Sabine Leidig (DIE LINKE)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
07.08.1961
Berufliche Qualifikation
Geschäftsführerin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Bundestags
Wohnort
Hanau/Berlin
Wahlkreis
Odenwald
Ergebnis
6,8%
Landeslistenplatz
1, Hessen
weitere Profile
(...) Vor allem möchte ich keines Falls zu einer engagierten Persönlichkeit aus der "Oben bleiben!"-Bewegung in Konkurrenz treten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
25.05.2012
Verlängerung Kosovo-Einsatz (KFOR)
NEIN
24.05.2012
Verbesserter Rechtsschutz in Wahlsachen (Art. 93 GG)
enthalten
10.05.2012
Verlängerung des Bundeswehreinsatzes gegen Piraterie (Atalanta)
NEIN
29.03.2012
Abbau der kalten Progression
NEIN
29.03.2012
Kürzungen der Solarförderungen
NEIN
29.03.2012
Pläne für ein Betreuungsgeld aufgeben
JA
27.02.2012
Zweites Rettungspaket für Griechenland
nicht beteiligt
26.01.2012
Verlängerung Afghanistan Einsatz (ISAF)
NEIN
01.12.2011
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes im Mittelmeer (OAE)
NEIN
01.12.2011
Verlängerung des Bundeswehreinsatzes gegen Piraterie (Atalanta)
NEIN
26.10.2011
Ausweitung des Euro-Rettungsschirms (EFSF)
NEIN
29.09.2011
Euro-Stabilisierungsfonds EFSF
NEIN
29.09.2011
Reform des Bundestagswahlrechts
NEIN
29.09.2011
Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Südsudan (UNMISS)
NEIN
08.07.2011
Deutsche Beteiligung an UN-Aufbaumission in Südsudan
nicht beteiligt
08.07.2011
Keine Panzer an Saudi-Arabien verkaufen
nicht beteiligt
08.07.2011
Verlängerung des Darfur-Einsatzes
nicht beteiligt
07.07.2011
Abschiebestopp für syrische Flüchtlinge
enthalten
07.07.2011
Eingeschränkte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik
JA
07.07.2011
Unterirdische Speicherung von CO2
nicht beteiligt
30.06.2011
Atomausstieg bis 2022
NEIN
09.06.2011
Verlängerung des Libanon-Einsatzes (UNIFIL)
NEIN
09.06.2011
Verlängerung Kosovo-Einsatz (KFOR)
NEIN
26.05.2011
Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
enthalten
25.03.2011
AWACS-Einsatz in Afghanistan
NEIN
17.03.2011
Sofortige Abschaltung von Alt-AKW
JA
17.03.2011
Unverzügliche Abschaltung aller deutschen AKW
JA
17.03.2011
Vorübergehende Aussetzung von AKW-Laufzeiten (Moratorium)
NEIN
28.01.2011
Verlängerung Afghanistaneinsatz (ISAF)
NEIN
03.12.2010
Anpassung und Veränderung von Hartz IV
NEIN
03.12.2010
Vorläufiger Bau- und Vergabestopp bei Stuttgart 21
JA
02.12.2010
Kampf gegen Piraten (ATALANTA)
nicht beteiligt
02.12.2010
Verlängerung Bosnien-Einsatz (ALTHEA)
nicht beteiligt
02.12.2010
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes im Mittelmeer (OAE)
nicht beteiligt
26.11.2010
Haushalt 2011
NEIN
12.11.2010
Einführung bundesweiter Volksentscheide
JA
12.11.2010
Gesundheitsreform
NEIN
11.11.2010
Neuordnung am Arzneimittelmarkt
NEIN
28.10.2010
Abschöpfung von Zusatzgewinnen aus AKW-Laufzeitverlängerung
nicht beteiligt
28.10.2010
Brennelementesteuer
nicht beteiligt
28.10.2010
Sparpaket (Haushaltsbegleitgesetz)
nicht beteiligt
28.10.2010
Verlängerung von AKW-Laufzeiten
nicht beteiligt
18.06.2010
Reduzierung der Wehrpflicht
nicht beteiligt
17.06.2010
Bundeswehr ohne Wehrpflicht
nicht beteiligt
17.06.2010
Reform der Jobcenter
NEIN
17.06.2010
Verlängerung des Darfur-Einsatzes (UNAMID)
nicht beteiligt
17.06.2010
Verlängerung des Libanon-Einsatzes (UNFIL)
nicht beteiligt
17.06.2010
Verlängerung des Sudan-Einsatzes (UNMIS)
nicht beteiligt
10.06.2010
Austritt aus der Kernfusion (ITER)
JA
10.06.2010
Verlängerung Kosovo-Einsatz (KFOR)
NEIN
21.05.2010
Euro-Rettungsschirm
NEIN
07.05.2010
Notkredit für Griechenland
NEIN
06.05.2010
Mindestsicherung statt Hartz IV
JA
06.05.2010
Schnellere Absenkung der Einspeisevergütung im EEG
NEIN
22.04.2010
Beibehaltung der Steuerfreiheit bei Feiertags- und Nachtarbeit
JA
25.03.2010
Abschaffung der reduzierten Mehrwertsteuer für Hotels
nicht beteiligt
19.03.2010
Bundeshaushalt 2010
NEIN
26.02.2010
Verlängerung Afghanistaneinsatz (ISAF)
NEIN
18.12.2009
Bundeswehreinsatz in Bosnien Herzegowina
NEIN
18.12.2009
Kampf gegen Piraten (ATALANTA)
NEIN
04.12.2009
Verzicht auf Mehrwertsteuersenkung für das Hotelgewerbe
enthalten
04.12.2009
Wachstumsbeschleunigungsgesetz
NEIN
03.12.2009
Verlängerung Afghanistaneinsatz (ISAF)
NEIN
03.12.2009
Verlängerung des Anti-Terror-Kampfes (OEF)
NEIN
03.12.2009
Verlängerung Libanon-Einsatz (UNFIL)
NEIN
Fragen an Sabine Leidig
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Soziales
11.09.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Leidig!

