Rüdiger Kruse (CDU)

Rüdiger Kruse
Jahrgang
1961
Berufliche Qualifikation
-
Ausgeübte Tätigkeit
Geschäftsführer bei der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband FHH e.V.
Wohnort
-
Wahlkreis
Lokstedt - Niendorf - Schnelsen , Listenplatz 1, Stimmen (Wahlkreis): 8.510, 10,4%
Landeslistenplatz
keinen
(...) Die Effekte der Reformen der Bundesregierung unter Kanzler Schröder und unter Kanzlerin Merkel wollen wir nicht in Abrede stellen,- aber diese Reformen betreffen ja alle Bundesländer und alle Großstädte gleichermaßen. Hamburg hat mit Bayern ein wesentlich höheres Wirtschaftswachstum als alle anderen Bundesländer und in keiner deutschen Großstadt wurden so viele neue Arbeitsplätze geschaffen wie in Hamburg. Allein im letzten Jahr über 23 000 neue Arbeitsplätze. (...)
 
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Frage zum Thema Arbeit
18.02.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Kruse,

auf den Plakaten rühmt sich die CDU ja, dass sie Arbeitslosigkeit deutlich gesenkt zu haben. Durch welche Maßnahmen wollen Sie das konkret geschafft haben? Ist es nicht vielmehr ein Verdienst der Reformen der letzten Schröderregierung und viel mehr der in den letzten Jahren in Schwung gekommenden Weltwirtschaft?

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Rüdiger Kruse
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19.02.2008
Rüdiger Kruse
Sehr geehrter Herr ,

Die Effekte der Reformen der Bundesregierung unter Kanzler Schröder und unter Kanzlerin Merkel wollen wir nicht in Abrede stellen,- aber diese Reformen betreffen ja alle Bundesländer und alle Großstädte gleichermaßen. Hamburg hat mit Bayern ein wesentlich höheres Wirtschaftswachstum als alle anderen Bundesländer und in keiner deutschen Großstadt wurden so viele neue Arbeitsplätze geschaffen wie in Hamburg. Allein im letzten Jahr über 23 000 neue Arbeitsplätze.
Welche Hamburger Maßnahmen sind dafür ursächlich:

Der CDU-Senat hat Schwerpunkte der Wirtschaftlichen Entwicklung gesetzt:
  • Logistik
  • Luftfahrt- und Kabinentechnik
  • Life-Science
  • Erneuerbare Energien, Brennstoffzellen- und Wasserstofftechnologie
  • Nano-Technologie
  • Tourismus

In den letzten sechs Jahren ist es gelungen, Hamburg international sichtbar zu machen. U.a. Auch durch das Projekt Elbphilharmonie, das schon heute für Hamburg wirbt. Die Zahl er Touristen ist immens gestiegen, in der Folge sind allein im Gastgewerbe 3000 neue Jobs im letzten Jahr entstanden.

Der CDU-Senat hat die Zerschlagung oder Abwanderung Hamburger Unternehmen bzw. Hamburger Werke verhindert (Baiersdorf, EADS, Norddeutsche Affinerie).

Die CDU-Regierung hat in der Arbeitsmarktpolitik den Schwerpunkt von "Ersatzarbeitsstellen (ABM)" auf echte Beschäftigungsförderung verlagert. Mit gezielten Zuschussprogrammen wurde und wird die Einstellung von Arbeitslosen gefördert.

Ohne Einschränkung der Prüfungsqualität ist die Genehmigung von Anträgen wesentlich beschleunigt worden, mit der Folge das mehr Investitionen getätigt wurden.

All diese und viele weitere Einzelmaßnahmen sind eingebettet in ein Gesamtkonzept. Erstmals hat Hamburg mit dem Leitbild ´wachsende Stadt´ eine klare Zielperspektive.

Alle Hamburger profitieren davon, dass es Ole von Beust gelungen ist unser Stadt international als Stadt mit hoher Lebensqualität und als guten Standort für Unternehmen zu profilieren.

Es macht also einen Unterschied, wer die Stadt regiert. Hamburgs Erfolg spricht für eine Fortsetzung mit Ole von Beust.

