Reinhard Bütikofer (GRÜNE)
Abgeordneter EU

Grunddaten
Jahrgang
1953
Berufliche Qualifikation
Politiker
Ausgeübte Tätigkeit
Politiker, MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Berlin
Bundeslistenplatz
2
weitere Profile
(...) Ich habe mich damit nicht befasst und möchte mich auch nicht damit befassen. Ich kümmere mich nicht um Strassenbau in Deutschland und in der EU und auch nicht in Tansania. Es ist einfach nicht möglich, bei allen Themen präsent zu sein - und meine Themen sind andere. (...)
Parlamentarische Arbeit
Fragen an Reinhard Bütikofer
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Wirtschaft
23.07.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Bütikofer,

ich habe gehört, dass das Europäische Patentamt zu einem grossen Teil sein Einkommen aus der Quote der *akzeptierten* Patentanmeldungen generiert.

Stimmt dies?

Wenn ja, wie stehen Sie dazu?

(Meiner Meinung nach würden sich daraus deutliche Interessenkonflikte ergeben und die Qualität der Recherche durch die Patentanwälte müsste deutlich leiden. Auslöser meiner Frage ist die aktuelle Diskussion um die Erteilung von Europäischen Patenten auf Nutzpflanzen, die mit konventionellen Methoden gezüchtet werden.)

PS: Mir ist bekannt, dass das Europäische Patentamt keine EU-Institution ist, aber auch ein Patentamt muss ja auf irgendeine Weise in den Staatenbund "EU" eingebunden sein.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr .
Antwort von Reinhard Bütikofer
4Empfehlungen
11.08.2010
Reinhard Bütikofer
Sehr geehrter Herr ,

ich selbst kann Ihre Frage nicht beantworten; ich habe mich mit dem Thema nicht befasst.

Jetzt könnte ich natürlich einen Mitarbeiter bitten, dem nachzugehen, damit ich Ihnen substantiell antworten kann. Aber wir haben gerade jede Menge mit anderen Themen zu tun. Außerdem müßten Sie mit ein wenig Aufwand selbst durch Internet-Recherche weiter kommen. Das schlage ich Ihnen vor.

Ich mag keine, ich gestehe es offen und hoffe, Ihnen damit nicht all zu nahe zu treten, Bürgeranfragen, die nach dem Motto gestrickt sind: "Sie sind dafür ja nicht zuständig, aber ich würde gerne wissen, ob etwas so ist, wie ich es gehört habe, und dann würde mich, falls es so ist, wie ich es gehört habe, auch Ihre Meinung noch interessieren." Ein Abgeordneter ist keine Auskunftei.

Mit freundlichen Grüßen,

Reinhard Bütikofer
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Kultur
24.09.2010
Von:

Sehr geehter Herr Bütikofer,

Ich habe in meinem offenen Brief an Sie¹ kritisiert, dass sie gegen ihre Wähler und gegen ihre Fraktion für Gallo gestimmt haben, was gerade dadurch ein verheerendes Signal sendet, dass sie der Leiter der Europagruppe der Grünen sind.

Sie und die Stellvertretende Leiterin der Europagruppe Frau Trüpel waren die einzigen Grünen, die für Gallo gestimmt haben. Nachdem ich Sie in dem offenen Brief gebeten habe, in Zukunft die Folgen ihres Abstimmungsverhaltens besser zu überdenken oder einfach den internetaffinieren Mitgliedern ihrer Fraktion zu vertrauen (und beschrieben habe, warum die Abstimmung für Gallo meiner Ansicht nach schädlich für die Grünen und Ihre Wähler war), möchte ich sie hier fragen, warum sie diese Entscheidung getroffen haben.

Frau Trüpel hat ihre Meinung dazu bereits beschrieben² (auch ihr habe ich dazu einen offenen Brief geschrieben³ und geschildert, welche Fehler sich in ihrer Argumentation finden), und ich würde nun gerne von Ihnen wissen, was sie dazu bewogen hat, so zu stimmen.

Warum haben Sie mitgeholfen, Gallo zu beschließen, das von ihrer Fraktion abgelehnt wird?

