Rainer Brüderle (FDP)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Rainer Brüderle
Jahrgang
1945
Berufliche Qualifikation
Diplom Volkswirt, Wirtschaftsminister des Landes Rheinland-Pfalz a.D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Mainz
Landeslistenplatz
1, über Liste eingezogen, Rheinland-Pfalz
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(...) Wer die private Nachfrage dauerhaft anregen will, darf sich aber nicht auf Einmalzahlungen an bestimmte Verbrauchergruppen beschränken. Statt auf aktionistische Ausgabenprogramme zu setzen, müßte die Bundesregierung die Bürger durch deutliche Steuer- und Abgabensenkungen entlasten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
nicht beteiligt
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
nicht beteiligt
18.06.2009
Internetsperren
NEIN
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
nicht beteiligt
29.05.2009
Schuldenbremse
nicht beteiligt
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
nicht beteiligt
Fragen an Rainer Brüderle
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Frage zum Thema Diätenerhöhung
16.03.2008
Von:

Ich habe erst heute gelesen, daß Sie der Diätenerhöhung nicht zugestimmt haben. Ich bin entzückt.

Hatten Sie schon im November des letzten Jahres die Informationen, wie sich die Nettokauftkraft der Arbeitnehmer (i.w.S. sind ja auch Sie Arbeitnehmer) in den letzten Jahren entwickelt hat, daß Sie es für unverantwortlich hielten, sich selbst eine Erhöhung zu genehmigen?

Es ist Ihnen sicherlich bekannt, daß die Arbeitnehmer seit 1980 nicht mehr an der erhöhten Wertschöpfung des Nettosozialproduktes in der Bundesrepublik teilgenommen haben, sondern daß Inflation und höhere Gebühren der offenen oder öffentliche Hände (wie immer man diese definieren möchte) jede Lohnerhöhung auffraßt. Das ist natürlich eine erbärmliche Leistungsbilanz der Wirtschafts- und Arbeitspolitik in diesem Lande.

Könnte es sein, daß Sie sich als wirtschaftsorientierter Abgeordneter der FPD auch ein wenig für diese erbärmliche Performace schämen? So würde es mir ergehen, wenn ich in einer Organisation an einer solchen Pleite beteiligt wäre. Ich würde mich schämen, daß ich dafür (also gegen die wohlabgewogenen Interessen anderer) gearbeitet hätte.

Ich gönne jedem ein hohes Einkommen, soweit es nicht auf Ausplünderung anderer beruht. Jedem! Nicht nur Abgeordneten und Mitgliedern bestimmter Gruppen.
Antwort von Rainer Brüderle
1Empfehlung
21.07.2008
Rainer Brüderle
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für ihre Frage.

Die Diätenerhöhungen, die sich der Bundestag selbst genehmigt, halte ich in der Tat für fragwürdig. Deshalb habe ich nicht nur gegen die letzte Erhöhung gestimmt, sondern mich auch gegen den Plan einer neuerlichen Anhebung der Diäten, der in diesem Frühjahr diskutiert wurde, ausgesprochen. Um dem Vorwurf der Selbstbedienungsmentalität entgegenzutreten, sollten die Diäten der Bundestagsabgeordneten von einer unabhängigen Kommission, die beim Bundespräsidenten angesiedelt werden sollte, festgelegt werden.

Ich bin seit 1998 Abgeordneter in Deutschen Bundestag. Seitdem ist eine Vielzahl von wirtschaftspolitischen Maßnahmen von der Mehrheit im Bundestag beschlossen worden, für die man sich tatsächlich schämen müßte. Die Steuererhöhungen der vergangenen Jahre sind nur ein Beispiel. Statt den Bürgern mehr von ihrem Einkommen zu lassen, verschwindet immer mehr in den Kassen des Finanzministers. Viele Gesetze haben das Wirtschaften für die Unternehmen in Deutschland komplizierter gemacht, statt es zu vereinfachen. Das wirkt sich negativ auf Wachstum und Beschäftigung aus und schadet letztlich allen Bürgern. Als Politiker in der Opposition kann ich auf diese Mißstände nur immer wieder hinweisen und für andere Mehrheiten im nächsten Deutschen Bundestag werben.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Brüderle MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
01.04.2008
Von:

Sehr geehrter Hr. Brüderle,

ich wollte Sie fragen ob Sie sich evtl. erklären können, warum in Rheinland-Pfalz ein sozialliberale Koalition funktionierte und womöglich funktioneren könnte mit Hr. Kurt Beck, und im Bund man eine Koalition mit der SPD oder in anderen Bundesländern wie Hessen gar verweigert weil die SPD als zu weit links angesiedelt wird, und Hr. Beck einen Wortbruch zu gunsten Links vorgeworfen wird.
Und eine Sache die ich nicht so ganz eindeutig verstanden habe. Hr. Westerwelle hat in einer Pressekonferenz hat gesagt, das die CDU durch Annäherung in Richtung Grüne in Hamburg beliebig geworden ist, andererseits sagt er auf eine folgende Frage, dass die vermeintliche Kurskorrektur unabhängig von der Hamburgwahl geschehen sei. Da frage ich Sie: Wie passt das zusammen?

Danke für Ihre Aufmerksamkeit

Mit freundlichen Grüßen

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Frage zum Thema Wirtschaft
04.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Brüderle,

können Sie mir bitte erklären was sie konkret unternommen haben um die zutiefst anti-liberalen bzw. anti-freiheitlichen Strukturen abzuschaffen wie:

  • Kammerzwang (Handels- und Handwerkskammern)
  • Meisterzwang
  • Honorarordnungen für Ärzte und Anwälte
  • Beratungsmonopole der Anwälte
  • GEZ-Zahlungen

Bzw. welche konkreten Maßnamen ihre Partei unternommen hatte um diese staatliche Regulierungen bzw. diesen Schnorrertum abzuschaffen?

Sie wissen genau das diese Strukturen alle anti-liberal sind, es hat auch mit Qualitätssicherung NICHTS zutun, da in anderen Länder es auch ohne funktioniert.

MfG
Antwort von Rainer Brüderle
1Empfehlung
01.08.2008
Rainer Brüderle
Sehr geehrter Herr ,

die Diskussion um die Pflichtmitgliedschaft bei den Industrie- und Handelskammern ist ein Dauerbrenner. Angesprochen werde ich vor allem, wenn der Eindruck besteht, daß die Dienste der Kammern einem selbst nicht zugute kommen oder schlimmer, gar nicht ersichtlich wird, welche Dienste die Kammern überhaupt erbringen. In meiner Antwort an Herrn Gebske vom 21. Juli 2008 habe ich schon darauf hingewiesen, weswegen die FDP die Pflichtmitgliedschaft für nach wie vor sachgerecht erachtet. Vermutlich würden die gesamtwirtschaftlichen Kosten für eine staatliche Leistungsbereitstellung steigen. Für die FDP steht zudem fest: Die Kammern müssen sich vielfach grundlegend reformieren. Sie dürfen nicht mehr auf Feldern tätig sein, in denen ein ausreichendes Angebot von Seiten privater Dienstleister zur Verfügung steht. Ebenso muß die Doppelarbeit zwischen Kammern und Behörden deutlich vermindert werden. Zeitraubende bürokratische Querverbindungen sind in Zukunft zu vermeiden. Insofern bleibt das gesamte deutsche Kammerwesen auf einem permanenten Reformprüfstand.
Mit der letzten Handwerksrechtsnovelle wurde der "Meisterzwang" für zahlreiche freie Berufe aufgehoben und auf nunmehr 41 zulassungspflichtige Handwerke beschränkt. Gegner des Meisterzwanges argumentieren, daß der Markt unnötig eingeschränkt wird, Versorgungsengpässe auftreten können und die Gründung besonders effizient arbeitender Spezialbetriebe verhindert wird. Die Befürworter verweisen auf die hohen Anforderungen an handwerkliche Berufe, vor allem im Hinblick auf den Verbraucherschutz und die Sicherheit, die nur durch eine entsprechende Ausbildung sichergestellt werden können. Auch innerhalb der FDP werden diese Argumente immer wieder abgewogen. Für gefahrengeneigte Berufe wie im Gas- und Stromwesen bieten strenge Zulassungsbedingungen einen sachlich notwendigen und wirtschaftlich vertretbaren Schutz.
Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts hat der Deutsche Bundestag bereits im letzten Jahr den bis dahin geltenden Beratungsvorbehalt im Bereich außergerichtlicher Rechtsberatungen liberalisiert. Das aus dem Jahr 1935 stammende Rechtsberatungsgesetz wurde vollständig aufgehoben und durch eine zeitgemäße gesetzliche Regelung abgelöst. Die Neuregelung gewährleistet den Schutz der Rechtsuchenden und stärkt bürgerschaftliches Engagement. Dies geht einher mit einer Deregulierung und Entbürokratisierung. Die FDP hat diese Neuregelung deshalb unterstützt. Seit dem 1. Juli 2006 ist der Bereich der Honorierung außergerichtlicher Tätigkeiten von Rechtsanwälten dereguliert. Dementsprechend besteht in diesem Bereich seither Verhandlungsspielraum der Vertragsparteien. In diesem Jahr ist außerdem beschlossen worden, daß Erfolgshonorare künftig dann vereinbart werden dürfen, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde. Auch diese Initiative hat die FDP unterstützt.
Zu Ihrem Anliegen der GEZ-Zahlungen schlagen die Liberalen vor, die Rundfunkgebühr und damit die Gerätekoppelung durch eine allgemeine Medienabgabe zu ersetzen. Die Ministerpräsidenten der Länder, die Landesparlamente und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten werden aufgefordert, zur dauerhaften Sicherung und zukunftsfähigen Gestaltung des Bestandes und der Finanzierung des dualen Rundfunksystems in Deutschland entsprechende Änderungen am Rundfunkstaatsvertrag vorzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Brüderle
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Frage zum Thema Finanzen
20.05.2008
Von:

