Rainer Brüderle (FDP)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Rainer Brüderle
Jahrgang
1945
Berufliche Qualifikation
Diplom Volkswirt, Wirtschaftsminister des Landes Rheinland-Pfalz a.D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Mainz
Landeslistenplatz
1, über Liste eingezogen, Rheinland-Pfalz
weitere Profile
(...) Die Verwaltung des deutschen Bundestages hat ausgerechnet, dass das Parlament im Jahr 2008 jeden Einwohner in Deutschland 7,85 Euro gekostet hat. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
nicht beteiligt
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
nicht beteiligt
18.06.2009
Internetsperren
NEIN
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
nicht beteiligt
29.05.2009
Schuldenbremse
nicht beteiligt
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
nicht beteiligt
Fragen an Rainer Brüderle
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Frage zum Thema Wirtschaft
18.02.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Brüderle

angesichts der alarmierenden Wirtschaftsdaten, die mit Absatzeinbrüchen der Kfz-Industrie von 30 % und mehr auf eine der schwersten Konjunkturkrisen der Nachkriegszeit hinweisen, möchte ich Sie fragen, ob Sie nicht die direkte Konsumstützung bei den unteren bis mittleren Einkommensklassen für sinnvoll halten, weil dort die Wahrscheinlichkeit am höchsten ist, daß finanzielle Zuwendungen in erhöhten Konsum münden. Die von der FDP beabsichtigten Steuererleichterungen, so begrüßenswert diese im Prinzip sind, dürften sich tendenziell eher bei den oberen Einkommensklassen begünstigend wirken, bei denen keine wesentlich erhöhte Konsumneigung zu erwarten ist, da der finanzielle Zuwachs in der gegenwärtigen Situation wohl eher zur Erhöhung der Sparquote oder der Altersvorsorge führen.

Des weiteren möchte ich Sie fragen, ob Sie nicht die Zahlung von Zuschüssen für den Kauf von Kfz-Neuwagen direkt an die Konsumenten für zielführend halten, wobei das in Form einer Versteigerung des nicht verkauften Kfz-Bestandes erfolgen könnte. Die Höhe der Zuschüsse müßte dabei in ihrem Ausmaß die sog. Abwrackprämie weit übersteigen. Sollte es wirklich so sein, daß diese Maßname in einem bestimmten Fahrzeugsegment zu einem deutlich erhöhten Absatz geführt hat, wie im Beispiel des Opel-Kleinwagen, dann kann man daran ermessen, wie groß die Wirksamkeit von direkten Zuschüssen beim Rest der Kfz-Sortiments sein dürfte. Die zu bezuschussende Zahl der Kfz-Neuverkäufe könnte man aus den durchschnittlichen Verkaufszahlen der letzten 5 Jahre ermitteln. Ziel ist in jedem Fall die Verhinderung des drohenden Abbau von Produktionskapazität. Diese wie auch die o.g. Maßnahmen wären zeitlich zu begrenzen, vielleicht auf 2 - 3 Jahre.

Ich bin mir im klaren darüber, daß diese Maßnahmen eine vorübergehende Abkehr von den bisherigen Prinzipien des Ordoliberalismus darstellen. Wir befinden uns aber in einer akuten Krisenlage und müssen entsprechend darauf reagieren.