Mit freundlichen Grüßen,
Arne

¹: draketo.de
²: www.helgatruepel.de
³: draketo.de
Antwort von Reinhard Bütikofer
21Empfehlungen
29.09.2010
Reinhard Bütikofer
Sehr geehrter Herr ,

mir gefällt, dass Sie konsequent eine Antwort auf Ihre Frage zu meinem Abstimmungsverhalten beim Gallo-Bericht einfordern, und will Ihnen diese Frage auch gerne beantworten.

Mir gefällt an Ihrer Frage allerdings manches auch nicht; doch dazu später. Zur Sache.

Zunächst ist schlicht zu sagen, dass ich zu den im Zusammenhang mit dem Gallo-Bericht relevanten Fragen sicherlich alles andere als ein Experte bin. Ich habe mich um Informationen und Einschätzungen bemüht. Manche wichtige Punkte der Debatte habe ich vielleicht auch übersehen oder nicht verstanden. Zudem bedauere ich es, dass es vor der Gallo-Abstimmung die von Helga Trüpel mehrfach angeregte ausführliche Grundsatzdebatte im Plenum unserer Fraktion zu den vorhandenen Kontroversen nicht gegeben hat. Vielleicht hätte das dazu führen können, dass wir zu einer gemeinsamen Position gefunden hätten. Dem war aber nicht so, so dass zur Gallo-Abstimmung im Plenum zwei konkurrierende Grüne Abstimmungslisten vorlagen; eine von Helga Trüpel und eine der Mehrheit unserer Fraktionsexperten zu dem Thema. Ich bin der Abstimmungs-Liste von Helga Trüpel gefolgt. Danach habe ich wie sie zwar keineswegs alle einzelnen Forderungen des Gallo-Berichtes geteilt oder gebilligt, aber am Ende diesem insgesamt doch zugestimmt.

Zu dem Zeitpunkt der Abstimmungen über den am Ende mehrheitlich angenommenen Bericht hatte das Parlament allerdings den von der Grünen/EFA-Fraktion und auch mir mitgetragenen Antrag zum gleichen Thema schon zurückgewiesen. Ich war in dieser Situation nicht, wie die große Mehrheit meiner Fraktion der Auffassung, dass es besser sei, gar nichts zu beschließen. Das Signal, dass Künstler "auch im digitalen Zeitalter in ihren Rechten geschützt bleiben und für ihre urheberrechtlich geschützten Werke entlohnt werden" sollten, war mir wichtig. Ich habe das für eine Hauptbotschaft des Gallo-Berichts angesehen.

Helga Trüpel hat für sich formuliert, sie verfolge den Ansatz, "dass sich ein gut regulierter, digitaler Markt entwickeln soll, damit es zu Fairness zwischen den Marktteilnehmern kommt. Es muss mehr legale, digitale Kulturangebote geben." Diesen Ansatz teile ich. Ich teile die Auffassung, dass der Schutz geistigen Eigentums im Binnenmarkt nicht nur ein richtiges Ziel ist, sondern es auch Aufgabe von Politik sein muss zu überlegen, wie er verwirklicht werden kann. Die Aufforderung an die Kommission "an assessment of the ways to strengthen and upgrade the legal framework with respect to the Internet" anzustellen, ist nicht abwegig. Ist es falsch für die Richtlinie von 2004 zur Durchsetzung von Intellectual Property Rights Änderungsvorschläg einzufordern, mit denen die EU wirksamer gegen die Verletzung solcher Rechte vorgehen kann. Ich denke: Nein.

Wenn ich Ihren Offenen Brief an mich richtig lese, sehen Sie das anders. Sie schreiben: "Tauschbörsen ermöglichen jedem und jeder Deutschen, der/die einen Computer hat, in den Genuss von kulturellen Werken zu kommen, unabhängig von Einkommen und Vermögen. Auf die Art sind sie eine weitaus erfolgreichere Kulturförderung als öffentliche Bibliotheken, und für den Staat dazu noch kostenlos." Mal abgesehen davon, dass mir die Beschränkung Ihres Arguments auf Deutsche nicht einleuchtet, möchte ich von Ihnen gerne wissen, auf welcher Rechtsbasis sie die Sicherung der Interessen von KünstlerInnen gewährleisten wollen? Der Verweis darauf, dass manche Nutzer freiwillig zahlen, kann es ja wohl nicht sein.

