Ronald Saß (FÜR VOLKSENTSCHEIDE)
Kandidat Bundestagswahl 2009
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Ronald Saß
Jahrgang
1961
Berufliche Qualifikation
Versicherungskaufmamm und -fachwirt
Ausgeübte Tätigkeit
Betriebsorganisator
Wohnort
Hamburg
Wahlkreis
Hamburg Altona
Ergebnis
0,7%
Landeslistenplatz
-, Hamburg
(...) Wir brauchen wieder mehr Volksvertreter, die sich Ihren Wählern und den Bürgern im Allgemeinen verpflichtet fühlen, und keine "Parteisoldaten". Daher spreche ich mich auch ganz klar für ein neues Wahlrecht auf Bundesebene aus, dass viel stärker personalisiert ist. (...)
 
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
12.08.2009
Von:

Hallo Herr Saß,

unsere Nachbarn in Europa kennen Volksentscheide weitgehendst seit Jahrzehnten.

Die übergroße Mehrheit der Bürger wünscht die Einführung des bundesweiten Volksentscheids auch in Deutschland. Woran scheitert sie bisher? Wie glauben Sie, dies ändern zu können?

Viele Grüße an die Elbe mit dem malerischen Övelgönne

Antwort von Ronald Saß
6Empfehlungen
13.08.2009
Ronald Saß
Guten Tag Frau !

Rein praktisch scheitert die Einführung vom Volksentscheiden auf Bundesebene in erster Linie am Widerstand der CDU.

Zur Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene muss durch ein entsprechendes Gesetz das Grundgesetz geändert werden. Ein solches Gesetz kann jedoch nur verabschiedet werden, wenn ihm 2/3 der Mitglieder des Deutschen Bundestages www.bundestag.de zustimmen und es 2/3 der Stimmen des Bundesrates www.bundesrat.de erhält (Artikel 79, Absatz 2, Grundgesetz bundesrecht.juris.de Solche großen Mehrheiten sind jedoch ohne die Abgeordneten der CDU / CSU nicht zu erreichen, wie
Sie an Hand der Zahlen der letzten 5 Legislaturperioden ablesen können.

2005-2009: 611 (2/3 = 408); CDU / CSU 222, SPD 221, FDP 61, Grüne 51, Linke 53, Fraktionslose 3
2002-2005: 603 (2/3 = 402); CDU / CSU 248, SPD 251, FDP 47, Grüne 55, PDS 2
1998-2002: 669 (2/3 = 446); CDU / CSU 245, SPD 298, FDP 43, Grüne 47, PDS 36
1994-1998: 672 (2/3 = 448); CDU / CSU 294, SPD 252, FDP 47, Grüne 49, PDS 30
1990-1994: 662 (2/3 = 442); CDU / CSU 319, SPD 239, FDP 79, Grüne 8, PDS 17 Bundesrat: 69 (2/3 = 46)

Das eigentliche demokratische Problem liegt meines Erachtens jedoch darin begründet, dass fast alle Abgeordneten sich dem "Fraktionszwang" unterwerfen. Abgeordnete sind jedoch Vertreter des ganzen Volkes. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. (Artikel 38, Absatz 1, Satz 2, Grundgesetz bundesrecht.juris.de Meiner Ansicht nach wird dieser hehre Anspruch des Grundgesetzes jedoch von vielen Abgeordneten nicht erfüllt.

Im Jahre 2002 gelang es erstmalig im Deutschen Bundestag eine Mehrheit für einen Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen "zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in das Grundgesetz" zu erlangen. 348 Abgeordnete stimmten für den Gesetzentwurf. Die 2/3-Mehrheit wurde jedoch nicht erreicht, so dass auch dieser Gesetzentwurf scheiterte.

Unter der Regierung der großen Koalition von CDU / CSU und SPD wurden im April 2009 drei ähnliche Gesetzentwürfe (FDP, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke) abgelehnt. Und das, obwohl die SPD selbst sich in ihren Wahlprogrammen für Volksentscheide auf Bundesebene ausspricht und damit wirbt. Doch ein Koalitionsvertrag scheint hier wichtiger zu sein, als der Wunsch der breiten Masse der Bevölkerung. Auch hier folgen die Abgeordneten offensichtlich nicht ihrem Gewissen, sondern dem "Fraktionszwang".

