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Tino Sorge
CDU
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Frage von Leonie F. •

Frage an Tino Sorge von Leonie F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Sorge,

ich freue mich, dass Sie beim Kandidaten-Check Ihre Antworten begründet haben. Ich stelle aber auch fest, dass Ihre Begründungen oft sehr allgemein formuliert sind. Ich möchte Sie bitten, beispielhaft diese vier Antworten zu konkretisieren:

1. Dieselfahrzeuge
"... dazu bedarf es eines klugen Vorgehens und einer großen Kraftanstrengung." Wie stellen Sie es sich konkret vor, in einer Stadt wie beispielsweise Magdeburg, die durch Verbrennungsmotoren verursachte Umweltbelastung zu reduzieren?

6. Lobbyregister
Ist für mich als Wähler derzeit einsehbar, von welchen Firmen Sie persönlich oder Ihre Partei finanziert werden? Wo kann ich diese Informationen finden?

12. Kitabetreuung
Wie soll die Nicht-Überforderung von Menschen mit niedrigen Einkommen konkret aussehen und mit wieviel bürokratischem Aufwand wird die Inanspruchnahme von diesen Entlastungen für den einzelnen verbunden sein? (Bsp. Antrag auf Befreiung von Kitagebühren)

17. Spitzensteuersatz
Die Frage betrifft eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes auf 53 %, nicht ab welchem Einkommen dieser gezahlt werden müsse. Wie stehen Sie zu einem generell hohen Spitzensteuersatz von 53 %?

Mit freundlichen Grüßen

L. F.

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Antwort von
CDU

1. Dieselfahrzeuge: "... dazu bedarf es eines klugen Vorgehens und einer großen Kraftanstrengung." Wie stellen Sie es sich konkret vor, in einer Stadt wie beispielsweise Magdeburg, die durch Verbrennungsmotoren verursachte Umweltbelastung zu reduzieren?

CDU und CSU stehen dafür ein, dass die Umweltbelastung der Städte schnell und deutlich reduziert und die europäischen Normen wieder eingehalten werden. Der NOX- und Feinstaubbelastung wollen wir durch gezielte Verkehrsstrategien begegnen, die Politik, Kommunen und Automobilhersteller gemeinsam erarbeiten. Generelle Fahrverbote für bestimmte Fahrzeugtypen lehnen wir ab. Die europaweite Einführung der Real Driving Emissions (RDE) ist daher ein wichtiger Schritt, das Verhalten und die Emissionen der Fahrzeuge unter tatsächlichen Bedingungen zu überprüfen. Zudem wird das Kraftfahrt-Bundesamt künftig unangemeldete Zufallskontrollen durchführen. Dafür erhält es eigene Prüfkapazitäten. Auch müssen die Hersteller bei der Typgenehmigung in Zukunft offenlegen, ob und warum sie eine Abschalteinrichtung verwenden und wie diese funktioniert.

Außerdem unterstützt der Bund den Radverkehr dieses Jahr mit rund 130 Millionen Euro im Haushalt, obwohl die Kernkompetenz nicht bei ihm liegt. Die Länder und Kommunen können selbst entscheiden, wie sie dieses Geld einsetzen um fahrradfreundlicher zu werden. Der Bund kann hier nur finanziell unterstützen. Was wir auch in der nächsten Legislaturperiode weiter mit erhöhten Mitteln tun wollen. So wollen wir etwa ein Programm zur Förderung von Radschnellwegen, die unabhängig von vorhandenen Bundesstraßen verlaufen, starten. Auch Kommunen werden bei der Beschaffung von E-Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur unterstützt. Innerstädtische Fahrzeugflotten müssen wir stärker in den Fokus nehmen. Hier sehen wir insbesondere bei Elektro-Bussen und Elektro-Taxen noch viel Potenzial um Schadstoffe im innerstädtischen Verkehr zu minimieren. Durch Bundesförderung entsteht zurzeit ein Kernnetz von 50 Wasserstoff-Tankstellen. Mit dem nationalen Innovationsprogramm Wasserstoff und Brennstoffzellentechnologie unterstützen wir die Marktvorbereitung von Produkten und Anwendungen, die auf Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie basieren.

6. Lobbyregister: Ist für mich als Wähler derzeit einsehbar, von welchen Firmen Sie persönlich oder Ihre Partei finanziert werden? Wo kann ich diese Informationen finden?