Ist mit dem Eintreten für den Schutz geistigen Eigentums für alle möglichen Kriminalisierungsstrategien, für Exklusionsstrategien à la Hadopi oder andere Strategien zur Privatisierung der Rechtsdurchsetzung ein Freibrief erteilt? Natürlich nicht.

Erst mal bestreite ich, dass man den Gallo-Bericht überhaupt auf´s Repressive reduzieren kann. Der Bericht führt schließlich aus, dass es wesentlich darum gehe, bessere legale Märkte für digitale Inhalte zu schaffen, um der sogenannten online piracy zu begegnen: "Support for and development of the provision of a diversified, attractive, high-profile, legal range of goods and services for consumers may help to tackle the phenomenon of online infringement." Die Kritik an dem "lack of a functioning internal European digital market (which) constitutes an important obstacle to the development of legal online offers" wird ausdrücklich formuliert und geschlussfolgert "that the EU runs the risk of condemning to failure efforts to develop the legitimate online market if it does not recognise that fact and make urgent proposals to address it." Was spricht in diesem Zusammenhang gegen eine Harmonisierung des Urheberrechts in Europa?

Doch selbst wenn man das zur Seite läßt, ist es nicht richtig, allen, die für Gallo gestimmt haben, pauschal einen "Dolchstoß in den Rücken der Freiheitsrechte der Bürger” vorzuwerfen, wie die französischen Bürgerrechtler von La Quadrature du Net schreiben. Diese Organisation spricht von einem "Kreuzzug" der Unterhaltungsindustrie, so als habe diese keinerlei legitime Interessen. Man redet von "blinder Repression und privater Copyrightpolizei im Netz" und insinuiert, das Europäische Parlament habe sich quasi für die Methode "three strikes" ausgesprochen. Das ist unlauter. Die website flash-news.ne zitiert das Techblog Ars Technica, das zu Recht darauf verweist, dass das EP gegen Three-Strikes-Gesetze ist. Ich bin selbst auch nicht für das Kappen des Internet-Anschlusses. Das ist absurd. Man kann ja auch nicht jemand, der ein paar mal im Laden geklaut hat, generelles Einkaufsverbot für jede Art Läden geben.

Die in einem nüchternen Ton verfasste Kritik von netzpolitik.org benennt drei Negativpunkte: unklare Begriffe; die Forderung nach Repression, obwohl kein nennenswerter Schaden zu belegen sei; die Forderung nach "nicht-legislativen Maßnahmen". Das mit den unklaren Begriffen wird so sein. Die Forderung nach "strafrechtlichen Maßnahmen" habe ich nicht unterstützt.

Zu den "nicht-legislativen Maßnahmen" schreibt netzpolitik.org: "Solch "nichtlegislative Maßnahmen” - auch "freiwillige Vereinbarungen” genannt - wurden bereits in einer Mitteilung der Europäischen Kommission zur "Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum” (v. 11.09.2010) erwähnt. Diese vertraglichen Sanktionen gegen Personen, die nicht-kommerzielles Filesharing betreiben, werden von Verwertungsindustrie und kooperativen Netzbetreibern festgelegt: Zugangsbeschränkungen, gezielte Netzsperren, Limitieren der Brandbreite etc… Dies ist buchstäblich eine offene Tür für die Einrichtung einer privaten Urheberrechtspolizei." Mir ist die erwähnte Mitteilung der Kommission nicht geläufig, aber der Formulierung im Gallo-Bericht: "stimmt der Kommission zu, dass zusätzliche, nichtlegislative Maßnahmen wie zum Beispiel Gespräche über mögliche Verbesserungen am digitalen Markt in Europa durch die freiwillige Harmonisierung von Verfahren und Standards unter den Beteiligten zweckdienlich sein können, um die Anwendung der Rechte des geistigen Eigentums zu verstärken, insbesondere Maßnahmen, die sich aus einem eingehenden Dialog zwischen den Beteiligten ergeben." Daraus habe ich nicht entnommen, was netzpolitik.org kritisiert. Und um das eindeutig gesagt zu haben: In der Sache bin ich nicht für eine "private Urheberrechtspolizei".

