Rainer Brüderle (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Rainer Brüderle
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
22.06.1945
Berufliche Qualifikation
Diplom-Volkswirt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB; Fraktionsvorsitzender
Wohnort
Mainz
Wahlkreis
Mainz
Ergebnis
11,7%
Landeslistenplatz
1, Rheinland-Pfalz
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(...) Wir haben in den schwierigen Beratungen darauf geachtet, dass die Sparanstrengungen ausgewogen auf alle Schultern verteilt werden. Der öffentliche Dienst konnte dabei nicht ausgenommen werden, auch wenn er unstreitig wichtige Aufgaben in Deutschland erfüllt. Es bleibt aber dabei, dass die Bezüge im öffentlichen Dienst sowohl in diesem als auch im nächsten Jahr weiter ansteigen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
14.12.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Brüderle,

die FDP steht vor dem Verschwinden und ich warte immer noch auf die Erfüllung der Wahlversprechen für welche ich die FDP gewählt habe.

Westerwelle: Ich werde keinen Koalitionsvertrag unterschreiben, in dem nicht ein neues, faires Steuersystem verankert ist.

Rössler: Ab jetzt wird geliefert.

Als 1 Mann GmbH mit einer 400 EUR Angestellten muss ich mich neben meiner Erwerbstätigkeit mit folgenden Dingen beschäftigen:

Körperschaftssteuer,
Gewerbesteuer,
Lohnsteuer,
Kapitalertragssteuer,
Umsatzsteuer,
Vorsteuer,
IHK,
Krankenkasse,
Berufsgenossenschaft,
Buchhaltung,
Jahresabschluss,
Bundesanzeiger,
Handelsregister,
Amtsgericht,
Unfallversicherung,
Haftpflichtversicherung,
Sozialversicherung,
Finanzamt,
Verbandsgemeinde

Dazu sämtliche steuerliche Absurditäten wie z.B. die Abschreibungsregeln für geringwertige Wirtschaftsgüter.

Nachdem vom ersten Steuervereinfachungsgesetz nichts erwähnenswertes mehr übrig geblieben ist, stellt sich mir folgende Frage: Wann wird denn nun geliefert?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Rainer Brüderle
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19.01.2012
Rainer Brüderle
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Bereits in der ersten Hälfte dieser Legislaturperiode konnten wir für die Bürger in Deutschland einiges erreichen. So kommt durch die Politik der CDU/CSU-FDP-Koalition eine durchschnittliche Familie (Alleinverdiener, Steuerklasse III, 2 Kinder) auf über 600,- Euro mehr netto im Monat. Ein Single (keine Kinder, Steuerklasse I) hat nach einem Jahr fast 400,- Euro mehr im Geldbeutel.

Zu Beginn des Jahres 2012 wurden die Bürger noch einmal spürbar entlastet. Darüber hinaus fahren wir die ungerechten Auswirkungen der sogenannten "Kalten Progression" deutlich zurück.

Das im letzten Jahr verabschiedete Steuervereinfachungsgesetz bringt für Bürger und Unternehmer ebenfalls einige Erleichterungen. Es wird insbesondere der Aufwand bei der Erstellung der Steuererklärung deutlich reduziert, z.B. für Familien mit Kindern oder Arbeitnehmer. Für Unternehmen gibt es deutliche Erleichterungen, unter anderem bei der Erstellung von Rechnungen. Nach Schätzungen des Bundesfinanzministeriums werden die Bürokratiekosten der Unternehmen dadurch um rund 4,5 Mrd. Euro gesenkt.

Gleichzeitig ist es uns gelungen, die noch von SPD-Finanzminister Steinbrück geplante Neuverschuldung drastisch zu reduzieren. Auch die Schuldenstandsquote insgesamt haben wir gesenkt. Die Steuereinnahmen sind dank unserer wachstumsorientierten Politik hoch.

All das zeigt: die von der FDP-Bundestagsfraktion maßgeblich vorangetriebene solide Wirtschafts-, Finanz- und Haushaltspolitik wirkt. Von der Opposition in Dauerschleife abgespielte Forderungen nach immer neuen und immer mehr Steuern sind dagegen in der Sache falsch, kontraproduktiv und populistisch.

