Reinhard Grindel (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Reinhard Grindel
Jahrgang
1961
Berufliche Qualifikation
Fernsehjournalist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Rotenburg - Verden
Landeslistenplatz
16, über Liste eingezogen, Niedersachsen
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Mit dem als Ordnungswidrigkeit ausgestalteten Führensverbot für Einhandmesser und Messer mit einer feststehenden Klinge ab 12 cm haben wir die richtige Abwägung vorgenommen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
19.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Grindel,

in Ihrer Antwort an Herrn Ludwig vom 14.04.08 schreiben Sie, dass seit dem Verbot der Butterfly-Messer von 2003 diese fast völlig vom t verschwunden sind. Das scheint in der Tat der Fall zu sein.

Allerdings behaupten Sie im nächsten Satz, dass die innere Sicherheit dadurch gestärkt worden ist. Wie kommen Sie zu dieser merkwürdigen Schlussfolgerung? Laut dem Vortrag des Herrn Tölle sind die Jugendlichen doch lediglich auf andere Messer-Arten umgestiegen! Und wie mehrere Abgeordnete (z., B. Herr Wellenreuther) hier schreiben, hat die Messer-Kriminalität in den letzten Jahren sogar bundesweit erheblich zugenommen! Also hat das Verbot der Butterfly-Messer doch überhaupt nicht zu einer Erhöhung der Sicherheit für die Bürger geführt! Oder können Sie belegen, dass die aktuelle Gesetzesverschärfung definitiv zu einem Rückgang der Messer-Kriminalität führen wird? Die Erfahrungen anderer Länder zeigen ebenfalls eher das Gegenteil...

Außerdem finde ich die Einstufung von Einhandmessern als "gefährliche Kampfmesser" sehr naiv. Die meisten modernen Taschenmesser sind mittlerweile einhändig zu öffnen oder verfügen über eine Klingenarretierung. Dies hat nichts mit ihrer Bestimmung zum Kampf oder Angriff zu tun, sondern dient lediglich dem Komfort und der Sicherheit des Benutzers! Natürlich können Sie einhändig und schnell geöffnet werden. Aber das können Springmesser - die bis zu einer Klingenlänge von 8,5 cm weiterhin erlaubt bleiben – auch! Warum gilt für Springmesser das sog. "Taschenmesserprivileg" während das Führen von Einhandmessern auch mit kürzerer Klinge verboten wird? Finden Sie diese Ungleichbehandlung nicht etwas unlogisch?

In meinen Augen wurde bei den Einhandmessern nur ein "Sündenbock" (genau wie die sog. "Killerspiele") gesucht, auf den die Politiker verweisen können, weil sie das eigentliche Problem, nämlich die Jugendkriminalität, nicht in den Griff bekommen!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Reinhard Grindel
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24.04.2008
Reinhard Grindel
Sehr geehrter Herr ,

Ihre wiederholten Fragen an verschiedene Abgeordnete mit immer wieder den gleichen falschen Unterstellungen grenzen wirklich an Lobbyismus für die Messerhersteller.

Ich drehe Ihre Behauptungen einfach mal um: Welchen Grund gibt es, dass Messer im öffentlich Raum – gerade von Jugendlichen – offen mitgeführt werden sollen? Was spricht dafür? Nichts! Dagegen wissen wir, dass in der Tat bei gewalttätigen Auseinandersetzungen schneller als früher Waffen, gerade Messer, gezogen werden. Wenn die Butterfly-Messer aus dem öffentlichen Straßenbild verschwunden und von anderen Messerarten abgelöst worden sind, wäre es doch abwegig, dann wieder Butterfly-Messer zu gestatten, sondern natürlich ist es richtig, dann auch konsequent andere Messerarten zu verbannen.