**Was bleibt?

Der Gallo-Bericht ist eine nicht-legislative Entschließung. Daraus wird nicht unmittelbar Recht. An der Rechtslage hat sich durch den Bericht nichts geändert. Alle Empfehlungen des Berichtes, die unproblematischen wie die hoch kontroversen, müssten erst in Gesetzesvorschläge gegossen werden.

Es ist also durchaus noch Zeit, die Diskussion fortzusetzen. Ich bin dabei auch gerne bereit dazuzulernen. Allerdings bin ich überzeugt, dass die notwendige und schwierige Abwägung von Rechten nicht gefördert wird, wenn von manchen file-sharing-Fans mit antikapitalistischer Rhethorik unterlegt so getan wird, als gebe es gar nichts abzuwägen.

Und damit bin ich bei dem, was mir an Ihrer Frage nicht gefallen hat, Herr .

Sie schreiben, ich hätte gegen meine Wähler und gegen meine Fraktion für Gallo gestimmt.

In meiner Fraktion gab es verschiedene Meinungen. Das gab es auch schon bei anderen Themen. Diktatur der Fraktionsmehrheit gibt es nicht. Wäre auch nicht grün. "Gegen Fraktion" ist Quatsch. "Gegen Wähler"? Ich misstraue jedem, der so tut, als seien meine Wähler homogen und er wüßte ganz genau wie sie denken. Und ich müßte mich dann auf jeden Fall daran halten. OK, ich habe über email oder twitter nur Wählerkritik bekommen. Von weniger als 50 Leuten. Wieviele davon "meine" Wähler waren, kann ich nicht feststellen. Muss ich die Kritik nur ernst nehmen, wenn mir nachgewiesen wird, dass es meine Wähler waren? Und wenn es "meine" waren, wieviele müssen mich kritisieren, damit feststeht, ich hätte gegen meine Wähler gehandelt? Reicht es, wenn alle, die Arne kennt, so denken? Was soll das? Warum solche Scheinargumente bemühen, statt einfach zu sagen: Ich finde es falsch und zwar aus folgenden Gründen.

Dann schreiben Sie, es sei besonders schlimm, dass ich als "Leiter der Europagruppe der Grünen" so abgestimmt habe. Aus meiner Funktion als Sprecher leite ich nicht ab, dass andere mir zu folgen haben. Ich lasse die Funktion aber auch nicht so gegen meine Freiheit wenden, als hätte man ab einer bestimmten Funktionshöhe keine eigene Meinung mehr zu haben.

Sie raten mir auch, "einfach den internetaffinen Mitgliedern Ihrer Fraktion zu vertrauen". Das finde ich ja ganz super. Und bei der Landwirtschaftspolitik vertraue ich den landwirtschaftsaffinen KollegInnen. Und Wirtschaftspolitik findet in der Wirtschaft statt. Wie? Kann ja sein, dass ich ab und zu schief liege. Dann streite ich drum, genau so, wie wenn ich überzeugt bin, Recht zu haben. Aber mit dem eigenen Kopf. Widerlegen Sie mich. Aber fordern Sie mich nicht auf, einfach denen nachzulaufen, die Ihrer Meinung nach Recht haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Reinhard Bütikofer
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Umwelt
02.10.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Bütikofer

Straßenbau durch die Serengeti (von und Bernd Baetz)