MfG
Antwort von Rainer Brüderle
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28.05.2009
Rainer Brüderle
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Maßnahmen zur Konjunkturstützung, wenn sie denn überhaupt Wirkung zeigen sollen, können sich nicht vorrangig an Verteilungsgesichtspunkten orientieren. Deshalb ist Ihre Idee, Konsumstützung für die unteren bis mittleren Einkommensklassen zu betreiben, nicht geeignet, um die Finanz- und Wirtschaftskrise zu überwinden. Wie ich Ihnen kürzlich auch schon bei unserem direkten Briefwechsel geschrieben habe, halte ich nichts von direkten staatlichen Zuschüssen an Konsumenten zum Kauf von Kfz-Neuwagen. Mit Subventionen greift der Staat immer verzerrend in den Wettbewerb ein. Wenn man die Bürger entlasten und den privaten Konsum stimulieren will, sollte man den Menschen mit Steuersenkungen mehr Nettoeinkommen lassen. Jeder kann dann selbst entscheiden, wofür er sein zusätzliches Einkommen verwenden möchte. Es gibt zudem keine Anhaltspunkte, daß Entlastungen durch Steuersenkungen nicht zu zusätzlichem Konsum führen. Das Gegenteil dürfte der Fall sein, vor allem beim Absatz höherwertiger Güter. Staatliche Konsumlenkung, wie Sie sie vorschlagen, kann meines Erachtens nicht die Lösung sein. Auch die wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsinstitute treten in ihrer jüngsten Gemeinschaftsdiagnose für Investitionen und Steuer- und Abgabensenkungen ein und warnen gleichzeitig vor Maßnahmen mit Subventionscharakter und solchen, die kurzfristig den Konsum anregen sollen und dabei verzerrend wirken. Mit freundlichen Grüßen

Rainer Brüderle
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Frage zum Thema Gesundheit
20.02.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Brüderle!

Ich war über 25 Jahre in der DAK versichert. Bin dann aus beruflichen, familiären und finanziellen Gründen in die PKV gewechselt, da die DAK-Beiträge in der freiwilligen Versicherung doch sehr hoch waren. Danach konnte ich nicht mehr zurück und zahle heute als Rentner monatlich € 739,00. Das sind 30 % meiner Rente.
Ich kann mich an ein Interview von Herrn Kurt Beck (damals noch SPD-Vorsitzender) erinnern, in dem er sagte, daß mit der Gesundheitsreform Privatversicherte die Möglichkeit bekämen, in der ersten Hälfte des Jahres 2009 wieder in die GKV zu wechseln. Als Beispiel nannte er den selbständigen Handwerker, der auf Grund der wirtschaftlichen Gegebenheiten nicht mehr die PKV finanzieren könnte. Natürlich bietet heute die PKV einen GKV-ähnlichen Tarif an. Nur sind die Leistungen geringer und sie haben keine Möglichkeit, eine Zusatzversicherung wie z.B. Chefarztbehandlung oder Zweibettzimmer, auch nicht bei einem anderen Versicherer, abzuschliessen.
Warum ist nicht die "Bürger"-versicherung gekommen? Dann hätte jeder eine garantierte Grundversorgung und die Möglichkeit gehabt, sich nach eigenem Gusto weiter abzusichern.
Seinerzeit bestand die gesetzliche Grundlage, daß man nach einer Versicherungszeit von mehr als 25 Jahren in der GKV wieder von der PKV in die GKV wechseln konnte. Ich weis, daß Herr Blüm diese Bestimmungen gestrichen hat. Dennoch bin ich voller Erwartung auf Ihre positive Antwort.

Mit freundlichen Grüßen


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Frage zum Thema Inneres und Justiz
01.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Brüderle,

welchen Standpunkt vertreten Sie bzw. die FDP hinsichtlich der aktuellen Diskussion zur Verschärfung des Waffenrechts nach dem tragischen Amoklauf von Winnenden? Ich kann eine Verunsicherung in weiten Teilen der Öffentlichkeit verstehen, oftmals sind Diskussionen allerdings unsachlich und von geringer Kenntnis der bereits heute gültigen Regelungen geprägt. Angesichts anstehender Wahlen wäre ich für einen klaren Standpunkt, der auch nachhaltig vertreten wird, sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Rainer Brüderle
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07.04.2009
Rainer Brüderle
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Ereignisse von Winnenden und Wendlingen machen nach wie vor fassungslos, und meine Gedanken sind bei den Ermordeten, deren Angehörigen und den Verletzten dieser schrecklichen Tat. Den Rettungskräften, den mutigen Polizeibeamten und Lehrern sowie den vielen Helfern, die furchtbare Bilder mit ansehen mußten, gilt mein besonderer Dank.

