Rainer Brüderle (FDP)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Rainer Brüderle
Jahrgang
1945
Berufliche Qualifikation
Diplom Volkswirt, Wirtschaftsminister des Landes Rheinland-Pfalz a.D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Mainz
Landeslistenplatz
1, über Liste eingezogen, Rheinland-Pfalz
weitere Profile
(...) Ihr Vorschlag, die Aufwandspauschale generell steuerpflichtig zu machen und nach entsprechender Abrechnung mit dem Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung von der Steuer zu befreien, trägt dem Charakter einer Aufwandsentschädigung gerade nicht Rechnung. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
nicht beteiligt
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
nicht beteiligt
18.06.2009
Internetsperren
NEIN
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
nicht beteiligt
29.05.2009
Schuldenbremse
nicht beteiligt
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
nicht beteiligt
Fragen an Rainer Brüderle
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Frage zum Thema Umwelt
12.05.2009
Von:
-

Sehr geehrte Herr Brüderle

als Abgeordneter aus meinem Wahlkreis bzw. auch überregional, frage ich bei Ihnen an, was Sie gegen den staatlich Inszenierten Irrsinn hinsichtlich der Einrichtung von Umweltschutzzonen unternehmen möchten, wie dies sehr treffen in der FAZ vm 9.Mai dargestellt wurde. (ich schicke Ihnen diesen Artikel auf Wunsch gerne zu)

Mit der Einrichtung der absolut nutzlosen Umweltzonen werden in Deutschland

• Arbeitsplätze und Kleinbetriebe vernichtet
• ein hierdurch bedingter Wertverlust der Volkswirtschaft in Höhe von ca. 12 Milliarden Euro angerichtet
• Öffentliche Steuergelder in Höhe von ca. 100 Mill. Euro für Schilder, Verwaltung etc. verschwendet

Wie lange soll dieser Irrsinn noch Bestand haben? Als gewählter Volksvertreter möchte ich Sie bitten darauf hinzuwirken, dass diese Regelungen und Gesetze außer Kraft gesetzt werden können und zwar so schnell wie irgend möglich.

Mit freundlichem Gruß
K.H. ,

ein Wähler, der seine Wahlentscheidung davon abhängig machen wird, wer sich hierfür einsetzt!

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Brüderle,

nicht zuletzt durch den Verkauf von 2800 Wohnungen der Wohnbau Mainz an Wiesbaden entsteht der Eindruck, daß sich Mainz nun entgültig aus AKK verabschiedet.

Wie stehen Sie persönlich zu dem Anliegen der (nach Umfragen ca. 60%) AKK Bewohner, welche lieber wieder zu Mainz gehören möchten.

Können Sie, als Mainzer Abgeordneter, diesen Wunsch in Berlin zum Thema machen und unterstützen?

Wie ist hier der offizielle Standpunkt der FDP in dieser Frage?

Inwieweit haben Sie Kontakt zu Herrn Beutel, der im Verein "Vereintes Mainz" aktiv ist?

Besteht Kontakt zu den anderen Mainzer Bundestagsabgeordneten, bzw. hatten Sie Gelegenheit, dieses Thema mit diesen zu erörtern?

