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Ulf Thiele
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Frage von Elisabeth P. •

Frage an Ulf Thiele von Elisabeth P. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Ver.di-OV für den LK Leer, im Dez. 2012
Offener Brief an die Kandidatinnen und Kandidaten ( WK 83 und 84) der Landtagswahl in Niedersachsen 2013
Sehr geehrte Damen und Herren, am 20. Januar 2013 wird darüber entschieden, wem die politische Verantwortung für unser Bundesland Niedersachsen für die nächsten Jahre übertragen wird.
„Die Sonntage und staatlich anerkannte Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“ So fordert es Artikel 140 unseres Grundgesetzes.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember 2009 in seinem Urteil festgestellt, dass die derzeit praktizierten sonntäglichen Ladenöffnungszeiten einen Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Sonn- und Feiertagsruhe darstellen, der nur in engen Grenzen zu rechtfertigen sei.
Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass ein ausreichender Sachgrund für die Sonntagsöffnungen vorhanden sein muss. Weder das alltägliche Einkaufsinteresse von Kunden noch das wirtschaftliche Interesse von Händlern rechtfertigen nach unserer Ansicht solche weitgehende Ausnahmeregelungen wie in Niedersachsen.
In Leer waren Ladengeschäfte sogar am Muttertag und am 3. Oktober 2012 geöffnet.
Zudem waren in Leer im Jahr 2012 an sieben Samstagen Geschäfte in der Innenstadt bis 24:00 Uhr geöffnet. Sogar an allen vier Adventssamstagen wurde zum Mitternachts-Shopping eingeladen. Wir als Ver.di OV LK Leer sind der Ansicht: Sog. Mitternachts-Shopping-Events und Sonderöffnungen an Sonntagen sind frauen- kinder- und familienfeindlich.
Wir fragen Sie als Kandidatinnen und Kandidaten zur Landtagswahl 2013:
1. Wie beurteilen Sie sog. „Events“ wie „Moonlight“- und „Mitternacht-Shopping“?
2. Sind Sie auch der Ansicht, dass das Ladenöffnungsgesetz in Niedersachsen mit seinen zahlreichen Ausnahmeregelungen dringend geändert werden muss? Wie soll diese Änderung nach Ihrer Ansicht aussehen?
3. Für welche konkreten Maßnahmen des Sonntags- und Feiertagsschutzes würden Sie sich im Falle Ihrer Wahl einsetzen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Popken,

grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass die Kaufleute der "Einkaufsstadt Ostfrieslands" Leer mit besonderen Aktionen die Kaufkraftbindung der Fußgängerzone insbesondere überregional erhöhen. Das trägt dazu bei, eine gute Einzelhandelsstruktur in der Innenstadt dauerhaft zu sichern und das Ausbluten der Innenstadt sowie die Ausbreitung von immer mehr Filialisten zu verhindern. Für gute und sichere Arbeitsplätze im Einzelhandel in Leer ist das unabdingbar.

Zu den von Ihnen angesprochenen Veranstaltungen des "Mitternacht-Shopping" habe ich in einem persönlichen Gespräch einzelnen federführend beteiligten Kaufleuten gesagt, dass nach meinem Eindruck die Öffnungszeit bis 24.00 Uhr übertrieben war und eine Variante bis 22.00 Uhr die gleiche Wirkung mit weniger Belastung für die Mitarbeiter und die Geschäftsinhaber gehabt hätte. Dafür habe ich durchaus Zustimmung erfahren. Diese Regelung muss aber in der Kaufmannschaft diskutiert und gemeinsam mit der Stadt Leer für die Zukunft neu getroffen werden.

Das Landenöffnungsgesetz in Niedersachsen entspricht weitestgehend dem neuen Landenöffnungsgesetz, dass SPD und Grüne in NRW gerade beschlossen haben. Über die Struktur scheint also ein breiter politischer Konsens zu bestehen. Da die meisten der Anliegen von Verdi Fragen der Arbeitszeitregelungen und des Arbeitsschutzes betreffen, bin ich der Auffassung, dass dies nicht durch eine Verschärfung des Landenöffnungsgesetzes erreciht werden sollte. Der Sonntagsschutz hat im Ladenöffnungsgesetz in Niedersachsen schon heute eine herausragende Bedeutung.

Mit freundlichen Grüßen

Ulf Thiele MdL

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