Ralf Göbel (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. (ausgeschieden)

Grunddaten
Ralf Göbel
Jahrgang
1961
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Südpfalz
Landeslistenplatz
11, Rheinland-Pfalz
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(...) Nochmals: das Argument, die Möglichkeit der Wiedereinführung der Todesstrafe sei durch den Vertrag ermöglicht worden, ist an den Haaren herbeigezogen und juristisch nicht haltbar. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
09.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Göbel,

wie stellen Sie sich zur neuen Gesundheitsreform? Können Sie erklären wieso die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten zu vermuten scheint, die Einführung einer neuen MEGA-Behörde (Gesundheitsfonds) würde unser Gesundheitssystem günstiger und einfacher gestalten?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ralf Göbel
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19.12.2006
Ralf Göbel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre kritische Frage zur Gesundheitsreform, speziell zum Thema "Gesundheitsfonds".

Um eine moderne und sichere Gesundheitsversorgung gewährleisten zu können, ist eine Reformierung unseres Gesundheitssystems dringend notwendig. Die Einrichtung des von Ihnen kritisierten Gesundheitsfonds ist ein wichtiger Baustein dieser Reform, denn er garantiert eine wirtschaftliche Verwendung von Beitrags- und Steuermitteln. Der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen wird deutlich intensiviert. Die Krankenkassen bestimmen nicht mehr über die Höhe der Beiträge ihrer Mitglieder und der Arbeitgeber. Die Krankenkassen können sich vielmehr in Zukunft im Wettbewerb darauf konzentrieren, ihren Versicherten möglichst zielgenaue, qualitätsgestützte und effiziente Versorgungsformen und –tarife anzubieten. Versicherte verfügen künftig über klare Informationen über die Leistungsfähigkeit ihrer Kasse. Durch den Fonds werden die Krankenkassen gezwungen, alle Wirtschaftlichkeitsreserven zu erschließen, um ihre Versicherten halten zu können. Bis Ende 2008 und damit vor Einführung des Gesundheitsfonds müssen sich heute noch verschuldete Kassen entschulden.

Der Gesundheitsfonds wird ab 2009 eingerichtet. Hierzu werden die bestehenden Strukturen beim Bundesversicherungsamt genutzt. Dies bedeutet, dass kein bürokratischer Mehraufwand entsteht.

Der Beitragseinzug bleibt bei den Krankenkassen. Arbeitgeber haben ab dem Jahr 2011 die Möglichkeit, durch Entrichtung der Beiträge an kassenartenübergreifende Weiterleitungsstellen ihren Verwaltungsaufwand zu reduzieren.

Aus dem Gesundheitsfonds erhalten die Kassen künftig für ihre Versicherten neben einer Grundpauschale einen alters- und risikoadjustierten Zuschlag. Das bisherige Verfahren des Risikostrukturausgleichs wird durch den Gesundheitsfonds wesentlich vereinfacht. Durch die einheitliche Finanzierung aller Krankenkassen über den Gesundheitsfonds entfällt eine Differenzierung in Zahler- und Empfängerkassen. Zugleich wird der Einkommensausgleich auf 100 Prozent vervollständigt und die Zuweisungen an die Krankenkassen aus dem Fonds werden zielgenauer auf die unterschiedlichen Risiken der Versicherten (wie z.B. Alter, Krankheit, Geschlecht) der verschiedenen Kassen ausgerichtet. Zu diesem Zweck wird insbesondere die unterschiedlich zwischen den Krankenkassen verteilte Krankheitsbelastung der Versicherten berücksichtigt, indem für 50 bis 80 insbesondere schwerwiegende und kostenintensive chronische Krankheiten Zuschläge ermittelt werden, bei denen die durchschnittlichen Leistungsausgaben je Versicherten die GKV-weiten durchschnittlichen Leistungsausgaben je Versicherten um mindestens 50 % übersteigen.

Ich hoffe, ich konnte mit diesen Informationen weiterhelfen.

Freundliche Grüße
Ralf Göbel
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Frage zum Thema Gesundheit
10.12.2006
Von:

Hallo Herr Göbel,

Wie können Sie sich erklären, das nachgewiesener Maßen sich ca. 75 % der Bevölkerung in Deutschland für einen besseren Schutz von Nichtrauchern ausspricht, aber die Regierung in Berlin es zulässt das Maßnahmen diesbezüglich durch Lobbyismus und ewiges Diskutieren minimalisiert werden.

