Rainer Brüderle (FDP)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Rainer Brüderle
Jahrgang
1945
Berufliche Qualifikation
Diplom Volkswirt, Wirtschaftsminister des Landes Rheinland-Pfalz a.D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Mainz
Landeslistenplatz
1, über Liste eingezogen, Rheinland-Pfalz
weitere Profile
(...) Die fachliche Analyse und die emotionale Bewältigung des Amoklaufes sind für die FDP noch nicht abgeschlossen. Für seriöse politische und gesetzgeberische Schlußfolgerungen ist es nach unserer Ansicht noch immer zu früh. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
nicht beteiligt
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
nicht beteiligt
18.06.2009
Internetsperren
NEIN
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
nicht beteiligt
29.05.2009
Schuldenbremse
nicht beteiligt
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
nicht beteiligt
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Frage zum Thema Finanzen
10.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Brüderle,

daß die Finanzsituation des Landes Rhld.- Pfalz angespannt bis sehr kritisch ist, darf als unstreitig vorausgesetzt werden. Welche Initiativen, Vorschläge hat die FDP, konkret auf das Land Rheinland - Pfalz bezogen, um der ausufernden Verschuldung Herr zu werden. Mich interessieren hier die konkreten Vorschläge, orientiert an den ganz eigenen, spezifischen Gegebenheiten in Rheinland- Pfalz.

Mit freundlichen Grüßen !


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Frage zum Thema Soziales
08.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr MdB Rainer Brüderle!

Betr.: Rentenkasse der "alten Länder" mit jährlich erheblichen Überschüssen!

Es gibt für die Politiker/innen, die Renten-Beitragszahler/innen und die Rentner/innen erfreulicherweise noch positive Zahlen aus der Rentenkasse "West".

An sich müssten diese Zahlen allen MdBs bekannt sein.
Diese Zahlen sollten an die "öffentliche Öffentlichkeit", denn seit Jahren dringen nur enttäuschende Negativzahlen nach "Außen", Beitragserhöhungen, Nullrunden oder/und Rentenkürzungen.

In der jeweiligen "Übersicht B 2" des Rentenversicherungsberichts der Bundesregierungen sind nachstehende positive Zahlen zu lesen:
2001 = 12,294 Milliarden Euro Überschuss,
2002 = 9,691 Milliarden Euro Überschuss,
2003 = 10,931 Milliarden Euro Überschuss,
2004 = 10,609 Milliarden Euro Überschuss,
2005 = 6,393 Milliarden Euro Überschuss.

Zusammen 49,918 Milliarden Euro Überschuss in nur fünf Jahren. Die Zahlen aus den Jahren 1985 bis 2000 und 2006 sind mir noch nicht bekannt.

Doch die Bilanzen der Rentenkasse der "alten Länder" für die Jahre 2001 bis 2005 lassen in jeder Beziehung aufhorchen und bringen hoffentlich auch die MdB/MdL Politiker/innen zum kritischen Nachdenken.
Die positiven Zahlen zeigen, dass die Rentenkasse "West" doch nicht leer ist.
Die positiven Zahlen zeigen auch den heutigen "Jungen" wieder eine Perspektive für ihre Rente.
Die positiven Zahlen erinnern an den bewährten Renten-Generationenvertrag "West".

Besonders an die Adresse der FDP-Opposition stellen sich kritische Fragen:
Frage Nr. 1: Wem gehören denn diese jährlichen Überschüsse?
Frage Nr. 2: Können Sie bitte einmal die "versicherungsfremden Rentenleistungen" beziffern?
Frage Nr. 3: Wann gibt es endlich eine beitragsgerechte "Rentenbilanz", die von allen Bürgern auch verstanden wird?

