Ralph Brinkhaus (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Ralph Brinkhaus
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
15.06.1968
Berufliche Qualifikation
Diplom-Ökonom, Steuerberater
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Gütersloh
Wahlkreis
Gütersloh
Ergebnis
44,7%
Landeslistenplatz
45, Nordrhein-Westfalen
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(...) Ihre Einlassungen bezüglich des ESM entsprechen nicht den gegenwärtig vorliegenden Vertragsentwürfen. Über den ESM wird im Übrigen wahrscheinlich erst gegen Ende des Jahres abgestimmt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Wirtschaft
27.10.2009
Von:

Herzlichen Glückwunsch, Herr Brinkhaus, zu Ihrem Einzug in den Deutschen Bundestag!

Mein Anliegen: Als (Klein-) Anleger bei Doric Asset Finance in die Biogasanlage Penkun über unsere heimische Volksbank möchte ich Sie auf die Zusage Ihrer Fraktion vor den Wahlen zum Bestandsschutz dieser und anderer Anlagen hinweisen, nicht nur in meinem Interesse, sondern - und das war für mich wichtiger Grund für meine Beteiligung - im Interesse der Zulieferer in einer strukturschwachen Region, der Betreiber und der Kapitalgeber möglichst bald um und in Kraft zu setzen!

Meine Frage: Wie beabsichtigen Sie mit dieser Zusage der CDU/CSU-Fraktion umzugehen?

Mit den besten Wünschen für einen erfolgreichen Start in diese Legislaturperiode
und freundlichem Gruß
Antwort von Ralph Brinkhaus
1Empfehlung
05.11.2009
Ralph Brinkhaus
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihren Glückwunsch und für Ihre Frage zur Planungssicherheit von Biomasseanlagen.
Die Vergütung für die Stromeinspeisung aus Biomasseanlagen ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)geregelt. Dort wird zwischen kleinen und großen Anlagen unterschieden. Die Vergütungssätze für die Kilowattstunde Strom sind nach der Wirtschaftlichkeit der jeweiligen Größenklasse bestimmt. Sie sinken je größer die Biomasseanlage ausgelegt ist. Einzelne Betreiber haben ihre größeren Anlagen daher modulartig aufgebaut, um die höhere Vergütung für Kleinanlagen zu erhalten. Dies war nicht im Sinne des Gesetzgebers. Das Gesetz wurde deshalb zum 1.1.2009 geändert (§ 19 - Klarstellung des Anlagenbegriffs) und zwar nicht nur für Neuanlagen, sondern auch für bestehende.

Der Koalitionsvertrag sieht nun - im Sinne der Planungssicherheit - vor, für vor dem 1.1.2009 in Betrieb befindliche modulare Anlagen diese Reduzierung der Förderung zurückzunehmen.

Mit freundlichem Gruß
Ralph Brinkhaus MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
27.12.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Brinkhaus,
ist es möglich, die Finanzierung des deutschen Gesundheitswesens - ähnlich den Gegebenheiten in der Schweiz - in eine Bürgerversicherung zu ändern, bei der jeder, sei er Geringverdiener oder Direktor einer Großbank, grundsätzlich einen bestimmten gleichprozentigen Betrag seines Bruttoeinkommens, ohne jegliche Ober- ("Bemessungs"-) Grenze, an die dann einheitliche Krankenkasse abführt ? Die Vorteile einer solchen Regelung: Die Krankenkassenbeiträge könnten enorm sinken, da "große Einkommen" entsprechend höhere Beiträge zu entrichten haben. Zudem entfiele die riesige, kostenträchtige Bürokratie mit hunderten verschiedener Krankenkassen, ausgestattet mit entsprechend hoch dotierten Vorständen etc. Wenn ein Bürger besondere, exklusive Behandlungen wünscht, dann könnte er sich ja diese Zusatzleistungen einkaufen.
Über eine Beantwortung meiner Frage würde ich mich freuen.
Mit den besten Wünschen für Ihre Arbeit für ein erfolgreiches Jahr 2010 im Interesse unserer Bundesrepublik verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen

Antwort von Ralph Brinkhaus
bisher keineEmpfehlungen
19.01.2010
Ralph Brinkhaus
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre guten Wünsche für das neue Jahr und für meine Arbeit im Deutschen Bundestag.

Es ist politischer Konsens, dass stärkere Schultern mehr tragen können und müssen als schwache Schultern. Aus diesem Grund haben wir einen progressiven Einkommensteuertarif. Über diesen Tarif stellen wir sicher, dass Menschen mit einem höheren Einkommen mehr zur Finanzierung der Gemeinschaft beitragen als die Menschen mit einem geringeren Einkommen. Dieses Solidarsystem ist leidlich effizient und leidlich gerecht (ich sehe da noch einigen Verbesserungsbedarf).

Im Bereich der Krankenversicherung haben wir ein ähnliches System mit zwei Unterschieden:

(1)Im Unterschied zur Einkommensteuer ist der Solidarausgleich durch eine Kappungsgrenze gedeckelt.