Bisher war ich von Ihrer Partei, trotz der Unkenrufe von allen Seiten, begeistert.
In letzter Zeit wächst meine Enttäuschung über das Engament der Linken in der Sozialpolitik aber immer mehr. Das gilt sowohl auf Bundes, Landes als auch kommunaler Ebene.
Die Reden, die gehalten werden, sind ja schön und gut. Aber was ich vermisse, ist die Mobilmachung der Bevölkerung.
Warum rufen sie nicht zu Demonstrationen auf? Insbesondere die Verabschiedung der verschiedenen Sparpakete wären Anlass genug gewesen!

Mit freundlichen Grüßen


Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Frage zum Thema Gesundheit
18.01.2012
Von:

Sehr geehrte FRau Leidig,
das neue Jahr hat begonnen und die politischen Entscheidungen machen wenig Hoffnung, dass sich die Situation in den Krankenhäusern, zumindest für die Patientinnen und Patienten der gesetzlichen Krankenkassen und für uns Beschäftigte in der psychiatrischen Versorgung, zum Positiven ändern.

Jetzt arbeitet das BGM auch noch an einem Gesetzesentwurf, der die Psychiatrie Personalverordnung (PsychPV) abschaffen soll. Diese vom Gesetzgeber Anfang der 1990er Jahre erlassenen Verordnung sorgte letztendlich dafür, dass endlich die Behandlung und Pflege der psychisch erkrankten Menschen menschenwürdig wurde.

Um es klar zu sagen. Die Abschaffung der PsychPV wird für psychisch erkrankte Kassenpatienten und-patientinnen einen Rückschritt in die 1970er und -80er Jahre bedeuten. Eine Entwicklung, und ein weiterer Beleg, dass die politisch Verantwortlichen mehr die Drei - Klassen - Medizin fördern als den Sozialstaat. Welche Meinung haben Sie zu dieser Entwicklung?

mfg
Antwort von Sabine Leidig
bisher keineEmpfehlungen
13.02.2012
Sabine Leidig
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich kann Ihre Kritik an dem Wegfall der Psychiatrie Personalverordnung (PsychPV) sehr gut nachvollziehen. Im Zuge der Umstellung der psychiatrischen stationären Versorgung auf eine landeseinheitliche Tagespauschale sollen tatsächlich nur noch die Krankenhäuser, die sich an der frühzeitigen Umstellung auf das neue Entgeltsystem beteiligen, die Möglichkeit erhalten, ihr Personal entsprechend der PsychPV aufzustocken. Alle anderen Krankenhäuser könnten keine Aufstockung mehr vornehmen. Damit müssten diese nicht nur die Übergangszeit mit zu geringer Personalbesetzung fortbestehen, sondern diese zu geringe Personalbemessung würde auch in die Bemessung der Tagessätze aller Krankenhäuser in einem Bundesland nach der Übergangsphase einfließen. So würde also eine Personalunterdeckung festgeschrieben.
Die Forderung vieler Verbände lautet daher, die PsychPV während der ganzen Übergangszeit, also bis Ende 2016, gelten zu lassen und allen Krankenhäusern zu ermöglichen, ihr Personal entsprechend der Vorgaben aufzustocken. Dieser Forderung schließen wir uns an. Darüber hinaus ist generell zu prüfen, inwieweit die PsychPV nicht weiterentwickelt werden sollte, um eine Mindestpersonalausstattung auch nach Überführung der Finanzierung in ein pauschalisiertes Entgeltsystem sicherzustellen.

