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Frage von Ernst Bünnermann B. •

Frage an Tim Ostermann von Ernst Bünnermann B. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Danke für Ihre Antwort auf die Frage nach Rüstungsexporten an diktatorische Regime http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_tim_ostermann-1031-71345--f394676.html#q394676

Ihrer Antwort schreiben Sie unter anderem:

„Genehmigungen werden nur erteilt, wenn sichergestellt wurde, dass deutsche Rüstungsgüter nicht für Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden oder zur Verschärfung von Krisen beitragen. Hierbei genügt ein "hinreichender Verdacht"“

Am 13. März 2011 marschierte die Saudi-Arabische Armee in Bahrain ein, um demokratische Proteste, die sich gegen ein diktatorisches Regime richtet niederzuschlagen. http://www.tagesspiegel.de/politik/saudische-truppen-in-bahrain/3950044.html u. http://www.sueddeutsche.de/politik/aufruhr-in-arabien-saudische-soldaten-marschieren-in-bahrain-ein-1.1071934

Ist mit diesem Vorgehen des Saudi-Arabischen Königshauses nicht ein „hinreichender Verdacht“ gegeben, der auf die Missachtung von Menschenrechten hindeutet oder fallen Demokratisierungsbewegungen für Sie, bzw. den Bundessicherheitsrat (aufgrund der Zusammensetzung der Mitglieder mehrheitlich CDU https://de.wikipedia.org/wiki/Bundessicherheitsrat ) unter „Verschärfung von Krisen“?

Unter Berücksichtigung der Geschehnisse vom 13. März 2011 ist es doch geradezu zynisch, von „Saudi-Arabien und Katar sind [...] stabilisierende Faktoren in der Region. Diese stabilisierende Funktion können Saudi-Arabien und Katar nur ausüben, wenn dort die entsprechenden Verteidigungsmittel vorhanden sind“ zusprechen.

Gilt Ihr Satz „Einen Glaubens- oder Gewissenskonflikt habe ich daher nicht“ auch, wenn Sie das Vorgehen der Saudi-Arabischen Armee gegen demokratische Bewegungen in Bahrain betrachten?

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Antwort ausstehend von Tim Ostermann
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