu Ihren konkreten Fragen: Auf der Streichliste der Deutschen Bahn, die in den letzten Wochen durch die Medien ging, steht die Ausbaustrecke "München - Lindau - Grenze D/A" als mit "Finanzierungsvereinbarung hinterlegt". Trotz der Lücke zwischen den vom Verkehrsministerium geplanten 1,2 Milliarden Euro und den von der Bahn berechneten 1,8 Milliarden Euro, die notwendig wären, um die Projekte des vordringlichen Bedarfs im Bundesverkehrswegeplan bis 2025 umzusetzen, will die Bahn also hier nicht den Rotstift ansetzen. Das ist schon mal eine gute Nachricht. Dem Online-Magazin www.all-in.de ist mit Meldung vom 4.3. inzwischen auch zu entnehmen, dass die Elektrifizierung in diesem Herbst beginnen soll. Wie gut die Aussichten für die gesamte Realisierung des Modernisierungsvorhabens tatsächlich sind und welche Finanzierungsprobleme damit noch verbunden sind, kann ich leider nicht beurteilen. Als Abgeordnete habe ich nur einen sehr geringen Einfluss auf die Realisierung einzelner Verkehrsprojekte. Allgemein gilt mein Einsatz aber ganz klar dem Ausbau der Schiene, so z.B. in den Haushaltsberatungen. Der Haushaltsentwurf der schwarz-gelben Koalition setzt aber weiter auf Beton, d.h. auf den motorisierten Straßenverkehr. Eine ökologische Verkehrswende ist hier nicht einmal im Ansatz erkennbar. Leider wird sich dies wohl auch nicht gegen die Regierungsmehrheit ändern lassen. Außerdem ist einer meiner der Leitsatz "Klug kleckern statt klotzen": Großprojekte wie Stuttgart 21 oder neue Hochgeschwindigkeitstrassen sind für Bahn und Bauindustrie in erster Linie Prestigeprojekte und dienen z.T. als Referenzprojekte, um an Aufträge im Ausland zu kommen. Das aber kann nicht Ziel einer sinnvollen Verkehrspolitik sein. Die Milliarden, die in den aufwendigen Umbau des Stuttgarter Bahnhofs investiert werden sollen, wären anderswo viel sinnvoller eingesetzt. Durch relativ kleine Ausbau- und Neubaumaßnahmen an Haupt- und Nebenstrecken könnten sich die Gesamtfahrzeiten für Tausende Fahrgäste deutlich verkürzen, für viele würde dadurch erst eine sinnvolle Anbindung ermöglicht. Hier darf nicht ausschließlich an die Fahrtzeiten zwischen den Großstädten gedacht werden. Im Sinne einer ökologischen Elektromobilität ist natürlich auch die Elektrifizierung. Viele weitere kleinere Investitionen sind auch für die Verbesserung in Richtung Barrierefreiheit nötig: Fahrstühle an den Bahnhöfen, (möglichst fahrzeuggebundene) Einstieghilfen und anderes. Im Sinne einer Bahn für alle ist zudem eine ausgewogene Preisgestaltung, die es allen ermöglicht, sich eine komfortable Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu ihrem Arbeitsplatz, in den Urlaub usw. leisten zu können. Im Sinne dieser verkehrspolitischen Ziele ist die Modernisierung der Strecke München-Zürich ein wichtiges Projekt und es wäre fatal, wenn hier gespart würde, während gleichzeitig bei Stuttgart 21 die Milliarden gegen den Willen der Bevölkerung verschleudert werden. Allerdings darf der Ausbau der Strecke über Memmingen und Kißlegg nicht dazu führen, dass die Allgäubahn über Kempten mehr und mehr abgehängt wird - eine Fahrtzeitverkürzung München-Zürich ist gut, darf aber nicht auf Kosten der Nahverkehrsverbindungen gehen.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leidig
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Frage zum Thema Internationales
07.03.2010
Von:

Die Amerikanische "armed forces" haben Stuetzpunkte in Deutschland seit Kriegsende. Wann wird Deutschland von der Besatzung und ihren Kosten befreit?
Antwort von Sabine Leidig
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25.03.2010
Sabine Leidig
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 07.03.2010, die ich wie folgt beantworte:

Ich weiß nicht, wann die Stützpunkte der "armed forces" in Deutschland aufgegeben werden.
In jedem Fall bemüht sich DIE LINKE darum, dass auch im Bundestag über die dauerhafte Stationierung von NATO-Truppen diskutiert wird. Insbesondere die Nutzung der Standorte in Deutschland durch die US-Streitkräfte für die globale Menschenjagd auf mutmaßliche Terroristen und für die Vorbereitung und Durchführung des Angriffs auf den Irak haben gezeigt, das hier dringender Handlungsbedarf besteht. Es fehlt jegliche Kontrollmöglichkeit über die Aktivitäten vor allem der US-Streitkräfte in Deutschland. Die den US-Streitkräften gewährten Sonderrechte für den Übungsbetrieb und die Interventionsvorbereitung bedeuten zudem eine enorme Belastung für die Anwohner, wie z.B. in Ansbach oder Ramstein.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leidig
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Frage zum Thema Finanzen
17.03.2010
Von:

Warum ist die LINKE für die Senkung der Hotel-Mehrwertsteuer?

Warum hat bei der Abstimmung um den Verzicht auf Mehrwertsteuersenkung für das Hotelgewerbe kein einziger Abgeordneter der Linkspartei dagegen gestimmt, bz. waren der Rest der Abgeordneten abwessend ? = gleich 100 % Zustimmung.!

Was findest die LINKE gut an der Mehrwertsteuer-Senkung, die für uns Verbraucher keinen Vorteil bringt. Babywindeln und Kinderbedarf aber weiter bei 19 %.

Mit freundlichen Grüßen



PS: warum hat bisher keiner der LINKEN die an ihn gerichtete Frage, zu diesem Punkt beantwartet?
Antwort von Sabine Leidig
bisher keineEmpfehlungen
01.04.2010
Sabine Leidig
Sehr geehrter Herr Unger,

Ihre Fragen möchte ich wie folgt beantworten:

Die Senkung der Mehrwertsteuer für das Hotel- und Gaststättengewerbe ist Bestandteil unseres Bundestagswahlprogramms, umfasste aber auch Speisen und Getränke. Unsere Partei hätte allerdings auf eine Umsetzung bestanden, die - ähnlich wie in Frankreich - die verbindliche Weitergabe dieses Preisvorteils an die Kundinnen und Kunden und auch an die Beschäftigten vorgibt.
So wie es die CDU/FDP-Koalition im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes umgesetzt hat, ist es in der Tat reine Klientelpolitik. Wie aktuelle Umfragen zeigen, fließt diese Steuersenkung nahezu ausschließlich in die Kassen der großen Hotelkonzerne. Wir lehnen daher diese Umsetzung ab.

Entsprechend haben wir uns auch bei der Namentlichen Abstimmung am 25. März zum Gesetzentwurf der SPD auf Wiedereinführung des normalen Umsatzsteuersatzes für Beherbergungsleistungen verhalten. Es waren 59 Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE. im Plenum und sie haben alle für den SPD-Antrag gestimmt.
Sie können das gerne auch anhand des offiziellen Protokolls überprüfen:
( www.bundestag.de ).

In unserem Bundestagswahlprogramm haben wir gefordert, dass der ermäßigte Mehrwertsteuersatz auf mehrere Bereiche ausgeweitet werden soll: Produkte und Dienstleistungen für Kinder, apothekenpflichtige Arzneimittel und arbeitsintensive Dienstleistungen des Handwerks sowie Hotellerie und Gastronomie. Die aufgeführte Reihenfolge der Bereiche ist wertend gemeint und zeigt demnach deren Wichtigkeit und Vorrangigkeit für uns. Die Ausweitung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes ist dabei von uns als Kompensation der Erhöhung des allgemeinen Mehrwertsteuersatzes von 16 auf 19 Prozent zum 1. Januar 2007 gedacht, die vor allem die Bezieherinnen und Bezieher von niedrigen Einkommen belastet. Eine Rücknahme dieser unsozialen Erhöhung ist in dieser Hinsicht nicht zielführend, denn nach allen Erfahrungen aus der Vergangenheit wird eine solche Steuersenkung nicht an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben, sondern als zusätzlicher Gewinn durch die Unternehmen vereinnahmt.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leidig
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