Ralph Brinkhaus (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Ralph Brinkhaus
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
15.06.1968
Berufliche Qualifikation
Diplom-Ökonom, Steuerberater
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Gütersloh
Wahlkreis
Gütersloh
Ergebnis
44,7%
Landeslistenplatz
45, Nordrhein-Westfalen
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(...) Wie Sie aus der aktuellen Presse entnehmen konnten, arbeitet die Bundesregierung derzeit mit Hochdruck an einer Vereinfachung des Steuerkonzepts. Ich gehe davon aus, dass wir schon Ende des Jahres konkrete Entwürfe dazu vorliegen haben werden. Zum Bierdeckel werden wir aber wohl nicht kommen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
01.09.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Brinkhaus,

gerne würde ich Sie nach der aktuellen Diskussion im Deutschen Bundestag fragen:

Wie stehen Sie zur Kritik der schleichenden Entmachtung des Parlamentes in Fragen des Euro-Rettungsfonds EFSF und wie werden Sie sich in der Frage Europa und Rettungsschirm selbst positionieren? Hier soll es ja zu einer Abstimmung ohne Fraktionszwang (der ja grundsätzlich nicht besteht) kommen.

Freue mich auf Ihre Antwort.

Viele Grüße
Antwort von Ralph Brinkhaus
1Empfehlung
02.09.2011
Ralph Brinkhaus
Sehr geehrte Frau ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht, gerne beantworte ich Ihre Fragen.

Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Umsetzung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) nicht bedeutet, dass der Bundestag "schleichend entmachtet wird." Die Hoheit über die Ausgaben des Bundes ist mir, wie den meisten anderen Abgeordneten, ein zentrales Anliegen.

Ich bin aber auch von der Notwendigkeit eines ESM überzeugt. Wir müssen in Schwierigkeiten geratene Euro-Länder unterstützen können. Tun wir dies nicht, kann schnell ein Flächenbrand entstehen, der unabsehbare Folgen für ganz Europa und damit auch für die deutsche Wirtschaft und unsere öffentlichen Haushalte hat. Ziel aller jetzigen und zukünftigen Maßnahmen darf aber nur die zielgerichtete Krisenhilfe sein. Und genau dafür brauchen wir einen verlässlichen und transparenten Europäischen Stabilitätsmechanismus.

Wir müssen uns aber darüber klar werden, dass Deutschland damit ein Stück mehr in Richtung vereintes Europa gehen wird. Das wird für uns mit einigen Nachteilen verbunden sein. Es wird uns eine Menge Geld kosten und wir werden einen weiteren Teil unserer Kompetenzen auf die europäische Ebene verlagern müssen. Ich halte diesen Weg aber trotzdem für gut und richtig - deswegen für gut und richtig, weil das Projekt "Europa" uns politisch so unendlich viel geholfen hat und noch helfen wird, dass wir es, soweit irgendwie noch vertretbar, nicht platzen lassen dürfen. Vielleicht wäre es gut, wenn wir uns bei allen ökonomischen Bedenken auch einmal über diese so wichtige politische Dimension der "Europa-Krise" unterhalten würden.

Aus diesen Gründen werde ich bei der Abstimmung im Deutschen Bundestag für einen Europäischen Stabilitätsmechanismus stimmen; sofern der Deutsche Bundestag angemessen beteiligt wird und sofern ein ausgewogenes zielgerichtetes Paket verabschiedet wird.


Mit freundlichen Grüßen

Ralph Brinkhaus, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
12.09.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Brinkhaus,

angesichts der immer bedrohlicher erscheinenden Zahlen zur Verschuldung von Bund und Ländern, aber auch zur Verschuldung anderer Staaten, habe ich eine Frage, die ich in letzter Zeit im Bekannten- und Freundeskreis diskutiert habe, dabei aber keine befriedigende Antwort erkennen konnte: Wer ist Gläubiger dieser gigantischen Verschuldungen im Billionen Euro Bereich?
Es erscheint mir absurd, dass das in dieser Größenordnung Privatpersonen sein können. Auch Banken sind für mich eher unwahrscheinlich, denn die hängen z.T. ja sogar am Tropf der Staaten. Auch eine Verschuldung bei anderen Staaten ist für mich nur schwer vorstellbar, denn dann wäre z.B. Deutschland sicherlich eher Gläubiger als Schuldner und müsste eher Zinsüberschüsse haben.
Können Sie mir erklären, bei wem die Länder und Staaten verschuldet sind?

Viele Grüße von

Antwort von Ralph Brinkhaus
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14.09.2011
Ralph Brinkhaus
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie recht vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de vom 12. September bezüglich der Staatsverschuldungsproblematik, die ich sehr gerne versuchen möchte zu beantworten.