Mit besten Grüßen
Sabine Leidig
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
31.03.2012
Von:
Uwe

Sehr geehrte Frau Leidig,

Sie haben in ihrer jüngsten Rede zur Bürgerbeteiliung im Bundestag gesagt, die Bürger wären durchaus in der Lage, sich mit komplexen Themen auseinander zu setzen; insofern sollten sie mehr mitbestimmen dürfen.

Nun gab es zum Thema Stuttgart 21 (Tieferlegung des Bahnhofs) eine lang andauerende Informationsphase, bei der auch in den normalen Medien Informationen zugänglich waren, die dieses Projekt sehr unwirtschaftlich erscheinen lassen - allerdings mußte man sich gründlich informieren und durfte nicht danach gehen, welche "Wahrheit" am häufigsten geschrieben wird.

Das Ergebnis des Volksentscheids kennen Sie, und Sie kennen sicher auch Frau Dahlbenders Interview in der Süddeutschen Zeitung vom 24.7. wo sie sagt:

´Der für November geplanten Volksabstimmung würden die Gegner sich jedoch beugen, sagte Dahlbender der Zeitung weiter. "Wenn eine klare Mehrheit für Stuttgart 21 stimmt, geben wir unseren Widerstand auf." Das müsse aber umgekehrt auch für die Bahn und den Bund gelten.´

Quelle: www.sueddeutsche.de

Konsequenz ist nun, dass die Grünen in der Landesregierung sagen: dieses Volksabstimmungsergebnis müssen nun alle akzeptieren.

Meine Fragen:

1. Sind Volksabstimmungen sinnvoll, bei denen es nicht nur um die Artikulierung des grundsätzlichen Bedarfes der Bevölkerung geht, sondern um die Beurteilung von Fakten, bei denen sich die Fachleute ständig widersprechen?

Im zweiten Fall hätte man bei dem Bahnprojekt eine Demokratisierung der Wissenschaft. Welche Risiken ein Projekt beinhaltet, kann man nicht demokratisch bestimmen, auch nicht, ob es unwirtschaftlich sein darf, oder ob ein Stresstest manipuliert wurde.

2. Sehen Sie eine Zweckentfremdung der Volksabstimmung in Baden Württemberg?
3. Welche Verbesserungen müssen hier gesetzlich festgelegt werden, damit sich Fehler dieser Art nicht wiederholen können.

m.f.G.
Uwe
Antwort von Sabine Leidig
2Empfehlungen
01.04.2012
Sabine Leidig
Sehr geehrter Herr ,

ich bedanke mich für die an mich gerichteten Fragen und freue mich, wenn meine letzte Bundestagsrede Anlass für Sie war, diese an mich zu richten. Ich kenne nicht das zitierte Interview von Frau Dahlbender, doch die Grundaussage ist mir geläufig. Eine vergleichbare Auffassung wurde auch von Boris Palmer vorgetragen, worauf ich zusammen mit anderen in einer ausführlichen Antwort einging. Darauf komme ich zurück.

Ich halte grundsätzlich eine Position "man muss sich an das Ergebnis von Volksabstimmungen halten", für fragwürdig. Man muss solche Volksabstimmungen respektieren, die Umstände derselben abwägen und dies bei dem weiteren politischen Agieren berücksichtigen. Wenn das Anliegen, wofür man - in diesem Fall: die Minderheit - sich einsetzte, weiterhin grundsätzlich als richtig anerkannt wird, dann sollte man dies selbstverständlich weiterhin sagen und sich - insoweit dafür die Kräfte da sind - weiterhin in diesem Sinn engagieren. Eine Volksabstimmung beendet ja nicht den demokratischen Prozess und hebelt auch nicht das Demonstrationsrecht aus...

Nehmen wir das Beispiel Atomkraft: Es gibt seit den 1970er Jahren eine breite Bewegung gegen Atomkraft. Leider gab es bei uns keine Volksabstimmungen zu diesem Thema. Im Nachbarland Schweiz gab es solche jedoch. Dabei unterlagen bis vor Fukushima die Atomkraftgegnerinnen und -gegner mehrmals. Dennoch mobilisierten sie immer wieder neu für ein Abschalten aller AKW. Nach Fukushima sollte ein neuer Anlauf zu einer Volksabstimmung unternmmen werden - und nun hätten die AKW-Gegner ziemlich sicher gewonnen. Die Schweizer Regierung kam dem zuvor und beschloss einen generellen Ausstieg aus der Atomkraft, auch wenn dieser eher zu spät komplett realisiert werden soll. Käme das Prinzip zur Anwendung, dass man nach einer Volksabstimmung deren Ergebnis zu akzeptieren hätte, dann hätten die Atomkaftgegner nach der ersten Abstimmungsniederlage schweigen müssen. Dann hätte es jedoch womöglich auch nicht den aktuellen Durchbruch mit dem Sieg der Atomkraftgegner gegeben, wie wir ihn jetzt nicht nur in der Schweiz erlebt haben.