Wie kann man dies ändern?

Wie die Erfahrungen aus den einzelnen Bundesländern zeigt, ist Geduld angesagt. Ich bin mir sicher, dass auch auf Bundesebene "der stete Tropfen den Stein höhlen" wird. Entscheidend ist für mich jedoch, dass auch die Bürgerinnen und Bürger sich bei dieser Frage aktiv einbringen. Gerade zu Wahlen bieten sich hier hervorragende Möglichkeiten. Die Menschen müssen in ihren Wahlkreisen aktiv auf die Kandidaten zugehen und diese dazu befragen, wie diese zu Volksentscheiden stehen. Und wenn dieses Thema dem Einzelnen wirklich wichtig ist, dann sollte er zumindest seine Erststimme auch einem Wahlkreiskandidaten geben, der sich für Volksentscheide ausspricht. Doch auch diesen sollte man vorher befragen, ob er auch tatsächlich dafür stimmen wird, auch wenn seine Fraktion möglicherweise zur Ablehnung auffordert. Ob er also wirklich seinem Gewissen als Vertreter des ganzen Volkes folgt oder der Parteilinie.

Neben diesen Möglichkeiten kann man sich aber auch anderweitig für das Thema Volksentscheide stark machen. Hier gibt es viele Institutionen und Gruppierungen, die aktiv an diesem Thema arbeiten und entsprechende Aktionen durchführen. Als Beispiele sind hier die sicher bekanntesten, Mehr Demokratie e.V. www.mehr-demokratie.de mit der Aktion Ihre Stimme für deutschlandweite Volksentscheide www.volksentscheid.de und OMNIBUS für direkte Demokratie www.omnibus.org mit der Aktion Volksabstimmung www.aktion-volksabstimmung.de zu nennen.

Demokratie lebt vom Mitmachen der Bürgerinnen und Bürger. Daher kann ich nur jeden dazu ermuntern sich einzumischen und mitzumischen. Wer Veränderung möchte, der sollte aktiv werden. Ob in entsprechenden Vereinen oder politischen Organisationen. Nur wer sich bewegt, bewegt was!

Ich selbst sehe meinen Beitrag zur Veränderung unter anderem darin, dass ich in politischen Gesprächen versuche mit alten Vorurteilen gegen Volksentscheide "aufzuräumen" und den Sinn dafür zu schärfen, wer der eigentliche Souverän im Lande ist - und auch praktisch sein sollte. Faktisch hat sich in den letzten 60 Jahren in Deutschland eine "Parteien-Demokratie" entwickelt. Das Grundgesetz räumt den Parteien jedoch "nur" eine Mitwirkungsrolle bei der politischen Willensbildung ein (Artikel 21, Absatz 1, Satz 1, Grundgesetz bundesrecht.juris.de Faktisch stellen sich die Parteien jedoch als alleinige Willensbildung dar. Und hier gilt es die repräsentative, parlamentarische Demokratie durch direkte Mitwirkungsmöglichkeiten der Bevölkerung zu ergänzen.

Und mit meiner Kandidatur als Direktkandidat gebe ich den Wählerinnen und Wählern in meinem Wahlkreis auch praktisch die Möglichkeit mit ihrer Erststimme ihrem Wunsch nach Volksentscheiden auf Bundesebene Ausdruck zu verleihen.

Mit freundlichen und demokratischen Grüßen,

Ihr Ronald Saß
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Frage zum Thema Soziales und Familie
12.09.2009
Von:

Sehr geehrte Frau / Sehr geehrter Herr
mit einer Gruppe von Interessierten Wählerinnen und Wählern haben wir ein paar Fragen ausgearbeitet, auf die wir gerne persönliche Antworten der Direkt-Kandidatinnen und -Kandidaten haben möchten.

Wir werden Ihre Antworten in unserem kleinen Forum vortragen und diskutieren.

1.) "Als Bürger der Bundesrepublik Deutschland wünsche ich mir als, über Erststimme direkt in den Bundestag gewählten, Volksvertreter eine Person, die "an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen" ist (GG §38.1). Wie ernst nehmen Sie in Abstimmungsfragen, bei denen ein (wenn auch versteckter) Fraktionszwang angemahnt wird, die Verpflichtung, nur dem eigenen Gewissen und den Interessen der Wähler Ihres Erststimmen-Wahlkreises gemäß abzustimmen?"

