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Uwe Beckmeyer
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Frage von alex b. •

Frage an Uwe Beckmeyer von alex b.

Warum haben Sie trotz schlechter Erfahrungen gegen das Frackingverbot gestimmt. Müssen nicht die Sorgen der Bürger höher bewertet werden als die Fraktionsdisziplin? Ich habe Besseres von Ihnen erwartet.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Becker,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ich habe am 28. April 2016 den Entwurf eines Gesetzes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik sowie den Antrag der Fraktion DIE LINKE „Verbot von Fracking in Deutschland“ abgelehnt. Ich bin der Meinung, dass es angesichts der ernsthaften Herausforderungen vor der wir beim Thema Fracking stehen, kein parlamentarisch seriöses Verhalten der Opposition ist, eine Abstimmung dazu ohne Debatte zu beantragen. Ein solcher, allein taktisch motivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht.

Zu Beginn der Wahlperiode wurde zwischen den Fraktionen eine Struktur der Tagesordnung vereinbart, die es in die Entscheidungsfreiheit jeder Fraktion legt, ihre Tagesordnungspunkte mit vorgegebenen Debattenzeiten oder aber ohne Debatte aufzusetzen. In der betreffenden Sitzungswoche gab es verschiedene Tagesordnungspunkte der Linken und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die sie mit Debatte auf die Tagesordnung gesetzt haben. Zu keinem Zeitpunkt haben DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Debatte zu den beiden Vorlagen zu Fracking angekündigt oder beantragt. Die Behauptung der Opposition, die Koalition hätte eine Debatte verhindert, ist deshalb schlicht falsch.

Ich habe von meinem Recht Gebrauch gemacht und eine persönliche Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur namentlichen Abstimmung abgegeben, die ich dieser Antwort zu Ihrer Information beifüge.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Beckmeyer