Rolf Hempelmann (SPD)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Rolf Hempelmann
Geburtstag
01.06.1948
Berufliche Qualifikation
Oberstudiendirektor
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Essen
Wahlkreis
Essen II
Ergebnis
46,1%
Landeslistenplatz
61, Nordrhein-Westfalen
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(...) Zunächst einmal möchte ich mich für die verspätete Antwort auf Ihre Frage entschuldigen. Die politischen Herausforderungen im Zuge des Wiedereinstiegs der Bundesregierung in die Energiewende haben mich sehr in Anspruch genommen. Dennoch ist es mir wichtig, auf Ihr Anliegen einzugehen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
23.11.2012
Von:

Zur Regelung der "Beschneidung" von Jungen liegen nunmehr zwei Gesetzentwürfe vor: den der Bundesregierung und einer von einezhelenen Mitgliedern des Oppositionsfraktionen. Ihre Fraktionskollegin Frau Rupprecht hat dazu auch im Bundestag gesprochen. Was sie wie auch ich in Übereinstimmung mit den Fachvertretern der Kinder und Jugendärzte, der Kinderhilfe und weiteren Organiationen am Regierungsenrtwurf bemängeln müssen, ist der Sachverhalt, dass ganz offensichtlich die Kinderrechte hinter denen der Elternrechte zurückstehen müssen; auch und gerade dann, wenn mit den Elternrechten das Recht auf körperlich Unverversehrtheit ausgehebelt wird. Für mich stellt sich die Frage, was eine Ratifizierung der UN-Konvention wert ist, wenn in so eiliger Weise ein Gesetzgebungsverfahren in Gang gesetzt wird, das allein der Staatsraison a la Merkel dient und nicht der Sicherung der Rechte der Kinder in Deutschland. An Sie also die Frage, wie Sie nunmehr abstimmen werden: für die Kinderrechtposition Ihrer Kollegin Rupprecht oder für die Staatsraisonposition im Sinne von Frau Merkel?

Mit freundlichen Grüßen

Dr.
Antwort von Rolf Hempelmann
bisher keineEmpfehlungen
14.12.2012
Rolf Hempelmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Schon einmal vorab, ich habe mich bei der Abstimmung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung enthalten. Zu meinen Beweggründen:

Das Landgericht Köln hat durch sein Urteil vom 7. Mai 2012 die Beschneidung minderjähriger Jungen aus religiösen Gründen als rechtswidrige Körperverletzung eingestuft und damit eine grundsätzliche öffentliche Diskussion ausgelöst. Wer in den letzten Wochen in den jüdischen und muslimischen Gemeinden unterwegs war, der wird Verunsicherung gespürt haben, die nach dem Urteil des Kölner Landgerichts herrschte. Der vorgelegte Gesetzentwurf beinhaltet Kompromisse, die jedoch die Belange der UN-Kinderrechtskonvention nicht ausreichend berücksichtigen. Gerade das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit, welches unser Grundgesetz und die UN-Kinderrechtskonvention garantieren, wird nach meiner Auffassung nicht ausreichend gewürdigt.

Darüber hinaus bedurfte der Regierungsentwurf in dem neu geschaffenen §1631d Absatz 1 BGB eine gesetzliche Klarstellung, dass es bei einer nicht medizinisch indizierten Beschneidung in jedem Fall der vorherigen ärztlichen Aufklärung über Art, Umfang und Folgen des Eingriffs bedarf. Der Gesetzestext des Regierungsentwurfs lässt dies offen und damit Raum für Zweifel. Außerdem wären auch Präzisierungen hinsichtlich der fachlichen Qualifikation der nichtärztlichen Beschneider und der Anforderungen und Modalitäten des Eingriffs erforderlich. Dazu gehört auch eine dem Alter des Kindes angemessene Schmerzbehandlung sowie die Feststellung, dass der Gesundheitszustand des minderjährigen Jungen einer Beschneidung nicht entgegensteht. Auch die Konsequenzen bei einer erkennbaren Abwehrreaktion eines älteren Jungen gegenüber einer Beschneidung (so genanntes Vetorecht) bedurfte einer rechtssicheren Regelung. Zudem ist der Zeitraum, in welchem eine Beschneidung erfolgen soll, willkürlich gewählt. Hierzu gab es Änderungsanträge, die jedoch mehrheitlich abgelehnt wurden.

Die Ablehnung dieser Änderungsanträge und die in den letzten Monaten zunehmend emotionaler gewordene Debatte um eine gesetzliche Regelung der Beschneidung hat mich zu der Entscheidung gebracht, keinem der beiden vorgelegten Gesetzentwürfe zuzustimmen. Beide Gesetzentwürfe schaffen keine gesellschaftlich tragfähige Grundlage, um die mit der Problematik der Beschneidung von einwilligungsunfähigen Jungen aufgeworfenen Fragen zu lösen.

