Sehr geehrter Herr

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Sie sprechen ein Thema an, das viele Menschen bewegt. Fast alle Bundesländer haben die gymnasiale Schulzeit von neun auf acht Jahre verkürzt und haben mehr oder weniger Schwierigkeiten bei der Umstellung. Das heißt aber nicht, dass die Entscheidung für G 8 ein Fehler war. Die hessischen Schülerinnen und Schülern müssen die Chance haben, genauso alt wie ihre nationalen und internationalen Konkurrenten zu sein, wenn sie sich um einen Arbeitsplatz bemühen. Und deshalb ist es notwendig G 8 anzubieten. Wie sie sicher wissen, können kooperative und integrierte Gesamtschulen auch den Weg von G 9 gehen: Damit haben Eltern und Schülerinnen und Schüler in Hessen Wahlfreiheit.
Wir werden den eingeschlagenen Weg des vertrauensvollen Dialogs mit Schülern, Eltern und Lehrern weiter gehen. Seit April dieses Jahres wurden umfängliche Verbesserungsmaßnahmen für G 8 in die Wege geleitet. Wir haben heute eine entspanntere Gesamtsituation für Schülerinnen und Schüler im verkürzten gymnasialen Bildungsgang erreicht. Zum nunmehr laufenden Schuljahr ist ein 11-Punkte-Programm in Kraft gesetzt worden, auf dessen Grundlage die einzelnen Schulen die verkürzte Sekundarstufe I, also die Schuljahre 5 bis 9, in einer Weise ausgestalten können, die die gewünschten deutlichen Erleichterungen spürbar werden lässt.
Zur Frage des doppelten Abiturjahrgangs möchte ich Ihnen wie folgt antworten: Der verkürzte gymnasiale Bildungsgang wurde in Hessen in drei Etappen eingeführt, um die höheren Schülerzahlen in der Sekundarstufe II auf mehrere Jahre zu verteilen. Erstmalig werden im Schuljahr 2009/2010 Schülerinnen und Schüler mit G 8 und G 9 gemeinsam in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe eintreten. Im Schuljahr 2011/2012 werden weniger als 10 Prozent, im Schuljahr 2012/2013 knapp 50 Prozent und im Schuljahr 2013/2014 maximal 25 Prozent mehr Schülerinnen und Schüler als in normalen Jahren ihre Abiturprüfung ablegen. Die fehlenden 15 bis 20 Prozent eines kompletten Abiturjahrgangs ergeben sich aus den Übergängen von Realschulen, integrierten Gesamtschulen und anderen Schulformen, die nicht an der Verkürzung teilnehmen und somit zu keiner Erhöhung der Abiturientenzahlen führen werden. Schulen, Schulträger, die Staatlichen Schulämter sowie das Hessische Kultusministerium befinden sich zur Zeit in der konkreten Umsetzungsplanung, um die personelle, organisatorische und sächliche Organisation zu gewährleisten. Sie sehen, dass hier keine "Experimente am Schüler" gemacht wurden.
Zu Ihrer Frage der Schulbücher möchte ich anmerken: In Hessen werden die verbindlichen Unterrichtsinhalte durch die Lehrpläne vorgegeben. Das heißt, grundlegend für den Unterricht sind nicht die Schulbücher, sondern die Lehrpläne, die von der Lehrkraft didaktisch-methodisch für den Unterricht aufbereitet werden. G 8- und G 9- Schulbücher unterscheiden sich inhaltlich nicht so sehr, als dass nicht die Lehrkraft eine Auswahl vornehmen könnte, die sich an den verbindlichen G 8-Lehrplänen orientiert. Die Nutzung von älteren Büchern durch einen flexiblen und lehrplanbezogenen Einsatz ist daher im verkürzten gymnasialen Bildungsgang durchaus möglich.
Die Lernmittel werden von den Schulen nach und nach ausgetauscht. Mit einem auf fünf Jahre angelegten Sonderprogramm (Gesamtvolumen 25 Mio. Euro) seit dem Schuljahr 2007/2008 ist sichergestellt, dass geeignete Lernmittel im angemessenen Umfang für G 8 zur Verfügung stehen. Derzeit laufen darüber hinaus Abstimmungen zwischen dem Kultusministerium und den Staatlichen Schulämtern, um die Jahre mit höheren Schülerzahlen in der gymnasialen Oberstufe auch in dieser Frage adäquat zu begleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Roland Koch