Die fachliche Analyse und die emotionale Bewältigung des Amoklaufes sind für die FDP noch nicht abgeschlossen. Für seriöse politische und gesetzgeberische Schlußfolgerungen ist es nach unserer Ansicht noch immer zu früh. Es bedarf einer sorgfältigen und genauen Analyse der Ursachen dieses Verbrechens.
Die dahinterstehenden Probleme sind vielschichtig. Ein verantwortungsvoller Lösungsansatz muß diese vielen, komplexen Fragestellungen behandeln. Nach der schrecklichen Tat wurden viele schnelle Vorschläge für eine erneute Verschärfung des Waffenrechts in die Diskussion gebracht. Man muß sehr darauf achten, daß nicht durch vorschnelle Vorschläge wieder Erwartungen geschürt werden, die durch gesetzliche Regelungen, durch die Politik allein nicht eingehalten werden können. Das deutsche Waffenrecht wurde bereits nach dem Amoklauf in Erfurt zwei Mal verschärft. Es ist bereits jetzt eines der strengsten der Welt. Leider hat auch ein solch strenges Waffenrecht den Amoklauf von Winnenden nicht verhindert. Kein Gesetz kann schützen, wenn es – wie in Winnenden z.B. bei der Aufbewahrungspflicht – nicht beachtet wird. Deshalb werden wir Handlungsoptionen sehr genau prüfen. Uns erscheint es sinnvoll, daß zunächst verstärkt auf einen verbesserten Vollzug des bestehenden Rechts hingewirkt wird und den Ordnungsbehörden die dafür benötigten Mittel bereitgestellt werden. Die FDP lehnt aber einen Generalverdacht und eine Vorverurteilung aller legalen Waffenbesitzer entschieden ab.
Jenseits aller politischer Vorschläge muß jeder von uns aber auch erkennen und eingestehen:
Wenn ein Mensch zu solch grausamen Taten entschlossen ist, dann können Gesetze leider oft nicht helfen. Als Gesellschaft und als Abgeordnete des Deutschen Bundestages müssen wir versuchen, solche Vorkommnisse so unwahrscheinlich wie möglich zu machen. Bei der Gewaltprävention gibt es einiges zu überdenken und möglicherweise zu überarbeiten. Vor allem benötigen wir aber eine Kultur des stärkeren Hinsehens. Es muß besser wahrgenommen werden, wenn Kinder, Schüler oder Freunde sich absondern oder Probleme haben. Das Entgegenwirken von Vereinzelungs- und Isolationstendenzen bei Personen ist eine bedeutende gesellschaftliche Aufgabe, auch und gerade vor Ort. Dies ist eine, nicht nur wegen der grausamen Tat in Winnenden und Wendlingen, Zukunftsaufgabe aller gesellschaftlichen
Kräfte, einschließlich der Politik.

Mit freundlichen Grüßen
Rainer Brüderle
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
10.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Brüderle,
die Politik plant offenbar das Verbot von Paintball-Spielen, obwohl ja bekannt sein dürfte,daß daran erst Erwachsene ab 18 Jahren teilnehmen dürfen, während Minderjährige ab 16 bereits in jedem Schützenverein den Umgang mit echten, scharfen Waffen erlernen können und auch die Amokläufer der letzten Jahre aus diesem Umfeld und nicht aus dem der Paintballer kamen.
Meines Erachtens ist das sinnfreier Aktionismus mit dem man wieder Mal versucht mündige,erwachsene Bürger zu gängeln.
Man traut sich nicht an die Schützenvereine und die Waffenlobby und sucht sich stattdessen eine vermeintlich kleine Gruppe,in der Hoffnung dort auf wenig Widerstand zu stoßen und sich gegenüber der Bevölkerung mit Aktionen brüsten zu können.
Dies wird für die Politik um so wichtiger, um so mehr man sich unfähig zeigt die ernsthaften Probleme dieses Landes wie Wirtschaftskrise , Arbeitslosigkeit , drohender Kollaps der Sozialsysteme ,kompliziertes Steuersystem und Überbürokratisierung zu lösen.
Überdies ist zu bedenken,daß Paintball bislang nicht strafbar ist und davon auch keine Gefahr für Leib und Leben ausgeht. Lediglich die Tatsache ,daß der eine oder andere das Spiel für moralisch bedenklich hält dürfte also als Rechtfertigung für ein Verbot weder rechtlich noch argumentativt haltbar sein,.

