Roland Koch (CDU)
Kandidat Landtagswahl Hessen 2009
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Roland Koch
Jahrgang
1958
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Hessischer Ministerpräsident
Wohnort
-
Wahlkreis
Main-Taunus I
Ergebnis
55,3%
Landeslistenplatz
1
(...) Mein Ziel ist es, eine nachhaltige Energieversorgung Hessens zu etablieren, die diesen Namen verdient: umweltfreundlich, sicher und bezahlbar sowie im Konsens mit der Gesellschaft. (...)
 
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Frage zum Thema Bildung
08.01.2009
Von:

Kinder im G 8 "Feldversuch" !?

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

können Sie verstehen, daß ich von Ihrer Schulpolitik und der inakzeptablen Umsetzung von G 8 entäuscht bin ? Ein starker Grund für mich CDU zu wählen war die Schulpolitik. Da mein Sohn in Kassel in die 8. Klasse geht, bin ich Betroffener.

Was sagen Sie zu meiner Feststellung, daß Sie, Ihr zuständiges Ministerium und die Schulämter "am lebenden Objekt" üben ? Ist Ihnen nicht bekannt, daß es keine Beispiele (Sachsen) für gelungene Verkürzung gibt ? Warum hat sich Ihre Regierung nicht vorher intensiv Gedanken über die besonders notwendige Unterstützung zumindest des ersten G8 Jahrganges gemacht, welcher mit einem G 9 Jahrgang zusammen Abitur macht ? Warum haben Sie nicht für diesen Jahrgang zweckgebunden besondere Mittel bereitgestellt ?

Warum muß dieser Jahrgang mit Schulbüchern arbeiten, welche nicht auf seine Lehrbedürfnisse sondern auf G 9 ausgerichtet waren und vielfach noch sind ?

Sind Sie sich darüber im klaren, daß in den absehbaren 2 - 3 Jahren der weiteren Nachbesserung Sie persönlich mit die Verantwortung für die "Opferung" des ersten G 8 Jahrgangs tragen ?

Was werden Sie konkret und persönlich dagegen unternehmen ?

Bitte überzeugen Sie mich, daß ich Sie erneut wählen kann - es
reicht nicht, daß es kaum Alternativen gibt.

Hochachtungsvoll
Antwort von Roland Koch
2Empfehlungen
09.01.2009
Roland Koch
Sehr geehrter Herr ,

Sie sprechen ein Thema an, das viele Menschen bewegt. Fast alle Bundesländer haben die gymnasiale Schulzeit von neun auf acht Jahre verkürzt und haben mehr oder weniger Schwierigkeiten bei der Umstellung. Das heißt aber nicht, dass die Entscheidung für G 8 ein Fehler war. Die hessischen Schülerinnen und Schülern müssen die Chance haben, genauso alt wie ihre nationalen und internationalen Konkurrenten zu sein, wenn sie sich um einen Arbeitsplatz bemühen. Und deshalb ist es notwendig G 8 anzubieten. Wie sie sicher wissen, können kooperative und integrierte Gesamtschulen auch den Weg von G 9 gehen: Damit haben Eltern und Schülerinnen und Schüler in Hessen Wahlfreiheit.

Wir werden den eingeschlagenen Weg des vertrauensvollen Dialogs mit Schülern, Eltern und Lehrern weiter gehen. Seit April dieses Jahres wurden umfängliche Verbesserungsmaßnahmen für G 8 in die Wege geleitet. Wir haben heute eine entspanntere Gesamtsituation für Schülerinnen und Schüler im verkürzten gymnasialen Bildungsgang erreicht. Zum nunmehr laufenden Schuljahr ist ein 11-Punkte-Programm in Kraft gesetzt worden, auf dessen Grundlage die einzelnen Schulen die verkürzte Sekundarstufe I, also die Schuljahre 5 bis 9, in einer Weise ausgestalten können, die die gewünschten deutlichen Erleichterungen spürbar werden lässt.

Zur Frage des doppelten Abiturjahrgangs möchte ich Ihnen wie folgt antworten: Der verkürzte gymnasiale Bildungsgang wurde in Hessen in drei Etappen eingeführt, um die höheren Schülerzahlen in der Sekundarstufe II auf mehrere Jahre zu verteilen. Erstmalig werden im Schuljahr 2009/2010 Schülerinnen und Schüler mit G 8 und G 9 gemeinsam in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe eintreten. Im Schuljahr 2011/2012 werden weniger als 10 Prozent, im Schuljahr 2012/2013 knapp 50 Prozent und im Schuljahr 2013/2014 maximal 25 Prozent mehr Schülerinnen und Schüler als in normalen Jahren ihre Abiturprüfung ablegen. Die fehlenden 15 bis 20 Prozent eines kompletten Abiturjahrgangs ergeben sich aus den Übergängen von Realschulen, integrierten Gesamtschulen und anderen Schulformen, die nicht an der Verkürzung teilnehmen und somit zu keiner Erhöhung der Abiturientenzahlen führen werden. Schulen, Schulträger, die Staatlichen Schulämter sowie das Hessische Kultusministerium befinden sich zur Zeit in der konkreten Umsetzungsplanung, um die personelle, organisatorische und sächliche Organisation zu gewährleisten. Sie sehen, dass hier keine "Experimente am Schüler" gemacht wurden.

Zu Ihrer Frage der Schulbücher möchte ich anmerken: In Hessen werden die verbindlichen Unterrichtsinhalte durch die Lehrpläne vorgegeben. Das heißt, grundlegend für den Unterricht sind nicht die Schulbücher, sondern die Lehrpläne, die von der Lehrkraft didaktisch-methodisch für den Unterricht aufbereitet werden. G 8- und G 9- Schulbücher unterscheiden sich inhaltlich nicht so sehr, als dass nicht die Lehrkraft eine Auswahl vornehmen könnte, die sich an den verbindlichen G 8-Lehrplänen orientiert. Die Nutzung von älteren Büchern durch einen flexiblen und lehrplanbezogenen Einsatz ist daher im verkürzten gymnasialen Bildungsgang durchaus möglich.

Die Lernmittel werden von den Schulen nach und nach ausgetauscht. Mit einem auf fünf Jahre angelegten Sonderprogramm (Gesamtvolumen 25 Mio. Euro) seit dem Schuljahr 2007/2008 ist sichergestellt, dass geeignete Lernmittel im angemessenen Umfang für G 8 zur Verfügung stehen. Derzeit laufen darüber hinaus Abstimmungen zwischen dem Kultusministerium und den Staatlichen Schulämtern, um die Jahre mit höheren Schülerzahlen in der gymnasialen Oberstufe auch in dieser Frage adäquat zu begleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Roland Koch
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Frage zum Thema Bildung
09.01.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Koch,

Die letzte Landtagswahl in Hessen kann man als eine Personenbezogene Wahl betrachten, die Sie mit erheblichen Verlusten für die CDU eingefahren haben. Wenn Sie nun von der SPD den kpl. Rückzug von Frau Ypsilanti fordern, dem ich persönlich zustimme, frage ich mich, warum Sie nicht die Konseqenz aus Ihrer Abwahl ziehen und einem anderen Platz machen?
Ich stehe jetzt vor dem Dilemma, keine auch nur im Ansatz wählbare Partei auf meinem Stimmzettel zu finden.
Wie geht es mit den Studiengebühren weiter?
Ich habe eine Tochter die bereits studiert und mein Sohn macht dieses Jahr sein Abi und will auch studieren.
Auf eine Antwort von Ihnen bin ich sehr gespannt und ich hoffe noch vor der Wahl zu einer Lösung zu kommen.