Eine der schönsten Regionen der Erde, Tansanias Serengeti, wird durch einen, bereits für 2012, geplanten Highway zerstört!Der Highway soll die Städte Arusha und Musoma, am Victoria-See gelegen, verbinden. Er mag Musoma einen wirtschaftlichen Vorteil bringen, für die Wildtiere und damit auch für den Tourismus in Tansania ist er eine Katastrophe. Der Highway zerschneidet den Norden der Serengeti in zwei Teile. Er folgt dem Grenzverlauf zwischen Kenias Masai Mara Nat. Park und Tansanias Serengeti. Ein Gebiet durch das im Rahmen der jährlich sich wiederholenden großen Tierwanderung (der von Prof. Bernhard Grzimek erforschten Migration) hunderttausende von Wildtieren, besonders Gnus und Zebras, gefolgt von Löwen, Hyänen, sowie anderen Raubtieren ziehen. Dieses sich Jahr für Jahr wiederholende weltweit einmalige Ereignis, in einem der wenigen noch weitgehend ökologisch intakten Naturschutzgebiete unserer Erde, wird durch den Highway, der jahrtausend alte Wanderwege der Tiere kreuzt, unwiderruflich zerstört!Beispiele für die Folgen derartiger Fehlplanungen sind in Kenia die Straße von Nairobi nach Mombasa welche die Nationalsparks Tsavo East und Tsavo West voneinander trennt und die Straße welche durch den Mikumi Nat. Park in Tansania führt. Trotz drastischer Beschränkung der Verkehrsgeschwindigkeit im Mikumipark haben beide Straßen tausende von Wildtieren das Leben gekostet.
> Wir müssen etwas tun! Serengeti darf nicht sterben
Ich möchte Ihre Meinung zu diesem Thema hören. Danke im voraus.

Mit freundl. Grüßen
Antwort von Reinhard Bütikofer
4Empfehlungen
11.10.2010
Reinhard Bütikofer
Sehr geehrte Frau Baetz, sehr geehrter Herr Baetz,

vielen Dank für Ihre Zuschrift.

Leider muss ich Ihnen mitteilen: Ich habe von diesem Thema keine Ahnung. Ich habe mich damit nicht befasst und möchte mich auch nicht damit befassen. Ich kümmere mich nicht um Strassenbau in Deutschland und in der EU und auch nicht in Tansania. Es ist einfach nicht möglich, bei allen Themen präsent zu sein - und meine Themen sind andere.

Ich schlage Ihnen daher vor, sich an EntwicklungspolitikerInnen zu wenden. Aus meiner Fraktion sind das Franziska Keller (D) sowie Catherine Greze (F) und Eva Joly (F).

Mit freundlichen Grüßen,

Reinhard Bütikofer
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
06.10.2010
Von:
Tim

Sehr geehrter Herr Bütikofer,

heute musste ich lesen das der Präsident der EU, Herman Van Rompuy , den keiner EU-Bürger gewählt hat, gefordert hat, Mehrheitsentscheidungen sollen umgekehrt erfolgen. Zitat ( www.spiegel.de ) "Wann auch immer es möglich ist, soll die Entscheidung über Sanktionen automatischer fallen und mit umgekehrter Mehrheit vorgenommen werden.\" Dies ist in meinen Augen der Abschied von der Demokratie wie wir sie kennen. Wie stehen Sie zu solchen Vorhaben. Wie ist Ihre Position zu den aktuellen Entwicklungen in der EU, die den Anschein erwecken, dass nationale Parlamente nur noch zum Duschreichen von EU-Beschlüssen dienen werden.

Hochachtungsvoll,

Tim
Antwort von Reinhard Bütikofer
1Empfehlung
11.10.2010
Reinhard Bütikofer
Sehr geehrter Herr ,

die Aussage von Herman van Rompuy, an der Sie sich stoßen, ist meines Erachtens so ganz unklug nicht.

Der Hintergrund ist folgender: In der Vergangenheit sind Verstöße gegen den Stabilitäts- und Wachstumspakt nicht geahndet worden, weil (mächtige) Vertreter von Mitgliedsstaaten Blockade-Minderheiten organisierten. In Zukunft sollen nur noch Blockade-Mehrheiten zum Zug kommen können. Ist das undemokratisch? Mit "umgekehrter" Mehrheit ist gemeint, dass eine Mehrheit für das Verhindern von Sanktionen gefunden werden muss, und nicht mehr, wie bisher, eine Mehrheit für deren Durchsetzung.

Man kann am Stabilitäts- und Wachstumspakt viel kritisieren. Aber dass wir die Stabilität des Euro gefährden, wenn wir ihn überhaupt nicht ernst nehmen, das hat ja die Erfahrung gezeigt. Nun sollen die Regelungen verbindlicher durchgesetzt werden. Das ist doch nicht falsch!