Ich danke Ihnen für Ihre Antwort

Mit freundlichem Gruß




PS: Ich stelle die selbe Frage auch Herrn Hartmann und Frau Granold, in der Hoffnung, daß Sie gemeinsam in Berlin diese Frage zum Thema machen können.
Antwort von Rainer Brüderle
bisher keineEmpfehlungen
03.09.2009
Rainer Brüderle
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema AKK, die ich Ihnen gerne beantworte. Ich unterstütze das Anliegen der Bürger in den drei rechtsrheinischen Stadtteilen, wieder zu Mainz gehören zu wollen, nachdrücklich. In dieser Frage arbeite ich auch mit beiden den anderen Mainzer Bundestagsabgeordneten Ute Granold und Michael Hartmann eng zusammen. Gemeinsam mit Herrn Beutel haben wir das Thema 2006 auch mit den Fraktionsvorsitzenden im Bundestag Peter Struck (SPD), Dr. Guido Westerwelle (FDP), Dr. Gregor Gysi (Die LINKE) und dem Vorsitzenden der Landesgruppe Rheinland-Pfalz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Hörster, erörtert. Die FDP setzt sich für eine Volksabstimmung in den betroffenen Stadtteilen ein. Für uns steht außer Frage, daß die rechtsrheinischen Stadtteile zu dem Gesamtstadtgebiet von Mainz gehören.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Brüderle
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Frage zum Thema Internetsperren
25.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Brüderle,

was waren Ihre Beweggründe gegen das Gesetz zu stimmen?
War es Ihrer Meinung nach handwerklich schlecht ausgearbeitet? Geht es am Ziel, die Verbreitung von Kinderpornogpahie zu erschweren oder zu unterbinden vorbei? Ist es ein Zensurgesetz?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Rainer Brüderle
2Empfehlungen
28.08.2009
Rainer Brüderle
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Gesetz der Bundesregierung zur Bekämpfung der Kinderpornographie.
Selbstverständlich muß Kinderpornographie effektiv bekämpft werden. Die Erfolge der Ermittlungsbehörden in Bund und Ländern in diesem Bereich müssen fortgesetzt werden. Insbesondere ist für ausreichende personelle und sächliche Mittel, gerade bei der IT-Ausstattung, bei Polizei und Staatsanwaltschaften, die richtigerweise sehr sensibel auf Anzeigen und Erkenntnisse in diesem Bereich reagieren, zu sorgen. Zudem müssen wir die Prävention verbessern. Hier sind Eltern, Schulen, Kindergärten, Ärzte und Jugendämter ebenso gefordert wie die Gesellschaft insgesamt. Eine Kultur des Wegschauens darf es nicht geben.

Das Gesetz der Bundesregierung zur Änderung des Telemediengesetzes, nach dem die Zugangsprovider dazu verpflichtet werden sollen, Internetseiten nach Vorgabe einer Sperrliste des Bundeskriminalamts durch Umleitung auf eine Stopp-Seite zu sperren, hat die FDP-Bundestagsfraktion abgelehnt. Die Gründe nenne ich Ihnen gern:

Straftaten, die im oder mit Hilfe des Internet begangen werden, müssen konsequent verfolgt werden. Staatliche Maßnahmen müssen sich aber an den geltenden rechtsstaatlichen Vorgaben messen lassen. Schon die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Bereich der Gefahrenabwehr bei der Verbreitung von Kinderpornographie ist zweifelhaft. Gefahrenabwehr obliegt den Ländern, die in diesem Bereich hervorragende Arbeit leisten. Auch die Regulierung von Medieninhalten liegt in der Zuständigkeit der Länder, wohingegen der Bund nur für die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von Telemedien zuständig ist. Insoweit stellt sich die Frage, ob der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf verfassungsgemäß ist.

Darüber hinaus werden verfassungsrechtliche Fragen hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit aufgeworfen. Von den geplanten Sperrungen können auch legale Internetseiten erfaßt sein, wie die Bundesregierung selbst einräumt. Betroffen von der Sperrung von Internetseiten sind die Telekommunikationsfreiheit, die Informations- und Meinungsfreiheit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit. Selbstverständlich schützen die Grundrechte nicht rechtswidriges Verhalten. Das Verbreiten und das Sich-Beschaffen wie auch schon der Besitz von Kinderpornographie sind aber ja längst strafbar.