mfg

Antwort von Ralf Göbel
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19.12.2006
Ralf Göbel
Sehr geehrter Herr Kaufmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Nichtraucherschutz.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist sich ihrer Verantwortung in Bezug auf den Schutz der Gesundheit und dem damit verbundenen Schutz vor dem Passivrauchen bewusst. Die in der Sommerpause geführte Debatte um einen Gruppenantrag zum Thema Nichtraucherschutz war nicht durch unterschiedliche Zielvorstellungen verursacht, sondern durch unterschiedliche Einschätzung bezüglich der Regelungskompetenzen. Die Antragsteller des Gruppenantrags sahen in ihrem Antrag zu Unrecht eine generelle Bundeszuständigkeit für eine gesetzliche Regelung für den Nichtraucherschutz vor. Ein effektiver Antrag muss aber nicht nur gut gemeint, sondern auch gut gemacht sein. Vor dem Hintergrund der Föderalismusreform müssen die Zuständigkeiten sowohl des Bundes als auch der Länder beachtet werden. Dabei liegen aus unserer Sicht die Regelungskompetenzen für öffentliche Gebäude der Länder, zu denen insbesondere auch Krankenhäuser, Schulen, Kindertagesstätten und Pflegeeinrichtungen gehören, im Bereich der Länder. Gleiches gilt für Gaststätten; die Länder haben bei der Föderalismusreform auf die Übertragung dieser Zuständigkeiten bestanden.

Die Länder müssen ihre Verantwortung bewusst wahrnehmen. Die Gesundheitsminister der Länder haben im Rahmen ihrer Gesundheitsministerkonferenz (GMK) Ende Juni 2006 einstimmig beschlossen, mit weitreichenden Rauchverboten in öffentlichen Gebäuden den Nichtraucherschutz in Deutschland weiter zu verbessern. In acht Bundesländern gibt es ein Rauchverbot an Schulen, in zwei weiteren ist es in Vorbereitung. Zudem haben sie sich dafür ausgesprochen, dem Nichtraucherschutz in Gaststätten eine besondere Bedeutung zuzumessen. Aus diesem Grund sollen dort zumindest grundsätzlich verpflichtend für Raucherinnen und Raucher sowie Nichtraucherinnen und Nichtraucher wirksam getrennte Bereiche eingerichtet werden.

Inzwischen haben sich die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag zum Thema Nichtraucherschutz verständigt. Gemeinsames Ziel ist ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen. Zudem soll das Abgabealter für Tabakprodukte vom 16. auf das 18. Lebensjahr angehoben werden. Zur Regelung in Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Diese hat den Auftrag, Gesetzesformulierungen auch für diesen Bereich vorzulegen.

Freundliche Grüße
Ralf Göbel
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Frage zum Thema Verwaltung und Föderalismus
19.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Göbel,

halten Sie die in Ihrer heutigen Form bestehenden föderalen Strukturen in Deutschland noch für sinnvoll ?
Was halten Sie von einer Aufteilung in wenige, von der Wirtschaftskraft möglichst ausgeglichene, Bundesländer ?
Wo sehen Sie bei einer Reform der föderalen Struktur tatsächliche finanzielle Einsparpotenziale (an Behörden, Einrichtungen) ?

Mit freundlichen Grüßen
N.
Antwort von Ralf Göbel
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11.01.2007
Ralf Göbel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen zur Föderalismusreform.

Eine Abschaffung des Föderalismus ist aufgrund der Ewigkeitsgarantie aus Art. 79 III des Grundgesetzes unmöglich. Die föderalen Strukturen, wie sie sich in den Jahren seit 1949 entwickelt haben, sind jedoch unbedingt reformbedürftig.

In einem ersten Schritt wurden daher im Rahmen der Föderalismusreform Mitte diesen Jahres die Zuständigkeiten neu geordnet. In einem weiteren Schritt erfolgt nun die Neuordnung der Finanzbeziehungen – eine Entflechtung der bisherigen Finanzstrukturen zwischen dem Bund und den Ländern.

Die Reform führt zu einer klareren Abgrenzung der Zuständigkeiten, was zu einer weniger komplizierten und schnelleren Gesetzgebung führt. Bürgerinnen und Bürger können somit leichter nachvollziehen, wer für welche Entscheidung die Verantwortung trägt.

Finanzielle Einsparungspotentiale sind schon heute realisierbar, so beispielsweise bei der Zusammenlegung verschiedener Aufgabenwahrnehmungen mehrerer Bundesländer, Zusammenarbeitsabkommen und anderen administrativen Vereinbarungen. Dies führt zu einer wesentlich effektiveren Aufgabenwahrnehmung, weniger Personalbedarf und einer Verringerung des finanziellen Aufwandes.

Am Ende all dieser Bemühungen kann eine Zusammenlegung von Bundesländern stehen. Eine solche Möglichkeit wird ausdrücklich durch Art. 29 des Grundgesetzes eingeräumt. Darin heißt es in Absatz 1:
Das Bundesgebiet kann neu gegliedert werden, um zu gewährleisten, dass die Länder nach Größe und Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden Aufgaben wirksam erfüllen können.

