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Frage von Simon Joda S. •

Frage an Uwe Beckmeyer von Simon Joda S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Moin Uwe oder auch Guten Tag Herr Beckmeyer,

Ich wollte mich erkundigen, ob Sie vorhaben an der umstrittenen Störerhaftungs-Klausel für offene W-Lan-Netze etwas zu ändern. Vorschläge für die Vorgehensweise gibt es ja genug.

Des weiteren fände ich es interessant, ob Sie Wissen über die Freifunk Initiative haben. Dieser Zusammenschluss von Gleichgesinnten, hat eine recht elegante (Übergangs-)Lösung für dieses Problem gefunden, welche Geschäften, sowie Privatpersonen von Nutzen ist. Haben Sie vor, zumindest so lange sich an der Störer-Haftung nichts kurzfristig bewegt, diese Initiative zu unterstützen?

Vielen Dank und noch ein schönes Wochenende,
Gruß aus Bremen-Findorff, am Schlachthof,
Simon Joda Stößer.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Stößer,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Im Koalitionsvertrag haben sich SPD und CDU/CSU darauf verständigt, Rechtssicherheit für Betreiber und Nutzer offener WLAN-Netze zu schaffen. Wörtlich heißt es im Koalitionsvertrag: „Die Potenziale von lokalen Funknetzen (WLAN) als Zugang zum Internet im öffentlichen Raum müssen ausgeschöpft werden. Wir wollen, dass in deutschen Städten mobiles Internet über WLAN für jeden verfügbar ist. Wir werden die gesetzlichen Grundlagen für die Nutzung dieser offenen Netze und deren Anbieter schaffen. Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber ist dringend geboten, etwa durch Klarstellung der Haftungsregelungen (Analog zu Accessprovidern).“

Dementsprechend ist die SPD-Bundestagsfraktion bestrebt, diese Vereinbarung umzusetzen und eine Klarstellung der Haftungsregelungen für Nutzer und Anbieter von unverschlüsselten WLANs zu schaffen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist hier federführend und hat bereits einen Entwurf zur Änderung des Telemediengesetzes vorgelegt, der sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet.

Der Entwurf sieht vor, dass Anbieter von WLAN-Netzen auch nicht im Rahmen der Störerhaftung für Rechtsverletzungen der Nutzer haften, wenn sie bestimmte Vorkehrungen getroffen haben. Dies sind beispielsweise die Verschlüsselung des Netzes gegen unberechtigten Zugriff und eine Rechtsbelehrung der Nutzer, mit der der Nutzer einwilligt, keine Rechtsverletzungen zu begehen.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Beckmeyer