Rüdiger Veit (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Rüdiger Veit
Jahrgang
1949
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt in Gießen
Wahlkreis
Gießen
Landeslistenplatz
4, Hessen
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(...) Die vollkommen abgeschottete Privatsphäre muss in einem demokratischen Sozialstaat schon deshalb eine Illusion bleiben, weil jeder Bürger (berechtigte) Ansprüche an den Staat stellt, die sich an seinem Bedarf bemessen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
19.06.2009
Von:

Sehr geehrter Her Veit

Mein Name ist Christian Schwarz, ich arbeite seit 1973 in der Pflege und leite z. Z. eine psychiatrische Klinik.
Es gibt derzeit kein Bewerbermangel für Pflegeberufe, aber es gibt leider ein Mangel an qualifizierten Bewerbern. Bisher ist die Vorrausetzung zum Erlernen eines Pflegeberufes (Krankenpflege oder Altenpflege gleichermaßen) in Deutschland ein mittlerer Bildungsabschluss. Deutschland ist damit Schlusslicht in der EU, da in fast allen EU - Mitgliedsstaaten die Ausbildung als Hochschulstudium oder zumindest parallel als Hochschulstudium und Ausbildung in Sekundarstufe II geregelt wird. Obwohl wir Schlusslicht in Europa sind, und die Koalition in Berlin eine Weiterentwicklung der Pflegeberufe im Koalitionsvertrag festlegt (auch die damit verbundene Qualität), will sie nun, allen voran Ulla Schmidt, aus Arbeitsmarktpolitischen Gründen den Zugang zur Pflegeausbildung für Hauptschulabsolventen absenken und das in aller Heimlichkeit. Die Ausbildung der Pflege jedoch ist heutzutage eine hoch komplexe Angelegenheit. Schon heute, so berichten viele Schulen haben Pflegeschüler mit mittlerem Bildungsabschluss oft Schwierigkeiten die Anforderungen der theoretischen Ausbildung zu bewältigen sowie geeignete Bewerber mit dem aktuell verlangten Schulabschluss zu finden. Sollte sich die Koalition in Berlin mit ihrem Vorhaben der Absenkung der Zugangsberechtigung durchsetzen bedeutet das, dass der Ausbildungsanspruch drastisch gesenkt werden muss womit automatisch die Qualität der Pflege gesenkt wird. Sie wird auch nicht auf dem heutigen Stand gehalten werden können.

Ich möchte Sie bitten, dem Änderungsantrag (BT-Drucksache 16 (14) 0527: Artikel 12a) zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (BT-Drucksache 16/12256) nicht zuzustimmen. Für eine baldige Antwort Ihrer Sichtweise sowie Stimmverhaltens bezüglich des Änderungsantrages wäre ich Ihnen sehr verbunden.
MfG
Christian Schwarz

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Frage zum Thema Internetsperren
15.07.2009
Von:
Jan

Sehr geehrter Herr Veit,
da ich aus dem Landkreis Gießen stamme und mich zumindest der SPD nahe gefühlt habe, liegt es in meinem persönlichen Interesse, wenn meine Meinung auch durch "meinen" Volksvertreter geteilt wird.
Deswegen frage ich sie, wie sie den Beschluss zur sogenannten "Online-Zensur" bewerten und weshalb sie selbst diesem Antrag zugestimmt haben.
Das frage ich vor allem auf Grund der Tatsache, das ein derartiges Instrument, einmal installiert, viele Politiker geradu zu auffordert, das Instrumentarium für weitere unerwünschte Inhalte zu nutzen. Das wird z. B. an der aktuellen Forderung nach der Sperrung von sogenannten Killerspielen aus den Reihen ihrer Koalitionspartner ersichtlich ( www.spiegel.de ).
Weiterhin stellt dieses Instrumentarium meines Erachtens kein geeignetes Mittel dar, um sinnvoll gegen Kinderpornographie vorzugehen. ersichtlich wird dies schon alleine an der Tatsache, das ein Großteil der Kinderpornographie nicht aus dubiosen Dritte-Welt Ländern stammt, sondern aus Industriestaaten. Der letzte und entscheidende Punkt ist meines Erachtens jedoch, das hier eine populistische Aktion kurz vor der Wahl getätigt wird. Das wird deutlich, da es nicht im geringsten um eine Verfolgung von Verbreitern derartigem Materials geht, denn die Webseiten werden lediglich in Deutschland gesperrt, d. h. ein minimal versierter Programmierer dürfte in der Lage sein, die Sperre zu umgehen. Das Konzept schlägt schon an der Stelle fehl, an der der Inhalt einfach an einem anderen Ort veröffentlicht wird.
Sinn und Zweck der Aktion ist es meines Erachtens, die Regierung als aktiv darzustellen.
Bloss sollte sie dazu besser überdenken, was getan wird. Auch wenn sie als Koalitionspartner den Vorstoß der CDU lediglich mitgetragen haben, sind sie doch ihrem Gewissen verantwortlich, auch oder gerade wegen des Fraktionszwanges.
Ich freue mich auf ihre Stellungsnahme

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Frage zum Thema Soziales
25.07.2009
Von:

Welche generelle Richtung verfolgt Ihre Partei bei der Fortentwicklung von Harz IV? Was sind die Prioritäten?

Manche Menschen halten es für verfassungsmäßig bedenklich, wenn Sachbearbeiter Kürzungen des Regelsatzes um 10%, 30% oder 100% über 3 Monate verfügen können, da damit das Existenzminimum der betroffenen Person unterschritten wird. Ihre Meinung dazu?

Wenn der Regelsatz für ein minderjähriges Kind nur 60% beträgt, wie ist das begründet? Kann das sein?

Wieso werden Gelder für Betreuung von Kindern mit Harz IV verrechnet? Wieso wird das Kindergeld verrechnet?

Halten Sie die Pauschalierung aller sozialen Hilfsleistungen durch Regelsatz und die sogenannten angemessenen Mietkosten für verfassungsgemäß und in Ordnung?

Harz IV enthält eine Reihe von Kontrollmaßnahmen und Sanktionen. Sind diese zweckdienlich? Sind "Arbeitsgelegenheiten" (1-€-Job)zweckdienlich?

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Frage zum Thema Kultur
13.10.2009
Von:
Ben

Guten Tag Herr Veit,

und zwar habe ich eine Frage zum Thema "GEZ". Mir persönlich bleibt es rätselhaft warum die GEZ Gebühren nicht gestaffelt werden. Wie kann es sein, dass ein junges Paar mit einem monatlichen Einkommen von insgesamt 1.500 Euro den selben Betrag zahlen muss wie beispielsweise ein Arbeitnehmer mit einem weitaus höhrem EInkommen.

Meiner Ansicht nach sind die GEZ Gebühren somit schlicht ungerecht.

Können SIe mir bitte sagen, ob diese Thematik bereits im Bundestag besprochen wurde oder ob hier keinerlei Problematik gesehen wird?

Mit freundlichen Grüßen
Ben

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Ihre Frage an Rüdiger Veit
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