Zu den vielfältigen Maßnahmen gegen Jugendkriminalität gehört auch, dass der Gesetzgeber jungen Menschen den Einsatz von Messern in Konfliktsituationen im wahrsten Sinne des Wortes aus der Hand schlagen muss. Das tun wir mit dem neuen Waffenrecht und das verdient die Polemik des "naiven" Vorgehens nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Grindel MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
21.04.2008
Von:
Tim

Sehr geehrter Herr Grindel,

mit Entsetzen habe ich den Entwurf des Ermächtigungsgesetzes für das BKA gelesen. In diesem großartigen Stück rechtsstaatlicher Gesetze finde ich unter §20c Abs. 3 folgenden Text:

"Unter den in den §§ 52 bis 55 der Strafprozessordnung bezeichneten Voraussetzungen ist der Betroffene zur Verweigerung der Auskunft berechtigt. Dies gilt nicht, soweit die Auskunft zur Abwehr einer Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Staates oder Leib, Leben oder Freiheit erforderlich ist."

Soll heißen: Das BKA darf mich dazu zwingen, mich selbst zu belasten. Nebenbei wird auch noch das Berufsgeheimnis von etlichen Berufen aufgehoben und auch engste Verwandte müssen belastet werden. Eine Kapitulation des Rechtsstaates.

Ihr Kollege Wiefelspütz wird nicht müde zu betonen, dass die Bundesrepublik Deutschland der am besten funktionierende Rechtsstaat der Welt ist. Ich hoffe, wir sind uns einig, wenn wir sagen, dass sich daran auch nichts ändern sollte. Falls dem so sei, dürften sie diesem Gesetz nicht zustimmen.

Herr Grindel - werden Sie diesem Gesetz in seiner jetzigen Form (speziell §20c) zustimmen?

Mit freundlichen Grüßen
Tim
Antwort von Reinhard Grindel
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22.04.2008
Reinhard Grindel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22.04.2008.

Der Gesetzentwurf befindet sich in der Abstimmung mit den Ländern. Die Beratungen im Bundestag erfolgen danach. Insoweit kann ich Ihre Frage zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten.

Die zuständigen Ministerien haben aber z.B. bei der Frage der Online-Durchsuchung bestimmte Berufsgruppen aus der gesetzlichen Regelung herausgenommen, insoweit haben Grundsätze des Rechtsstaats bei den Beratungen des BKA-Gesetzes an jeder Stelle eine große Rolle gespielt. Auf der anderen Seite müssen Sie aber auch bedenken, dass die terroristischen Bedrohungen eine völlig neuartige Herausforderung für den demokratischen Rechtsstaat bedeuten und in einem nicht gekannten Umfang die Mensche in unserem Land bedrohen. Wir als politisch Verantwortliche müssen in unserer Rechtsgüterabwägung auch die Schutzpflichten gegenüber diesen Bürgern einbeziehen. Insoweit gehe ich davon aus, dass sämtliche Vorschriften des BKA-Gesetzes dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Grindel MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
22.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Grindel,
in Deutschland sterben jährlich 5.000 Menschen an den Folgen eines Autounfalles(Statistisches Bundesamt) . Es sterben jährlich über 5.000 Menschen durch Ärztefehler(WAZ). Im Jahre 2005 starben 20.000 Menschen aufgrund einer Influenza (Robert Koch Institut). Aber es gab in den letzten 20 Jahren in Deutschland nicht einen Einzigen Toten oder auch nur Verletzten durch einen Terroranschlag. Trotzdem wird nun das BKA-Gesetz geändert. Damit soll sogar eine Überwachung völlig Unschuldiger möglich werden. Es wurde sogar schon angekündigt, dass das verbreiten von chemischen und physikalischen Formeln unter Strafe gestellt werden soll. Und das obwohl seit Ende des Kalten Krieges keinen einzigen Terrortoten in Deutschland gab. Erklären sie mir bitte unter Berücksichtigung der weiter oben genannten Daten inwiefern hier der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt wird und warum die andern Gefahren des Lebens, in denen nicht nur abstrakt, sondern ganz real jedes Jahr tausende Menschen sterben nicht mal ansatzweise so intensiv behandelt werden wie die Terrorismusbekämpfung in den letzten 7 Jahren.

Vielen Dank im Voraus

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Reinhard Grindel
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23.04.2008
Reinhard Grindel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22.04.2008.

