Rüdiger Kruse (CDU)
Kandidat Bundestagswahl 2009
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Grunddaten
Rüdiger Kruse
Jahrgang
1961
Berufliche Qualifikation
-
Ausgeübte Tätigkeit
Geschäftführer bei der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband FHH e.V.
Wohnort
-
Wahlkreis
Hamburg Eimsbüttel , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
31,3%
Landeslistenplatz
4, Hamburg
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(...) Zum Thema Adresshandel möchte ich Ihnen mitteilen, dass seit dem 01. September 2009 eine neue Regelung gilt: Grundsätzlich dürfen personenbezogene Daten nur noch mit (ausdrücklicher) Einwilligung des Betroffenen zu Zwecken der Werbung und des Adresshandels weitergegeben werde. (...)
Kandidaten-Check
Beim Kandidaten-Check können Sie Ihre eigenen politischen
Überzeugungen mit denen Ihrer Kandidaten vergleichen.
Rüdiger Kruse hat sich am Kandidaten-Check beteiligt und zu allen von 32 Thesen Position bezogen.
Fragen an Rüdiger Kruse
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Frage zum Thema Soziales und Familie
19.09.2009
Von:

Sehr geehrte Frau / Sehr geehrter Herr
mit einer Gruppe von Interessierten Wählerinnen und Wählern haben wir ein paar Fragen ausgearbeitet, auf die wir gerne persönliche Antworten der Direkt-Kandidatinnen und -Kandidaten haben möchten.

Wir werden Ihre Antworten in unserem kleinen Forum vortragen und diskutieren.

1.) "Als Bürger der Bundesrepublik Deutschland wünsche ich mir als, über Erststimme direkt in den Bundestag gewählten, Volksvertreter eine Person, die "an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen" ist (GG §38.1). Wie ernst nehmen Sie in Abstimmungsfragen, bei denen ein (wenn auch versteckter) Fraktionszwang angemahnt wird, die Verpflichtung, nur dem eigenen Gewissen und den Interessen der Wähler Ihres Erststimmen-Wahlkreises gemäß abzustimmen?"

2.) "Die gewaltigen Schuldsummen von Staat und Ländern sind für mich erschreckend und beängstigend.
Welche Lösungsvorschläge sehen Sie, dieses Schuldenfiasko systematisch in den Griff zu bekommen, ohne mit der Ausrede einer ´allgemeinen Haushalts-Notlage´ wichtige und gesellschaftlich unverzichtbare Leistungsbereiche mit Kürzungen oder Streichungen zu belasten?"

3.) "Der in Wahlkampfreden verwendete Arbeitsbegriff ist m.E. heute nicht mehr zeitgemäß, da er nur die herkömmlichen Arbeitsverhältnisse (sprich: Erwerbsarbeit) berücksichtigt. Wie stehen Sie persönlich zum tradierten Begriff ´Arbeit´? Werden Sie Sich persönlich als Volksvertreter für eine Neuausrichtung des Arbeitsbegriffes auf Themenwelten wie Familienarbeit, soziales Engagement, kulturelle Wertschaffung und Ähnliches unter Berücksichtigung einer angemessenen Entlohnung einsetzen? Wie ist Ihre Meinung zu dem Vorschlag eines allgemeinen ´Bürgergeldes´, bzw. einer ´Grundsicherung für Alle´?"

Wir danken für Ihre aufrichtigen Antworten.
i.A. , Hamburg.
Antwort von Rüdiger Kruse
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23.09.2009
Sehr geehrter Herr Bandau,

Gern beantworte ich Ihre Fragen:

1.
Gewissensentscheidungen werde ich keinem Fraktionszwang unterwerfen

2.
Die Schulden drohen die Handlungsfähigkeit des Staates zu erdrosseln. In Hamburg haben meine Fraktion ich erfolgreich beantragt, dass ab 2012 ein Schuldenverbot für Hamburg gilt. Für den Bund finde ich den Ansatz von Frau Dr. Merkel sehr gut zukünftige Einnahmesteigerungen des Staates zu einem Drittel für Innovation und Bildung, zu einem Drittel für Schuldentilgung und zu einem Drittel zur Entlastung der Bürger zu verwenden.

3.
Ich stehe dem bedingungslosen Grundeinkommen oder auch Bürgergeld sehr positiv gegenüber. Es ist einfach und unbürokratisch. Es ermöglicht Bürgern z.B. Etwas weniger zu arbeiten und sich dafür stärker um Familie (kinder oder Pflegebedürftige) oder um ein Ehrenamt oder die eigene Weiterbildung zu kümmern.


Beste Grüße

Rüdiger Kruse
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
21.09.2009
Von:

Hallo Herr Kruse

Ihre Antwort ging nicht wirklich auf meine Frage ein.

