Renate Künast (GRÜNE)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
15.12.1955
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwältin, Sozialarbeiterin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Fraktionsvorsitzende
Wohnort
Berlin
Wahlkreis
Berlin-Tempelhof - Schöneberg
Ergebnis
26,3%
Landeslistenplatz
1, Berlin
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(...) Was den Bau neuer AKW in Polen betrifft, haben auch Grüne aus Deutschland gemeinsam mit den entsprechenden Oranisationen in Polen mehrfach gegen das geplante AKW in Gryfino demonstriert. Wir sind der festen Überzeugung, dass es Sicherheit und Versorgungssicherheit nur mit einem konsequenten Ausbau der Erneuerbaren Energien geben wird. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
27.01.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Künast,

wieviele Jahre haben Sie bereits als Abgeordnete in Parlamenten verbracht?

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Frage zum Thema Inneres und Justiz
14.02.2012
Von:

Werte Frau Künast,

ich hätte einige Fragen zu Ihrem Gesetzesentwurf zum Waffenrecht (Drucksache 17/7732). Ihr Kollege Herr Winkler sah sich leider nicht im Stande, diesbezügliche Fragen substahiert zu beantworten und verwies auf den Text des Entwurfes. Dieser ist jedoch überhaupt erst der Anlass der Fragestellung und nicht zur Beantwortung geeignet. Ich hoffe, dass Sie etwas konkreter auf spezifische Inhalte antworten ;)

  • 1.: Welchen Unterschied macht das optische Design einer halbautomatischen Feuerwaffe bei der Bewertung Ihrer tatsächlichen Gefährlichkeit?
  • 2:: Warum werden in Ihrem Entwurf außer den Umsatzeinbußen bei Herstellern und Händlern keine weiteren Kosten prognostiziert? Was ist mit den damit verbundenen Umsatz- und MwSt-Einnahmen, den damit verbundenen Arbeitsplätzen und daraus gezogenen Steuereinnahmen, den Verwaltungskosten, u.s.w.?
  • 3.: Wie gedenken Sie den mehreren Millionen Eigentümern bisher legaler Schußwaffen (freie Waffen inkl.) den Verlust sehr teurer Sportgeräte zu ersetzen, wenn diese aufgrund des Gesetzes illegal würden? Bitte bedenken Sie hierbei, dass ein Verkauf an berechtigte Personen unmöglich ist, wenn Niemand mehr berechtigt ist.
  • 4.: Halbautomatische Langwaffen sind in Deutschland statistisch nicht deliktrelevant. Warum ist ein Ereignis in Norwegen, also außerhalb des Einflußes deutscher Gesetzgebung, ein Grund deutsche Gesetze zu verschärfen?
  • 5.: Wie bewerten Sie die Situation in Staaten mit prohibitiven Waffengestzen, wie z.B. Großbritannien, in denen die Einschränkung des legalen Waffenbesitzes eben keinen Sicherheitsgewinn, sondern das Gegenteil bewirkt hat?
  • 6.: Das öffentliche Führen realitätsgetreuer Waffenreplikas (Anscheinswaffen) ist bereits nach bestehendem Gesetz verboten. Welchen Sinn soll ein Totalverbot dieser Gegenstände machen, wenn dadurch nur ein bereits verbotener Tatbestand verhindert werden soll? Ähnlich sinnvoll wäre ein Verbot von Kraftfahrzeugen um z.B. das Falschparken einzudämmen.

MfG,

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Frage zum Thema Internationales
12.03.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Künast,

was werden Sie unternehmen, damit das Antikorruptionsgesetz schnellstmöglich ratifiziert wird?

Danke und Gruss


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Frage zum Thema Soziales
23.03.2012
Von:

Liebe Renate Künast,

Sozialhilfe und Hartz IV sind nicht Ihr Thema, trotzdem an Sie als Abgeordnete diese Fragen:

Wie ist es mit der "sozialen Gerechtigkeit" zu vereinbaren, dass Kindergeld und Kinderzuschläge bzw. steuerliche Kinderfreibeträge allen Eltern zusätzlich gewährt sind - NUR NICHT SOZIALHILFEEMPFÄNGERN UND HARTZ IV KUNDEN?

Bei SGB II wird Kindergeld auf den Bedarf des Kindes angerechnet und bei einem evtl. "Überhang" - falls das Kind anderweitig Unterhaltszahlung erhält - verrechnet und vom Bedarf der Mutter/seltener des Vaters im gemeinsamen Haushalt abgezogen.
Indirekt unterstützt der Unterhaltsleistende (unehelicher Vater, Mutter, geschiedenes Elternteil) damit nicht nur das Kind, sondern auch den/die Sorgeberichtigten. Ob er/sie will oder nicht!
Das kann nicht der Sinn des Unterhaltsrechts sein!

Um eine Grundsicherung für Kinder kann man lange debattieren. In all den Jahren einer rot-grünen Regierung ist da nichts wesentliches passiert. Es muss aber Thema bleiben.
Von den Grünen hätte ich erwartet, dass die Entscheidung des BVerfG zum Regelbedarf und der nachfolgenden "Neuberechnung" des Regelbedarfs kritischer gesehen und publiziert wird.

Was hat sich geändert? NICHTS!!! Die Abstufung des Regelbedarfs für Kinder gleicht sich doch nicht durch dieses lächerliche "Bildungspaket" aus!

Es bleibt weiterhin erklärungsbedürftig, weshalb Kinder und Jugendliche einen pauschal verringerten Bedarf haben sollten (z.B. Kinder im Wachstum brauchen sehr häufig neue Klamotten und Schuhe; ein Baby muss öfter gebadet und gewaschen werden etc.).
Jugendliche in der Pubertät baden und duschen gerne täglich oder mehr - das gehört zur normalen Persönlichkeitsentwicklung! Soll ich meinem 15-jährigen Sohn das verbieten?
(Obwohl es die "Warmwasserpauschale" gem. SGB II § 20 Satz 1 und SGB II § 21 Abs. 7 überschreitet ...)

Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Dipl.-Soz. (ehemals AL Berlin seit 1982)

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Frage zum Thema Frauen
29.03.2012
Von:

Liebe Frau Künast

Anti-Diskriminierung ist ein wichtiges Thema in der heutigen Arbeits- und Lebenswelt. U.a. sind zwischenzeitlich nach dem AGG Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts wie bei Ausschreibungen verboten.

Gestern hat bei Ihnen die Wahl zu einem Landesparteirat stattgefunden ( www.spiegel.de ), zu dem es fünf gesetzte Plätze, acht Plätze für Frauen und acht Plätze für alle gibt. Wie ist ein solches Vorgehen mit dem AGG vereinbar? Warum diskriminieren die Grünen immer noch anhand geschlechtlicher Merkmale?

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