Rainer Wieland (CDU)
Abgeordneter EU-Parlament 2004-2009
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Grunddaten
Rainer Wieland
Jahrgang
1957
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Baden-Württemberg
Bundeslistenplatz
1, über Liste eingezogen
weitere Profile
(...) Viele Politikbereiche innnerhalb der EU sind in den vergangenen Jahren vergemeinschaftet worden; für die Steuerpolitik zeichnen - von wenigen kleinen Ausnahmen z.B. im Bereich des Umsatzsteuerrechts abgesehen - alleine die Mitgliedstaaten Verantwortung. (...) Bei steuerrechtlichen Fragen mit grenzüberschreitendem Bezug handelt es sich nicht um einen Gegenstand des europäischen Rechts, sondern um eine Angelegenheit, die die dafür zuständigen Nationalstaaten untereinander selbstständig durch bilaterale Verträge und Abkommen regeln. Die Bundesrepublik Deutschland hat mit österreich sowie mit über 90 anderen Staaten bilaterale Abkommen vereinbart, so. Doppelbesteuerungsabkommen, die verhindern, dass Steuerpflichtige ihre Einkünfte doppelt versteuern müssen. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
22.12.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Rainer Wieland,

meine Frage bezieht sich auf das GG. Da es aber dafür keinen Thementhread gibt poste ich in Inneres und Justiz da dies meiner Frage am nächsten steht.

Ist es rechtens, in einem bestehenden Gesetz einen Artikel einfach ersatzlos zu streichen und stattdessen einen anderen Artikel neu einzufügen wenn dieser an derselben Position des alten steht, sodass die Gesetzeshistorie nicht erhalten bleibt?

Beispiel: Man hat einfach den kompletten Text von Artikel 23 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland entfernt und einen vollständig anderen Inhalt eingefügt.
Antwort von Rainer Wieland
4Empfehlungen
09.01.2009
Rainer Wieland
Sehr geehrte Frau ,

rechtlich ist das kein Problem. Es ist möglich, nicht nur im Grundgesetz einen Artikel, sondern auch in einem einfachen Gesetz (zum Beispiel dem BGB) einen Paragrafen bei der Gelegenheit der Streichung gleich zu ersetzen. Eine aktuelle Ausgabe eines Gesetzes bildet somit immer den gegenwärtigen Rechtsstand ab. Um dennoch nachverfolgen zu können, wie sich das Grundgesetz über die Zeit entwickelt hat, finden Sie normalerweise am Ende des Gesetzestextes eine Übersicht, aus der Sie entnehmen können, welche Artikel des Grundgesetzes wann und in welcher Form geändert wurden.

Oft findet sich an der Stelle gestrichener Paragrafen oder Artikel in der veröffentlichten Fassung eines Gesetzes lange der Vermerk "aufgehoben". Diese "Lücken" können dann im Zuge einer Neubekanntmachung einer Rechtsnorm komplett neu durchnummeriert werden. Dies gilt übrigens auch für neu eingefügte Artikel oder Paragrafen zwischen bestehende mit Kleinbuchstaben (601a, 601b etc.).

Da gegen eine Neubekannmachung regelmäßig das Interesse spricht, dass die "alten" Nummern ja in Schriftsätzen, Bescheiden, Kommentaren und Gerichtsentscheidungen zitiert worden waren, muss eine solche Maßnahme jeweils sorgfältig erwogen werden. Ob der Gesetzgeber den "freiwerdenden" Platz "alter" Normen unmittelbar mit einer neuen Norm füllt, obliegt seiner Entscheidung. Dass damit oft auch Praktikabilitätserwägungen oder gar Geschmacksfragen verbunden sein können, dürfte auf der Hand liegen. Rechtlich jedenfalls ist das von Ihnen angesprochene Vorgehen nicht zu beanstanden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Rainer Wieland
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Frage zum Thema Internationales
13.01.2009
Von:

Ich bin Deutscher Staatsbürger und lebe nun seit meinem Rentenantritt in Österreich. Ich habe hier meinen festen Wohnsitz, seit dem Jahre 2002. Ich habe 49 Beitragsjahre in die Deutschen Rentenversicherung einbezahlt. Nun möchte ich wissen, in welchen der beiden Länder ich steuerliche Abschreibungen tätigen kann, z.B. wenn ich an meinem Haus etwas modernisiere usw. Kann ich das? Gibt es hiezu schon gesetzliche Grundlagen? Ich wäre Ihnen sehr verbunden, könnten Sie mir hier weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen Ihr
Antwort von Rainer Wieland
4Empfehlungen
19.01.2009
Rainer Wieland
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.

