Roland Gewalt (CDU)
Abgeordneter EU-Parlament 2004-2009
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Grunddaten
Roland Gewalt
Jahrgang
1958
Berufliche Qualifikation
Justitiar
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Berlin
Bundeslistenplatz
2, über Liste eingezogen
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(...) Ich verfolge die Diskussionen in den von Ihnen angesprochenen Internetforen leider nicht. Allerdings kann ich Ihnen zumindest für Deutschland versichern, dass es keine Gleichschaltung der Medien in Bezug auf die Ereignisse vom 11. September 2001 gegeben hat. Die Pressefreiheit ist in Deutschland im Grundgesetz verankert und hat Verfassungsrang. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Internationales
11.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Gewalt,

Nachdem die nordatlantischen Meere ohne Verstand leergefischt wurden, kaufen europäische Firmen nun Fangrechte von korrupten Regierungen an der afrikanischen Westküste um dort weiterhin ihre Profitgier zu stillen. Dadurch wird den örtlichen Fischern die Existenzgrundlage genommen. Gleiches geschieht mit Agrarprodukten die, mit Hilfe exorbitanter Subventionen, auf afrikanischen Märkten unter Marktpreis verkauft werden.

Unter welchen Punkten Ihres Parteiprogramms sind diese Tatsachen einzuordnen? Handelt es sich hierbei um die "weltweite Durchsetzung von sozialen und ökologischen Mindeststandards"; oder ist das gar der "Abbau von Handelshemmnissen, Schaffung eines transatlantischen Marktes"? Und wie ist das mit den christlichen Grundsätzen Ihrer Partei vereinbar?
Oder gedenken Sie gegen dieses Usus vorzugehen?

Ich freue mich auf eine gewaltige Antwort.
Antwort von Roland Gewalt
1Empfehlung
29.05.2009
Roland Gewalt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Europäische Union schließt seit 1979 Fischereiabkommen mit afrikanischen Ländern. Als Reaktion auf den Rückgang der Fischbestände in afrikanischen Gewässern wird in den letzen Jahren die Nachhaltigkeit in den Fischereiabkommen stärker berücksichtigt ("verantwortungsvolle Fischerei"). Ein Teil des Ertrags der Fangrechte muss der Entwicklung der einheimischen Fischerei und der Förderung der lokalen Sachkenntnis zugute kommen.
Zum Schutz vor Überfischung gibt es vielfältige Bemühungen im Rahmen der EU.
Dabei steht im Vordergrund, dass nur Bestände im Rahmen einer guten Bewirtschaftung genutzt werden, dass die Lizenzgebühren für den Aufbau einer einheimischen Fischereiverwaltung und -kontrolle eingesetzt und dass die Mittel auch zum Nutzen der einheimischen Fischerei verwendet werden. Zu diesem Zweck wurden auch regelmäßig einheimische Fischer auf den Fahrzeugen beschäftigt.
Bewirtschaftung, Kontrolle und Überwachung der Fischbestände stehen allerdings in der souveränen Verantwortung der Drittstaaten. In den Abkommen sind finanzielle Hilfen zur Verbesserung dieser Kontrolle vorgesehen, die eine nachhaltige Bewirtschaftung sicherstellen soll. Im Rahmen von regelmäßig durchgeführten wissenschaftlichen Untersuchungen bewertet die Europäische Kommission die Ergebnisse zur Nachhaltigkeit und stellt diese den betroffenen Drittstaaten zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Roland Gewalt
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
26.05.2009
Von:

sehr geehrter her gewalt.
ich habe kürzlich gelesen, dass seit dem 1. mai 2009 nun der cdu-stand
beim kreuzberger "myfest" verboten ist,aufgrund von eventueller provokation
den autonomen gegenüber. warum,glauben sie,dürfen die linksradikalen ihre
durchaus potenziell gewalttätigen demonstrationen durchführen, jedoch
eine partei bei einem straßenfest nicht ihren "friedlichen" stand
aufbauen? und wie hat sich die cdu dagegen gewehrt?
mit freundlichen grüßen
Antwort von Roland Gewalt
bisher keineEmpfehlungen
29.05.2009
Roland Gewalt
Sehr geehrter Herr Galvani,

haben Sie vielen Dank für Ihre vollkommen berechtigte Frage.

