Renate Künast (GRÜNE)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Renate Künast
Jahrgang
1955
Berufliche Qualifikation
Sozialarbeiterin und Rechtsanwältin, Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft a.D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Berlin-Tempelhof-Schöneberg
Landeslistenplatz
1, über Liste eingezogen, Berlin
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(...) Es gibt viele Gründe für FDP-Wählerinnen und Wähler, sich enttäuscht von dieser Partei abzuwenden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Arbeit
08.12.2006
Von:

Warum hört man von Ihnen als Berliner Abgeordnete fast nichts Konkretes zu den zögerlichen Versuchen einer zukunftsträchtigen Integrationspolitik und Zuwanderungspolitik, seitdem die Grünen aus der Regierung ausgeschieden sind?
Antwort von Renate Künast
1Empfehlung
21.02.2007
Renate Künast
Sehr geehrter Herr Bierhoff,

im Auftrag von Renate Künast danke ich Ihnen für Ihr Schreiben zur Zuwanderungspolitik. Das Thema war im vergangenen Jahr ein Schwerpunkt der Fraktionsvorsitzenden.

Bündnis 90/ Die Grünen haben im Frühsommer ein Integrationspapier vorgelegt, dass die grüne Zuwanderungspolitik runderneuert hat. Wir wollen mit den hier lebenden Migrantinnen und Migranten einen gesellschaftlichen Integrationsvertrag schließen. Zuwanderinnen und Zuwanderer sollen von Beginn als künftige Staatsbürgerinnen und Staatsbürger wahrgenommen werden - mit allen Rechten und Pflichten. Das Papier finden Sie unter: www.gruene-bundestag.de .

Mit einer bundesweiten Integrationstour informieren sich Abgeordnete und Fachreferenten seit Juni 2006 vor Ort über Schwierigkeiten aber auch spannende Projekte zu Sprachförderung und Elternarbeit, Beispiele für gelungene kommunale Integration oder interkulturelle Ausbildung und Gewaltprävention. Berichte und Termine zur Integrationstour finden Sie unter: www.gruene-bundestag.de

Ich denke, gerade der Integrationsfahrplan mit seinen fünfzehn Punkten ist ein sehr konkretes Integrationspolitisches Konzept.

Mit freundlichen Grüßen,
Katrin Langenbein
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.12.2006
Von:

Sehr geehrte Frau Künast,

die Bundesrepublik ist seit 2002 seitens der EU aufgefordert, das Schornsteinfegermonopol (es verstößt u.a. gegen die Niederlassungsfreiheit) abzuschaffen.
Millionen Eigentümer und Mieter ärgern sich seit Jahren über die Machenschaften der Schornsteinfeger, die für Scheindienstleistungen wie das Kehren sauberer Schornsteine (ein Gasschornstein produziert keinen Ruß) oder das Bemessen bereits vermessener Anlagen, beim Bürger Entgelte erpressen. Jedes Jahr fließen so 2,2 Milliarden Euro in die Taschen der Schornsteinfeger.
Lesen Sie im BISchG, hier § 52 (4) nach. Dort steht - sinngemäß - daß der Betreiber einer nicht beanstandeten Anlage die Kosten hierfür nicht zu übernehmen hat. Trotzdem ignorieren das die Schornsteinfeger und deren Aufsichtsbehörden!
Es ist ein Skandal, daß ein Schornsteinfeger mehr Rechte als die Polizei hat. Grund ist ein aus dem Jahr 1933 bis heute geltendes Schornsteinfegergesetz, das den 16.000 Schornsteinfegern in diesem Land paradiesische Zustände beschert, gänzlich ohne Wettbewerb!
Wie kann es sein, daß das Schornsteinfegergesetz festlegt, Grundrechte aus dem Grundgesetz, hier Artikel 13, einfach außer Kraft zu setzen?
Was tun Sie ganz konkret, um diesem Skandal ein Ende zu bereiten. Für einfachste Tätigkeiten wie das Kehren von Schornsteinen benötigt ein modernes Industrieland kein Monopol aus der Nazizeit! Es ist heute nicht vermittelbar, den Bürgern zwangsweise Scheindienstleistungen durch die Schornsteinfeger aufzubürden, wo an anderen Stellen der Staat an die Eigenverantwortung der Bürger appelliert!
Ebenso wie wir keinen Bezirkselektrikermeister haben brauchen wir keinen Bezirksschornsteinfegermeister!
Bis zum 17.12. ist die Bundesregierung aufgefordert, das Schornsteinfegermonopol aufzuheben, sonst droht ein Vertragsverletzungsverfahren. Wie man hört, sollen lediglich kosmetische Korrekturen an der heutigen Regelung vorgenommen werden. Wer hat in diesem Land Angst vor den Schornsteinfeger?
Antwort von Renate Künast
bisher keineEmpfehlungen
14.03.2007
Renate Künast
Sehr geehrter Herr ,

dazu schicke ich Ihnen gern eine Pressemitteilung, die Renate Künast als Verbraucherschutzministerin bereits 2004 herausgegeben hat.