Die Fragen der Staatsverschuldung und der Gläubiger sind sehr komplexe Fragen. Grundsätzlich einmal lässt sich festhalten, dass sich die Verschuldung eines Staates sowohl auf inländische als auch auf ausländische Gläubiger verteilt. Inlandsschulden führen zu einer Vermögensumverteilung innerhalb der Volkswirtschaft (Stichwort: Umverteilungs- und Generationenproblematik). Für Ihre Frage relevant dürften aber sicherlich die Auslandsschulden sein. Diese entstehen in erster Linie dadurch, dass Staaten Kredite aufnehmen, indem sie Staatsanleihen ausgeben, die von verschiedenen Gläubigern, darunter natürlich in großem Maße Banken, Versicherungen, andere Unternehmen, aber auch Privatpersonen gehalten werden.

Ein überschaubarer Verschuldungsgrad ist im gewissen Maße auch durchaus sinnvoll, da der Staat mit dem geliehenen Geld wiederum Investitionen tätigen kann, z.B. in Form von Transferleistungen an die Industrie oder die Haushalte als Förderungsmaßnahmen oder Subventionen, welche wichtig für das Wachstum der Volkswirtschaft sind. Selbstverständlich ist ein Verschuldungsgrad, wie er heute in den meisten Ländern herrscht, indiskutabel und muss dringend zurückgeführt werden - das gilt insbesondere auch für Deutschland.

Es gibt keine detaillierten statistischen Aufzeichnungen darüber, wer dem Staat wieviel genau schuldet. Allerdings kann aus den Veröffentlichungen von Unternehmensbilanzen ein ungefähres Bild ermittelt werden, wer die Gläubiger sind. Diese sind in der Tat, wie bereits oben erwähnt, zu einem sehr großen Teil Kreditinstitute, aber auch Lebensversicherungen und Pensionsfonds, die die Beiträge der Versicherungsnehmer in Staatsanleihen anlegen. Darüber hinaus erwerben auch Firmen und Privatpersonen vom Staat ausgegebene Wertpapiere.

Lassen Sie mich noch hinzufügen, dass die Staatsverschuldung oftmals als Bruttosumme ausgewiesen wird, also nicht mit den ausstehenden Forderungen, die z.B. Deutschland gegenüber anderen Staaten oder eben auch Banken haben, verrechnet werden. Demzufolge ist hier auch entscheidend, die Brutto- und Nettostaatsverschuldung in Betracht zu ziehen.

Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ralph Brinkhaus
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Frage zum Thema Gesundheit
13.09.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Brinkhaus,

die Medien berichten heute von Planungen der Bundesregierung, eine Positivliste für Medikamente einführen zu wollen.
In früheren Jahren hat es bereits ähnliche Bestrebungen von Regierungen verschiedener Farben gegeben. In der fortschreitenden Planung zeigte sich damals, dass Naturheilmittel und Arzneimittel der Komplementärmedizin weitgehend auf dieser Positivliste fehlten.

Meine Frage:

Werden Sie sich frühzeitig, ehe die Planungen Gesetzesform haben, dafür einsetzen, dass eine umfassende Therapiefreiheit für die Naturheilmittel und die Medikamente der Komplementärmedizin erhalten bleibt?

Sollte ich mich in technischer Hinsicht irren, so bleibt meine Kernfrage, ob Sie zu den Abgeordneten zählen, die sich bezüglich der Komplementärmedizin für eine umfassende Therapiefreiheit einsetzen werden?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ralph Brinkhaus
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20.10.2011
Ralph Brinkhaus
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht, gerne beantworte ich Ihre Frage.

Im Augenblick befindet sich das GKV-Versorgungsstrukturgesetz im parlamentarischen Beratungsverfahren. In dessen Rahmen ist von den Regierungsfraktionen auch ein Vorschlag eingebracht worden, um die Möglichkeiten für Modellvorhaben zur Arzneimittelversorgung zu verbessern. Im Rahmen dieser Modellvorhaben soll auch eine Wirkstoffauswahl für versorgungsrelevante Indikationen vereinbart werden. Dies wird in der Presse oft als Positivliste diskutiert.

Eine Unterscheidung von "klassischer Medizin", "Naturheilmittel" oder "Komplementärmedizin" ist in dem Vorschlag nicht enthalten. Grundsätzlich halte ich diese Unterscheidung auch nicht für sinnvoll, da es auch für mich darauf ankommt, dass Patienten die Wirkstoffe und Medikamente erhalten, die wirksam und bestmöglich verträglich sind. Unabhängig davon, ob es sich um komplementärmedizinische Medikamente handelt oder nicht.


Mit freundlichen Grüßen

Ralph Brinkhaus, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
23.09.2011
Von:

S.g. Herr Brinkhaus,

viele Grüße von R.von Zons

ich habe mehrere Fragen an Sie. Ich hoffe Sie nehmen diese Ernst und beantworten diese auch konkret und direkt.

Warum treten Sie nicht offen gegen die EU Verfassung ein?

Warum fordern Sie nicht zuerst eine DEUTSCHE Verfassung nach GG Art146.

Warum lassen Sie keine Volksabstimmung in Deutschland zu. Art 20 GG sagt: Alle Macht geht vom Volke aus. (Abgeordnete haben Fraktionszwang und sind "Parteisoldaten" und nur IHrem Gewissen verantwortlich....das heißt ganz klar: Sie haben keine Verantwortung.

