Roland Claus (DIE LINKE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Roland Claus
Jahrgang
1954
Berufliche Qualifikation
Diplom-Ingenieurökonom
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Burgenland
Landeslistenplatz
4, über Liste eingezogen, Sachsen-Anhalt
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(...) Wie Sie sicherlich den Medien entnehmen konnten, hält die Partei DIE LINKE andere konjunkturfördernde Maßnahmen für notwendig, als dies die Bundesregierung tut. Unsere politischen Vorstellungen reichen von einer notwendigen Regulierung der Finanzmärkte – wie sie unter anderem auch der SPD-Bundeskanzler a.D. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Senioren
21.05.2009
Von:
-

Sehr geehrter Herr Claus,

in Magdeburg gibt es eine neue Besetzung des "Sozial- und Wohnungsamtes" mit Herrn Brüning.

Mir geht es um das Thema: "Integrative Begegnungsstätte für Jung und Alt".

Die demographische Entwicklung macht überall in Europa Sorgen; die Fakten sind eindeutig !

Bis 2025 wird Sachsen-Anhalt weiter an Bevölkerung verlieren.

Zugleich wird dann jeder zweite Mensch in Sachsen-Anhalt älter als 50 Jahre sein.
Auch der Anteil der über 65-jährigen wird sich sprunghaft erhöhen !

Hierzu hätte ich gern im Vorfeld der anstehenden Wahlen gehört, wie ist Ihre grundsätzliche Meinung zu diesem Thema, welche Vorschläge können Sie dazu unterbreiten und sähen Sie für konkrete Projekte im Rahmen von Haushaltsmitteln oder "Fördertöpfen" Finanzierungsmöglichkeiten.

Sehr gespannt erwarte ich Ihre Rückäußerung und verbleibe bis dahin

mit freundlichen Grüßen

-D.
Antwort von Roland Claus
2Empfehlungen
29.05.2009
Roland Claus
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Frage danke ich Ihnen. Ich bin mit Ihnen völlig einer Meinung: Wir müssen die Veränderungen in der Altersstruktur der Bevölkerung sehr ernst nehmen. Sie beschreiben die Dinge ja sehr deutlich: Aus Ihrem Heimatland Sachsen-Anhalt, das auch das meinige ist, wandern – wie das insgesamt für Ostdeutschland auch zwanzig Jahre nach der Vereinigung immer noch der Fall ist – viele junge Leute aus, und so wird bald die Hälfte der Bevölkerung älter als 50 sein und auch der Anteil der Über-65-Jährigen immer weiter zunehmen.

Die Bundesregierung reagiert auf diese Entwicklung mit einigen interessanten Projekten, zu denen auch die Förderung der von Ihnen angesprochenen Integrativen Begegnungsstätten für Jung und Alt gehört. Ich habe in meinem Wahlkreis, dem Burgenlandkreis, die Schaffung einer solchen Begegnungsstätte – des Mehr-Generationen-Hauses in Karsdorf – unmittelbar unterstützt, und ich meine, dass solche Begegnungsstätten von wachsender Bedeutung sind. Sie ermöglichen alltägliche Geselligkeit, Generationen übergreifende Kontakte, Beratung aller Art, die Organisierung von Kulturveranstaltungen – kurz, sie sind für das gesellschaftliche Leben unverzichtbar. Sie müssen, damit sie ihrer Bestimmung gerecht werden können, auf kurzen Wegen erreichbar und selbstverständlich barrierefrei sein – also auch für Menschen mit Behinderung zugänglich.

So weit, so gut. Wie aber sieht es mit den für solche und ähnliche Projekte zur Verfügung stehenden Geldmitteln aus? In der Tagespolitik empfehle ich meinen Kolleginnen und Kollegen in der Kommunalpolitik, sich – wenn das noch nicht geschehen ist – auf die konsequente Ausschöpfung der vorhandenen Fördertöpfe zu konzentrieren. Aber damit ist es langfristig natürlich nicht getan. Wir brauchen, wenn wir des Problems wirklich Herr werden wollen, ein grundsätzliches Umdenken und – in dessen Resultat – eine Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums von oben nach unten.

Soziale Projekte – Projekte also, die unmittelbar der Lebensqualität der Menschen dienen – kosten selbstverständlich Geld, und darum hören wir von den Regierenden immer wieder, dieses Geld sei leider nicht vorhanden. Ich meine: Das stimmt nicht. Es ist Sache der Politik, dafür zu sorgen, dass genug Geld für diese unabdingbaren gesellschaftlichen Aufgaben zur Verfügung steht. Ein Weg dahin wäre die Zurücknahme all der Steuergeschenke, die im vergangenen Jahrzehnt den großen Unternehmen und Spitzenverdienern gemacht worden sind. Hätten wir heute noch das Steuern- und Abgabenniveau des Jahres 2000, stünden der öffentlichen Hand jährlich 70 Milliarden Euro mehr zur Verfügung. Schon ein Bruchteil davon würde reichen, die Zahl und Qualität der Integrativen Begegnungsstätten beträchtlich zu erhöhen.