mit freundlichen Grüßen
Antwort von Roland Koch
3Empfehlungen
13.01.2009
Roland Koch
Sehr geehrter Herr ,

das Ergebnis der Landtagswahlen vom 27. Januar 2008 war für mich und meine Partei ein herber Rückschlag. Wir haben dieses Ergebnis sehr ernst genommen und in einer Klausurtagung meiner Partei intensiv aufgearbeitet. Und wir haben Korrekturen in Stil und Inhalt vorgenommen. Meine Partei stand stets geschlossen hinter mir und hat mich gebeten, weiter zu machen. Denken Sie daran, dass sich zum Beispiel die Lage in der Schulpolitik sehr entspannt hat, dass wir die Wiedereinführung von Studiengebühren nach einer erfolgreichen Landtagswahl ausgeschlossen haben, übrigens genau wie die FDP.

Die Lage der SPD ist eine völlig andere. Die hessische SPD hat sich völlig verrannt, ihr Wort gebrochen und ist am Ende an sich selbst gescheitert. In der Partei ist ein Klima der Angst geschaffen worden, so dass die hessische SPD von Journalisten mit einer Sekte verglichen worden ist. Es sagt viel aus über den Zustand einer Partei, dass die SPD-Bundestagskandidatin Nissen bejubelt und gefeiert wurde, als sie auf einem Parteitag am 4. November letzten Jahres mit Blick auf die vier aufrechten Abgeordneten, die das von Ihnen gegebene Versprechen nicht brechen wollten, erklärte, es sei für sie ein "wunderschöner Gedanke", dass "solche Leute im Mittelalter geteert, gefedert und gevierteilt" worden seien. Vermutlich fühlte sich Frau Nissen von der Zustimmung in ihrer Partei getragen, als sie nur zwei Tage später mit der Bemerkung nachlegte, Frau Dr. Everts sollten "die Beine abfaulen". Für den desaströsen Zustand der einst stolzen hessischen SPD ist im Wesentlichen Frau Ypsilanti verantwortlich. Für Korrekturen sieht sie offensichtlich aber keinen Anlass. Es gibt keine Abkehr vom Wahlprogramm oder vom Koalitionsvertrag, den SPD, Grüne und Linkspartei gemeinsam durchsetzen wollten. Und auch der Parteitagsbeschluss vom 29. März 2008, mit dem schon kurz nach der Wahl jedes Gespräch mit der CDU ausgeschlossen worden ist, wurde bis heute nicht aufgehoben. Der von Frau Ypsilanti ausgesuchte neue Spitzenkandidat, Herr Schäfer-Gümbel, hat übrigens wörtlich erklärt, Frau Ypsilanti stehe "für Gegenwart, Vergangenheit und Zukunft" der SPD.

Während die CDU und ich unsere vom Wähler erteilten Hausaufgaben gemacht haben, ist bei der SPD, Frau Ypsilanti und Herrn Schäfer-Gümbel von Erneuerung keine Spur. Ich bin deshalb der Meinung, dass der von Ihnen angestellte Vergleich nicht passt. Ich hoffe, dass es mir gelungen ist, Sie davon zu überzeugen, dass Sie der CDU und mir bei der Wahl am 18. Januar 2009 erneut mit ruhigem Gewissen Ihr Vertrauen schenken können. Ich verspreche Ihnen, wir werden auch künftig verantwortungsbewusst mit dem Wählervotum umgehen.

Mit freundlichen Grüßen

Roland Koch
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Frage zum Thema Wirtschaft
09.01.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Koch,

Hessen ist stark verschuldet. Deutschland und andere Staaten auch.
1. Frage: Ist es möglich, ohne die Zinsen zu verbieten, die Schulden abzubauen? Denn das Geld was zurückbezahlt werden muss, ist durch die Zinsen immer mehr als das Geld, das sich gerade im Umlauf befindet. Wir sind doch schon längst in einer Schuldenfalle.