Mit freundlichen Grüßen,
Katrin Langenbein


Pressemitteilung Nr. 336 vom 8. Dezember 2004 Künast: Schornsteinfegermonopol komplett abschaffen!

"Das Schornsteinfegermonopol passt nicht mehr in unsere Zeit. Wir müssen auch hier Wettbewerb zulassen", sagte Renate Künast, Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft im Vorfeld der Wirtschaftsministerkonferenz, die sich am 8./9. Dezember in Berlin mit dem Schornsteinfegermonopol befassen wird. "Künftig soll jeder selbst entscheiden dürfen, welchen Schornsteinfeger er in sein Haus lässt", so Künast. "Außerdem sind die Kontrollintervalle an den technischen Fortschritt bei Heizungsanlagen anzupassen", fordert Künast. So könne verhindert werden, dass jährlich viele Schornsteine gereinigt werden, obwohl sie so sauber sind, dass weder eine Brand- noch eine Gesundheitsgefahr bestehe.

Die Kontrolle der Hausfeuerungsanlagen über das Schornsteinfegermonopol kostet Hauseigentümer und Mieter fast 1,3 Milliarden Euro im Jahr. Hier schlummert ein erhebliches Einsparpotenzial. Um das zu nutzen, brauchen wir einen freien und fairen Wettbewerb zwischen allen berechtigten Handwerksbetrieben und Sachverständigen. Denn Wettbewerb hält die Kosten niedrig und macht staatlich festgesetzte Preise, die heute noch für Schornsteinfegerarbeiten gelten, überflüssig.

Die überfällige Reform darf allerdings nicht dazu führen, dass unsere hohen Feuersicherheits- und Umweltschutzstandards bei Heizungsanlagen Schaden nehmen. Deswegen wird auch künftig eine neutrale Aufsicht notwendig sein, die nicht umsonst zu haben ist. Keiner soll sich davor drücken können, die vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten und Abgasmessungen an seiner Heizung durchzuführen.

Deutschland wird auch nach der Abschaffung des Schornsteinfegermonopols bei der Überwachung seiner Hausfeuerungsanlagen einen Spitzenplatz in der EU einnehmen. Mit der jetzt anstehenden Reform kann zudem verhindert werden, dass die EU-Kommission ihre Androhung wahr macht und Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt, betont die Verbraucherministerin. Die EU-Kommission hält das Schornsteinfegermonopol für rechtswidrig.
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
26.12.2006
Von:

Guten Tag liebe Frau Künast!

Ich habe eine Frage zum Thema Verbraucherschutz / Tierschutz.

Ich würde gerne Ihre persönliche Meinung zum Thema Tierschutz und Tierpolitik der aktuellen Regierung hören.

Ich finde die Zustände in Deutschland wie z.B. die Käfighaltung skandallös!

Zudem möchte ich insbesondere jetzt in der Weihnachtszeit an die armen die Tiere in Osteuropa denken, welche gequält werden, nur damit manche Leute ganz ganz billig ihr Fleisch haben.


Ich hoffe auf eine Antwort und bitte Sie ganz persönlich, mehr für den Tierschutz in Deutschland und der EU zu tun.

Tiere sind Lebewesen und keine Ware!!


DANKE

Mit freundlichen Grüßen aus Hamburg

Ihr
Antwort von Renate Künast
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07.03.2007
Renate Künast
Lieber Herr ,

im Auftrag von Renate Künast danke ich Ihnen für Ihr Schreiben. Der Tierschutz lag und liegt Renate Künast besonders am Herzen.

Unter Schwarz-Rot ist der Tierschutz kraft- und mutlos geworden. Sie sprechen zu Recht die tierquälerische Käfighaltung an. Die Bundesländer haben das schon 2001 beschlossene Käfigverbot wieder gekippt. Die so genannte Kleinvoliere soll angeblich tiergerecht sein, aber sie ist auch nur ein Käfig, eine Erfindung der Eierbarone. Auch die Schweinehaltungsverordnung entspricht nur den EU-Mindeststandards, die Tiere bekommen zu wenig Platz und zu wenig Licht. Beide Entscheidungen dürfen nicht das letzte Wort sein, denn eine Gesellschaft misst sich auch daran, wie sie mit ihren Mitgeschöpfen umgeht.

Wir wollen dass die Wirtschaft mehr tiergerechte Produkte anbietet und brauchen klare staatliche Vorgaben, so dass die Kunden es auf Anhieb erkennen können und ganz konkret mit dem Einkaufswagen mitbestimmen können. Dazu brauchen wir europaweit eine einheitliche Kennzeichnung.

Und wir brauchen endlich das Verbandsklagerecht. Das Staatsziel Tierschutz verpflichtet den Gesetzgeber, für einen effektiven Schutz der Tiere zu sorgen, heute gibt es aber ein rechtliches Ungleichgewicht zwischen Tieren und Tiernutzern, Tiere können nicht vor Gericht ziehen, um ihre Interessen zu verteidigen. Durch die Klagemöglichkeit von anerkannten Tierschutzverbänden kann diese Lücke geschlossen werden. In vielen Landtagen haben die Grünen schon Entwürfe für ein Verbandsklagerecht eingebracht, auch in Koalitionsverhandlungen im Bund und beide Male konnten wir uns nicht durchsetzen.