Es ist übrigens weitgehend die Forderung der Bundesregierung, was van Rompuy ausgeführt hat; eher würde die Bundesregierung noch drastischeres Durchgreifen wollen. Schränkt das die rein nationale Handlungsfreiheit ein? Ja. Aber ohne das bleibt - siehe Griechenlandkrise - Europa wirtschaftlich nicht zusammen. Und das wäre für uns in Deutschland gewiss ein großer Schaden, wirtschaftlich wie politisch.

Mit freundlichen Grüßen,

Reinhard Bütikofer
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Gesundheit
19.10.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Bütikofer,

mich beschäftigt seit dem 3rd Homeopathy Day in Brüssel die Frage: Wie bewußt ist den EU-Parlamentariern, dass es massisve Bestrebungen gibt, die therapeutische Vielfalt in der EU gezielt einzuschränken, bzw. zu vernichten?
Es geht nicht um Kassenzulassungen, sondern um die freie Ausübung therapeutischer Tätigkeit für viele 1000e von Menschen in der EU, die keine Heilpraktiker sind und für die es noch keine geregelten und anerkannten Ausbildungsmöglichkeiten gibt. In Deutschland gibt es mit dem Heilpraktiker die einzige gesetzliche Grundlage auf der neben dem Arzt und Psychologen geheilt werden darf. Das ist einzigartig in der EU und gerade durch die Heilpraktiker wurden Naturheilverfahren und Homöopathie weiterentwickelt und im medizinischen Alltag beibehalten. Sollten wir nicht, gerade in Anbetracht der immer mehr nachlassenden Wirksamkeit der Antibiotikaära, eine Vielzahl von Möglichkeiten offen halten um die Menschen in Zukunft gesund erhalten zu können. Die Fähigkeiten der Schulmedizin sind natürlich sehr wichtig, doch halte ich die Vielfalt für überlebenswichtig. Forschung und Behandlung sollte niemals nur in eine Richtung laufen, doch genau diese Gefahren drohen dem ganzen Gesundheitswesen in der EU wenn es bestimmten Lobbyisten gelingt sich durchzusetzen.

Ich bitte sie hiermit sich über diesen Bereich zu informieren und sich für die Vielfalt einzusetzen. Für unser aller Zukunft! Über einen kurzen aktuellen Stand der Situation wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

, Heilpraktiker, klassische Homöopathie
Antwort von Reinhard Bütikofer
bisher keineEmpfehlungen
15.11.2010
Reinhard Bütikofer
Sehr geehrter Herr ,

Vielen Dank für Ihre Anfrage zur therapeutischen Vielfalt.

Als Grüne unterstützen wir seit vielen Jahren die therapeutische Vielfalt und die freie Wahl der Patienten zwischen verschiedenen Therapien.

Im Rahmen der Verhandlungen zum 2. Gesundheitsaktionsprogramms der EU war unsere Fraktion die treibende Kraft, die die Anerkennung komplementärer Medizin vorangetrieben hat. Unsere konkreten Vorschläge im operativen Teil des Aktionsprogramms haben leider nicht die Unterstützung der Mehrheit im Parlament gefunden. Ein Verweis in der Präambel wurde jedoch unterstützt - und nach schwierigen Verhandlungen mit dem Rat ist es uns gelungen, wenigstens einen qualifizierten Verweis in die endgültige Fassung des Aktionsprogramms einzuführen:

/"(28) Das Programm sollte der Bedeutung eines ganzheitlichen Ansatzes für die Gesundheit der Allgemeinheit Rechnung tragen und bei seinen Aktionen die ergänzende und alternative Medizin, soweit angemessen und soweit wissenschaftliche oder klinische Nachweise ihrer Wirksamkeit bestehen, berücksichtigen."Link

Daher ist mir von meinen Kollegen bekannt, welche Widerstände es im Ministerrat gibt, wenn es um die Anerkennung der Komplementärmedizin geht.