2. Frage: Wenn die Banken, die gerade "verstaatlicht" werden, die Gläubiger der Staaten sind, wieso ist es dann möglich, dass der Staat (Schuldner) die Banken (Gläubiger) mit Liquidität versorgt oder ihnen Bürgschaften ausstellt ohne die Schulden zurückzuzahlen? Der Staat muss sich dabei sogar noch mehr verschulden.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Roland Koch
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15.01.2009
Roland Koch
Sehr geehrter Herr !

Vielen Dank für Ihre Fragen, die ich Ihnen wie folgt beantworten möchte:

Frage 1:
Es steht außer Frage, dass die Schuldenlast der öffentlichen Haushalte und die damit verbundenen Zinszahlungen eine erhebliche Belastung für die haushaltspolitische Gestaltungsfreiheit von Bund und Ländern darstellt. Auch wenn Hessen im Vergleich mit dem Bund oder den Bundesländern eine vergleichsweise günstige Position aufweist, schränken die bestehenden Zinsverpflichtungen den finanziellen Handlungsspielraum des Landes ein. Aus diesem Grund ist es unzweifelhaft notwendig, mittelfristig zu einem ausgeglichenen Haushalt zu gelangen und mit dem Abbau der bestehenden Schulden zu beginnen. Die Finanzpolitik steht hierbei vor der schwierigen Aufgabe, die Konsolidierung des Landeshaushalts zügig voranzutreiben, ohne jedoch die für die Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Landes notwendigen Investitionen, beispielsweise im Bildungs- und Hochschulbereich oder im Bereich der Verkehrsinfrastruktur, aus dem Auge zu verlieren. Dabei muss klar sein, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern nicht noch mehr Geld abnehmen können.

Frage 2:
Die von Ihnen angesprochenen Zusammenhänge sind ausgesprochen komplex. Festzuhalten ist zunächst, dass ohne das Eingreifen des Staates mit umfangreichen staatlichen Rettungsmaßnahmen ein Zusammenbruch der Finanzmärkte mit unüberschaubaren Folgen für Wohlstand und Beschäftigung gedroht hätte. Ein Teil des Rettungspaketes sieht dabei - wie von Ihnen angesprochen - vor, dass der Staat die Eigenkapitalbasis von Geschäftsbanken stärken kann und hierfür als Gegenleistung Anteile an dem Unternehmen erhält. Es ist natürlich naheliegend zu fragen, ob es aus Sicht des Staates nicht besser wäre, wenn er seine Schulden bei den Banken zurückzahlt, anstatt Anteile von diesen zu erwerben oder sie durch die Übernahme von Bürgschaften zu unterstützen.
Ein solches Verhalten würde allerdings nicht dem Problem gerecht, dem sich die Banken gegenüber sehen. Diese leiden derzeit - wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß - unter einer durch die US-Immobilienkrise sowie die Finanzmarktkrise verursachten Schieflage in ihren Bilanzen, die im Extremfall sogar die Überlebensfähigkeit einzelner Banken in Frage stellen kann. Forderungen der Banken gegenüber den öffentlichen Haushalten weisen in diesem Zusammenhang den Vorteil auf, dass sie - als hochgradig sichere Anlage - mit keinem Ausfallrisiko verbunden sind und insofern die Planungssicherheit erhöhen. Eine Reduktion gerade dieser Bilanzpositionen würde somit an der bestehenden Belastungssituation nichts verändern. Sie würde übrigens auch dem Staat nichts bringen, weil die Tilgung der Schulden - sofern dies rechtlich überhaupt möglich wäre - durch neue, ebenfalls zu verzinsende Kredite finanziert werden müsste.