Das Privateigentum – so steht es im Grundgesetz, und so fordert es meine Partei DIE LINKE nachdrücklich – muss seiner Sozialpflicht gerecht werden, anders ist der Sozialstaat nicht zu gestalten. So steht die scheinbar "kleine" Frage der Begegnungsstätten mitten drin in der grundsätzlichen Auseinandersetzung darüber, wie der gesellschaftliche Reichtum verteilt werden soll. In den vergangenen beiden Jahrzehnten sind Billionenwerte in den nun geplatzten Spekulationsblasen der Finanzmärkte "verschwunden". Es ist allerhöchste Zeit zu einer Umkehr. Das Geld muss dorthin, wo die Menschen leben, es muss ganz unmittelbar der Sicherung würdiger Lebensbedingungen dienen. Die Sicherung der Menschenwürde selbstverständlich auch im Alter – und dazu gehört die Verhinderung von Altersarmut ebenso wie die Verhinderung von altersbedingtem Isoliertsein – sollte zu den vornehmsten Aufgaben der Gesellschaft gehören. Wo der Profit das Maß aller Dinge ist, kann diese Aufgabe allerdings, wie wir sehen, nicht gelöst werden. Also braucht es ein Umsteuern.

Womit wir dieses Umsteuern im Einzelnen untersetzen wollen, will ich hier nicht ausführen, weil ich die Antwort auf Ihre Frage nicht über Gebühr verlängern will. Selbstverständlich aber stehe ich Ihnen auch dazu, wenn Sie es wünschen, gern Rede und Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Roland Claus
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Frage zum Thema Kultur
26.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Claus.
Unsere Gemeinde verfügt über ein ehemaliges Rittergut, eines unserer letzten Kulturdenkmäler in der Gemeinde.
Das Rittergut stellt eine enorme finanzielle Belastung für den Gemeindehaushalt dar, der nicht mehr zu stemmen ist.
Trotz Ausschreibung hat sich kein Käufer gefunden und so verfällt das Rittergut - ihm droht der Abriss...

Der Gemeinderat beabsichtigt, das Rittergut (Gemeindeeigentum) dem Heimatverein kostenlos zu übertragen
mit der Maßgabe der Sanierung und Nutzungsmöglichkeit für die Einwohner und den Tourismus.

Wie ist der Verfahrensweg und welche rechtlichen Bestimmungen gibt es für die Eigentumsübertragung?

Für eine schnellstmögliche Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Bürger von Burgwerben
Antwort von Roland Claus
3Empfehlungen
03.06.2009
Roland Claus
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Frage danke ich Ihnen. Sie sprechen ein Thema an, das viele Städte und Gemeinden im Burgenlandkreis bewegt: Wie kann es gelingen, die wertvollen Kulturdenkmäler zu erhalten? Welche Nutzungskonzepte gibt es - und wo kann das Geld herkommen, das nun einmal für den Erhalt dieser Kulturgüter notwendig ist?

Ich glaube, eine Antwort auf diese Fragen kann nur direkt vor Ort - also im Gemeinderat - gefunden werden. Ich weiß von den Gemeinderäten meiner Partei in Burgwerben, dass es in dieser Hinsicht schon manche Beratung gegeben hat. Und Sie schildern in Ihrer Frage ja auch eine der Ideen, die da geboren worden sind: die Übertragung des Gemeindeeigentums an den Heimatverein. Nun fragen Sie nach Verfahrenswegen und konkreten rechtlichen Bestimmungen für eine solche Übertragung, aber ich bitte Sie, sich auch in dieser Hinsicht an die Gemeinderäte zu wenden. Ich bin mir gewiss, dass dort genügend Sachverstand versammelt ist und auch die notwendige juristische Beratung gesucht werden wird.

Sache des Gemeinderates ist es dann, wenn ein Konzept entwickelt worden ist, ganz gewiss auch, sich auf der Kreis-, Landes- oder Bundesebene Verbündete zu suchen. Aber wie gesagt: Auch hier muss, denke ich, der Anfang in der Gemeinde selbst gemacht werden.

Ihre Frage ist mir Anregung, das Problem auch meinerseits im Auge zu behalten.

Mit freundlichen Grüßen

Roland Claus
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