Das heisst also: Der Widerstand gegen Stuttgart 21 ist sehr gut begründet. Diese sachlichen Argumente wurden mit der Volksabstimmung am 27. November 2011 nicht widerlegt. Bei einigen Aspekten gibt es heute sogar mehr und neue Gründe, S21 abzulehnen. Siehe unten meine Verweise auf das Thema "Kapazität" von S21. Also bleibt der Widerstand berechtigt.

Nun zu Ihren konkreten Fragen:

Ihre erste Frage "Sind Volksabstimmungen sinnvoll, bei denen es nicht nur um die Artikulierung des grundsätzlichen Bedarfes der Bevölkerung geht, sondern um die Beurteilung von Fakten, bei denen sich die Fachleute ständig widersprechen? Im zweiten Fall hätte man bei dem Bahnprojekt eine Demokratisierung der Wissenschaft. Welche Risiken ein Projekt beinhaltet, kann man nicht demokratisch bestimmen, auch nicht, ob es unwirtschaftlich sein darf, oder ob ein Stresstest manipuliert wurde" ist nicht ganz einfach zu beantworten. Natürlich ist es Unsinn, über die Frage, ob "zwei und zwei fünf (oder doch eventuell vier)" sei, abstimmen zu lassen. Auch sollte man nicht über die Aussage, "Die Erde ist eine Scheibe (oder vielleicht doch eine Kugel?)" abstimmen lassen. Das Problem ist jedoch: Wer entscheidet, ob das "eine Sachfrage" ist, worüber abgestimmt werden soll?

Meines Erachtens muss eine Gesellschaft sich auf einen Grundkatalog von Rechten und Werten einigen, die NICHT in Frage gestellt werden dürfen - auch nicht durch Volksabstimmungen. Meinungsfreiheit, demokratische Grundrechte, die Rechte von Minderheiten, die Gleichberechtigung der Geschlechter, die generelle Ablehnung von Angriffskriegen gehören zu diesem Katalog.

Alle anderen Themen können grundsätzlich Themen bei Volksabtimmungen sein. S21 also in jedem Fall.

Ihre Frage 2: "Sehen Sie eine Zweckentfremdung der Volksabstimmung in Baden Württemberg?" würde ich mit einem "verhaltenen Ja" beantworten. Aber möglicherweise nicht so, wie Sie das vielleicht gemeint haben.

Ich fand drei Dinge bei der konkreten Durchführung einer Volksabstimmung zu S21 höchst fragwürdig:

Erstens geht es bei S21 in erster Linie um ein großes Bahnhofsprojekt in einer Stadt. Es ist Sache der Bevölkerung in dieser Stadt Stuttgart, über diesen Bahnhof zu entscheiden. Eine landesweite Entscheidung war von vornherein falsch. Das hat die Bewegung gegen S21 vor Ort, in Stuttgart und Region, auch immer so vertreten - möglicherweise nicht laut genug. Und als dann die Landesregierung die landesweite Abstimmung beschlossen hat, sind hunderte S21-Gegnerinnen und Gegner aus Stuttgart ausgeschwärmt, um auch andernorts ein passables Ergebnis zu erkämpfen. Das hat die Kräfte der S21-Gegnerinnen und Gegner in der Landeshauptstadt geschwächt, weil sie sich nicht auf Stuttgart selbst konzentrieren konnten. Dagegen standen in weiten Teilen Baden-Württembergs nicht nur Bürgermeister und Landräte, mit ihren jeweils besonderen Zugängen zu den regionalen Medien, sondern auch IHK und Arbeitgeberverband, die darüber hinaus erhebliche Summen investierten, um beispielsweise die Ausstiegskostenlüge flächendeckend zu plakatieren.

Zweitens war die Fragestellung des Volksentscheids problematisch und latent manipulativ. Man konnte nicht pro und contra Stuttgart 21 abstimmen, sondern über die Frage des Ausstiegs aus dem Projekt. Das hat die Bedeutung von "Ja" und "Nein" verkehrt und viele verwirrt. Das Argument, das sei aus juristischen Gründen so notwendig gewesen, überzeugt mich nicht. Es geht um Politik, und wo ein politischer Wille ist, da findet sich bei eriner solchen Thematik auch ein Weg. In diesem Sinn gab es nach der Landtagswahl vom 27. März 2011 auch praktische und begehbare Vorschläge.