Selbstverständlich ist es in einer Demokratie nicht hinnehmbar, dass durch Gewaltanwendung von Chaoten eine Partei daran gehindert ist, ihr Recht aus Artikel 21 Grundgesetz, einem der höchsten Rechte unserer Verfassung, wahrzunehmen. Es liegt in der Verantwortung des Berliner Innensenators und des Polizeipräsidenten, wenn es nicht gelingt, diesem Recht vollumfänglich Geltung zu verschaffen. Diese Form der Kapitulation vor Chaoten ist besorgniserregend und muss in einem Rechtsstaat verhindert werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Roland Gewalt
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Frage zum Thema Abschiebungsrichtlinie
26.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Gewalt,
Bezüglich der sog. "Rückführungsrichtlinie" der Sie zugestimmt haben, habe ich eine Frage an Sie. Zunächst möchte ich festhalten, dass ich mit der Aussage des FDP-Abgeordneten Alexander Alvaro übereinstimme der erklärte, "die Richtlinie schaffe Recht für Menschen, die es benötigten. Sie sei besser als das, was zurzeit bestehe." weitestgehend übereinstimme. Aber darüber hinaus frage ich mich, wieso Sie sich so eindeutig für diese Richtlinie entschieden haben. Finden Sie nicht, dass es gegen die Würde eines Menschen verstößt ihn aus einem Land in dem er sich eingerichtet und möglicherweise integriert hat abzuschieben oder "zurückzuführen" wie das so euphemistisch genannt wird, nur weil er das gewisse Prädikat "Europäer" nicht besitzt?
Ich denke wir sind uns einig, dass kein Mensch auf dieser Welt Einfluss darauf hatte wo er geboren wurde. Ist es dann nicht legitim, dass ein Mensch auf eigene Verantwortung den Schritt in eine für ihn bessere Zukunft in einem Land, was seinen Wert- und Moralvorstellungen entspricht, macht? Man sollte zwischen diesen 8-10 Millionen Menschen die sich illegal in Europa aufhalten differenzieren. Wie oft habe ich schon von Fällen gehört in denen eine Familie durch die "Zurückführung" eines Mitglieds getrennt wurde, obwohl es im Grundgesetz Art.6 Abs.1 heißt: "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung."
wie z.B. Gazale Salame, die im schwangeren Zustand über Nacht von ihrem Ehemann und ihren zwei minderjährigen Töchtern getrennt wurde und in die Türkei abgeschoben wurde, da sie einer libanesischen Minderheit angehört die im Bürgerkrieg durch die türkische Herkunft ihrer Vorfahren(!) eine Möglichkeit zur Flucht über die Türkei nach Deutschland hatte!( www.frsh.de/schl_32/s32_29.pdf ) Wieso ist dieser Mensch in einem Land "legal" wo er niemanden kennt und nicht mal die Sprache spricht? Finden sie es überhaupt passend dass man einen Menschen als illegal bezeichnet?
mfg
Antwort von Roland Gewalt
bisher keineEmpfehlungen
29.05.2009
Roland Gewalt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26.5.2009 zur Rückführungsrichtlinie.

Die Richtlinie stellt nach dreijährigen intensiven Verhandlungen einen ausgewogenen Kompromiss zwischen konsequenter Rückführungspolitik und dem verstärkten Schutz der Rechte von Migranten dar. Der Wegfall der Binnengrenzen in Europa macht eine verstärkte Koordinierung der Zuwanderungspolitik immer wichtiger. Denn wer heute über die Außengrenze eines Mitgliedstaates einreist, reist in die gesamte EU ein. Diese Menschen werden nun aber auch endlich aus der Illegalität befreit und ihre Rechte auf eine solide Grundlage gestellt. Denn, wie es mein Kollege Manfred Weber zutreffend formuliert hat: "Illegale Arbeiter sind die Sklaven des 21. Jahrhunderts und den Arbeitgebern, die sie beschäftigen, hilflos ausgeliefert". Erstmals werden bei Abschiebungen in allen Mitgliedstaaten gleiche Mindeststandards gelten, insbesondere für die Unterbringung und im Bereich der Verfahrensgarantien. Die bisher nur einzelstaatlichen Vorschriften liegen teilweise erheblich unter den nun vereinbarten Mindeststandards. Außerdem sieht die Richtlinie Sanktionen für Verstöße gegen die nun festgelegten europäischen Standards vor und schafft damit Rechtssicherheit.

Diese Regelungen waren überfällig, weshalb ich auch für die Richtlinie gestimmt habe.

Mit freundlichen Grüßen,

Roland Gewalt
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