Als Verbraucherministerin hat Renate Künast einiges für die Tiere erreicht und es gibt noch viel zu tun. Aber weil immer mehr Menschen beim Einkauf auf die Produktionsbedingungen achten, wird unsere gemeinsame Idee einer tiergerechten Welt auch von einer großen Koalition nicht aufzuhalten sein!

Mit freundlichen Grüßen,
Katrin Langenbein
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Frage zum Thema Verlängerung des Afghanistan-Einsatzes (ISAF)
14.01.2007
Von:

Hallo und guten Tag,
Sie haben ja ihre Zustimmung zur Verlängerung des Afghanistan-Einsatzes gegeben. Wie erklären sie mir das Verschweigen der Opfer die die Bundeswehr dort hat? Es gibt nur diese interne Ankunftfeier in Köln-Wahn für die Toten sonst nichts. Keine Toten- und Ehrenanzeigen in überregionalen Zeitungen durch die Bundeswehr, noch sonstige Ehrungen. Schämt man sich der Toten oder soll die Öffentlichkeit nichts erfahren?

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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
07.02.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Künast,

wie in div. Medien aktuell veröffentlicht, wurden in den letzten Jahren die Grenzwerte verschiedener, z. T. krebserregender, Pestizide massiv erhöht. Ein Großteil dieser Erhöhungen wurde in Ihrer Amtszeit genehmigt. Warum haben Sie als grüne Verbraucherschutzministerin solchen Erhöhungen zugestimmt, bzw. diese genehmigt? Mensch, Tier und Natur werden dadurch gesundheitlich beeinträchtigt. Nutznießer einer solchen Politik sind Discounter, denen weder die Qualität der Nahrung noch die Gesundheit der Menschen. Diese interessiert alleine der schnelle Profit.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

Ganz grundsätzlich wird es Zeit, daß grüne Politiker auch wieder grüne Positionen vertreten, sonst trennt sie wirklich nichts mehr von rot, schwarz oder gelb und die Partei wird ähnlich unglaubwürdig. Machen sie nicht weiter mit bei diesen Kriegen. Sie sind nicht zu rechtfertigen!

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Renate Künast
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09.07.2007
Renate Künast
Sehr geehrte Frau ,

zur Politik des vorsorgenden Verbraucherschutzes gehörte auch das "Reduktionsprogramm chemischer Pflanzenschutz", worin auch Rückstands-Höchstmengen festgesetzt werden. Der Festsetzung der Höchstmengen liegen umfangreiche wissenschaftliche Untersuchungen zugrunde. Sie werden so festgesetzt, dass eine gesundheitliche Beeinträchtigung der Verbraucher auch bei lebenslanger täglicher Aufnahme nach dem Stand aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse ausgeschlossen werden kann.

Für die Festlegung der Höchstwerte wurden produktspezifische wissenschaftliche Risikobewertungen vorgenommen. Statt Zulassungen eines Pflanzenschutzmittels für eine ganze Lebensmittelgruppe (z.B. Gemüse) gibt es nun eine Zulassung mit detaillierten Vorgaben für die Anwendung der Mittel. Für jede Obstsorte gilt für jedes Mittel eine eigene Höchstmenge. Diese differenzierte Vorgehensweise basiert u.a. auf einer Einschätzung, wie viel von einem bestimmten Produkt der Verbraucher realistischerweise zu sich nimmt. Die Einzelfallbewertung führt natürlich zu einer Zunahme der festgelegten Höchstmengen, aber nicht zu einer Zunahme an Rückständen chemischer Pflanzenschutzmittel in den einzelnen Obst- und Gemüsesorten.

Für bestimmte Wirkstoff/Lebensmittel-Kombinationen, die bislang in Deutschland im Angebot, aber nicht geregelt waren, wurden damit erstmals wissenschaftlich fundierte Grenzen festgelegt. Das sieht zwar in Einzelfällen aus wie eine Neuzulassung von Pflanzenschutzmitteln, ist aber in Wirklichkeit eine erstmalige Bestimmung des Risikos von importierter Ware auf der Basis einer fundierten Risikoanalyse im Sinne des vorsorgenden Verbraucherschutzes.

Der Verbraucher soll Rückständen so wenig wie möglich ausgesetzt sein. Höchstmengen werden nur dann akzeptiert, wenn die Risikobewertung für den Verbraucher ergeben hat, dass sie sicher sind. Die Höchstmengen gelten EU-weit und bieten klare Grundlagen für die Hersteller und für die Lebensmittelüberwachung, die Produkte bei Überschreitungen vom Markt nehmen kann.

Nur mit hohen Qualitätsstandards werden sich europäische Produkte auf dem Weltmarkt auch in Zukunft behaupten können. Der Weg bei der Anwendung von Pflanzenschutzmittel und beim Umgang mit Rückstandshöchstmengen leistet dazu einen wichtigen Beitrag.

Mit freundlichen Grüßen,
Katrin Langenbein
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