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Frage von Hendrik N. •

Frage an Werner Hoyer von Hendrik N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Lieber Dr. Hoyer,

in Ihrer Funktion als stellvertretender Fraktionsvorsitzender möchte ich Sie fragen, wie die Fraktion die Abmahnung des Bloggers Markus Beckedahl durch die Deutsche Bahn AG[1], insbes. hinsichtlich der Auslegung der Presse-/Rundfunkfreiheit[2], bewertet und welche Konsequenzen angesichts des aktuellen Datenschutzskandals innerhalb des Unternehmens nach Meinung der FDP nun zu ziehen sind.

Vielen Dank und Grüße,
Hendrik Neumann

[1] Vgl. http://netzpolitik.org/2009/deutsche-bahn-ag-schickt-mir-abmahnung/
[2] Vgl. http://www.telemedicus.info/article/1146-Rechtliche-Bewertung-zur-Netzpolitik-Abmahnung.html

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Neumann,

die FDP-Bundestagsfraktion hat sofort auf die Abmahnung des Bloggers Markus Beckedahl reagiert und sich mit ihm in Verbindung gesetzt. Wir sind der Auffassung, dass diese Abmahnung rechtlich und politisch sehr bedenklich ist. Die Deutsche Bahn täte gut daran, sich um die Aufklärung des Datenskandals zu bemühen, statt kritische Berichterstattung zu unterbinden.

Wie Sie aus der Presseberichterstattung sicher verfolgen konnten, hat sich die FDP-Bundestagsfraktion aktiv in die Aufarbeitung des Datenschutzskandals bei der Deutschen Bahn eingebracht. Wir waren es, die im Juni letzten Jahres eine Befassung des Verkehrsausschusses mit dieser Thematik beantragt haben und wir sind es auch im Januar dieses Jahres gewesen, die das Thema erneut aufgegriffen haben. Nicht die Bundesregierung, sondern der Verkehrsausschuss ? auf unseren Antrag ? hat in dieser Sache Aufklärung betrieben.

Welche Konsequenzen letztlich zu ziehen sein werden, ist noch offen. Von möglichen personellen und strategischen Konsequenzen bei der Bahn einmal abgesehen, stellt sich auch generell die Frage, wie mit dem Arbeitnehmer-Datenschutz weiter verfahren werden soll. Wir bedauern es sehr, dass die Stärkung des Arbeitnehmer-Datenschutzes weiter auf sich warten lässt. Die FDP-Bundestagsfraktion hat bereits im Oktober 2008 konkrete Vorschläge zur Verbesserung gemacht. Darin bekennen wir uns insbesondere zum Grundsatz der Datensparsamkeit. Massenhafte Überprüfungen ohne jede Eingrenzung, wie bei der Bahn geschehen, sind unverhältnismäßig. Wir werden das Thema des Arbeitnehmer-Datenschutzes weiterhin konsequent verfolgen, darauf können Sie zählen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Werner Hoyer