Mit den jetzt geplanten Sperrungen sind die gesperrten Seiten nach wie vor zugänglich, wenn z.B. ein anderer DNS verwendet oder aber die IP-Adresse direkt eingegeben wird. Nicht erfaßt werden sog. Peer-to-Peer-Netzwerke, da diese nicht in den Domain-Name-Servern verzeichnet sind. Insoweit wird ein für die Begehung von Straftaten im Bereich der Kinderpornographie wesentlicher Verbreitungsweg schon von vornherein nicht erfaßt. Schließlich wechseln die Server nach Angabe des Bundeskriminalamts (BKA) häufig, teilweise nach nur wenigen Stunden. Sperrlisten, die binnen sechs Stunden wirksam werden müssen, verfehlen dann ihr Ziel.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat das Vorgehen der Bundesregierung kritisiert, die Provider durch Verträge mit dem BKA zu Sperrungen zu verpflichten, da Grundrechtseingriffe stets einer gesetzlichen Grundlage bedürfen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist aber unter keinem Gesichtspunkt den Anforderungen an eine verfassungsmäßige Rechtsgrundlage gerecht geworden. So fehlten Vorgaben für ein rechtsstaatliches Verfahren oder für klare Haftungsregelungen der Provider. Auch die Ausweitung der Befugnisse des BKA im Bereich der Gefahrenabwehr lehnen wir ab.

Wir haben das parlamentarische Verfahren dazu genutzt, unsere Bedenken sachlich und kritisch vorzutragen, um eine ernsthafte Debatte anzustoßen. Da entgegen der vielfach vorgetragenen Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen von CDU/CSU und SPD das Gesetz verabschiedet haben, hat die FDP-Fraktion nunmehr ein Gutachten in Auftrag gegeben, um etwaige rechtliche Schritte prüfen zu lassen. Es verbietet sich unserer Ansicht nach, das Thema in die eine oder andere Richtung zu instrumentalisieren.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Brüderle
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Frage zum Thema Finanzen
26.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Brüderle,
wie viel kostet dem Steuerzahler ein Bundestagsabgeordneter?

Die detaillierte Kostenrechnung sollte wirklich alle Kosten enthalten, wie z. B. Diäten, Dienstreisen, Informationsreisen in ferne Länder, Ruhestandsversorgung, sämtliche Bürokosten, Sekretärinnenkosten, Bewirtungskosten bei bestimmten Anlässen usw.

Die detaillierte Liste wird sicherlich den Rahmen von Abgeordnetenwatch sprengen, deshalb würde ich es begrüßen, dass die Liste per Link über Abgeordnetenwatch erreichbar ist.

Bundeskanzler Adenauer hat 150 Bundestagsabgeordnete für ausreichend befunden. Inzwischen hat der Bundesstag ca. 600 Abgeordnete, obwohl die Aufgaben bereits zu ca. 75% bis 80% nach Brüssel verlagert wurden. In diesem Zusammenhang halte die Kosten pro Abgeordneten nicht für unwichtig.

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Rainer Brüderle
1Empfehlung
31.07.2009
Rainer Brüderle
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zu den Kosten der Bundestagsabgeordneten für die Steuerzahler. Die Verwaltung des deutschen Bundestages hat ausgerechnet, dass das Parlament im Jahr 2008 jeden Einwohner in Deutschland 7,85 Euro gekostet hat. Darin sind alle Kosten für sämtliche Bundestagsabgeordnete enthalten, also unter anderem auch die Diäten, Aufwandspauschalen, Büroausstattung, Dienstreisen, Personalkosten für Mitarbeiter und die Ruhestandsversorgung. Außerdem sind in diesen Betrag sämtliche Kosten für die Verwaltung des Deutschen Bundestages mit eingerechnet, die zum Teil ganz unabhängig von der Zahl der Abgeordneten anfallen.

Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Bettina Bonde, Büro Brüderle
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
01.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Brüderle


Verteidigungsminister und Wehrbeauftragter spielen "guter Cop-böser Cop" um die Dolchstoßlegende (fehlender Rückhalt an der Heimatfront) neu zu platzieren. Dabei sind 64% der Wähler ( de.statista.com ) gegen einen BW in Afghanistan. In anderen Themenbereichen ist es ähnlich. Haben die Analysten des Bundestages einen Zusammenhang zwischen der Politikverdrossenheit und der offensichtlichen Ignoranz im Abstimmungsverhalten unserer gewählten Volksvertreter herausgearbeitet ? Wird dieses Thema im Bundestag zur Kenntnis genommen oder überlässt man es den Parteien?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüssen

Antwort von Rainer Brüderle
bisher keineEmpfehlungen
29.07.2009
Rainer Brüderle
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Bundeswehreinsatz in Afghanistan.

Selbstverständlich nehme ich Meinungsumfragen zur Kenntnis. Das trifft sicher auch für die überwiegende Mehrzahl der Abgeordneten des deutschen Bundestags zu. Allerdings ist es auch Aufgabe der gewählten Volksvertreter, sich selbst in Themen einzuarbeiten und sich so eine eigene Meinung zu bilden. Das fordert nicht zuletzt das Grundgesetz mit dem freien Mandat des Abgeordneten. Der zivile und militärische deutsche Beitrag zum internationalen Engagement in Afghanistan hat dazu beigetragen, daß das Land bislang nicht wieder zum zentralen Rückzugsort für international agierende Terroristen geworden ist. Trotzdem haben sich mittlerweile im Grenzbereich des Nachbarlandes Pakistan Terroristen neu formiert und bedrohen die Bevölkerung und unsere Truppen. Noch immer haben viel zu wenige Afghanen – dies gilt vor allem für den weiblichen Teil der Bevölkerung – ein menschenwürdiges, selbstbestimmtes Leben. Es muß unser Ziel sein, das zu ändern. In den ersten Jahren des internationalen Engagements ist es versäumt worden, den Aufbau effizienter Regierungs-, Verwaltungs- und Sicherheitsapparate voranzutreiben. Dieses Versäumnis, das auch die Bundesregierung durch ihr Versagen beim Polizeiaufbau mit verantworten muß, hat weitgehende Erfolge verhindert und sogar zu einer Reihe von Rückschlägen geführt. Die FDP setzt sich dafür ein, daß Deutschland gemeinsam mit Afghanistan und den Verbündeten daran arbeitet, die Strategie der vernetzten Sicherheit für die Stabilisierung Afghanistans unter Berücksichtigung der Stammesstrukturen endlich umzusetzen – hin zu mehr zivilem Wiederaufbau in ganz Afghanistan und zu einer verstärkten Übernahme der Verantwortung für die Sicherheit durch die afghanischen Armee- und Polizeikräfte. Nur so läßt sich der Einsatz der internationalen Truppen zeitlich zu begrenzen. Wir fordern einen regionalen Ansatz, der trotz Schwierigkeiten auch Länder wie Pakistan, Rußland, China und den Iran in Problemlösungen einbezieht. Die Politik muß ausgerichtet sein auf einen konsequenten Aufbau afghanischer Verwaltungsstrukturen. Für die Menschen auf dem Land muß eine wirtschaftliche Alternative zum Anbau von Mohn für Drogen geboten werden. Der Ansatz der vernetzten Sicherheit muß weiter verfolgt werden und macht für eine Übergangszeit die internationale Truppenpräsenz weiterhin erforderlich. Auch die FDP tritt wie die Mehrheit der von Ihnen zitierten Umfrage für einen Rückzug deutscher Truppen aus Afghanistan ein, sobald dies möglich ist. Derzeit gibt es zum deutschen Einsatz aber keine Alternative. Im übrigen hat sich die afghanische Bevölkerung in einer Umfrage der Freien Universität Berlin eindeutig positiv zum Engagement der internationalen Einsatzkräfte in ihrem Land ausgesprochen. Auch das gilt es zu bedenken.

Mit freundlichen Grüßen,

Rainer Brüderle, MdB
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