Mit freundlichem Rentnergruß und der Bitte um die Beantwortung jeder einzelnen Frage
Antwort von Rainer Brüderle
4Empfehlungen
04.07.2007
Rainer Brüderle
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29. Mai 2007 per "abgeordnetenwach.de", die ich mit Interesse gelesen habe und Ihnen gerne beantworten möchte.
Bundesbeauftragte und Beauftragte der Bundesregierung unterstützen die Bundesregierung und die Bundesministerien in ihrer Regierungsarbeit. Da die FDP im Bund momentan nicht in der Regierungsverantwortung ist, betrifft uns Ihre Anfrage im Grunde also nicht. Über die Berufung eines solchen Beauftragten hätte die Bundesregierung zu entscheiden. Deshalb empfehle ich Ihnen, sich mit Ihrem Anliegen an dieselbe zu wenden.
Das Thema Rente ist mir und der gesamten FDP-Bundestagsfraktion allerdings ein durchaus wichtiges Anliegen. Mit Sorge beobachten wir die finanzielle Schieflage, in welche die Gesetzliche Rentenversicherung aufgrund des demographischen Wandels und der damit verbundenen enormen Belastung der Rentenkassen geraten ist.
Die FDP-Bundestagsfraktion warnt schon seit längerem vor einem Abschmelzen der Renten und einem parallelen, immensen Anstieg der Rentenbeiträge, wie es zum Teil schon der rot- grünen und der großen Koalition geschuldete politische Realität geworden ist. Dies wird sich unserer Meinung nach weiter fortsetzen, wenn es beim bestehenden Rentenfinanzierungs- system bliebe, da es in Zukunft immer mehr Rentenbezieher und immer weniger Arbeitgeber geben wird, welche die stets wachsenden Beiträge für erstere aufbringen müßten.
Schlußfolgernd aus diesen Tatsachen setzen wir uns für eine Stärkung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge ein. Aus unserer Sicht sollten diese beiden Säulen das Rentensystem zu 50 Prozent tragen können – neben der dritten Säule, der gesetzlichen Rentenversicherung. So würde die Möglichkeit geschaffen werden, die gesetzlichen Rentenbeiträge bei 19 Prozent einzufrieren und die Rentenauszahlungen auch in Zukunft zu sichern.
Auch wenn die Frage der Berufung eines Bundesbeauftragten wie oben erläutert sich derzeit für uns gar nicht stellen kann, so lassen Sie mich abschließend dennoch zwei Sätze dazu anmerken. Das Thema Rente hat eine den Realitäten geschuldete Medien-Präsenz, die einer weiteren Katalysierung durch die Installation eines Bundesbeauftragten meines Erachtens nicht mehr bedarf. Zudem ist auf Regierungsseite mit dem Bundesminister für Arbeit und Soziales, in dessen Ressort der Bereich Rente fällt, bereits ein hochrangiger Regierungsvertreter intensiv mit diesem Thema befasst. Für Ihre Anregungen bedanke ich mich nochmals.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Brüderle MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
10.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Brüderle,

ich studiere Politikwissenschaften an der Universität in Mainz und habe einige allgemeine Fragen zu Ihrem Rollenverständnis als Abgeordnete, da ich zu diesem Thema ein Referat halten werden, es dazu allerdings kaum aktuelle Positionen gibt...

Wie sehen Sie sich und Ihre Rolle selbst?
Was halten sie von "imperativen" vs. "freiem" Mandat?
Verstehen Sie sich in erster Linie als Vertreter Ihrer Wähler oder als Repräsentant der Ziele Ihrer Partei?
Oder fühlen Sie sich niemandem besonders verpflichtet und handeln in erster Linie nach Ihrem persönlichen Ermessen?

Es wäre sehr nett, wenn Sie meine Fragen beantworten.
Vielen Dank, freundliche Grüße,
Antwort von Rainer Brüderle
1Empfehlung
18.12.2007
Rainer Brüderle
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Rollenverständnis von Abgeordneten, die ich Ihnen gerne beantworte.

Das Abgeordnetenmandat im Deutschen Bundestag ist aus gutem Grund ein freies Mandat. Die Abgeordneten sind nach dem Grundgesetz Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Im Verlaufe der Legislaturperiode hat der Bundestag viele Entscheidungen zu treffen, deren Relevanz bei der Bundestagswahl noch gar nicht klar zu erkennen ist. Da es in Deutschland kaum Volksentscheide gibt, muß jeder Abgeordnete frei entscheiden können, was seiner Meinung nach im Einzelfall dem Wohl des Volkes am besten dient. Bei meinen Entscheidungen kommt selbstverständlich auch meine liberale Grundhaltung zum Tragen. Die Menschen in Rheinland- Pfalz haben mich als Person, aber auch als Vertreter liberaler Überzeugungen gewählt. Deshalb fühle ich mich als Abgeordneter im Deutschen Bundestag den Rheinland-Pfälzern und ihren Interessen besonders verpflichtet.