Die FDP-Bundestagsfraktion wird sich für eine weitere Vereinfachung des Steuersystems einsetzen. Über Ihre Unterstützung dabei würde ich mich freuen!

Mit freundlichen Grüßen
Rainer Brüderle
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Frage zum Thema Internationales
24.12.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Brüderle

Sehr erstaunt war ich, als ich von ihnen eine Brief über Europa, dem Abstimmungsverhalten der FDP, den "Reformprozessen" usw. erhalten habe. Anbei war die Bitte, mit der FDP in Dialog zu treten.
Ich frage mich:
1. Worüber haben sie meine Adresse bekommen (ich gehöre nicht nur nicht ihrem Wahlkreis, sondern auch einem anderen Bundesland - Hessen -an)und
2. sieht es die FDP als einen Ausweg nun SPD-Mitglieder zum Dialog einzuladen?

OK, wenn bei einem Parteientscheid nicht genügend Mitglieder antworten (und einige noch dazu nicht im Sinne der Parteispitze), muss man seine Meinung vielleicht auf eine breitere Basis stellen.

Meine Meinung zu aktuellen Themen werde ich in meiner Partei kundtun und nicht bei der FDP!
Bitte löschen sie meine Daten aus ihrer Adressliste.

Schöne Feiertage!


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Frage zum Thema Bildung und Forschung
09.01.2012
Von:

Betreff: Informationsfreiheitsgesetz, Korruption


Sehr geehrter Herr Brüderle,


Das Menschenrecht des Zugans zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung (Zivilpakt, EMRK) wird international als Voraussatzung für die Demokratie angesehen und ist wichtig im Kampf gegen Kurruption.

Aus internationaler Perspektive ergibt sich folgendes:

  • 84 Staaten mit ca. 4,5 Milliarden Bürger auf der Welt haben ein besseres Informationsfreiheitsgesetz als deutsche Bürger ( rti-rating.org ).
  • Mehr als 115 Staaten ( right2info.org ) mit mehr als 5,5 Milliarden Einwohnern haben entweder Informationsfreiheitsgesetze oder entsprechende Verfassungsbestimmungen. In 5 Bundesländern d. h. der Hälfte der Bevölkerung in Deutschland fehlen generelle Informationsfreheitsgesetze.

  • Die UN Konvention gegen Korruption ist zwar in mehr als 158 Staaten mit mehr als 6,5 Milliarden Einwohnern ratifiziert, nicht aber von Deutschland.

  • der Vorschlag der Staatengruppe gegen Korruption GRECO des Europarates das Strafrechtsübereinkommen über Korruption SEV-Nr. : 173 zu ratifizieren und die Transparenz der Parteienfinanzierung in Deutschland mit Hinweis auf Recommendation Rec(2003)4 zu verbessern ist bisher nicht umgesetzt.

Wann wird Deutschland das Informationsgesetz verbessern, die Antikorruptionsvereinbarungen ratifizieren und die Transparenz der Parteinenfinazierung verbessern, um zu Europa und dem Rest der Welt aufzuschliessen?

Mit Freundlichen Grüssen,
Antwort von Rainer Brüderle
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17.01.2012
Rainer Brüderle
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre rechtspolitischen Fragen vom 9. Januar 2012.

Ich rege an, dass Sie sich damit an den Kollegen Dr. Max Stadler wenden. Dieser ist als Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz in der Sache und als Mitglied der FDP-Bundestagsfraktion aus Niederbayern aus regionaler Sicht ein geeigneter Ansprechpartner für Ihre Anliegen.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Brüderle
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
24.01.2012
Von:
-

Sehr geehrter Herr Brüderle,

die Überwachung von Bundestagsabgeordneten des Deutschen Bundestages durch den Verfassungsschutz, dürfte auch bei Ihnen ein gewisses Unbehagen hervorrufen.
Gregor Gysi schreibt in seinem Brief an den Bundespräsidenten, dem Bundestagspräsidenten und an die Kanzlerin: :"Der Bundestag hat unter anderem die Funktion, die Tätigkeit der Geheimdienste in Deutschland zu kontrolieren. Die Tatsache, dass ein Geheimdienst diese Funktion umdreht und meint, selbst Abgeordnete überwachen zu dürfen, ist nicht hinnehmbar."