Allerdings bedarf es für diese Neugliederung einer Bestätigung durch einen Volksentscheid (Art. 29 II GG). Wie Sie am Beispiel des Versuchs der Zusammenlegung von Berlin und Brandenburg erkennen können, stoßen solche Überlegungen oftmals auf einen Widerstand der Bürgerinnen und Bürger. Insofern werden Neugliederungen nur in einem sehr langwierigen Prozess zu realisieren sein.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort gedient zu haben.

Freundliche Grüße
Ralf Göbel
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Frage zum Thema Gesundheit
20.12.2006
Von:
-

Sehr geehrter Herr Göbel,

die neue Gesundheitsreform sieht vor, dass Krankenkassen mittels Ausschreibungen oder Einzelverträgen die heute gültige freie Wahl des Leistungserbringers verhindern können. Wie ist Ihre Meinung zu dieser Entwicklung. Wird hierdurch das Vertrauernsverhältniss Leistungserbringer/Patient nicht gänzlich ignoriert? Warum wird nicht versucht, mit den Bundesverbänden eine einheitliche Preisregelung zu finden? Ist denn wirklich gewährleistet das es hierdurch zu Kostenersparnissen kommt? Wie bewerten Sie die hierdurch entstehende Preisintransparenz aufgrund vieler verschiedener Verträge?

Ich danke im voraus für eine konstruktive Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
-
Antwort von Ralf Göbel
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28.02.2007
Ralf Göbel
Sehr geehrter Herr -,

bitte entschuldigen Sie die Verspätung meiner Antwort.

Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wird insbesondere das Ziel von mehr Wettbewerb im Gesundheitssystem verbunden. Dazu gehört auch, dass Kassen- und Leistungserbringern beiderseits mehr Vertragsoptionen eröffnet werden. Zum einen soll dadurch erreicht werden, dass die Krankenkassen individueller für ihre Versicherten die Leistungsangebote ausgestalten können. Zum anderen sollen die Versicherten hierdurch mehr Wahlmöglichkeiten erhalten. Ausschreibungen werden dahingehend eingegrenzt, dass regionale Versorgung sichergestellt bleibt. Dieses wird insbesondere bei den Hilfsmitteln dergestalt realisiert, dass Hilfsmittel mit hohem Dienstleistungsaufwand bzw. individuell anzufertigende Hilfsmittel aus der Ausschreibungspflicht ausgenommen sind.

Aber auch dort, wo Ausschreibungen in Zukunft vorgesehen werden, können die Leistungsanbieter Gemeinschaften bilden, um damit bessere Voraussetzungen bzw. bessere Angebote realisieren zu können. Zudem muss hier angefügt werden, dass Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich bereits vor der Reform gängige Praxis waren.

Freundliche Grüße

Ralf Göbel
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Frage zum Thema Gesundheit
31.12.2006
Von:

Zu Ihrer Antwort an Herrn Sarnecki:

Warum formulieren Politiker bei ihnen unangenehmen Fragen einfache Sachverhalte immer so kompliziert, daß der in der Materie unbewanderte Bürger den Sinn des Gesagten nur sehr schwer erfassen kann? Kann es sein, daß dieses Verfahren der Verschleierung dient? Wir wünschen uns Abgeordnete, die unsere Sprache sprechen. Ich habe gelernt, daß man auch komplizierte Materie in einfachen Worten erklären kann.
Freundl. Grüße
Antwort von Ralf Göbel
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28.02.2007
Ralf Göbel
Sehr geehrter Herr ,

wie in allen Bereichen so gibt es auch in der Politik eine "Fachsprache", derer sich die Politiker bedienen. Das ist ein Grund, aber keine Entschuldigung dafür, dass er oftmals nicht gelingt, komplizierte Zusammenhänge in einfachen Worten zu erklären. Darum sollten wir Politiker uns bemühen, auch wenn dies manchmal Mühe bereitet.

Gerade die Gesundheitsreform ist dafür ein gutes Beispiel. Mit den Inhalten haben sich die Gesundheitspolitiker sehr lange beschäftigt. Da aber nicht jeder Abgeordnete in diesem Bereich arbeitet, muss er sich die Informationen – so wie ich – zusätzlich erarbeiten. Ich gebe zu, dass mir das hin und wieder genauso schwer gefallen ist, wie jedem Bürger, der mit dem Thema nicht befasst ist.

Sehen Sie es mir bitte nach, wenn mir dies nicht immer gelingt. Ich werde mich in Zukunft noch mehr bemühen, eindeutigere Worte zu finden.

Freundliche Grüße
Ralf Göbel
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