Wenn der geplante Anschlag der sog. "Sauerlandgruppe" mit einer Sprengkraft von 550 Kilo TNT Erfolg gehabt hätte, wäre eine große Zahl von Opfern die unmittelbare Folge gewesen. Eine hohe Opferzahl war von der Terrorgruppe gerade beabsichtigt. Es ist die Aufgabe der Politik, die Bürger vor solchen Anschlägen zu schützen. Wir können nicht abwarten, bis sich die Gefahr realisiert hat. Es ist zwischen allen Fachleuten unumstritten, dass der Fahndungserfolg heute schon so nicht mehr möglich wäre, weil die Terrorverdächtigen natürlich ihrerseits aus der Verhaftung der "Sauerlandgruppe" ihre Konsequenzen ziehen. Insoweit ist die "Online-Durchsuchung" unverzichtbar.

Die ebenso öffentlich diskutierte optische Wohnraumüberwachung ("Spähangriff") ist in allen Polizeigesetzen der Länder vorgesehen, insoweit kann man dem BKA bei der Abwehr von Terrorgefahren dieses Fahndungsinstrument ebenso zubilligen. Wohnungen Dritter werden nur dann in die optische Wohnraumüberwachung einbezogen, wenn Tatsachen vorliegen, wonach feststeht, dass sich der Verdächtige in der Wohnung des Dritten aufhält. Damit soll ausgeschlossen werden, dass er für Vorbereitungshandlungen und Gespräche mit anderen Verdächtigen auf andere Wohnungen ausweicht. Die rechtsstaatlichen Hürden für den Einsatz dieser Gefahrenabwehrmittel sind ausgesprochen hoch. Deshalb teile ich Ihre Bedenken insgesamt nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Grindel MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.04.2008
Von:

Werter Herr Grendel,

Sie gehen "davon aus, dass sämtliche Vorschriften des BKA-Gesetzes dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen werden".

Und meinen mit Verhältnismäßigkeit das Verhältnis zwischen Bürgerrechten und der Sicherheit des Staates (der Staatssicherheit).

Weiter schreiben Sie:

"Auf der anderen Seite müssen Sie aber auch bedenken, dass die terroristischen Bedrohungen eine völlig neuartige Herausforderung für den demokratischen Rechtsstaat bedeuten und in einem nicht gekannten Umfang die Mensche in unserem Land bedrohen."

1. Bitte nennen Sie mir die Post-9/11-Anschläge, welche hierzulande bisher unaufgeklärt blieben, weil den Ermittlern die Befugnis zur Aufklärung fehlte.

2. Außerdem würde ich von Ihnen gern wissen, ob sie wissen, wie Terroristen ´arbeiten´.

"Wir als politisch Verantwortliche müssen in unserer Rechtsgüterabwägung auch die Schutzpflichten gegenüber diesen Bürgern einbeziehen."

Aber: Das Gesetz dient der

"Abwehr einer Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Staates oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder Sachen von bedeutendem Wert, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse geboten ist." (§20h.1)

3. Erläutern Sie mir bitte, was genau sie mit ausgewogen und verhältnismäßig meinen, wenn bereits die Begründung für einen Einsatz dermaßen schwammig formuliert ist.

4. Würden Sie mir raten, gegen dieses Gesetz auf die Straße zu gehen? Oder soll ich es lieber bleiben lassen, da mich allein schon dieses Anschreiben zum Systemkritiker macht und alle SystemkritikerInnen auch potentielle Gefährder sind.

5. An wen sollte ich mich wenden, wenn ich, der Bürger, diesen Schutz ablehnen möchte?

Weil, wie ich oben schon anklingen ließ: Die der BKA angedachten Befugnisse erinnern mich ziemlich an die Methoden, mit denen vergangene Geheimpolizeibehörden die Bürger vor dem unscheinbaren Feind beschützten.

Hochinteressiert,
.

PS - Die BKA-Befugnisse in Listenform: www.lawblog.de
Antwort von Reinhard Grindel
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23.04.2008
Reinhard Grindel
Sehr geehrter Herr Vlecek,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23.04.2008.