Der ganze Brief unter www.linksfraktion.de

Wie stehen Sie zu dieser Problematik und werden Sie die Forderung der Linkspartei nach sofortigem Unterlassen dieser Bespitzelung und Diskriminierung unterstützen?

Schöne Grüße
-
Antwort von Rainer Brüderle
bisher keineEmpfehlungen
07.02.2012
Rainer Brüderle
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 21. Juli 2010 entschieden, dass die Überwachung von Abgeordneten, in diesem Fall der Partei "Die Linke", grundsätzlich nicht ausgeschlossen ist. Jedoch müssen dafür konkrete Anhaltspunkte wie z.B. verfassungsfeindliche Bestrebungen der Partei vorhanden sein.

Derartige Bestrebungen existieren innerhalb der Linken. So wurde schon gerichtlich festgestellt, dass bedeutsame und aktive Kräfte in der Linkspartei das Ziel verfolgen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beseitigen. Diese Kräfte streben u. a. weiterhin die Diktatur des Proletariats im marxistisch-leninistischen Sinne an. Meinungsäußerungen von Vertretern der Linken sind in diesem Sinne sehr aufschlussreich. Die angestrebte Gesellschaftsordnung ist dabei alles andere als harmlos. Sie würde zentrale Werte des Grundgesetzes außer Kraft setzen, etwa die Menschenrechte, das Recht auf allgemeine und gleiche Wahlen, das Recht zur parlamentarischen Opposition sowie die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung. Beobachtungen von einzelnen Mitgliedern in herausgehobenen Stellungen sind daher nach der oben erwähnten Gerichtsentscheidung rechtmäßig.

Eine generelle Aufhebung der Observation wäre daher in unseren Augen nicht verantwortbar. Es muss allerdings sichergestellt werden, dass die Beobachtung - die übrigens ohne nachrichtendienstähnliche Mittel durchgeführt wird - rechtsstaatlich einwandfrei erfolgt. Deshalb ist es richtig, dass jeder Einzelfall der Beobachtung kritisch überprüft und hinterfragt wird. Der politische Raum dafür ist das Parlamentarische Kontrollgremium. Dort setzt sich die FDP für eine Prüfung der Angelegenheit ein.

Wichtig dabei ist die Untersuchung des Observierungsanlasses. Die FDP macht sich dafür stark, bei fehlenden stichhaltigen Begründungen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz im Einzelfall entsprechend einzustellen.

Mit freundlichen Grüßen
Rainer Brüderle
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
08.02.2012
Von:
-

Sehr geehrter Herr Brüderle,

zunächst vielen Dank für Ihre Antwort vom 07.02.2012, bei der Sie die Beobachtung der Partei DIE LINKE durch den Verfassungsschutz als rechtmäßig beurteilen.

Sie schreiben: "So wurde schon gerichtlich festgestellt, dass bedeutsame und aktive Kräfte in der Linkspartei das Ziel verfolgen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beseitigen".

Können Sie mir bitte ein Gerichtsurteil vorlegen, das diesen Sachverhalt belegt?

Können Sie mir die erwähnten "bedeutsame und aktive Kräfte" benennen?

Wenn es diese Kräfte gibt, warum sind diese als Abgeordnete des Bundestages noch in Amt und Würde?

Ist bei Ihnen und Ihrer Partei der Kampf der Linken gegen den Brutalkapitalismus verfassungswidrig?

Ist das Nachdenken über eine gerechtere Verteilung des erarbeiteten Vermögens gesetzeswidrig?

Gibt es auch in anderen Parteien "bedeutsame Kräfte" die unter Beobachtung stehen?

Was geschieht mit den Abgeordneten der Regierungsparteien, die Gesetzesänderungen durchsetzen wollten, die vom Verfassungsgericht als nicht verfassungskonform untersagt wurden -stehen diese künftig unter Beobachtung?

Schöne Grüße
-
Antwort von Rainer Brüderle
bisher keineEmpfehlungen
09.02.2012
Rainer Brüderle
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Den Text der angesprochenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21. Juli 2010 finden Sie z.B. auf den Seiten des Bundesverwaltungsgerichtes ( www.bverwg.de ) unter dem Aktenzeichen BVerwG 6 C 22.09.

Mit freundlichen Grüßen
Rainer Brüderle
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