Drittens gab es zwischen der Landtagswahl im März und der Volksabstimmung im November 2011 mehrere konkrete Sachthemen, zu denen die Landesregierung hätte aktiv werden müssen, um die Entscheidung, um die es geht, für die Bevölkerung transparent zu machen. Besonders deutlich war und ist dies noch heute beim Thema der Kapazität des jetzigen Kopfbahnhofs und des S21-Tiefbahnhofs. Es ist schlicht sachlich beweisbar, dass die nachgewiesene Kapazitität des Kopfbahnhofs deutlich größer ist als die mögliche Kapazität eines achtgleisigen Tiefbahnhofs. Dass diese wesentliche Tatsache unter der Regierung von Ministerpräsident Mappus weg-manipuliert wurde, ist noch nachvollziehbar. Dass jedoch eine Regierung unter MP Kretschmann dies der Bevölkerung nicht offensiv dargelegt hat, ist aus meiner Sicht unverzeihlich.
Die große Mehrheit der Menschen in Baden-Württemberg ging davon aus, dass S21 schon irgendwie eine Verbesserung des Schienenverkehrs und einen Bahnhof mit größerer Kapazität mit sich bringen würde (was schließlich in dem simulierten und - ebenfalls nachgewiesenermaßen - manipulierten "Stresstest" von der DB-AG behauptet wurde). Und so wurde S21 ja 17 Jahre lang verkauft: ein moderner, größerer, effizienterer Bahnhof...
Hätten sie gewusst, dass ein Abbau von Bahn-Kapazität stattfinden soll, wäre die Abstimmung wahrscheinlich anders ausgegangen.

Ihre Frage 3 "Welche Verbesserungen müssen hier gesetzlich festgelegt werden, damit sich Fehler dieser Art nicht wiederholen können" bedarf sicherlich, wenn sie ernsthaft und umfassend beantwortet würde, gründlicherer Überlegungen, als ich sie hier anstellen kann. Schließlich ist direkte Demokratie in Deutschland ein völlig unterbelichteter - aber für eine lebendige Demokratie essentieller - Bereich. Ich sprach oben bereits an, wie meines Erachtens ein Grundkonsens entwickelt werden muss, über was abgestimmt werden kann und über was nicht.
Sodann ist zu klären, ob nicht eine Art "Subsidiaritätsprinzip", so dass die direkt Betroffenen für die jeweilige Entscheidung maßgeblich sind. Beispielsweise gab es in Karlsruhe Bürgerentscheide über einen innerstädtischen U-Bahn-Tunnel, die "U-Strab". In dieses Bauwerk fließen auch Landesmittel und es ist in seinen Dimensionen (bei Berücksichtigung der geringeren Bevölkerungszahl) nicht ganz so weit entfernt von S21. Dennoch kam niemand auf die Idee, über die U-Strab landesweit abstimmen zu lassen.

Des weiteren müsste es klarere Regeln darüber geben, wie Fragestellungen für die Abstimmungen formuliert werden müssen. Je direkter, desto besser. Je indirekter und verklausulierter, desto größer ist das Manipulations-Potential.

Schließlich müsste es einen klar umrissenen Zeitraum der intensiven Debatte und Werbung und in dieser Zeit eine echte Chancengleichheit geben. Das betrifft vor allem die finanziellen (teilweise auch personellen) Ressourcen und den Zugang zu den Medien.

Zum Schluss möchte ich Sie auf zwei nach der Volksabstimmung entstandene Texte hinweisen, die zusätzliche Argumente zur Beantwortung Ihrer Fragen liefern:
ein Offener Brief an MP Kretschmann, u.a. von Walter Sittler, Sigrid Sittler-Klausmann, Egon Hopfenzitz: www.bei-abriss-aufstand.de
und eine Antwort auf die Position von Boris Palmer, die ich mit verfasste: www.nachhaltig-links.de

Ich hoffe, Ihre Fragen zufriedenstellend beantwortet zu haben und grüße Sie freundlich
Sabine Leidig
Ergänzung vom 11.04.2012
Sehr geehrter Herr ,

ich bedanke mich für die mir gestellten Fragen und freue mich, wenn dafür meine letzte Bundestagsrede der Anlass war. Ich kenne jetzt nicht das zitierte Interview von Frau Dahlbender im Einzelnen, doch die generelle Aussage darin ist wohl bekannt. Eine vergleichbare Auffassung wurde auch von Boris Palmer vorgetragen, worauf ich noch zurückkomme.
Ich halte grundsätzlich eine Position "man muss sich an das Ergebnis von Volksabstimmungen halten", für fragwürdig. Man muss solche Volksabstimmungen respektieren, die Umstände derselben abwägen und dies bei dem weiteren politischen Agieren berücksichtigen. Wenn das Anliegen, wofür man - in diesem Fall: die Minderheit - sich einsetzte, weiterhin grundsätzlich als richtig anerkannt wird, dann sollte man selbstverständlich dies weiterhin sagen und sich - insoweit die Kräfte noch vorhanden sind - weiterhin in diesem Sinn engagieren.