Meine Frage zielte auf die Nutzung von Kundendaten ab. Früher durfte ein Unternehmen nur die zur Abwicklung eines Geschäfts notwendigen Informationen speichern und verarbeiten. Die Nutzung von weitergehenden Daten war NUR nach vorheriger Einwilligung erlaubt. (VGL. Payback Urteile)

Im neuen BDSG §28 (3) hat sich aber folgender Satz eingeschlichen:

"Für Zwecke nach Satz 2 Nummer 1 darf die verantwortliche Stelle zu den dort genannten Daten weitere Daten hinzuspeichern. "

Das bedeutet, dass im neuen, "verschärften" BDSG auf einmal die Arbeit mit dem gläsernen Kunden legalisiert wurde, da die Nutzung und Zuspeicherung von Daten (auch Dritten!), die nicht dem eigentlichen Verkauf dienen, pauschal erlaubt wurde.

Wenn Sie das Thema scoring schon ansprechen, die Gesetzesänderung zum Kreditscoring, die Sie noch in der Gesetzgebungsphase wähnen, tritt am 1.4. in Kraft. Lediglich das Scoring von Versicherungsrisiken etc ist hier noch in Arbeit.
Antwort von Rüdiger Kruse
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25.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

Kernziel der von Ihnen kritisierten Änderung war, dass die Verwendung personenbezogener Daten für Zwecke des Adresshandels sowie für fremde Werbezwecke fortan nur noch mit Einwilligung der Betroffenen möglich sein soll.
Das Gesetz führte also zu einer beachtlichen Verbesserung des Datenschutzes. Zu der von Ihnen zitierten Vorschrift § 28 III BDSG lautet die Gesetzesbegründung wie folgt:

"Nach Absatz 3 Satz 3 darf die verantwortliche Stelle für Zwecke der Werbung für eigene Angebote oder der eigenen Markt- oder Meinungsforschung zu den in Satz 2 Nummer 1 genannten Daten (Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbezeichnung, Name, Titel, akademischer Grad, Anschrift, Geburtsjahr), die sie beim Betroffenen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 erheben muss, weitere Daten hinzuspeichern. Die Beschränkung auf das "Hinzuspeichern" stellt klar, dass die verantwortliche Stelle die weiteren Daten gestützt auf eine andere Befugnis rechtmäßig erhoben, z. B. nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, oder rechtmäßig übermittelt bekommen haben muss. Absatz 3 Satz 3 ist keine eigene Erhebungs- oder Übermittlungsbefugnis. Absatz 3 Satz 3 soll es der verantwortlichen Stelle ermöglichen, einen eigenen Daten- bestand, der direkt beim Betroffenen erhoben wurde, für Zwecke der Eigenwerbung oder der eigenen Markt- oder Meinungsforschung zu selektieren, um die bestehenden Kunden gezielter ansprechen zu können. Die Transparenz der Datenverwendung bleibt dabei weitgehend gewahrt, da der Datenverwender im Rahmen der Eigenwerbung oder eigenen Markt- oder Meinungsforschung für den Betroffenen erkennbar bleibt, z. B. zur Wahrnehmung des Widerspruchsrechts nach Absatz 4 Satz 1."

Ich verstehe das so, dass es keine pauschale Erlaubnis zur Zuspeicherung von Daten gibt. Vielmehr dürfen Unternehmen Daten ihrer direkten Geschäftspartner unter den definierten Voraussetzungen ergänzen.

Klargestellt sei noch, dass der Satz "wer nichts zu befürchten hat, braucht auch nichts zu verbergen" für mich kein angemessener Weg ist, sich dem Problem zu nähern.
Jeder Mensch hat ein Recht auf Privatheit, und es ist eine wichtige Aufgabe der Politik, dieses Recht angemessen zu schützen.

Beste Grüße

Rüdiger Kruse
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
22.09.2009
Von:

Lieber Herr Kruse,

Sie wollen im Bundestag die Gesetzgebung mit gestalten. Dazu habe ich einige Fragen.

Sie haben als Finanzexperte der CDU vier Millionen Euro aus dem Konjunkturprogramm II für den Bau eines "Haus des Waldes" der "Schutzgemeinschaft Deutscher Wald" eingeworben. Nun sind Sie selber auch der Geschäftsführer dieser "Schutzgemeinschaft". Sehen Sie darin eine Interessenkollision?
In einem Fernsehinterview von HH1 am 31.07.2009 sind Sie zwei Mal auf die Frage von Herrn Schalthoff, ob sie für dieses Projekt eine Millionenspende von Vattenfall erhalten haben, die Antwort schuldig geblieben. Kann es sein, dass Sie im Bundestag gelegentlich ein gutes Wort für Vattenfall einlegen werden?

Die Freie-und Hansestadt Hamburg hat Ihnen für dieses "Zentrum für nachhaltige Entwicklung" 18.000m² Waldfläche unentgeltlich in Erbpacht überlassen, obwohl die Errichtung eines solchen Hauses nach dem Hamburger Waldgesetz verboten ist. Finden Sie das richtig? Könnte es sein, dass auch andere Hamburger Naturschutzverbände auf die Idee kommen, sich Wald schenken zu lassen um dort ihre Vereinshäuser zu errichten?