Beste Grüße

Rüdiger Kruse
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Frage zum Thema Verkehr / Infrastruktur / Stadtentwicklung
19.02.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Kruse,

zur Bebauung "Möbelklotz in Eidelstedt" haben viele Anwohner der Bereichs Eidelstedt/Schnelsen/Niendorf ihre wie es so schön heißt "Anregungen" zum Bebauungsplan abgegeben. Leider habe ich bis heute keine Stellungnahme auf meinen Einwand bekommen. Wie ich hörte, soll hierauf auch nicht mehr reagiert werden, d.h. diese sind vom Tisch und ob der Bürger sich die Mühe macht, hier etwas zu unternehmen oder nicht,
wird unbeachtet ignoriert! Dies kann ich nicht glauben. Wir sind unmittelbare Anwohner im Deepenbrookweg und sind ganz stark von diesem Bebauungsplan betroffen.

Auf eine Antwort hoffend verbleibe ich
mit freundlichem Gruß
Antwort von Rüdiger Kruse
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19.02.2008
Rüdiger Kruse
Sehr geehrte Frau ,

Natürlich bleiben die Einwändungen nicht unberücksichtigt, sie sind nicht ´vom Tisch´ . Wer Ihnen so etwas erzählt, hat entweder keine Ahnung oder will Sie bewußt falsch informieren.

Die Sachlage ist folgende:
Am 19.12.2007 endete die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Eidelstedt 68 sowie die der dazugehörigen Änderungen des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsprogramms. Mit dem Ende der öffentlichen Auslegung begann der Abwägungsprozess der eingegangenen Stellungnahmen. Die fachliche Abwägung der Stellungnahmen endet mit dem Arbeitskreis II. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit einer vorläufigen Stellungnahme der Behörde, wurde so zeitig erarbeitet, damit die anderen Dienststellen der FHH ausreichend Zeit haben, ihrerseits eine Prüfung der Stellungnahme bis zum Arbeitskreis II vorzunehmen. Die fachliche Abwägung findet im Arbeitskreis II unter Teilnahme der betroffenen Behörden statt. Das zügige Arbeiten ging nicht zu lasten der gründlichen Auseinandersetzung mit den Anregungen der Einwender. Eine Entscheidung zu dem Plan wird es jedoch vor der Wahl nicht mehr geben. Die Kommission für Stadtentwicklung wird nach der Wahl im April erneut über den Plan beraten und zu einer Beschlussfassung kommen. Danach wird dann der Senat die endgültige Entscheidung zu dem Planverfahren treffen.

Auf Grund des laufenden Abwägungsprozesses kann zurzeit nicht auf einzelne Stellungnahmen eingegangen werden.
Eingegangene Anregungen, die zu Bebauungsplan-Entwürfen vorgebracht werden sind Teil des Rechtsetzungsverfahrens und dienen den beschlussfassenden Gremien als Material für ihre Entscheidungen. Das Ergebnis kann Ihnen erst nach Abschluss des Verfahrens mitgeteilt werden (nach der Feststellung).

So also ist der Sachstand. Im April werden wir dann das Ergebnis kennen und können auf dieser Grundlage dann weiter sprechen.

Beste Grüße

Rüdiger Kruse
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Frage zum Thema Umwelt
19.02.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Kruse,

zum 01.01.2008 haben die Hamburger Wasserwerke (jetzt Hamburg Wasser) die Besitzrechte für eines ihrer Wasserwerke (Haseldorfer Marsch) an eine Tochtergesellschaft (Holsteiner Wasser GmbH) abgegeben, die zu 50 % dem privaten Energieversorger E.on gehört. Zwar verbleibt das juristische Eigentum bei Hamburg Wasser, die Verfügung über das Werk geht jedoch auf die teilprivate Tochter über.

Des weiteren hat Hamburg Wasser begonnen, eine expansive Geschäftsstrategie zu verfolgen. Sie droht dazu zu führen, dass die Hamburger Wasserwerke die Merkmale eines öffentlichen kommunalen Unternehmens verlieren und infolge dessen dem EU-Wettbewerbsrecht unterworfen werden. Dann müsste die Aufgabe der Wasserversorgung in Hamburg ausgeschrieben werden und könnte umgehend von privaten Unternehmen übernommen werden.

Sie selbst haben demgegenüber – dem erfolgreichen Volksbegehren Unser-Wasser-Hamburg folgend – in der Bürgerschaft beschlossen, "Die Hamburger Wasserwerke verbleiben [...] unter uneingeschränkter Verfügung der Freien und Hansestadt Hamburg."