Nehmen wir das Beispiel Atomkraft: Es gibt seit den 1970er Jahren eine breite Bewegung gegen Atomkraft. Leider gab es bei uns keine Volksabstimmungen zu diesem Thema. Im Nachbarland Schweiz gab es solche jedoch. Dabei unterlagen bis vor Fukushima die Atomkraftgegnerinnen und -gegner mehrmals. Dennoch mobilisierten sie immer wieder neu für ein Abschalten aller AKW. Nach Fukushima sollte ein neuer Anlauf zu einer Volksabstimmung unternmmen werden - und nun hätten die AKW-Gegner ziemlich sicher gewonnen. Die Schweizer Regierung kam dem zuvor und beschloss einen generellen Ausstieg aus der Atomkraft, auch wenn dieser eher zu spät komplett realisiert werden soll. Käme das Prinzip zur Anwendung, dass man nach einer Volksabstimmung deren Ergebnis zu akzeptieren hätte, dann hätten die Atomkaftgegner nach der ersten Abstimmungsniederlage schweigen müssen. Dann hätte es jedoch womöglich auch nicht den aktuellen Durchbruch mit dem Sieg der Atomkraftgegner gegeben, wie wir ihn jetzt nicht nur in der Schweiz erlebt haben.

Das heisst also: Der Widerstand gegen Stuttgart 21 ist sehr gut begründet. Diese sachlichen Argumente wurden mit der Volksabstimmung am 27. November 2011 nicht widerlegt. Bei einigen Aspekten gibt es heute sogar mehr und neue Gründe, S21 abzulehnen. Siehe unten meine Verweise auf da sThema "Kapazität" von S21. Also bleibt der Widerstand berechtigt.

Nun zu Ihren konkreten Fragen:


Ihre erste Frage


"Sind Volksabstimmungen sinnvoll, bei denen es nicht nur um die Artikulierung des grundsätzlichen Bedarfes der Bevölkerung geht, sondern um die Beurteilung von Fakten, bei denen sich die Fachleute ständig widersprechen? Im zweiten Fall hätte man bei dem Bahnprojekt eine Demokratisierung der Wissenschaft. Welche Risiken ein Projekt beinhaltet, kann man nicht demokratisch bestimmen, auch nicht, ob es unwirtschaftlich sein darf, oder ob ein Stresstest manipuliert wurde."

ist nicht ganz einfach zu beantworten. Natürlich ist es Unsinn, über die Frage, ob "zwei und zwei fünf (oder doch eventuell vier)" sei, abstimmen zu lassen. Auch sollte man nicht über die Aussage, "Die Erde ist eine Scheibe (oder vielleicht doch eine Kugel?)" abstimmen lassen. Das Problem ist jedoch: Wer entscheidet, ob das "eine Sachfrage" ist, worüber abgestimmt werden soll?

Meines Erachtens muss eine Gesellschaft sich auf einen Grundkatalog von Rechten und Werten einigen, die NICHT in Frage gestellt werden dürfen - auch nicht durch Volksabstimmungen. Meinungsfreiheit, demokratische Grundrechte, die Rechte von Minderheiten, die Gleichberechtigung der Geschlechter, die Ablehnung der Todesstrafe, die grundsätzliche Ablehnung von Angriffskriegen (z.B. als Mittel der Politik) gehören zu diesem Katalog. Ich tendiere auch zu der Auffassung, dass einmal getroffene Entscheidungen überprüfbar und rückholbar sein müssen. Letzteres heisst für mich, dass Entscheidungen pro Atomkraft oder pro Gentechnik eine Eigendynamik entfalten können, dass sie kaum mehr rückholbar sind und dass daher eine Abstimmung mit Ja und Nein zur Zulassung solcher "Techniken" extrem fragwürdig und beispielsweise gegenüber späteren Generationen verantwortungslos ist.

Alle anderen Themen können grundsätzlich Themen bei Volksabtimmungen sein. S21 also in jedem Fall.



Ihre Frage 2: "Sehen Sie eine Zweckentfremdung der Volksabstimmung in Baden
Württemberg?" würde ich mit einem "verhaltenen Ja" beantworten. Aber möglicherweise nicht so, wie Sie das gemeint haben.