Meine Frage vom 12.11.2007

Sehr geehrter Herr Brüderle - meine Frage wurde von Ihnen noch nicht beantwortet.

In Ihrer Antwort vom 18.12.2007 an Herrn Orthmann wiederholen Sie die für mich nicht nachvollziehbaren Ausführungen über erhöhte Verwaltungskosten im Bundestag.

Meine Frage war ja genau darauf gerichtet, daß dies unzutreffend ist.

Pauschale ja - grundsätzliche Steuerfreiheit nein - sondern nur im Rahmen des konreten Einzelnachweis im Rahmen der persönlichen Steuererklärung.

So hatte ich argumentiert.

Ich würde mich freuen vor diesem Hintergrund eine Antwort zu bekommen.

Antwort von Rainer Brüderle
bisher keineEmpfehlungen
21.07.2008
Rainer Brüderle
Betr.: Ihre Fragen vom 12. November 2007 und vom 20. Mai 2008

Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zur steuerfreien Pauschale für Bundestagsabgeordnete, die ich
Ihnen gern beantworte.

Die monatliche Kostenpauschale soll die mandatsbedingten Kosten abdecken. Dazu gehören vor allem die Unterhaltung von Wahlkreisbüros und die Wahlkreisbetreuung, die Mehraufwendungen am Sitz des Bundestages und Fahrtkosten für Reisen in Ausübung des Bundestagsmandats. Solche Kosten müssen auch sonst nicht aus dem der Lebensführung dienenden beruflichen Einkommen bestritten werden. Es handelt sich hierbei um eine Aufwandsentschädigung, die entstandenen Kosten sollen erstattet werden – vergleichbar beispielsweise einer Dienstreise eines Angestellten, deren Kosten in der Regel vom Arbeitgeber voll erstattet werden. Das ist nicht zu verwechseln mit den Werbungskosten, die jeder Bürger von seiner Steuererklärung kennt.

Ihr Vorschlag, die Aufwandspauschale generell steuerpflichtig zu machen und nach entsprechender Abrechnung mit dem Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung von der Steuer zu befreien, trägt dem Charakter einer Aufwandsentschädigung gerade nicht Rechnung. Es geht eben nicht darum, daß die Aufwendungen nicht der Steuer unterliegen sollen. Sondern sie sollen vollständig ersetzt werden. Alles andere wäre keine Aufwandsentschädigung. Um es anschaulicher zu machen: Bezogen auf die Dienstreise des Angestellten würde Ihr Vorschlag bedeuten, daß der Arbeitgeber die Kosten nicht erstattet, sondern der Angestellte sie vollständig allein bezahlt, sie aber in seiner Steuererklärung geltend macht und damit auf diesen Einkommensbestandteil keine Steuern zahlen muß.