(2)Privat versicherte Mitbürger und im Übrigen auch die Beamten entziehen sich in wesentlichen Teilen diesem Solidarsystem Ansonsten wird auch im Bereich Krankenversicherung sichergestellt, dass Menschen mit einem höheren Einkommen mehr zur Finanzierung des Systems beitragen als diejenigen, die weniger verdienen.

Ihr Vorschlag läuft darauf hinaus, die bestehenden Unterschiede zu beseitigen und das Solidarsystem Krankenversicherung genauso aufzubauen, wie das Solidarsystem Einkommensteuer.

Ich frage mich dagegen, ob es effizient ist, zwei Umverteilungssysteme nebeneinander laufen zu lassen.
Wir sollten daher einmal prüfen, ob es nicht möglich ist, dass jeder Bürger in Deutschland einkommensunabhängig den gleichen Betrag für eine Basis-Krankenversicherung entrichtet. Der Beitrag für Kinder und hauptberuflich mit der Kindererziehung beschäftigte Eltern müsste dann steuerfinanziert vom Staat übernommen werden. Gleiches gilt für die Beiträge für die Menschen, die keine Mittel haben, um den Basistarif selbst aufzubringen.

Wer über die Leistungen der Basis-Krankenversicherung hinaus mehr Leistungen erbracht haben möchte, müsste eine Zusatzversicherung abschließen.

Im Ergebnis würden diese Überlegungen auf die Verwirklichung Ihres Vorschlages hinauslaufen - mit einem Unterschied: Umverteilung bzw. Solidarausgleich würde ausschließlich über das Steuersystem, in dem das neben den privaten Einkommen auch Unternehmensgewinne, Konsum (Umsatzsteuer) und andere Elemente einbezogen werden, organisiert. Ich hoffe, ich konnte Ihnen meine Überlegungen ausreichend erläutern - wünsche Ihnen ein gutes Jahr 2010 und freue mich über jede Rückmeldung - gerne auch direkt per Mail oder Anruf.

Mit den besten Grüßen

Ralph Brinkhaus, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
16.02.2010
Von:

Ist es nicht ein Skandal, dass die schweizer Regierung deutschen Politikern damit droht das Bankgeheimnis aufzulösen ? Sollten Politiker aller Parteien nicht positiv reagieren ? Was soll man als Steuerzahler von solchen Skandalen halten ? Können wir der Politik und dem System der Parteiendemokratie überhaupt noch vertrauen, wenn deutsche Amtsträger Schwarzgeldkonten in der Schweiz haben und bisher nichts unternommen wurde ?
Antwort von Ralph Brinkhaus
bisher keineEmpfehlungen
01.03.2010
Ralph Brinkhaus
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Meiner Meinung nach wäre es das beste, wenn Schweizer Banken verpflichtet wären, von deutschen Steuerbehörden angefragte Daten offen zu legen - unter den gleichen Bedingungen und Voraussetzungen, unter denen eine solche Offenlegung auch von deutschen Banken erfolgt. Selbstverständlich sollte hier für Politiker keine Ausnahme gemacht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ralph Brinkhaus, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.04.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Brinkhaus,

ein Beitrag zur Kostenreduktion könnte die Reduzierung der Anzahl von Bundestagsabgeordneten sein. Setzen Sie sich dafür ein?
Falls ja - in welcher Weise?
Falls nein - warum nicht?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ralph Brinkhaus
bisher keineEmpfehlungen
23.04.2010
Ralph Brinkhaus
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen gerne beantworte.

Ich halte es für durchaus erwägenswert zu prüfen, die Zahl der Bundesabgeordneten zu verringern und gleichzeitig die Wahlperiode wie für den Landtag und die Räte auf fünf Jahre zu verlängern.

Ich bin aber auch der Meinung, dass dieses Projekt angesichts der Vielzahl von wichtigen Aufgaben, die wir gegenwärtig zu lösen haben, nicht an erster Stelle steht. Viel entscheidender ist, dass wir zuerst die drängenden Umweltfragen lösen, die Haushalte konsolidieren, die Finanzmärkte stabilisieren und Arbeitsplätze sichern - um nur einige Themenbereiche zu benennen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralph Brinkhaus, MdB
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Frage zum Thema Umwelt
10.09.2010
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr Brinkhaus,

als Bundestagsabgeordneter für meinen Wahlkreis Gütersloh bin ich natürlich sehr daran interessiert, wie Sie sich zur Laufzeit-Verlängerung der Atomkraftwerke positionieren und wie Sie sich zum aktuellen Vertragswerk der Bundesregierung mit der Atomindustrie positionieren.

Über Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit den besten Grüßen
Dr.
Antwort von Ralph Brinkhaus
1Empfehlung
01.11.2010
Ralph Brinkhaus
Sehr geehrte Frau Dr. ,

haben Sie vielen Dank für ihre Frage, die ich Ihnen gerne beantworte.

Ich habe gegen die 11. Novelle des Atomgesetzes und der damit verbundenen Erhöhung der Reststrommengen gestimmt.

Mit den besten Grüßen

Ralph Brinkhaus, MdB
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