Ich fand drei Dinge bei der konkreten Durchführung einer Volksabstimmung zu S21 höchst fragwürdig:

Erstens geht es bei S21 in erster Linie um ein großes Bahnhofsprojekt in einer Stadt. Es ist Sache der Bevölkerung in dieser Stadt Stuttgart, über diesen Bahnhof zu entscheiden. Eine landesweite Entscheidung war von vornherein falsch. Das hat die Bewegung gegen S21 vor Ort, in Stuttgart und Region, auch immer so vertreten - möglicherweise nicht laut genug. Und als dann die grün-rote Landesregierung die landesweite Abstimmung beschlossen hat, sind hunderte S21-Gegnerinnen und Gegner aus Stuttgart ausgeschwärmt, um doch landesweit ein gutes oder passables Ergebnis zu erkämpfen. Das hat notgedrungen die Kräfte der S21-Gegnerinnen und Gegner in der Landeshauptstadt enorm geschwächt; sie konnten sich nicht auf Stuttgart selbst konzentrieren.

Zweitens war die Fragestellung des Volksentscheids problematisch und latent manipulativ. Man konnte nicht pro und contra Stuttgart 21 abstimmen, sondern über die Frage des Ausstiegs aus dem Projekt. Das hat die Bedeutung von "Ja" und "Nein" verkehrt und viele verwirrt. Das Argument, das sei aus juristischen Gründen so notwendig gewesen, überzeugt mich nicht. Es geht um Politik, und wo ein politischer wille ist, da findet sich bei einer solchen Thematik auch ein Weg. In diesem Sinn gab es nach der Landtagswahl vom 27. März 2011 auch praktische und begehbare Vorschläge.

Drittens gab es zwischen der Landtagswahl im März und der Volksabstimmung im November 2011 mehrere konkrete Sachthemen, zu denen die Landesregierung hätte aktiv werden müssen, um die Entscheidung, um die es geht, für die Bevölkerung transparent zu machen. Besonders deutlich war und ist dies noch heute beim Thema der Kapazität des jetzigen Kopfbahnhofs und des S21-Tiefbahnhofs. Es ist schlicht sachlich beweisbar, dass die nachgewiesene Kapazitität des Kopfbahnhofs deutlich größer ist als die mögliche Kapazität eines achtgleisigen Tiefbahnhofs. Dass diese Banalität unter der Regierung eines MP Mappus weg-manipuliert werden konnte, ist noch einigermassen llziehbar. Dass jedoch eine Regierung unter einem MP Kretschmann das der Bevölkerung nicht nachvollziehbar und offensiv klarmachte, ist nicht nachvollziehbar und unverzeilich. Selbst in der an alle baden-württembergischen Haushalte versandten Informationsschrift zur Vorbereitung der Volksabstimmung steht auf den Seiten, die die Grünen im Landtag - also die S21-Gegner und die führende Partei in der Koalitionsregierung - zu verantworten hatten, nur, man bekomme für "viel Geld wenig Bahnhof". Es hätte jedoch heißen müssen - und man hätte groß herausstellen müssen, dass man "für viel Geld WENIGER Bahnhof" bekommt, dass hier für fünf bis zehn Milliarden Euro ein KapazitätABBAU geplant ist.

Wenn diese physikalische, eisenbahntechnische Binsenweisheit klar kommuniziert worden wäre, hätte es nie und nimmer eine Mehrheit für S21 bzw. ein mehrheitliches Nein zum Ausstieg aus der S21-Finanzierung gegeben. Die große Mehrheit der Menschen in Baden-Württemberg ging davon aus, dass S21 schon irgendwie eine Verbesserung des Schienenverkehrs und einen Bahnhof mit größerer Kapazität mit sich bringen würde. Und genau so wurde S21 ja 17 Jahre lang verkauft: ein moderner, größerer, effizienterer Bahnhof...


Ihre Frage 3 "Welche Verbesserungen müssen hier gesetzlich festgelegt werden, damit
sich Fehler dieser Art nicht wiederholen können" bedarf sicherlich, wenn sie ernsthaft und umfassend beantwortet würde, gründlicherer Überlegungen, als ich sie hier anstellen kann. Schließlich ist direkte Demokratie in unserem Land ein völlig unterbelichteter - aber für eine lebendige Demokratie essentieller - Bereich. Ich sprach oben bereits an, wie meines Erachtens ein Grundkonsens entwickelt werden muss, über was abgestimmt werden kann und über was nicht.
Sodann ist zu klären, dass, ähnlich dem Föderalismus, das Prinzip gelten muss, wonach die direkt Betroffenen für eine jeweilige Entscheidung maßgeblich sind. Beispielsweise gab es in Karlsriuhe Bürgerentscheide über einen innerstädtischen Tunnel, die "U-Strab". In dieses Bauwerk fließen durchaus auch Landesmittel. Und es ist in seinen Dimensionen und bei Berücksichtigung der untrerschiedlichen Bevölkerungszahl nicht ganz so weit entfernt von S21. Dennoch kam niemand auf die Idee, über die U-Strab landesweit abstimmen zu lassen.