Ihre Aussage, die dem BKA zugedachten Befugnisse würden Sie an Methoden vergangener Geheimpolizeibehörden erinnern, ist völlig inakzeptabel und abwegig. Ihnen scheint nicht im Ansatz klar zu sein, welcher Unterschied zwischen der Tätigkeit von Geheimpolizeien in Diktaturen und der Arbeit der Polizeibehörden in einem demokratischen Rechtsstaat besteht. Dabei verweise ich nur auf die hohen rechtlichen Hürden für die Maßnahmen des BKA bei der Gefahrenabwehr und den umfassenden Rechtsschutz von Betroffenen gegen die Durchführung solcher Eingriffe.

Angesichts Ihrer Polemik in der Sache antworte ich deshalb nur kurz. Die von der sog. "Sauerlandgruppe" geplanten Anschläge mit einer Sprengkraft von 550 Kilo TNT hätten verheerende Opfer zur Folge gehabt. In der Logik Ihrer Anfrage müsste der Staat erst auf einen Anschlag warten, bevor er die Berechtigung zum Handeln hat. Das ist abwegig und entspricht nicht der Schutzpflicht, die alle staatlichen Organe gegenüber dem Bürger zu wahren haben. Um solche massiven Anschläge auch in Zukunft verhindern zu können, ist die Online-Durchsuchung unverzichtbar. Die Sicherheitsbehörden haben insoweit auch eine sehr gute Kenntnis von der Arbeit und insbesondere den Kommunikationsstrukturen von Terroristen.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Grindel MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
23.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Grindel,

ich möchte mich den Fragen von Herrn Benjamin Reindel anschließen.
Sie behaupten, die Bedrohungen durch den Terrorismus sei eine "neuartige Herausforderung".

Weltweit operierende, terroristische Vereinigungen gibt es schon seit vielen Jahrzehnten. Auch konkrete Bedrohungen, wie z.B. durch die RAF haben in der Vergangenheit keine so tiefgreifenden Einschnitte in die Bürgerrechte gerechtfertigt, wie dies in jüngerer Zeit stattfindet.

Daher halte ich ihre Behauptung für falsch.

Ist es nicht so, dass hier bewusst Ängste geschürt werden sollen, um die Bürger zur Aufgabe ihrere Freiheiten zu bewegen ?


Ergänzend möchte ich feststellen, dass Schätzungen der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene zu Folge jedes Jahr bis zu 100.000 Menschen an den Folgen einer Infektion im Krankenhaus sterben. Was Gedenken Sie hier gegen zu tun? Vielleicht auch ein paar Videokameras in den Krankenzimmern zu installieren?


Mit freundlichem Gruß
Antwort von Reinhard Grindel
4Empfehlungen
23.04.2008
Reinhard Grindel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23.04.2008.

Nach den Erkenntnissen unserer Sichereitsbehörden stellen sich Terrorverdächtige sofort darauf ein, wenn ihnen durch erfolgreiche Polizeioperationen, wie gegen die sog. "Sauerlandgruppe", "Fehler" im eigenen Verhalten bewusst geworden sind. Insofern ist schon jetzt zu erkennen, dass sie sich in ihrer Kommunikation noch weiter abschotten. Es ist keine Frage, dass ein solcher Ermittlungserfolg wie gegen die "Sauerlandgruppe" mit den herkömmlichen Fahndungstechniken nicht mehr möglich wären. Die Terroristen flüchten in die Bereiche, in denen sie sich vor Ermittlungen unserer Sicherheitsbehörden sicher fühlen. Insoweit ist die Zukunft das Mittel der Online-Durchsuchung zur terroristischen Gefahrenabwehr unerlässlich. "Die Bürger" geben auch nicht ihre Freiheiten auf, sondern die Kompetenz des BKA, im Bereich der Gefahrenabwehr erstmals tätig zu werden, bezieht sich ausdrücklich nur auf den Bereich der Terrorismusbekämpfung.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Grindel MdB
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