Im Namen des Aktionsbündnisses Unser-Wasser-Hamburg möchte ich Sie fragen, wie Sie sich zu dem jetzigen Geschäftsgebaren von Hamburg Wasser - an dessen Aufsichtsratsspitze bekanntlich Senator Dr. Freytag steht - verhalten. Was wollen Sie in der neuen Bürgerschaft gegen die schleichende Aushöhlung der öffentlichen Wasserversorgung Hamburgs unternehmen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Rüdiger Kruse
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19.02.2008
Rüdiger Kruse
Sehr geehrter Herr ,

Ich habe - im Namen der CDU-Fraktion- von Anfang an die These vertreten, dass die Wasserversorgung nicht privatisierbar ist, weil es sich um ein natürliches Monopol handelt. Die Initiative hat daher bei uns offene Türen eingerannt. Bürgermeister Ole von Beust und der damalige Finanzsenator Dr.Peiner haben damals Ihre Sympathie für das Volksbegehren geäußert. Insofern war es nicht verwunderlich, dass die Bürgerschaft die Initiative übernommen hat.

Es gibt auch jetzt keine Abweichung von diesem Kurs. Der Unternehmensgegenstand der HWW ist nach dem Gesellschaftsvertrag "die Versorgung des Gebietes der Freien und Hansestadt Hamburg mit Wasser" (§ 2 Abs. 1). Die Gesellschaft (HWW) ist aber auch berechtigt, ihre Tätigkeit über die Grenzen der Freien und Hansestadt Hamburg auszudehnen; sie kann sich an anderen Unternehmen, die mit der Wasserwirtschaft zusammenhängen, beteiligen und solche Unternehmen erwerben, pachten oder einrichten (§ 2 Abs. 2). Nach Abs. 3 hat die Gesellschaft die öffentlichen Interessen nach Maßgabe des Senats zu berücksichtigen.

Hierzu ist im Zielbild des Senats für die Hamburger Wasserwerke von 1986 als Unterziel die Wasserversorgung außerhamburgischer Gemeinden zur Ertragsverbesserung aufgenommen worden. Im Handlungskonzept von Hamburg Wasser ist "die Gewinnung von neuen Kunden und die Akquirierung wichtiger Projekte im Umland als wichtiger Bestandteil der Strategie beschrieben, um als erfolgreiches Wirtschaftsunternehmen den Standort Hamburg weiter zu festigen."

Die grenzüberschreitenden Tätigkeiten haben die HWW schon kurz nach ihrer Gründung als GmbH im Jahre 1924 aufgenommen. Zum Bau von Werken auf preußischem Gebiet haben die HWW mit der Stadt Wandsbek und dem Landkreis Stormarn die "Wasserwerke Hamburg-Ost GmbH" gegründet, die in der Folge bis zum Großhamburg-Gesetz Gebiete aller drei Gesellschafter mit Wasser belieferte. Heute haben die HWW 5 Wasserwerke außerhalb des Gebietes der FHH und beliefern 27 Gemeinden und Städte, teils als Versorger bis zum Endverbraucher, teils als Vorlieferant für andere Versorger. Sämtliche Verträge sind im Rahmen der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses relevanten Vergabekriterien zustande gekommen und werden von keiner Seite beklagt.

Das Gesetz zur Sicherstellung der Wasserversorgung in öffentlicher Hand schreibt im ersten Satz die öffentliche Wasserversorgung als Aufgabe der FHH fest. Der auszulegende zweite Satz lautet: "Wird die Aufgabe durch Dritte durchgeführt, sind deren Anteile vollständig im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg zu halten."

Die Wasserversorgung wird in Hamburg allein durch die HWW durchgeführt, die als privatrechtliche GmbH eine eigenständige juristische Person ist und damit Dritter im Sinne des Gesetzes. Die Gesellschaftsanteile an den HWW liegen mittelbar über die HGV vollständig im Eigentum der FHH. Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens ist auch diskutiert worden, ob auch das Eigentum an den Versorgungsanlagen mit dem Gesetz geregelt werden sollte. So wurde vorgeschlagen, dass auch sämtliche Versorgungsanlagen im Eigentum der FHH stehen sollten. Dies schied jedoch von vornherein aus, da die HWW als Dritte Eigentümerin nahezu aller Anlagen sind und gerade nicht die Stadt. Ebenso schied die Verpflichtung aus, dass dieser im Eigentum der Stadt befindliche Dritte Eigentümer aller Anlagen sein müsse. Die HWW haben Teile ihres Unternehmens zwar selbst errichtet, sind aber aus Finanzierungsgründen bei verschiedenen Anlagen nur Mieter und nicht Eigentümer (Verwaltung und Technikzentrum).

