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Tino Sorge
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Frage von Steffen B. •

Frage an Tino Sorge von Steffen B.

Guten Tag Herr Sorge,

wie werden Sie bei der anstehenden Abstimmung zum Fracking stimmen und sofern Sie dem Gesetzentwurf zustimmen, wie begründen Sie die Notwendigkeit für eine dermaßen unerforschte und mit hochgiftigen Chemikalien durchgeführte Fördermethode?

Vielen Dank!

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Antwort von
CDU

Guten Tag Herr Bönigk,

vielen Dank für Ihre Frage.
Das Thema Fracking beherrscht die Medien seit geraumer Zeit und löst Besorgnis bei den Menschen aus.
Deswegen möchte ich bereits einleitend betonen: Alle zu treffenden Regelungen folgen dem obersten Grundsatz: Der Schutz der Gesundheit und der Schutz des Trinkwassers haben absolute Priorität!
Am 1.4.2015 hat das Kabinett ein umfassendes Regelungspaket zum Thema Fracking verabschiedet. Dieses Paket enthält den Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie; den Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen; die Verordnung des BMWi zur Einführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen und über bergbauliche Anforderungen beim Einsatz der Fracking-Technologie und Tiefbohrungen.
Wichtig ist es, dass wir endlich einen strikten und klaren Rechtsrahmen verabschieden. Denn zur Erinnerung: Nach der gegenwärtigen Rechtslage ist unkonventionelles genauso wie konventionelles Fracking grundsätzlich erlaubt.
Wenn Genehmigungsanträge gestellt werden, besteht die Gefahr, dass Unternehmen diese im Klagewege durchsetzen können. Nach der gegenwärtigen Rechtslage ist die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei Fracking-Vorgängen bestenfalls lückenhaft. Und nach der gegenwärtigen Rechtslage ist Fracking in Natur- oder Wasserschutzgebieten nicht durchgehend verboten, und es gibt auch keine klaren und einheitlichen Vorgaben, was mit den Flüssigkeiten zu geschehen hat, die durch das Fracking an die Oberfläche gelangen. Das sollten wir uns bei der weiteren politischen Debatte immer vor Augen fuhren, und das müssen wir nun dringend ändern. In dem vorliegenden Regierungspapier wird u.a. das Fracking in besonders schützenswerten Gebieten ausgeschlossen. Außerdem besteht ein Verbot von unkonventionellem Fracking zu wirtschaftlichen Zwecken.
Die weiteren Ausgestaltungen werden wir im parlamentarischen Verfahren weiter diskutieren. Im Anschluss daran werde ich unter Berücksichtigung der konkreten Ergebnisse meine abschließende Abstimmungsentscheidung treffen.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung können Sie hier einsehen http://tino-sorge.de/wp-content/uploads/2015-Tino-Sorge-Fracking-Gesetzentwurf-der-Bundesregierung.pdf .
Gern informiere ich Sie weiter.

Mit besten Grüßen
Tino Sorge

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