Mit freundlichen Grüßen

Roland Koch
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Frage zum Thema Soziales
09.01.2009
Von:
-

Ich gehöre leider auch zu den Verlieren bei den Lehmann Zertifikaten. Die FRASPA hatte mich angerufen und hat mir das Z. als besonders sichere Anlage verkauft,mit bescheidenem Gewinn.
Als Rentner habe ich jetzt Ersparnisse, angelegt für Zukunft, verloren.
Was unternmmt die Politik ? Die Kanzlerin hat öffentlich verkündet, daß das Geld der Sparer SICHER sei!
Steht die Politik zu ihrem Wort?
Antwort von Roland Koch
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15.01.2009
Roland Koch
Sehr geehrter Herr ,

ich bedauere es sehr, dass Sie zu den Geschädigten durch die Insolvenz des Konzerns Lehman Brothers Inc. mit Hauptsitz in New York, des Tochterunternehmens Lehman Brothers Bankhaus AG mit Sitz in Frankfurt am Main oder der niederländischen Tochtergesellschaft, der Lehman Brothers Treasury Co. B. V., gehören.

Von der Lehman-Insolvenz sind institutionelle und private Anleger außerordentlich betroffen. Der Vorstand der Frankfurter Sparkasse hat gegenüber den Aufsichtsgremien Einzelfallprüfungen des Verkaufs der Lehman-Zertifikate zugesagt. Unabhängig von eventuellen Beratungsfehlern will der Vorstand in Härtefällen aus Kulanzgründen Geschädigten entgegenkommen. Auskunftsgemäß dauern die Prüfungen bei der Sparkasse noch an.

Der überraschende Zusammenbruch von Lehman Brothers Inc. hat das Finanzsystem weltweit in einem Ausmaß erschüttert, das nicht vorstellbar war. Dieses US-amerikanische Bankhaus ist das einzige große international tätige und systemrelevante Institut, bei dem der zuständige Staat, die USA, einen Zusammenbruch nicht verhindert hat. Zwischenzeitlich wird dies angesichts der Dominoeffekte für das globale Finanzsystem weitgehend als ein Fehler angesehen. Als Konsequenz daraus sind weltweit nationale Rettungsschirme gebildet worden, um die Volkswirtschaften zu schützen und die Anleger vor weiteren Vermögensverlusten zu bewahren.

Die Bundesregierung hat neben dem Bankenrettungssystem auch die Einlagen deutscher Sparer bei den inländischen Banken garantiert. Deshalb besteht für die meisten Sparer kein Handlungsbedarf. Die Bundesregierung hat mit ihrer weitreichenden Garantieerklärung den ihr zur Verfügung stehenden Spielraum ausgereizt. Deutsche Anleger, die ihr Geld bei ausländischen Banken angelegt haben, können jedoch nicht geschützt werden. Es ist unmöglich, dass Deutschland für Einlagen bei Kreditinstituten in der ganzen Welt einsteht.

Die aktuelle Finanzmarktkrise hat offenkundig gemacht, dass es sowohl tiefgreifender Änderungen des Rechtsrahmens zur Wiedererlangung der Finanzmarktstabilität als auch der weiteren Stärkung der Verbraucherinteressen durch Änderung von Rechtsvorschriften bedarf. Diese Rechtsänderungen können nur teilweise alleine durch den deutschen Bundestag als Gesetzgeber bewirkt werden. Es besteht jedoch sowohl bei der Europäischen Kommission als auch bei der Bundesregierung der politische Wille, eine grundlegende Neuorientierung zusammen mit den USA und den anderen G-20-Staaten voranzutreiben. Hessen unterstützt über den Bundesrat Positionen, die den Verbraucherschutz verbessern sollen. Zur Verbesserung der Finanzmarktstabilität und des Verbraucher- und des Einlagenschutzes liegen erste Vorschläge der Europäischen Kommission dem EU-Parlament zur Beratung und Beschlussfassung mit kurzen Umsetzungsfristen bereits vor.

Ich danke Ihnen, dass Sie sich mit Ihrer Meinungsäußerung in der Diskussion zur Stärkung der unmittelbaren Verbraucherinteressen einbringen und sichere Ihnen zu, dass ich mich für den Schutz der Bürger in vielfältiger Weise einsetzen werde.