Viele Politikbereiche innnerhalb der EU sind in den vergangenen Jahren vergemeinschaftet worden; für die Steuerpolitik zeichnen - von wenigen kleinen Ausnahmen z.B. im Bereich des Umsatzsteuerrechts abgesehen - alleine die Mitgliedstaaten Verantwortung.

Bei steuerrechtlichen Fragen mit grenzüberschreitendem Bezug handelt es sich nicht um einen Gegenstand des europäischen Rechts, sondern um eine Angelegenheit, die die dafür zuständigen Nationalstaaten untereinander selbstständig durch bilaterale Verträge und Abkommen regeln. Die Bundesrepublik Deutschland hat mit österreich sowie mit über 90 anderen Staaten bilaterale Abkommen vereinbart, so z.B. Doppelbesteuerungsabkommen, die verhindern, dass Steuerpflichtige ihre Einkünfte doppelt versteuern müssen.

Inwiefern Abschreibemöglichkeiten für Modernisierungen an einem Gebäude in Österreich steuerlich geltend gemacht werden können, entzieht sich leider meiner Kenntnis. Ich empfehle Ihnen, die Auskunft eines dafür geschulten steuerlichen Beraters in Deutschland oder Österreich einzuholen, die Sie über die örtlichen Steuerberaterkammern sicherlich einfach finden können.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Wieland
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Frage zum Thema Kultur
10.02.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Wieland,

ich wohne nicht in ihrem Wahlkreis, stelle diese Frage an Sie als stv. Vorsitzender des Rechtsausschusses, der über eine Neuregelung der Laufzeiten im Urheberrecht, die McCreevy-Richtlinie zu entscheiden hat.

Musikern will man damit die Monopolrechtslaufzeit von 50 auf 95 Jahre verlängern, da sonst ein Künstler der mit 20 Jahren ein Werk schafft, im Alter von 70 Jahren mit einem Verdienstausfall zu rechnen hätte.

Arbeitnehmer müssen bis ins hohe Alter für ihre Rente arbeiten. Warum möchte man Künstlern hier Sonderrechte einräumen und die onehin viel zu lange Dauer von 50 Jahren verlängern, statt sie vielleicht auf 20 Jahre zu verkürzen?

Mit freundlichen Grüssen.
Antwort von Rainer Wieland
1Empfehlung
29.04.2009
Rainer Wieland
Sehr geehrter Herr ,

besten Dank für Ihre Anfrage.

In der von Ihnen angesprochenen Richtlinie geht es darum, Schutzrechte sowohl im Interesse der ausübenden europäischen Künstler als auch im Interesse der europäischen Musikindustrie zu stärken. Ziel der Richtlinie ist es, kreative Leistungen so ausreichend zu schützen, dass die Künstler von ihren Leistungen leben können. Der Schutz der Rechte an den Darbietungen ist ein wesentlicher und unverzichtbarer Beitrag dazu, dass sich Künstler in Europa mit ihrem Beruf eine Lebensgrundlage schaffen können und auch, dass kulturelle Beiträge nicht ausschließlich von anderen Kontinenten in Europa Verbreitung finden.

Der Ausschuss lehnte die Änderungsanträge, in denen der Berechnung der an den Fonds zu zahlenden Beiträge die Nettoeinnahmen zugrunde gelegt wurden, ebenso ab wie auch den Vorschlag zur Erweiterung des Geltungsbereichs des Vorschlags auf Schauspieler. Des Weiteren wird die Kommission aufgefordert, ein Folgenabschätzungsverfahren zur Lage des europäischen audiovisuellen Sektors einzuleiten.

Von der Richtlinie sind nicht nur die großen und bekannten Künstler erfasst, sondern auch die, die kleine Werke schaffen oder kleinere Engagements übernehmen. Hintergrund der Richtlinie ist also, die soziale Situation von allen Künstlern zu verbessern. Auch wenn der Kommissionsvorschlag diesem Ziel, den "kleinen" Künstlern (zum Beispiel Studiomusikern) eine bessere Absicherung zu bieten, (noch) nicht in vollem Umfang gerecht wird, so ist es auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung. Dies bietet damit auch kleinen Künstlern eine Absicherung im Alter.