Dieses "Haus des Waldes" mitten im Wald ist sehr gross. Braucht man für die Kinder und Jugendarbeit ein Haus, das zehn Mal so gross ist wie ein Einfamilienhaus von 120m².

Sie betreiben auf dem von Ihnen genutzten Waldstück im Niendorfer Gehege einen Holz verarbeitenden Betrieb und haben dort auch eine riesige Säge um aus Hamburger Baumstämmen all die schönen Holzgegenstände herzustellen, die Sie dann verkaufen.
Darf man als gemeinnütziger Verein Geschäfte machen? Und vor allem: Wussten Sie nicht, dass ein Gewerbebetrieb nach Hamburger Recht im Wald absolut ungesetzlich ist?

Helfen Sie bitte den Wählern zu verstehen, wie Sie im Bundestag daran mitwirken wollen, dass Gesetze entstehen, an die sich alle halten?


Antwort von Rüdiger Kruse
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25.09.2009
Hallo Herr ,

Schade, dass Sie die direkte und öffentliche Auseinandersetzung immer scheuen. Bei Hamburg 1 waren Sie nicht bereit, sich gemeinsam mit mir den Fragen von Herrn Schalthoff zu stellen. Und das vom Niendorfer Wochenblatt moderierte Gespräch haben Sie jetzt auch abgesagt. Normalerweise scheuen Vertreter von Bürgerinitiativen nicht den öffentlichen Dialog.

Fast alle Abgeordneten der hamburgischen Bürgerschaft haben noch einen normalen Beruf, da die Bürgerschaft ein Feierabendparlament ist. Befasst sich die Bürgerschaft mit Angelegenheiten, die einen auch persönlich, privat oder beruflich betreffen, muss man dies erklären. Dies habe ich getan und habe an den Beratungen des Parlaments nicht teilgenommen.

Wären Sie bei Schalthoff dabei gewesen, was Ihnen ja wie gesagt von Hamburg 1 angeboten wurde, dann hätten Sie ja gleich nachfragen können. Die Antwort ist: Nein, wir haben keine Spende von Vattenfall bekommen. Ihre Sorge, ich würde vielleicht Gefälligkeitsbeiträge für Vattenfall im Bundestag leisten: Wie Sie aus der Presse wissen dürften, habe ich als bundesweit erster CDU-Abgeordneter zum Kraftwerk Krümmel Stilllegen gesagt. Bekanntlich ist Vattenfall Betreiber von Krümmel.

Die Errichtung eines Haus des Waldes ist natürlich nicht verboten, aber genehmigungspflichtig. Wir haben einen entsprechenden beim Bezirk Antrag gestellt.

Nun zur Größe. Sie nehmen als Vergleichsgröße ein Einfamilienhaus. OK. Aber in einem Einfamilienhaus arbeiten Sie auch nicht mit durchschnittlich 165 Kinder und Jugendlichen pro Tag und erklären ihnen auch nicht die verschiedenen Waldtypen oder führen sie in die Thematik Klimaschutz und Nachhaltigkeit ein.

Sie fragen, ob ein gemeinnütziger Verein geschäftlich tätig sein darf.
Natürlich darf er es. So ziemlich jeder Sportverein macht das. Sie müssen dann aber auf diesen Bereich Steuern und Abgaben zahlen wie jedes normale Unternehmen.
Und auch hier werfen Sie uns vor, unser tun sei ungesetzlich. Die Stadt hat uns diese Fläche für die gewerbliche Nutzung vor über 10 Jahren verpachtet. Für eine nicht zulässige Nutzung würde die Stadt das wohl nicht tun. Nebenan steht übrigens eine Sporthalle, die vom NTSV genutzt wird. Wollen Sie die Sportler auch aus dem Wald vertreiben? Und auf dem Gelände arbeitet auch schon seit Jahren die beliebte Theatergruppe des NTSVs. Sollen die etwa auch weg?

Beste Grüße

Rüdiger Kruse
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
24.09.2009
Von:
Dr.

Hamburg hat seit diesem Sommer ein personenbezogenes Wahlrecht, bei dem der Wähler sowohl im Wahlkreis als auch auf der Landesliste Personen direkt seine Stimmen geben kann. Als engagierter Verfechter dieses Wahlrechts bin ich nun bei der Bundestagwahl ziemlich enttäuscht, dass das Gleiche dort noch nicht möglich ist. Nachdem Ihre Partei in Hamburg (sicher mit einigen Bauchschmerzen, aber schließlich doch ganz) das neue Wahlrecht mitbeschlossen hat frage ich Sie, ob Sie sich auch auf Bundesebene für ein solches, zweifellos demokratischeres Wahlrecht einsetzen würden.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Rüdiger Kruse
bisher keineEmpfehlungen
25.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

Da vor den nächsten Bundestagswahlen die ersten Hamburger Wahlen mit dem neuen System stattfinden werden, können wir dies abwarten und dann aus den Erfahrungen Schlüsse ziehen und mögliche Initiativen auf Bundesebene starten.

Ich bin sehr gespannt, wie sich das neue System in Hamburg auswirkt.

Beste Grüße

Rüdiger Kruse
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