Mit freundlichen Grüßen
Rainer Brüderle
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Frage zum Thema Diätenerhöhung
12.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Brüderle,
mit Interesse habe ich die Sendung "Anne Will" am 11.11. verfolgt, insbesondere auch Ihre Ausführungen zum Thema "steuerfreie Aufwandspauschale".
In diesem Zusammenhang nicht nachvollziehbar für mich war Ihre Aussage, daß ein Veränderung des Prozesses hohe Verwaltungskosten nach sich ziehen wird.
Nach meiner Meinung muss das aber gar nicht sein!
Grundsätzlich würde doch die Möglichkeit bestehen, die Pauschale (in welcher Höhe auch immer - das ist jetzt hier nicht die Frage) von steuerfrei auf steuerpflichtig umgestellt wird.
Es würde dann den Abgeordneten obliegen hier - wie jedem anderen steuerpflichtigen Bürger, den Nachweis gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der persönlichen Steuererklärung selbst zu führen. Werden entsprechende Ausgaben getätigt und nachgewiesen, so führt dies in der Steuererklärung zu Werbungskosten, die die tatsächlichen Ausgaben dann "steuerfrei" stellen würden - aber auch nur diese.
Auf diese Weise wäre das "Problem" auf einfache Weise zu lösen, ohne Mehraufwand in der Verwaltung des Bundestages.

Was halten Sie denn von diesem "einfachen" und doch effektiven Vorschlag?

Es grüsst Sie

Antwort von Rainer Brüderle
2Empfehlungen
21.07.2008
Rainer Brüderle
Betr.: Ihre Fragen vom 12. November 2007 und vom 20. Mai 2008

Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zur steuerfreien Pauschale für Bundestagsabgeordnete, die ich Ihnen gern beantworte.

Die monatliche Kostenpauschale soll die mandatsbedingten Kosten abdecken. Dazu gehören vor allem die Unterhaltung von Wahlkreisbüros und die Wahlkreisbetreuung, die Mehraufwendungen am Sitz des Bundestages und Fahrtkosten für Reisen in Ausübung des Bundestagsmandats. Solche Kosten müssen auch sonst nicht aus dem der Lebensführung dienenden beruflichen Einkommen bestritten werden. Es handelt sich hierbei um eine Aufwandsentschädigung, die entstandenen Kosten sollen erstattet werden -- vergleichbar beispielsweise einer Dienstreise eines Angestellten, deren Kosten in der Regel vom Arbeitgeber voll erstattet werden. Das ist nicht zu verwechseln mit den Werbungskosten, die jeder Bürger von seiner Steuererklärung kennt.

Ihr Vorschlag, die Aufwandspauschale generell steuerpflichtig zu machen und nach entsprechender Abrechnung mit dem Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung von der Steuer zu befreien, trägt dem Charakter einer Aufwandsentschädigung gerade nicht Rechnung. Es geht eben nicht darum, daß die Aufwendungen nicht der Steuer unterliegen sollen. Sondern sie sollen vollständig ersetzt werden. Alles andere wäre keine Aufwandsentschädigung. Um es anschaulicher zu machen: Bezogen auf die Dienstreise des Angestellten würde Ihr Vorschlag bedeuten, daß der Arbeitgeber die Kosten nicht erstattet, sondern der Angestellte sie vollständig allein bezahlt, sie aber in seiner Steuererklärung geltend macht und damit auf diesen Einkommensbestandteil keine Steuern zahlen muß.

Allenfalls ließe sich darüber diskutieren, die Aufwandsentschädigung nachträglich (oder über ein Abschlagssystem) nach Einzelabrechnung von der Bundestagsverwaltung an die Abgeordneten auszahlen zu lassen.