Des weiteren müsste es klarere Regeln darüber geben, wie Fragestellungen für die Abstimmungen formuliert werden müssen. Je direkter, desto besser. Je indirekter und verklausulierter, desto größer ist das Manipulations-Potential. Siehe oben.

Schließlich müsste es einen klar umrissenen Zeitraum der intensiven Debatte und Werbung und in dieser Zeit eine echte Chancengleichheit geben. Das betrifft vor allem die finanziellen und teilweise auch personellen Ressourcen derjenigen, die nicht offizielle Institutionen und große Medien hinter sich haben. Bei der Volksabstimmung am 27. November dürften die S21-Befürwroter mindestens zehn Mal mehr Finanzmittel zur Verfügung gehabt haben wie die S21 Gegnerinnen und Gegner.


Im übrigen verweise ich auf die von mir mit verfasste Antwort auf die Position von Boris Palmer. Dieser findet sich angehängt bzw., wenn das technisch nicht machbar ist, auch auf der von mir mit betriebenen Website nachhaltig-links.de (unter Mobilität / Bahn / Stuttgart 21).


Ich hoffe, Ihre Fragen zufriedenstellend beantwortet zu haben, grüße
Sie freundlich und wünsche Ihnen ein paar erholsame Tage über Ostern:

Sabine Leidig
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung
31.03.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Leidig,

Sie werden in Stuttgart häufig als OB--Kandidatin benannt. Hat denn schon mal jemand an Sie die Frage gestellt, ob Sie überhaupt als Kandidatin zur Verfügung stehen würden?

Würden Sie denn als Kandidatin zur Verfügung stehen?
Antwort von Sabine Leidig
bisher keineEmpfehlungen
31.03.2012
Sabine Leidig
Sehr geehrter Herr ,

Ja, die Frage wurde bereits an mich gestellt. Und ich halte es durchaus für eine spannende und lohnenswerte Aufgabe, in den Stuttgarter OB-Wahlkampf zu ziehen, um mit konsequenten Positionen gegen S21, aber auch zu den Themen "sozial-ökologischer Umbau" und "echte Demokratie", Einfluss zu nehmen auf die öffentliche Debatte und die anderen Kandidaten. Ich habe aber noch keine Entscheidung getroffen, weil einige offene Fragen noch gründlich beraten werden müssen. Vor allem möchte ich keines Falls zu einer engagierten Persönlichkeit aus der "Oben bleiben!"-Bewegung in Konkurrenz treten. Die Antwort braucht also noch ein wenig Zeit.


Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leidig
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung
18.04.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Leidig,

da nun absehbar ist, dass kein anderer Kandidat aus der "Oben bleiben!"-Bewegung antreten wird, ist Ihre Stunde doch nun gekommen, in den Stuttgarter OB-Wahlkampf zu ziehen.

Stuttgart wartet auf Sie! Wann werden Sie antreten?

Mit freundlichen Grüßen


Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Ihre Frage an Sabine Leidig
  • Wurde Ihre Frage bereits gestellt?
    Durchsuchen Sie alle Fragen und Antworten in diesem Profil nach einem Stichwort:
  • Ihre Frage wurde bisher nicht gestellt?
    Geben Sie bitte hier Ihre Kontaktdaten und Ihre Frage ein:
  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  
    An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen

    Die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse ist verpflichtend.
    Dies ist notwendig, um Sie über eine Antwort des Abgeordneten zu informieren oder bei Rückfragen kontaktieren zu können. Ihre E-Mail-Adresse wird weder an den Abgeordneten noch an Dritte weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist verpflichtend.
    Sie wird nicht veröffentlicht, aber an den Abgeordneten weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist optional.
    Sie wird nicht veröffentlicht und nur zur internen Verwendung bzw. für evtl. Rückfragen benötigt.

  • noch 2000 Zeichen

  • Folgende Felder wurden nicht ausgefüllt oder weisen Fehler auf:
    Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Wohnort

  • Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung meiner Frage auf abgeordnetenwatch.de und mit der dauerhaften Archivierung im digitalen Wählergedächtnis einverstanden.
    Die Freischaltung von Fragen kann je nach Nutzeraufkommen u.U. einige Stunden dauern, da alle eingehenden Fragen von einem Moderatorenteam überprüft werden.
    Ich habe den Moderations-Codex gelesen und sichergestellt, dass meine Frage nicht gegen diesen verstößt. Moderations-Codex aufrufen
    Falls meine Frage nicht freigeschaltet werden kann, werde ich darüber von einem Moderator informiert.
    Aus Gründen der Rechtssicherheit wird Ihre IP-Adresse gespeichert, aber nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.