Rainer Brüderle (FDP)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Rainer Brüderle
Jahrgang
1945
Berufliche Qualifikation
Diplom Volkswirt, Wirtschaftsminister des Landes Rheinland-Pfalz a.D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Mainz
Landeslistenplatz
1, über Liste eingezogen, Rheinland-Pfalz
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(...) Das Abgeordnetenmandat im Deutschen Bundestag ist aus gutem Grund ein freies Mandat. Die Abgeordneten sind nach dem Grundgesetz Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Im Verlaufe der Legislaturperiode hat der Bundestag viele Entscheidungen zu treffen, deren Relevanz bei der Bundestagswahl noch gar nicht klar zu erkennen ist. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
nicht beteiligt
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
nicht beteiligt
18.06.2009
Internetsperren
NEIN
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
nicht beteiligt
29.05.2009
Schuldenbremse
nicht beteiligt
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
nicht beteiligt
Fragen an Rainer Brüderle
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
13.10.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Brüderle,

ich bin Arbeitnehmer aus Ihrem Wahlkreis und muß jeden Tag nach Frankfurt durch oft stundenlange Staus bedingt durch die baufällige Schiersteiner Rheinbrücke. Auf der Internet-Seite von Wikipedia kann man nachlesen, daß die Römer 55 v. Chr in 10 Tagen eine Brücke bei Andernach über den Rhein bauten. Ich zitiere: " Die Truppen begannen nun im Frühsommer des Jahres 55 v. Chr. in nur zehn Tagen eine Rheinbrücke zu bauen. Die Holzbrücke war 400 m lang und überquerte den an dieser Stelle sechs Meter tiefen Strom zwischen den heutigen Städten Andernach und Koblenz." Meine Frage an Sie: wieso gehen Ihre Planungen davon aus, daß ein Ersatz der Schiersteiner Brücke in 10 Jahren fertig sein soll?

mit freundlichen Grüßen
J.

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Frage zum Thema Familie
15.10.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Brüderle,

Sie haben im Frühstücksfernsehen ausgeführt:

"Wenn man an die Kinderfreibeträge geht, und das wollen eigentlich alle an den Verhandlungen beteiligten, dann muss man auch das Kindergeld erhöhen. Das ist ganz logisch, weil es eben Menschen in diesem Land gibt, die keine Lohneinkommensteuer zahlen, aber eben Kinder haben, denen muss man auch helfen. Deshalb sind das kommunizierende Röhren. Wenn Sie an die Grundfreibeträge für Kinder gehen, müssen Sie auch das Kindergeld erhöhen"

"Kinderfreibeträge" sind jedoch eine reine Entlastung von Leistungsträgern mit Kindern. Mit anderen Worten wird der Tatsache Rechnung getragen, dass man als Familie Mehrausgaben hat, welche ebenfalls für die Gesellschaft wichtig sind, die der Kinderlose Leistungsträger nicht hat. Da z.B. der Babybrei für unsere Jüngste Geld kostet und nebenbei auf diesen der volle Mehrwertsteuersatz entfällt (im Gegensatz zu der mehrwertsteuerreduzierten Hundenahrung!), ist dies auch durchaus berechtigt, zumal auch nach der Erhöhung des Freibetrages es ausschließlich MEINE EIGENEN Arbeitsfrüchte sind, von denen meine Familie lebt.

Wenn Sie nun der Meinung sind, eine Kindergelderhöhung sei gegenüber den Transferleistungsempfängern dann ebenfalls notwendig, weil man auch denen "helfen müsse", so hätte ich dies gerne näher erläutert. Ist es nicht so, dass wir Leistungsträger uns immer VORHER überlegen müssen, wie viele Kinder wir uns überhaupt leisten können? Ist es nicht so, dass der Transferleistungsempfänger sich dies eben NICHT überlegen muss, da der Zahl seines Nachwuchses ohnehin bereits in jeder denkbaren Form - einschließlich des Wohnraumanspruches - auf MEINE Kosten Rechnung getragen wird? Ist es Staatsziel, dass die Transferleistungsempfänger mehr - und wir Leistungserbringer immer weniger werden, was sich aus der Art und Weise, wie unser "Sozial"staat unsere Arbeitsfrüchte umverteilt, zwangsläufig ergibt? Wie soll das enden?

Mit freundlichen Grüßen,

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Frage zum Thema Soziales
26.10.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Brüderle,

wenn es um Anhebung, oder gar Abschaffung, der Beitragsbemessungsgrenzen geht, bezieht sich dies dann nur auf die Krankenversicherung oder auch auf Renten- und Arbeitslosenversicherung?
Bedeutet dies dann für die Zahler, dass diese dann selbstredent auch höhere Rentenansprüche, ggf. Arbeitslosengeldansprüche erwerben, oder ist es reine Abzocke ohne Gegenleistung für den betroffenen Leistunsgträger?


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Ihre Frage an Rainer Brüderle
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