Warum darf das Volk nicht über seine eigene Verfassung entscheiden? Sie sind doch Demokrat. Wahlen sind in Deutschland nicht demokratisch. Wir geben die Stimme ab und die Politik macht was sie will. "Stimmabgabe" und "Wahlurne" In der Urne wird die Stimme begraben. Frau Merkel hat am 18.6.2005 dpa Meldung gesagt: Deutschland habe keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft für alle Ewigkeit.

Welchem Staat gehören wir rechtsverbindlich an und wie heißt das Subjektiv dazu? Warum haben wir "Personalausweise" und keine "Personenausweise" ? Warum steht da "deutsch" als Staatsangehörigkeit und nicht Deutscher? In jedem anderen Land dieser Erde gibt es Österreicher, Amerikaner, Franzosen, aber wir sind deutsch?

Warum sind wir immer noch FEINDSTAAT in der UN Carta - wo wir doch 25% der EU bezahlen und 10% der UN.

Stimmt es, dass die SHAEF Gesetze insbesondere der Art52 immer noch gilt?

Stimmt es, dass in den 2+4 Verträgen immer noch die Allierten die Macht über Deutschland hat ebenso im Überleitungsvertrag?

Stimmt es, dass mit der Streichung des Art23 alte Fassung am 17.7.1990 die Bundesrepublik Deutschland aufgelöst worden ist, da kein Geltungsbereich mehr vorhanden ist?

Warum stimmen Sie für den ESM. Dieses immune Finanzgremium kann jeder Zeit jede beliebige Summe von Deutschland innerhalb von sieben Tagen fordern, ohne uns zu fragen und ohne das wir uns wehren können.

Vielen Dank für Ihre Antworten?
Antwort von Ralph Brinkhaus
1Empfehlung
26.09.2011
Ralph Brinkhaus
Sehr geehrter Herr ,

nachdem wir ja schon umfangreich bilateral kommuniziert haben - beantworte ich Ihnen nun Ihre Fragen auf abgeordnetenwatch.de.

Ihren verfassungsrechtlichen Fragen liegen sämtlich sehr fragliche bzw. falsche Annahmen zugrunde - insofern verzichte ich bei den "Warum-Fragen" auf eine Einzelantwort - ihre "Stimmt-Fragen" beantworte ich mit "Nein".

Ihre Einlassungen bezüglich des ESM entsprechen nicht den gegenwärtig vorliegenden Vertragsentwürfen. Über den ESM wird im Übrigen wahrscheinlich erst gegen Ende des Jahres abgestimmt.


Mit freundlichen Grüßen

Ralph Brinkhaus, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
21.10.2011
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr Brinkhaus,

die aktuelle Finanzkrise stellt uns alle vor besondere Herausforderungen. Sie als gewählter Abgeordneter meines Wahlkreises sind daher in exponierter Verantwortung.

Meine heutigen Fragen sind folglich:
Wie positionieren Sie sich zum Hebel für den Rettungsschirm EFSF?
Wie beurteilen Sie den Ansatz, dass der Haushaltsausschuss über die Hebeletablierung entscheidet und nicht das Parlament?

Vielen Dank für Ihre Antwort bereits an dieser Stelle.

Mit freundlichen Grüßen
Dr.
Antwort von Ralph Brinkhaus
bisher keineEmpfehlungen
28.10.2011
Ralph Brinkhaus
Sehr geehrte Frau Dr. ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage und auch dafür, dass Sie mich darauf hinweisen, dass ich als Abgeordneter in exponierter Verantwortung stehe.

Die Optimierung der Ressourcen der EFSF sind aus meiner Sicht erforderlich, um glaubwürdig den Euro schützen zu können und Ansteckungsgefahren zu vermeiden. Die vereinbarte Haftungssumme und auch der deutsche Anteil daran bleiben unverändert. Außerdem ist als Erfolg zu bewerten, dass eine unbegrenzte Kreditaufnahme bei der EZB vom Tisch ist. Auch die bei allen Maßnahmen der EFSF vereinbarte Konditionalität der Hilfe bleibt gewahrt.

Der Europäische Rat hat beschlossen zwei Optionen der Optimierung weiter zu verfolgen. In beiden Modellen ist eine Beteiligung Dritter vorgesehen. Die Details werden in den nächsten Wochen ausgearbeitet.

Der Deutsche Bundestag hat einem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, SPD und Bündnis90/Grüne (Drs. 17/7500) vor dem Europäischen Rat mit großer Mehrheit zugestimmt. Wir haben die Frage des effektiven Einsatzes der Mittel der EFSF öffentlich im Deutschen Bundestag diskutiert und werden Fragen grundsätzlicher Bedeutung auch in Zukunft im Plenum beraten. Es spricht meiner Ansicht aber nichts dagegen, Fragen der operativen Umsetzung im Haushaltsausschuss zu behandeln. Das Plenum des Deutschen Bundestages kann auch solche Fragen jederzeit durch Beschluss an sich ziehen und beraten.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ralph Brinkhaus
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