Darüber hinaus ist mir die aktuelle Debatte zu der möglichen Auswirkung des Endes der Übergangsperiode im Rahmen der Richtlinie 2004/24/EG zu traditionellen pflanzlichen Arzneimitteln bekannt. Mein holländischer grüner Kollege Bas Eickhout hat diesbezüglich eine mündliche Anfrage im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit gestellt, um dieser Sache nachzugehen (siehe Anhang). Das Thema wird voraussichtlich Ende November 2011 im Ausschuss behandelt.

Sie sprechen allerdings von "/massiven Bestrebungen, die therapeutische Vielfalt in der EU gezielt einzuschränken, bzw. zu vernichten/", jedoch ohne zu spezifizieren, was genau Sie damit meinen.

Zunächst ist hier anzumerken, dass gemäß Artikel 168 des *Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union* bei der Tätigkeit der Union

a) die Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Festlegung ihrer Gesundheitspolitik sowie für die Organisation des Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung gewahrt wird, und

b) die Verantwortung der Mitgliedstaaten die Verwaltung des Gesundheitswesens und der medizinischen Versorgung sowie die Zuweisung der dafür bereitgestellten Mittel umfasst. Link

Die primäre Anerkennung beruflicher Qualifikationen fällt nach meinem Verständnis in diese nationale Verantwortung.

Nun gibt es auch eine EU-Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen innerhalb der EU (Richtlinie 2005/36/EG). Die Nichtaufführung von Heilpraktikern in dieser Richtlinie kann meiner Ansicht nach aber nicht im Umkehrschluss als Nichtanerkennung als solches von Heilpraktikern gesehen werden. Die Nichtaufführung besagt lediglich, dass ein solcher Status in einem EU-Mitgliedsstaat - wie z.B. Deutschland - nicht in einem anderen EU-Mitgliedsstaat anerkannt werden muss. Dies ist aber nicht gleichzusetzen mit der Einschränkung oder gar Vernichtung therapeutischer Vielfalt.

Ich unterstütze voll und ganz die therapeutische Vielfalt, insbesondere die Homöopathie. Eine Bedrohung dieser durch EU-Gesetze oder andere Aktivitäten - abgesehen von dem oben bereits genannten Problem der traditionellen pflanzlichen Arzneimittel - kann ich ohne weitere Information allerdings nicht erkennen.

Bitte lassen Sie mich wissen, wenn mir etwas Wichtiges entgangen sein sollte.

Mit freundlichen Grüßen,
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Reinhard Bütikofer
  • Wurde Ihre Frage bereits gestellt?
    Durchsuchen Sie alle Fragen und Antworten in diesem Profil nach einem Stichwort:
  • Ihre Frage wurde bisher nicht gestellt?
    Geben Sie bitte hier Ihre Kontaktdaten und Ihre Frage ein:
  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  
    An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen

    Die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse ist verpflichtend.
    Dies ist notwendig, um Sie über eine Antwort des Abgeordneten zu informieren oder bei Rückfragen kontaktieren zu können. Ihre E-Mail-Adresse wird weder an den Abgeordneten noch an Dritte weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist verpflichtend.
    Sie wird nicht veröffentlicht, aber an den Abgeordneten weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist optional.
    Sie wird nicht veröffentlicht und nur zur internen Verwendung bzw. für evtl. Rückfragen benötigt.

  • noch 2000 Zeichen

  • Folgende Felder wurden nicht ausgefüllt oder weisen Fehler auf:
    Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Wohnort

  • Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung meiner Frage auf abgeordnetenwatch.de und mit der dauerhaften Archivierung im digitalen Wählergedächtnis einverstanden.
    Die Freischaltung von Fragen kann je nach Nutzeraufkommen u.U. einige Stunden dauern, da alle eingehenden Fragen von einem Moderatorenteam überprüft werden.
    Ich habe den Moderations-Codex gelesen und sichergestellt, dass meine Frage nicht gegen diesen verstößt. Moderations-Codex aufrufen
    Falls meine Frage nicht freigeschaltet werden kann, werde ich darüber von einem Moderator informiert.
    Aus Gründen der Rechtssicherheit wird Ihre IP-Adresse gespeichert, aber nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.