Sehr geehrter Herr

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haben Sie recht vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de vom 12. September bezüglich der Staatsverschuldungsproblematik, die ich sehr gerne versuchen möchte zu beantworten.
Die Fragen der Staatsverschuldung und der Gläubiger sind sehr komplexe Fragen. Grundsätzlich einmal lässt sich festhalten, dass sich die Verschuldung eines Staates sowohl auf inländische als auch auf ausländische Gläubiger verteilt. Inlandsschulden führen zu einer Vermögensumverteilung innerhalb der Volkswirtschaft (Stichwort: Umverteilungs- und Generationenproblematik). Für Ihre Frage relevant dürften aber sicherlich die Auslandsschulden sein. Diese entstehen in erster Linie dadurch, dass Staaten Kredite aufnehmen, indem sie Staatsanleihen ausgeben, die von verschiedenen Gläubigern, darunter natürlich in großem Maße Banken, Versicherungen, andere Unternehmen, aber auch Privatpersonen gehalten werden.
Ein überschaubarer Verschuldungsgrad ist im gewissen Maße auch durchaus sinnvoll, da der Staat mit dem geliehenen Geld wiederum Investitionen tätigen kann, z.B. in Form von Transferleistungen an die Industrie oder die Haushalte als Förderungsmaßnahmen oder Subventionen, welche wichtig für das Wachstum der Volkswirtschaft sind. Selbstverständlich ist ein Verschuldungsgrad, wie er heute in den meisten Ländern herrscht, indiskutabel und muss dringend zurückgeführt werden - das gilt insbesondere auch für Deutschland.
Es gibt keine detaillierten statistischen Aufzeichnungen darüber, wer dem Staat wieviel genau schuldet. Allerdings kann aus den Veröffentlichungen von Unternehmensbilanzen ein ungefähres Bild ermittelt werden, wer die Gläubiger sind. Diese sind in der Tat, wie bereits oben erwähnt, zu einem sehr großen Teil Kreditinstitute, aber auch Lebensversicherungen und Pensionsfonds, die die Beiträge der Versicherungsnehmer in Staatsanleihen anlegen. Darüber hinaus erwerben auch Firmen und Privatpersonen vom Staat ausgegebene Wertpapiere.
Lassen Sie mich noch hinzufügen, dass die Staatsverschuldung oftmals als Bruttosumme ausgewiesen wird, also nicht mit den ausstehenden Forderungen, die z.B. Deutschland gegenüber anderen Staaten oder eben auch Banken haben, verrechnet werden. Demzufolge ist hier auch entscheidend, die Brutto- und Nettostaatsverschuldung in Betracht zu ziehen.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus