Ulrike Merten
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Frage von Dipl.-Phys. Helmut G. •

Frage an Ulrike Merten von Dipl.-Phys. Helmut G. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Frau Merten,

mit großem Entsetzen habe ich in der Sendung FAKT folgenden Bericht zur Kenntnis genommen: "Flughafen Leipzig/Halle ist Drehkreuz für US-Militär

Nahezu täglich starten und landen auf dem Flughafen Leipzig/Halle Flugzeuge mit US-Soldaten, die auf dem Weg in die Kriegsgebiete im Irak und in Afghanistan sind. Lange Zeit wurde darüber geschwiegen und auch heute noch gibt es vom Bundesverteidigungsministerium nur ausweichende Antworten auf diesbezügliche Nachfragen. Dabei sprechen die Fakten für sich."

Verbietet nicht der "2 + 4 Vertrag" das Tätigwerden jeglichen Militärs aus den NATO Staaten auf dem Gebiet der neuen Bundesländer ?
Wird hier der "2 + 4 Vertrag" nicht in eklatanter Weise verletzt ?
Was werden Sie als Ausschussvorsitzende "Verteidigung" und als MdB
unternehmen, damit das weitere Operieren von US-Soldaten auf dem Flughafen Leipzig/Halle unterbunden wird ?

Als Bewohner der Stadt Halle(Saale) fühle ich mich durch Terroranschläge durch diese eklatante Verletzung des Vertragsrechts sehr bedroht !

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Gobsch
Bürger aus Halle(Saale)

Antwort von
SPD

Flughafen Halle / Leipzig

Sehr geehrter Herr Gobsch,

haben Sie vielen Dank für Ihre neuerliche Anfrage.

Es stimmt, dass über den Flughafen Halle / Leipzig im Auftrag der USA-Regierung zum Teil auch Angehörige der USA-Streitkräfte in den oder vom Heimaturlaub vom bzw. zum Stationierungsort geflogen werden. Die technischen Zwischenlandungen dienen der Betankung und Versorgung der Maschinen. Anders als dargestellt, handelt es sich um kein Geheimnis resp. ein Vorgehen, welches die Bundesregierung verschleiern will. Als Beleg ist dies auch in der
Bundestagsdrucksache 16/4343 (Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 19.02.2007) .

Solche Truppentransporte erfolgen auf der Grundlage des Nato-Truppenstatuts sowie des Zusatzabkommens zum Nato-Truppenstatut. D. H. auf Einzelgenehmigung der Bundesregierung (BMVg) sind die Streitkräfte der USA (hier: Truppe, ziviles Gefolge, deren Mitglieder & Angehörigen) mit Flugzeugen nach Deutschland einzureisen oder sich im Luftraum des Bundesgebietes zu bewegen.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Merten, MdB