Mit freundlichen Grüßen

Roland Koch
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Frage zum Thema Bürgerbeteiligung und Bürgergesellschaft
10.01.2009
Von:

Ich hätte gerne gewußt, wie Sie zur raschen Einführung direkt-demokratischer Elemente in unsere Verfassung stehen - so wie sie z.B. von dem Verein Mehr Demokratie e.V. vorgeschlagen werden. Das bedeutet kurzgefaßt: In wichtigen Angelegenheiten wird der Bürger direkt befragt und die resultierende Mehrheitsentscheidung dann auch in die Praxis umgesetzt.

Meiner Ansicht nach ist die Politikverdrossenheit der Bürger doch vornehmlich darauf zurückzuführen, daß unser Wahlsystem im Grunde nichts anderes bewirkt, als daß der Einfluß des Bürgers auf das politische Geschehen mit der Stimmabgabe endet. Und was dort an Auswahl und Qualifikationen zur Verfügung steht, läßt meiner Einschätzung nach sehr zu wünschen übrig.
Hinzu kommt, daß solche direkt-demokratischen Mechanismen mir als einzig wirksame Maßnahme gegen Lobbyismus erscheinen. Und dagegen muß in diesem Land dringend etwas unternommen werden - Stichwort Energiepolitik, um nur ein Beispiel zu nennen.
Antwort von Roland Koch
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13.01.2009
Roland Koch
Sehr geehrter Herr ,

die Verfassung des Landes Hessen (Hessische Verfassung) enthält bereits gewichtige plebiszitäre Elemente: Gemäß Artikel 123 der Hessischen Verfassung kann die Verfassung nur geändert werden, wenn der Landtag die Änderung mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder beschließt und das Volk mit der Mehrheit der Abstimmenden zustimmt. Anders als zum Beispiel bei Grundgesetzänderungen bleibt die Entscheidung über Änderungen der Hessischen Verfassung also stets den Bürgern vorbehalten.

Nach Art. 116 der Hessischen Verfassung hat das Volk außerdem im Wege des Volksentscheids (wie auch der Landtag) das Recht zur Gesetzgebung. Die Voraussetzungen für Volksbegehren und Volksentscheid sind in Art. 124 der Hessischen Verfassung und dem Volksabstimmungsgesetz geregelt.

Bislang ist in der Hessischen Verfassung allerdings keine "Volksinitiative" vorgesehen. In der Enquetekommission "Reform der Hessischen Verfassung" hatten sich die Mitglieder der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP auf einen Formulierungsvorschlag zur Einführung der Volksinitiative verständigt. Dem war ein entsprechender Wunsch der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorausgegangen. Die Arbeit der Enquetekommission wurde jedoch eingestellt, nachdem die SPD-Fraktion die ausgearbeitete umfassende Verfassungsänderung nicht mittragen wollte. Daher ist es nach wie vor allein dem Landtag aufgegeben, die Gegenstände festzulegen, mit denen er sich im Rahmen seines verfassungsrechtlichen Auftrags befassen will. Eine Initiative zur Änderung kann nur aus der Mitte des Landtages kommen und sollte nach meiner Auffassung von einer breiten Mehrheit der im Landtag vertretenen Fraktionen getragen werden. In einem zweiten Schritt müsste das Volk einer entsprechenden Verfassungsänderung zustimmen.

Ob es in der 18. Wahlperiode zu einem neuen Anlauf zu einer Verfassungsreform kommt, hängt stark davon ab, ob dann die Voraussetzungen für einen breiten Konsens der im neuen Landtag vertretenen Fraktionen vorliegen.

Die Prüfung der Frage, inwieweit durch eine Änderung der Verfassung plebiszitäre Elemente gestärkt werden können, kann also im Ergebnis nicht abstrakt sondern nur im Gesamtzusammenhang einer Verfassungsreform abschließend beantwortet werden. Die CDU ist jedenfalls zu einer Modernisierung der Landesverfassung grundsätzlich bereit und steht einem erneuten Anlauf zu einer Verfassungsreform aufgeschlossen gegenüber.

Mit freundlichen Grüßen

Roland Koch
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