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Werner Hoyer
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Frage von Sebastian N. •

Frage an Werner Hoyer von Sebastian N. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Hoyer,

Ihnen sind die Pläne der EU-Kommission bezüglich der ACTA-Regelungen sicherlich bekannt. Verschiedene Medien berichten nun übereinstimmend, dass mit diesem Abkommen auch eine Providerhaftung und eine Three-Strikes-Regelung zur Sperrung von Internetzugängen eingeführt werden soll.
- Wie ist dies Ihrer Meinung nach mit dem Koalitionsvertrag vereinbar, in dem der Three-Strikes-Regelung und Sperrung von Internetzugängen eine Absage erteilt wird?
- Haben Sie vor bzw. plant die Bundesregierung auf die EU-Kommission Einfluss in dieser Sache zu nehmen, auf dass die strittigen Passagen nicht Teil der ACTA-Regelungen werden oder die EU ACTA gar nicht erst ratifiziert?
Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen,
Sebastian Nerz

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Nerz,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 9. November 2009 bezüglich des Anti-Counterfeiting Trade Agreements.

Das geplante ACTA-Handelsabkommen hat zum Ziel, der Produktpiraterie vorzubeugen bzw. sie so gut wie möglich zu bekämpfen. Es stimmt, dass nach diesem Abkommen auch Service-Provider als Störer haftbar gemacht werden können, wenn ihre Kunden das Urheberrecht verletzen. Nach Aussagen der EU-Kommission gehe es bei ACTA darum, „kriminelle Aktivitäten“ einzudämmen. Bürgerliche Freiheiten sollen nicht eingeschränkt werden.

Die Koalitionsvereinbarung zwischen der FDP und der CDU/CSU besagt bezüglich des Urheberrechtsschutzes im Medien- und Informationsbereich, dass das Internet auf keinen Fall ein urheberrechtsfreier Raum sein dürfe. Zudem sagt die Bundesregierung zu, keine Initiative für gesetzliche Internetsperrungen infolge von Urheberrechtsverletzungen zu ergreifen. Wichtig ist es uns auch, Freiräume für innovative Geschäftsmodelle zu sichern. Daher will die Bundesregierung die Einführung einer Internetsperrung über den Umweg der Providerhaftung verhindern.

Es gilt daher nun, auf Transparenz bezüglich der ACTA-Verhandlungen zu bestehen. Sollte das Abkommen unseren Grundvorstellungen von Urheberrechtsschutz zuwiderlaufen, werden wir uns dafür einsetzen, dies im Sinne der modernen Medien- und Informationsgesellschaft zu ändern.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Hoyer