Die Erstattung dieser Kosten durch eine Pauschale hat aber den Vorteil, daß nicht jede mandatsbedingte Ausgabe jedes Abgeordneten einzeln nachgewiesen und von der Bundestagsverwaltung überprüft werden muß. Bei genereller Einzelabrechnung dieser Kosten müßte ein zusätzliches großes Referat in der Bundestagsverwaltung die Belege einzeln auf ihre Richtigkeit prüfen. Das würde für alle Abgeordneten mehr Bürokratie bedeuten, vor allem aber für die Steuerzahler sehr viel teurer werden. Da viele Abgeordnete schon jetzt mit der Pauschale nicht auskommen und deshalb einzeln abrechnen, dürfte die Pauschale nicht zu hoch angesetzt sein, sondern sich am tatsächlichen Aufwand orientieren, wie es das Abgeordnetengesetz verlangt. Bei einer generellen Einzelabrechnung wäre der gesamte Erstattungsbetrag also nur wenig niedriger, die Verwaltungskosten würden aber stark ansteigen. Für den Steuerzahler ist die derzeitige Lösung damit kostengünstiger.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Brüderle MdB
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Frage zum Thema Diätenerhöhung
13.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Brüderle,
welche Gründe sprechen nach Ihrer Ansicht dafür den Abgeordneten eine steuerfreie Pauschale zu gewähren und daneben auch noch die Möglichkeit nach Beleg abzurechnen?

Ansonsten beantrage ich für mich die gleiche Pauschale.

Einfacher wäre eine Ergänzung des Grundgesetzes:
"Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsanweisungen gelten für Abgeorndnete und Bürger in gleichen Maße. Das betrifft auch die Altersversorgung und die steurrlichen Vorschriften zur Gewinnermittlung".
Mit freundlichen Grüssen
für die Gleichbehandlung von Abgeordneten und Bürgern
Antwort von Rainer Brüderle
2Empfehlungen
18.12.2007
Rainer Brüderle
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zur steuerfreien Pauschale für Bundestagsabgeordnete, die ich Ihnen gern beantworte.

Die monatliche Kostenpauschale soll die mandatsbedingten Kosten abdecken. Dazu gehören vor allem die Unterhaltung von Wahlkreisbüros und die Wahlkreisbetreuung, die Mehraufwendungen am Sitz des Bundestages und Fahrtkosten für Reisen in Ausübung des Bundestagsmandats. Solche Kosten müssen auch sonst nicht aus dem der Lebensführung dienenden beruflichen Einkommen bestritten werden. Die Erstattung dieser Kosten durch eine Pauschale hat den Vorteil, daß nicht jede mandatsbedingte Ausgabe jedes Abgeordneten einzeln nachgewiesen und von der Verwaltung überprüft werden muß. Bei genereller Einzelabrechnung dieser Kosten müßte ein zusätzliches großes Referat in der Bundestagsverwaltung die Belege einzeln auf ihre Richtigkeit prüfen. Das würde für alle Abgeordneten mehr Bürokratie bedeuten, vor allem aber für die Steuerzahler sehr viel teurer werden. Da viele Abgeordnete schon jetzt mit der Pauschale nicht auskommen und deshalb einzeln abrechnen, dürfte die Pauschale nicht zu hoch angesetzt sein, sondern sich am tatsächlichen Aufwand orientieren, wie es das Abgeordnetengesetz verlangt. Bei einer generellen Einzelabrechnung wäre der gesamte Erstattungsbetrag also nur wenig niedriger, die Verwaltungskosten würden aber stark ansteigen. Für den Steuerzahler ist die derzeitige Lösung damit kostengünstiger. Im übrigen wird die Abrechnung nach Beleg nicht neben der steuerfreien Pauschale gewährt. Wer einzeln abrechnet, bekommt die belegten Ausgaben erstattet, aber keine zusätzliche Pauschale. Dieses Verfahren entspricht dem der Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer, die in ihrer Steuererklärung die Pauschale in Anspruch nehmen können oder, wenn ihre Werbungskostenausgaben die Pauschale übersteigen, einzeln abrechnen können.

Mit freundlichen Grüßen
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Ihre Frage an Rainer Brüderle
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