Ein „verbindliches Lobbyistenregister“ besteht bereits über die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von außerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäftigten (externen Personen) in der Bundesverwaltung“, die CDU und CSU durchgesetzt haben (https://www.bundestag.de/parlament/lobbyliste).

Der Präsident des Deutschen Bundestages führt seit 1972 eine öffentliche Liste, in der Verbände eingetragen werden können, die Interessen gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung vertreten. Zu den Angaben, die für die Registrierung erforderlich sind, gehören der Name und Sitz des Verbandes, die Zusammensetzung von Vorstand und Geschäftsführung, sein Interessenbereich, die Mitgliederzahl, die Anzahl der angeschlossenen Organisationen, die Namen der Verbandsvertreter und die Anschrift der Geschäftsstelle am Sitz von Bundestag und Bundesregierung. Die Eintragung in die Liste ist Voraussetzung für eine Anhörung ihrer Vertreter und die Ausstellung von Hausausweisen. Die Liste wird auf der Internetseite des Bundestages und im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Das Herantragen von Interessen an Abgeordnete - in ihren Wahlkreisen wie am Sitz des Bundestages - gehört zu unserer parlamentarischen Demokratie. Parlamentarische Entscheidungen, in denen es um diese Interessen geht, sind nachvollziehbar. Dafür sorgt die Vielfalt der Beteiligten an den politischen Entscheidungsprozessen: Fraktionen und Koalitionskriege, Parlament und Fachausschüsse, öffentliche Anhörungen, Beiräte, Sachverständige sowie unterschiedlichste – auch gegensätzliche – Interessenvertreter bis hin zum Bundesrat und dem Vermittlungsausschuss. Sie verhindern die Durchsetzung einseitiger Interessen zu Lasten des Gemeinwohls.

Eine Dokumentationspflicht für jede vermeintlich unmittelbare oder mittelbare Beeinflussung von Vorlagen der Exekutive durch Lobbyisten lehnen CDU und CSU ab. Eine solche Verpflichtung würde zu einem unübersehbaren Verwaltungsaufwand führen. Jedes Zusammentreffen mit Externen müsste dann von der Verwaltung vorsorglich dokumentiert werden, da dieses u. U. zu einem späteren Zeitpunkt als jedenfalls mittelbare Beeinflussung einer Vorlage der Exekutive an das Parlament durch Lobbyisten gewertet werden könnte. Praxistauglich wäre dies nicht.

12. Kitabetreuung: Wie soll die Nicht-Überforderung von Menschen mit niedrigen Einkommen konkret aussehen und mit wieviel bürokratischem Aufwand wird die Inanspruchnahme von diesen Entlastungen für den einzelnen verbunden sein? (Bsp. Antrag auf Befreiung von Kitagebühren)

CDU und CSU wollen die finanzielle Situation von allen Familien deutlich verbessern. Wir werden das Kindergeld in einem ersten Schritt um 25 Euro je Kind und Monat erhöhen und auch den Kinderfreibetrag anheben. Von der Erhöhung des Kindergeldes profitieren vor allem Familien mit einem geringeren Einkommen und Alleinerziehende. Außerdem wollen wir sicherstellen, dass kein Kind von Armut betroffen ist und jedes Kind Teilhabe an Bildungs-, Freizeit- und Sportangeboten und den Zugang zu entsprechenden Einrichtungen hat. Daher soll möglichst viel an staatlicher Unterstützung auch bei den Kindern ankommen und dazu das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes ausgebaut und unbürokratischer gestaltet werden. Zum Bildungs- und Teilhabepaket gehört auch die Übernahme von Mehraufwendungen für das gemeinschaftliche Mittagessen in Schule und Kita.

17. Spitzensteuersatz: Die Frage betrifft eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes auf 53 %, nicht ab welchem Einkommen dieser gezahlt werden müsse. Wie stehen Sie zu einem generell hohen Spitzensteuersatz von 53 %?,

CDU und CSU haben 2013 versprochen, keine Steuern zu erhöhen und dies erfolgreich durchgesetzt. Es wurden sogar Steuern gesenkt. Dadurch haben wir das Vertrauen in stabile steuerliche Rahmenbedingungen erheblich gestärkt und viele Menschen zu mehr Arbeit und Leistung ermutigt. An diesem erfolgreichen Kurs halten wir fest. Daher lehnen CDU und CSU eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes auf 53% ab, da dieser bereits bei Einkommen von Facharbeitern, Handwerkern und Mittelständlern greift.

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