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Werter Herr Grendel,
Sie gehen "davon aus, dass sämtliche Vorschriften des BKA-Gesetzes dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen werden".
Und meinen mit Verhältnismäßigkeit das Verhältnis zwischen Bürgerrechten und der Sicherheit des Staates (der Staatssicherheit).
Weiter schreiben Sie:
"Auf der anderen Seite müssen Sie aber auch bedenken, dass die terroristischen Bedrohungen eine völlig neuartige Herausforderung für den demokratischen Rechtsstaat bedeuten und in einem nicht gekannten Umfang die Mensche in unserem Land bedrohen."
1. Bitte nennen Sie mir die Post-9/11-Anschläge, welche hierzulande bisher unaufgeklärt blieben, weil den Ermittlern die Befugnis zur Aufklärung fehlte.
2. Außerdem würde ich von Ihnen gern wissen, ob sie wissen, wie Terroristen ´arbeiten´.
"Wir als politisch Verantwortliche müssen in unserer Rechtsgüterabwägung auch die Schutzpflichten gegenüber diesen Bürgern einbeziehen."
Aber: Das Gesetz dient der
"Abwehr einer Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Staates oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder Sachen von bedeutendem Wert, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse geboten ist." (§20h.1)
3. Erläutern Sie mir bitte, was genau sie mit ausgewogen und verhältnismäßig meinen, wenn bereits die Begründung für einen Einsatz dermaßen schwammig formuliert ist.
4. Würden Sie mir raten, gegen dieses Gesetz auf die Straße zu gehen? Oder soll ich es lieber bleiben lassen, da mich allein schon dieses Anschreiben zum Systemkritiker macht und alle SystemkritikerInnen auch potentielle Gefährder sind.
5. An wen sollte ich mich wenden, wenn ich, der Bürger, diesen Schutz ablehnen möchte?
Weil, wie ich oben schon anklingen ließ: Die der BKA angedachten Befugnisse erinnern mich ziemlich an die Methoden, mit denen vergangene Geheimpolizeibehörden die Bürger vor dem unscheinbaren Feind beschützten.
Hochinteressiert,


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PS - Die BKA-Befugnisse in Listenform:
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