Wie stehen Sie als Abgeordneter meines Wahlkreises zu diesem Punkt ?
Mit freundlichen Grüßen

R.
Antwort von Rainer Brüderle
7Empfehlungen
26.05.2009
Rainer Brüderle
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Die FDP lehnt die Planungen der großen Koalition zum Verbot von Kampfspielen wie Paintball ab. Schon jetzt ist das Spiel in der Öffentlichkeit untersagt und die "Markierer" können nur von Volljährigen erworben werden. Ein ursächlicher Zusammenhang derartiger Spiele mit dem Anlaß des Verbots, nämlich Amokläufen wie jüngst dem von Winnenden, ist bisher nicht nachgewiesen worden.

Ein solches Verbot wäre wieder einmal ein Paradebeispiel für wirkungslose Symbolpolitik, wie sie bei CDU/CSU und SPD leider an der Tagesordnung ist. Statt die eigentlichen Ursachen von Gewaltkriminalität anzugehen, werden Nebenschauplätze eröffnet, die vom Versagen der Koalition bei der Bekämpfung der eigentlichen Probleme ablenken sollen. Statt solcher Ablenkungsmanöver muß Gewalt- und Kriminalprävention einen höheren Stellenwert bekommen. Es muß früher und sensibler wahrgenommen werden, wenn Kinder, Schüler oder Freunde sich absondern oder Probleme mit sich tragen. Das Entgegenwirken von Vereinzelungs- und Isolationstendenzen bei insbesondere jungen Menschen ist eine bedeutende gesellschaftliche Herausforderung, auch und gerade vor Ort. Wer ernsthaft glaubt, daß Spiele wie Paintball ursächlich für Gewalttätigkeit und Aggressivität sind, der müßte auch olympische Sportarten wie Fechten und Boxen, aber auch Völkerball verbieten. Für eine solche Scheinpolitik stehe ich nicht zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Brüderle
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
11.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Brüderle,

nehmen Sie bitte Stellung zu den Zensurplänen im Internet der gegenwärtigen Bundesregierung.

Unterstützen Sie die Pläne, zur Bekämpfung der Kinderpornografie wegzusehen (Stoppschilder) anstatt die Hinterleute zu ermitteln und vor Gericht zu bringen?

Würden Sie bei einer künftigen Regierungsbeteiligung Zensurmaßnahmen rückgängig machen und statt dessen effektivere Wege zu verfolgen, die in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz stehen?

Welche Schritte wären nach Ihrer Meinung dazu geeignet?