2.) "Die gewaltigen Schuldsummen von Staat und Ländern sind für mich erschreckend und beängstigend.
Welche Lösungsvorschläge sehen Sie, dieses Schuldenfiasko systematisch in den Griff zu bekommen, ohne mit der Ausrede einer ´allgemeinen Haushalts-Notlage´ wichtige und gesellschaftlich unverzichtbare Leistungsbereiche mit Kürzungen oder Streichungen zu belasten?"

3.) "Der in Wahlkampfreden verwendete Arbeitsbegriff ist m.E. heute nicht mehr zeitgemäß, da er nur die herkömmlichen Arbeitsverhältnisse (sprich: Erwerbsarbeit) berücksichtigt. Wie stehen Sie persönlich zum tradierten Begriff ´Arbeit´? Werden Sie Sich persönlich als Volksvertreter für eine Neuausrichtung des Arbeitsbegriffes auf Themenwelten wie Familienarbeit, soziales Engagement, kulturelle Wertschaffung und Ähnliches unter Berücksichtigung einer angemessenen Entlohnung einsetzen? Wie ist Ihre Meinung zu dem Vorschlag eines allgemeinen ´Bürgergeldes´, bzw. einer ´Grundsicherung für Alle´?"

Wir danken für Ihre aufrichtigen Antworten.
i.A. , Hamburg.
Antwort von Ronald Saß
3Empfehlungen
15.09.2009
Ronald Saß
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich Ihnen gerne beantworte.

Zu 1.) Ich nehme den Artikel 38, Absatz 1, Satz 2, Grundgesetz sehr ernst.

Ich sehe es als meine Verpflichtung an, dass ich in erster Linie die Bürgerinnen und Bürger meines Wahlkreises vertrete. Selbst meine eigene Meinung spielt hier nur eine untergeordnete Rolle. Für mich sollen Abgeordnete Volksvertreter sein, also das Volk vertreten, und nicht sich selbst oder die Meinungen einer politischen Organisation und deren Führung.

Parallel zum Bundestagswahlkampf hat der Verein Mehr Demokratie www.mehr-demokratie.de seine Aktion "Volksentscheid ins Grundgesetz" www.volksentscheid.de gestartet und alle Direktkandidaten der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien (CDU/CSU, Die Linke, FDP, Grüne, SPD) zu ihrer Meinung bzgl. Volksentscheiden auf Bundesebene befragt. Die entsprechenden Antworten wurden in Wahlkreis-Flugblättern zusammengefasst und die jeweiligen Kandidaten mit einem JA oder NEIN gekennzeichnet www.volksentscheid.de Und diese werden an die Wählerinnen und Wähler in den Wahlkreises verteilt.

In meinem Wahlkreis Hamburg-Altona tritt z.B. unser Bundesminister für Arbeit und Soziales, Herr Olaf Scholz, für die SPD als Direktkandidat an. Auch er spricht sich - ebenso wie die SPD in ihrem Wahlprogramm - für Volksentscheide auf Bundesebene aus. Doch können Sie sich darauf verlassen? Aktuell regiert die SPD zusammen mit der CDU/CSU. Basis für diese Regierung ist ein Koalitionsvertrag. www.ronald-sass.de

In diesem steht auf Seite 127 unter dem Punkt "8. Bürgergesellschaft stärken" im Absatz 1, Satz 4: /Die Einführung von Elementen der direkten Demokratie werden wir prüfen. /Im selben Koalitionsvertrag steht auf Seite 164 unter "C. Arbeitsweise der Koalition", "II. Kooperation der Fraktionen", im 1. Absatz, 1. Satz: /Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab./

Sie ahnen sicher, was jetzt folgt. Im April dieses Jahres wurde im Deutschen Bundestag über 3 Gesetzentwürfe zur Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene abgestimmt, die von Die Linken, der FDP und den Grünen eingebracht wurden. Und alle 3 Gesetzentwürfe wurden von der CDU/CSU und der SPD abgelehnt.

Was nützt es also den Wählern, wenn ein Direktkandidat dieser Parteien vorher sagt, dass er dafür ist, um sich dann in einer solchen Abstimmung einem Koalitionsvertrag zu unterwerfen?