Die Forderung an die Kommission beinhaltet auch, dass jegliche zukünftige Erweiterungen der Schutzfristen - gegebenenfalls auch auf den audio-visuellen Bereich - einer strengen Gesetzesfolgenabschätzung unterzogen wird.

Für weitere Rückfragen wenden Sie sich gerne direkt an mein Büro.

Mit freundlichen Grüßen


Rainer Wieland
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Frage zum Thema Sicherheit
10.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Wieland,

Was halten Sie von folgenden Aussagen der vier deutschen Staatsmänner, inklusive Altbundespräsident von Weizsäcker vom 9. Januar 2009 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung?

"Deutschland, das auf atomare, biologische und chemische Waffen verzichtet hat, muss jedenfalls darauf dringen, dass die Nuklearstaaten sich verpflichten, keine Atomwaffen gegen Länder einzusetzen, die über solche Waffen nicht verfügen. Wir vertreten auch die Auffassung, dass die restlichen amerikanischen Atomsprengköpfe aus der Bundesrepublik Deutschland abgezogen werden sollten."

Mit freundlichen Grüssen Ihr

, Stuttgart
Antwort von Rainer Wieland
2Empfehlungen
27.04.2009
Rainer Wieland
Sehr geehrter Herr ,

da ich Ihre Zuschrift nicht völlig unbeantwortet lassen möchte, teile ich Ihnen gerne mit, dass ich mich im Grundsatz der Antwort meiner geschätzten Kollegin Dr. Inge Grässle auf Ihre Serienanfrage anschließe.

Ich beteilige mich gerne an der sinnvollen Einrichtung "Abgeordnetenwatch", weil ich für konkrete Anfragen an konkret zuständige Abgeordnete stets offen bin. Sie können den bei mir eingestellten Antworten gerne entnehmen, dass ich mir für entsprechende Anfragen auch Zeit nehme. Wenn nun auch auf Abgeordnetenwatch dazu übergegangen wird, sich mit gleichlautenden Fragen - für die ich durchaus Verständnis habe - zu beschäftigen, wird das am Ende dazu führen, dass alle Abgeordneten dazu übergehen mit einem einheitlichen Brief zu antworten. Damit ist weder dem Bürger noch dem Abgeordneten gedient und damit ist wohl auch nicht das gemeint, was man unter Teilhabe der Zivilgesellschaft am politischen Entscheidungsprozess versteht.

Ich würde mich dann an Abgeordnetenwatch auch nicht mehr beteiligen, Sie gestatten, dass ich Bürger mit ähnlichen Serienanfragen auf diese Antwort verweise.

Konkrete Fragen, die sich direkt an mich richten, beantworte ich weiterhin gerne und rufe Sie auch auf, diese an mich zu richten.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Wieland
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
01.05.2009
Von:

Stichwort "ePrivacy-Richtlinie" - die Neuregelung von Cookies
(weitere Details bzw. meine Informationen zum Thema entnehmen Sie bitte Spiegel Online unter www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,622121,00.html )

Sehr geehrter Herr Wieland,

waren bzw. sind Sie sich der vom Spiegel-Autor Frank Patalong aufgezeigten Konsequenzen aus der zur Abstimmung anstehenden Neufassung des Artikels 5 der Richtlinie zur Privatsphäre und Elektronischen Kommunikation (kurz "ePrivacy-Richtlinie") bewußt?

Wie ist Ihr Standpunkt in dieser Sache?

Können bzw. werden Sie über diesen Punkt abstimmen oder werden Sie abstimmende Parlamentarier über die dargestellten Konsequenzen informieren?

Für Ihre Antwort danke ich Ihnen vorab herzlich.
Mit freundlichen Grüßen

B.
Antwort von Rainer Wieland
1Empfehlung
03.06.2009
Rainer Wieland
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Zuschrift, in der Sie im Zusammenhang mit den Beratungen über die Revision des Telekommunikationsbinnenmarktpakets Ihre Bedenken mit Blick auf die Freiheit des Internets zum Ausdruck gebracht haben.

Der von Ihnen zitierte Spiegel-Online-Artikel steht dabei nicht im Zentrum des Problems.

Lassen Sie mich vorab betonen, dass auch ich die Freiheit des Internets für unabdingbar halte. Das Internet entwickelt sich zum Leitmedium unserer Informationsgesellschaft. Jeder Bürger hat ein Recht auf freien Zugang zu Informationen. Nur so kann der Meinungsbildungsprozess in einer Demokratie gewährleistet werden. Jegliche Einschränkungen des Zugangs zum Internet sind daher nur bei schweren Straftaten gerechtfertigt und bedürfen einer entsprechenden Kontrolle.