Vielen Dank.
Antwort von Rainer Brüderle
8Empfehlungen
26.05.2009
Rainer Brüderle
Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre Frage zu den Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung der
Kinderpornographie.
Kinderpornographie muß effektiv bekämpft werden. Sie ist ein schreckliches Verbrechen, der vorangegangene Mißbrauch hinterläßt unheilbare Wunden an Seele und Körper der mißbrauchten Kinder.
Notwendig ist die konsequente Verfolgung von Kindesmißbrauch und Kinderpornographie. Die Erfolge der Ermittlungsbehörden in Bund und Ländern in diesem Bereich müssen fortgesetzt werden. Insbesondere ist für ausreichende personelle und sächliche Mittel, gerade bei der ITAusstattung, bei Polizei und Staatsanwaltschaften, die richtigerweise sehr sensibel auf Anzeigen und Erkenntnisse in diesem Bereich reagieren, zu sorgen. Zudem müssen wir die Prävention verbessern. Hier sind Eltern, Schulen, Kindergärten, Ärzte und Jugendämter ebenso gefordert wie die Gesellschaft insgesamt. Eine Kultur des Wegschauens darf es nicht geben, sondern jeder, der Hinweise auf Kindesmißbrauch hat, muß ermutigt werden, dies auch zur Anzeige zu bringen.
Den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes, nach dem die Zugangsprovider dazu verpflichtet werden sollen, Internetseiten nach Vorgabe einer Sperrliste des Bundeskriminalamts durch Umleitung auf eine Stopp-Seite zu sperren, lehnt die FDP-Bundestagsfraktion ab.
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Straftaten, die im oder mittels des Internets begangen werden, müssen konsequent verfolgt werden. Zugleich müssen sich staatliche Maßnahmen an den geltenden rechtsstaatlichen Vorgaben messen lassen.
Schon die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Bereich der Gefahrenabwehr bei der Verbreitung von Kinderpornographie ist zweifelhaft. Gefahrenabwehr obliegt den Ländern, die in diesem Bereich hervorragende Arbeit leisten. Auch die Regulierung von Medieninhalten liegt in der Zuständigkeit der Länder, wohingegen der Bund nur für die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von Telemedien zuständig ist. Insoweit stellt sich die Frage, ob der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf verfassungsgemäß ist.
Der Gesetzentwurf wirft darüber hinaus verfassungsrechtliche Fragen hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit auf. Von den geplanten Sperrungen können auch legale Internetseiten erfaßt sein, wie die Bundesregierung selbst einräumt. Daher muß sehr sorgfältig geprüft werden, ob die vorgeschlagene Maßnahme verhältnismäßig ist.
Betroffen von der Sperrung von Internetseiten sind die Telekommunikationsfreiheit, die Informations- und Meinungsfreiheit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit. Selbstverständlich schützen die Grundrechte nicht rechtswidriges Verhalten. Das Verbreiten und das Sich- Beschaffen wie auch schon der Besitz von Kinderpornographie sind strafbar.
Dabei ist zu berücksichtigen, daß mit den geplanten Sperrungen durch die Manipulation in den sog. Domain-Name-Servern (DNS), die dazu dienen, eine vom Nutzer eingegebene Internetadresse in die zugehörigen numerischen IP-Adressen aufzulösen, die gesperrten Seiten nach wie vor zugänglich sind, wenn z.B. ein anderer DNS verwendet oder aber die IPAdresse direkt eingegeben wird. Nicht erfaßt werden sog. Peer-to-Peer-Netzwerke, da diese nicht in den Domain-Name-Servern verzeichnet sind. Insoweit wird ein für die Begehung von Straftaten im Bereich der Kinderpornographie wesentlicher Verbreitungsweg schon von vornherein nicht erfaßt. Schließlich wechseln die Server nach Angabe des BKA häufig, teilweise nach nur wenigen Stunden. Sperrlisten, die binnen sechs Stunden wirksam werden müssen, verfehlen dann aber ihr Ziel.
Die Bundesregierung hält die Maßnahme für erforderlich, weil ein strafrechtliches Vorgehen gegen die Betreiber ausländischer Server schwierig bis unmöglich sei. Nach Erkenntnissen aus anderen Ländern befindet sich die weit überwiegende Zahl der Server in den Vereinigten Staaten, die übrigen sogar vielfach in Europa. Hier ist Rechtshilfe regelmäßig möglich und auch erfolgversprechend.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat das Vorgehen der Bundesregierung kritisiert, die Provider durch Verträge mit dem BKA zu Sperrungen zu verpflichten, da Grundrechtseingriffe stets einer gesetzlichen Grundlage bedürfen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird aber unter keinem Gesichtspunkt den Anforderungen an eine verfassungsmäßige Rechtsgrundlage gerecht. So fehlen in dem Gesetzentwurf Vorgaben für ein rechtsstaatliches Verfahren oder für klare Haftungsregelungen der Provider. Auch die Ausweitung der Befugnisse des BKA im Bereich der Gefahrenabwehr lehnen wir ab.
Die FDP-Bundestagsfraktion wird das nun anstehende parlamentarische Verfahren dazu nutzen, ihre Bedenken sachlich und kritisch vorzutragen, um eine ernsthafte Debatte anzustoßen. Es verbietet sich nach Ansicht der FDP-Bundestagsfraktion, das Thema in die eine oder andere Richtung zu instrumentalisieren.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Brüderle
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