Wir brauchen wieder mehr Volksvertreter, die sich Ihren Wählern und den Bürgern im Allgemeinen verpflichtet fühlen, und keine "Parteisoldaten". Daher spreche ich mich auch ganz klar für ein neues Wahlrecht auf Bundesebene aus, dass viel stärker personalisiert ist. Nur dann können die Bürger bei einen folgenden Wahl auch Volksvertreter auch abwählen. Solange aber die Parteien die Aufstellung der Listen, über die 50% der Sitze vergeben werden, festlegen, wird sich nicht wirklich etwas ändern.

Zu 2.) Es gibt jede Menge Bereiche in unserem Staatswesen - auch in den Bundesländern, in denen gespart werden kann, ohne das hier die Bürger die direkten Leidtragenden sind. An erster Stelle steht für mich hier der Subventionsabbau. Aber auch die allgemeinen Ausgaben der staatlichen Stellen müssten viel mehr kontrolliert werden und die Verschwendung von Steuergeldern vermieden werden. Hier sollten dem Bundesrechnungshof mehr Rechte und Befugnisse eingeräumt werden. Auch sogenannte "Leuchtturmprojekt", wie in Hamburg der Bau der Elb-Philharmonie, sollten nicht aus Steuergeldern finanziert werden. Auch kostspielige Auslandseinsätze der Bundeswehr sind kritisch zu hinterfragen, den mit diesen Einsätzen werden teure neue Materialbeschaffungen gerechtfertigt. Der Bereich des Glückspiels (Kasinos etc.) kann stärker besteuert werden, um die Einnahmen zu erhöhen. Und natürlich sollte man auch die Verantwortlichen der Krise, die in erster Linie im Finanzsektor zu finden sind, sollten stärker zur Kasse gebeten werden, wenn Sie schon mit Milliarden an Steuergeldern gerettet werden müssen. Wenn hierfür Schulden gemacht werden können, dann können in letzter Konsequenz auch Schulden gemacht werden, wenn es um die Bürger dieses Staates geht, an statt bei diesen zu streichen, um anderes zu finanzieren.

Zu 3.) Ich steh der Grundidee eines Bürgergeldes oder Grundeinkommens durchaus positiv gegenüber. Dennoch bin ich nicht der Meinung, dass dieses grundsätzlich und pauschal gezahlt werden sollte, egal ob jemand einer Erwerbstätigkeit nachgeht oder nicht. Ich betrachte es viel mehr als eine Bündelung der verschiedensten staatlichen Transferleistungen, welches unter zu definierenden Voraussetzungen gezahlt wird. Da wären z.B. Mütter oder Väter, die Kinder großziehen, für eine bestimmte Anzahl von Jahren, Kinder selbst in einer bestimmten Altersgruppe, Erwerbslose, Erwerbsunfähige, und dergleichen.

Ich glaube jedoch, dass in einem ersten Schritt erst einmal ein allgemeiner Mindestlohn durchgesetzt werden sollte, so dass jeder Erwerbstätige von seiner eigenen Arbeit auch Leben kann. Parallel hierzu muss dafür Sorge getragen werden, das sich Betriebe hieran auch halten. Dazu bedarf es starker Kontrollen und schmerzhafter Sanktionen, damit das Unwesen des Lohndumpings beseitigt wird.

Hiermit müssen verstärkte Investitionen in Bildung und Ausbildung einher gehen, sowie die Schaffung neuer Arbeitsplätze vorangetrieben werden. Ein gutes Beispiel hierfür ist der gesamte Bereich der erneuerbaren Energien. So wird z.B. der Bereich der Windenergieanlagen in den kommenden Jahren mehrere Tausend Arbeitsplätze schaffen. Auch der Bereich der Solarenergie bietet noch jede Menge Potenzial, ebenso wie der gesamte Bereich der Umwelttechnologien. Auch die Automobilindustrie muss durch entsprechende Auflagen dazu gezwungen werden, neue Antriebstechniken zu entwickeln, die umweltfreundlich und gering im Verbrauch sind. Solche Produkte lassen sich dann auch weltweit vermarkten, was zur Sicherung und Schaffung neuer Arbeitsplätze führt.

Mit demokratischen Grüße

Ronald Saß
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