Mit freundlichen Grüßen
Rolf Hempelmann
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
08.12.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Hempelmann,

auf Grundlage des bereits veröffentlichten Netzentwicklungsplans soll in Kürze über den Bundesbedarfsplan abgestimmt werden. Es ist geplant, einen Konverter zur Umwandlung von Wechselstrom in Gleichstrom in Meerbusch-Osterath zu bauen. Hierzu soll ein riesiges Gebäude mit einer Grundfläche von 200 x 100 m und einer Höhe von 20 – 30 Metern errichtet werden. Der Konverter soll direkt an ein Wohngebiet angrenzen. Gegen diese Pläne des Netzbetreibers Amprion gibt es laut Aussagen der Bundesnetzagentur rund 2.000 Einwände von Osterather Bürgern. Trotz dieser Vielzahl von Einwänden verkündet die Bundesnetzagentur, dass zum jetzigen Zeitpunkt die Einwände nicht berücksichtigt werden sollen. Wie stellen Sie nach dieser Aussage sicher, dass das von Ihnen zu verabschiedende Gesetz (Bundesbedarfplan) alle maßgeblichen Gesichtspunkte berücksichtigt?
Sollte nicht nach den Erfahrungen mit "Stuttgart 21" sichergestellt werden, dass politische Entscheidungen zu Großprojekten zukünftig transparenter gestaltet werden? Im EnWG ist doch aus genau diesem Grund die Beteiligung der Bürger und eine umfangreiche Umweltprüfung vorgeschrieben worden. Beides ist aus meiner Sicht nicht durchgeführt worden. Nur durch Zufall wurden zwei Bürger mit entsprechenden Fachkenntnissen auf das Vorhaben aufmerksam. Entspricht dieses Vorgehen Ihrer Vorstellung von einem transparenten Verfahren? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Entscheidung über die Unterbrechung der HGÜ-Trasse in Meerbusch-Osterath und den vorgesehenen Konverterstandort vertagt und die unterbliebene Öffentlichkeitsbeteiligung und die unzureichende Umweltverträglichkeitsprüfung vor einer endgültigen Entscheidung nachgeholt wird?

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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
11.02.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Hempelmann,

Sie haben das "Dialogpapier Luftverkehr" der SPD [1] mitverfasst. Offen ist, an wen die 57 Fragen darin gerichtet sind. Eine lautet "In welcher Form haben Abgaben- und Steuersysteme eine Lenkungswirkung im Sinne einer Verlagerung und Vermeidung von Verkehren im Luftverkehr?" (S. 6)

Drei konkretere Fragen an Sie:

1. Wie votierten die Länder mit SPD-Regierungsbeteiligung im Bundesrat, als sich dessen Mehrheit am 23.11.2012 für eine "Überprüfung" der Luftverkehrsabgabe aussprach?

Dass sein Antrag letztlich auf ihre Abschaffung zielt, daraus machte der bayerische Finanzminister branchenintern [2] kein Hehl.

Auf Seite 4 würdigen Sie, dass auch Menschen mit geringem Einkommen - also jeder - das Flugzeug "regelmäßig" nutzen kann.

2. Wie soll diese soziale Errungenschaft mit der Verantwortung des Einzelnen für Klima und Ressourcen in Einklang gebracht werden?

Das geneigten Politikern dargebotene Heulen und Zähneknirschen über den CO2-Emissionszertifikate-Handel bekommt in [2] weidlich Raum. (Dass seinetwegen Ende 2011 die Luftverkehrsabgabe reduziert worden war, wird geflissentlich verschwiegen.) Weil die Zertifikate doch wohl jede EU-Flughäfen ansteuernde Fluglinie belasten, wäre es
an der Lufthansa, zu erklären, wie sich die von ihr behauptete Benachteiligung gegenüber nahöstlicher Konkurrenz ergeben sollte.

3. Steht die SPD zur Einbindung des Luftverkehrs in den Emissionshandel? (Selbst wenn er im globalen Wettbewerb um Umsteiger hinderlich sein mag.)

Dass Ihr Papier auf Seite 6, eine "positive Entwicklung" und das "Einkommen vieler" mit dem Wachstum des Luftverkehrs verbunden wird, legt übrigens nahe, dass Luftverkehrswirtschaft und SPD gemeinsam dafür eintreten, möglichst viele solcher Umsteiger an deutschen Flughäfen zu
haben.

Mit freundlichen Grüßen


[1] www.abgeordnetenwatch.de
[2] www.merkur-online.de

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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
23.04.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Hempelmann,

am 23.10.2012 schrieben Sie als Zwischenantwort, dass Sie am 28.9.2012 die Telekom um Klärung dieser Angelegenheit gebeten haben. Eine Antwort stehe noch aus.

Sind Sie ein Stück weiter gekommen?

Beste Grüße


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