Eine Verpflichtung, alle Anlagen im alleinigen Eigentum zu halten, ist auch nicht sinnvoll. Sollten sich Wassermangelsituationen ergeben, wäre ein Bezug von Wasser von anderen Wasserversorgern nicht möglich. So wie jetzt Lübeck von den HWW Wasser beziehen will, wäre eine umgekehrte Situation nicht von einem mit der Eigentumsverpflichtung ergänzten Gesetz gedeckt.

Das Gesetz stellt damit allein auf das Eigentum der FHH an der Gesellschaft ab, nicht aber auf ein Eigentum an deren Versorgungsanlagen. Damit könnte, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen, das Werk Haseldorfer Marsch von den HWW auf die Tochtergesellschaft HOWA übertragen werden. Als Einbringung ist von den HWW und der E.ON-Hanse jedoch nur der Weg des Nießbrauchs gewählt worden. Dabei bleibt das juristische Eigentum bei den beiden Müttern, die HOWA darf das Werk nur wirtschaftlich für die Dauer des Rechts nutzen. Die Lieferung der für die Versorgung Hamburgs vorgesehenen Wassermengen erfolgt über langfristige Bezugsverträge.

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Überlassung des Werkes Haseldorfer Marsch im Wege des Nießbrauchs in keiner Weise gegen das Gesetz zur Sicherstellung der Wasserversorgung verstößt.

Beste Grüße

Rüdiger Kruse
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Frage zum Thema Verkehr / Infrastruktur / Stadtentwicklung
19.02.2008
Von:

Lieber Herr Kruse, mit Freude habe ich ihre Ausführung zum Thema Bebauungsplan Lokstedt 55 gelesen. Nur frage ich Sie- haben Sie da die Rechnung ohne den Wirt (Abgeordneter Westenberger) gemacht? Wie stehen Sie zur der Aussage von Herrn Westenberger, das der Sachverhalt garnicht in der Fraktion geklärt wurde? Wieso stimmt Herr Westenberger gegen den Antrag, obwohl garnicht für Lokstedt zuständig???
Antwort von Rüdiger Kruse
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20.02.2008
Rüdiger Kruse
Sehr geehrter Herr ,

die weitere Plandiskussion ist auf die Zeit nach der Wahl verschoben worden..
Somit ist also noch nichts entschieden, weder in die eine, noch in die andere Richtung. SPD und CDU Fraktion sahen jeweils noch Beratungsbedarf. Vermutlich wird das Thema wieder im April auf die Tagesordnung kommen. Da dieser Plan, wie die meisten Bebauungspläne, in der Zuständigkeit des Bezirkes liegt, ist die Entscheidungsebene die der Bezirksfraktionen. Sie sollten mit Ihrem Anliegen daher auf jeden Fall mit der Bezirksfraktion, deren Vorsitzender Herr Westenberger ist, im Dialog sein.

Beste Grüße


Rüdiger Kruse
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Frage zum Thema Bildung
22.02.2008
Von:

Lieber Rüdiger,
ich gehe auf das Gymnasium Bondenwald und bin einer der ersten betroffenen Jahrgängen der G8 Schulpolitik. Ich muss sagen, dass die Schule durch diese neue Schulreform sehr bis teilweise zu anspruchsvoll für viele meiner Mitschüler und mich geworden ist. Wäre es nicht auch denkbar wieder auf eine 13jährige Schulpolitik umzustellen? Wie sieht Ihre Meinung dazu aus?
Antwort von Rüdiger Kruse
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24.02.2008
Rüdiger Kruse
Lieber ,

Umstellungen gehen nie ganz glatt über die Bühne, das macht es für die Betroffenen nicht einfacher. Einen Weg zurück wird es nicht geben, allerdings wird es zukünftig zwei Wege zum Abitur geben: Den etwas schnelleren im Gymnasium (12 Jahre) und den über die Stadtteilschule (13 Jahre). Ich würde mir aber gern mal aus Deiner Sicht - und vielleicht auch noch von zwei oder drei Schulfreunden - die Erfahrungen mit der Umstellung anhören. Bei Interesse melde Dich doch einfach mal in meinem Büro oder schreib mir eine email.

Beste Grüße

Rüdiger Kruse
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