Meines Erachtens gilt es ebenfalls klarzustellen, dass das Telekommunikationspaket nicht darauf abzielt, den Zugang zum Internet und dessen Nutzung auf europäischer Ebene einzuschränken oder Inhalte zu regulieren. Vielmehr dient es dazu, bestehende europäische Regeln für die Struktur aller Telekommunikationsnetze neuen telekommunikationspolitischen Anforderungen anzupassen. Dabei soll insbesondere im Interesse der Verbraucher die Rolle der nationalen Regulierungsbehörden gestärkt werden.

Das Europäische Parlament hat vor 3 Wochen den neuen Rechtsrahmen für den EU-Telekommunikationsmarkt vorerst blockiert. Ein Antrag der Grünen und Liberalen, die Nutzung des Internets bei Urheberrechtsverletzungen nur nach richterlicher Anordnung zu sperren, fand überraschend eine Mehrheit. Damit ist eine zuvor mit dem Rat erzielte Einigung über die neuen EU-Regeln hinfällig. So wird nun der Ministerrat erneut am 12. Juni über das Paket verhandeln.

Problematisch sehe ich diese Verzögerung vor allem beim Aufbau der Breitbandnetze in Europa an, da der notwendige neue Rechtsrahmen nun nicht verabschiedet werden konnte.

Die Einigung mit dem Rat sah vor, dass ein Anbieterwechsel innerhalb eines Werktages vollzogen werden und die Kunden ihre Rufnummer zum neuen Anbieter mitnehmen können (Rufnummernportabilität). Eine entsprechende Klausel muss im Vertrag enthalten sein. Um eine flächendeckende Versorgung mit mobilem Breitband zu fördern, war eine flexiblere Frequenzpolitik geplant.

Die Frequenzen, die durch den Übergang zum Digitalfernsehen frei werden, sollten auch für mobiles Breitband, das Lücken im ländlichen Raum schließt, verfügbar sein. Bisherige Frequenzinhaber wie etwa Rundfunkanstalten sollen ihr Angebot aber auch weiterentwickeln können.

Die Mehrheit der Abgeordneten hat sich außerdem dafür ausgesprochen, dass Internetsperren außer bei Gefahr im Verzuge nur durch eine vorherige richterliche Anordnung erlaubt werden können. Diese Position wird von den im Rat versammelten Mitgliedstaaten als zu restriktiv angesehen. Grund hierfür sind die unterschiedlichen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten und die bestehende Kompetenzverteilung zwischen der Europäischen Union und seinen Mitgliedstaaten. Letztere sieht vor, dass derartige prozessuale Fragen allein in der Zuständigkeit der einzelnen Staaten liegen und nicht detailliert von der EU geregelt werden dürfen.

Es ist daher davon auszugehen, dass die Beratungen über das Telekommunikationspaket in ein Vermittlungsverfahren gehen, das erst Ende 2009 abgeschlossen werden kann.

Ich kann Ihnen versichern, dass sich meine Fraktion auch weiterhin dafür einsetzen wird, dass die Freiheit des Internets gewährleistet bleibt. Dies kann jedoch nicht ohne gewisse Schranken erfolgen, um Straftaten zu bekämpfen. Das Prinzip muss lauten, dass wir ein freies Internet haben, aber kein regelloses Internet.

Die von Ihnen angesprochene Thematik der Cookies ist sicherlich relevant für die Interessensabwägung zwischen Benutzerfreundlichkeit und Datensicherheit. Zahlreiche erfahrene Internetnutzer ebenso wie auch große Unternehmen mit hunderten von Rechnern innerhalb eines lokalen Netzes schalten sogar aus Gründen der Datensicherheit die Installation von Cookies auf den angeschlossenen Rechnern aus. Insofern ist auch die Nutzung von Cookies durchaus bei Experten umstritten. Hinzu kommen bei so genannten "Flash-Cookies", die nach Expertenmeinung problemlos von betrügerischen Seiten missbraucht werden und Benutzerdaten ausgespäht werden können.

Im Ergebnis kommt es nun darauf an, wie der Rat entscheiden wird. Durch die jetzt entstandene Verzögerung kann die Frage mit den Akteuren neu diskutiert werden.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung und verbleibe mit freundlichen Grüßen


Ihr Rainer Wieland
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