Allenfalls ließe sich darüber diskutieren, die Aufwandsentschädigung nachträglich (oder über ein Abschlagssystem) nach Einzelabrechnung von der Bundestagsverwaltung an die Abgeordneten auszahlen zu lassen.

Die Erstattung dieser Kosten durch eine Pauschale hat aber den Vorteil, daß nicht jede mandatsbedingte Ausgabe jedes Abgeordneten einzeln nachgewiesen und von der Bundestagsverwaltung überprüft werden muß. Bei genereller Einzelabrechnung dieser Kosten müßte ein zusätzliches großes Referat in der Bundestagsverwaltung die Belege einzeln auf ihre Richtigkeit prüfen. Das würde für alle Abgeordneten mehr Bürokratie bedeuten, vor allem aber für die Steuerzahler sehr viel teurer werden. Da viele Abgeordnete schon jetzt mit der Pauschale nicht auskommen und deshalb einzeln abrechnen, dürfte die Pauschale nicht zu hoch angesetzt sein, sondern sich am tatsächlichen Aufwand orientieren, wie es das Abgeordnetengesetz verlangt. Bei einer generellen Einzelabrechnung wäre der gesamte Erstattungsbetrag also nur wenig niedriger, die Verwaltungskosten würden aber stark ansteigen. Für den Steuerzahler ist die derzeitige Lösung damit kostengünstiger.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Brüderle MdB
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Frage zum Thema Wirtschaft
27.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Brüderle,

den Medien entnehme ich, dass Sie eine Abkopplung des Gaspreises vom Ölpreis fordern.
Welche Vorstoß und wann im Parlament unternehmen Sie persönlich dafür und wann wird der Gaspreis abgekoppelt sein?

Antwort von Rainer Brüderle
1Empfehlung
21.07.2008
Rainer Brüderle
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für ihre Frage vom 27. Mai bzw. 12. Juli.
Ich würde es in der Tat begrüßen, wenn der Gaspreis vom Ölpreis abgekoppelt würde. Seit Jahren setzt sich unter Wettbewerbsrechtlern, Wissenschaftlern und liberalen Politikern die Erkenntnis durch, die Bindung der Gaspreisentwicklung an die Ölpreisentwicklung so schnell wie möglich zu überwinden. Die Europäische Kommission hat bereits mit ihrem Grünbuch KOM(2000) 769 "Hin zu einer europäischen Strategie für Energieversorgungssicherheit" darauf hingewiesen, daß eine Preisindexierung wirtschaftlich nicht mehr gerechtfertigt ist und durch einen Preisbildungsmechanismus ersetzt werden sollte, der Angebot und Nachfrage für Erdgas berücksichtigt. "Das läßt sich jedoch nur durch die Errichtung eines integrierten Gasbinnenmarkts verwirklichen, der sich nicht nur auf die Liberalisierung der nationalen Märkte beschränkt."
Auch das Bundeskartellamt spricht sich seit Jahren unmißverständlich gegen die bestehenden Koppelungsgeschäfte zwischen Gas und Öl aus. Die bislang geltenden gesetzlichen Grundlagen verhindern jedoch den Einsatz wettbewerbsrechtlicher Maßnahmen seitens der Mißbrauchsaufsicht.
Nicht zuletzt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung DIW stellt fest, daß ein Festhalten an der bestehenden Indexierung ökonomisch nicht mehr zu rechtfertigen ist. Es gibt keine Begründung mehr für die Preiskoppelung von Gas an Öl. Genauso gut könnte man die Müllgebühren an den Goldpreis binden. Diese Vereinbarung aus der Mitte des vorigen Jahrhunderts sollte das Gas attraktiv machen. Jetzt macht es Gas unnötig teuer.
Die Koppelung ist allerdings nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern beruht auf privaten Verträgen zwischen den Gasförderunternehmen und den deutschen Versorgern. Deswegen appelliere ich an die Gasimporteure, die Verträge in diesem Punkt zu kündigen. Die Bundesregierung ist ebenfalls aufgerufen, bei den Versorgern darauf zu dringen. Gesetzliche Maßnahmen wären hier weniger sinnvoll. Deshalb bringen parlamentarische Initiativen aus der Opposition heraus nichts. Die Frage, wann der Gaspreis vom Ölpreis abgekoppelt sein wird, können Ihnen aus den oben genannten Gründen nur die Gasversorger selbst beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Brüderle
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