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Frage von Carsten M. •

Frage an Ties Rabe von Carsten M. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Rabe,

stimmt es, das die Schulleiter der bisherigen Grundschulen ab Mitte des Jahres wegen der zwei zusätzlichen Jahrgangsstufen besser besoldet werden?

Falls dieses zutrffend sein sollte:
Werden die Gehälter der ebenfalls betroffenen Leiter der Gymnasien auch entsprechend angepasst?
Wie viele kostet diese Maßnahme und viele neue Lehrerstellen wären das?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Möller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, auf die ich gern antworten möchte.

Das Besoldungssystem für Schulleiter, Stellvertreter und Abteilungsleiter an allen Hamburger Schulen soll nach Vorschlag der Schulbehörde überarbeitet werden. Die entsprechende Drucksache ist zurzeit in der parlamentarischen Beratung, aber noch nicht verabschiedet.

Die Größe der Schule - gemessen an der Zahl der Schülerinnen und Schüler - soll in Zukunft das ausschlaggebende Moment für die Höhe der Besoldung der Schulleitungen und ihrer Stellvertreter sein. Die Größe der Schule bestimmt zusätzlich auch für alle Schulen die Zahl der Abteilungsleiter pro Schule.

Das bisherige Besoldungssystem orientierte sich dagegen sehr stark an der Art der Schule. Gymnasialschulleiter wurden mit A16 am höchsten besoldet, Grundschulleiter mit - in der Regel A13 - am niedrigsten. Die Größe der Schule wirkte sich dagegen nur geringfügig auf die Besoldung aus.

Für viele Schulleitungen bedeutet das neue Besoldungssystem eine Gehaltsverbesserung. Sie fällt für die Leiter der bisherigen Grundschulen am stärksten aus. Ihr bisheriges Gehalt steigt von bisher A13, A13 Zulage bzw. (selten) A14 auf künftig A14 mit Zulage (Schulen unter 359 Schülern), A 15 (Schulen von 360-600 Schülern) und A15 mit Zulage. Im günstigen Fall sind das zwei Gehaltsstufen. Selbst die Gehälter der künftigen Stellvertreter der Primarschulen liegen künftig höher als die Gehälter der bisherigen Schulleiter der Grundschulen.

Erstmals gleichgestellt werden die Besoldungen für die Gymnasien und die künftigen Stadtteilschulen. Die Stadtteilschulen gehen aus den Gesamtschulen, Aufbaugymnasien und Haupt- und Realschulen hervor, die bisher zum Teil geringer bezahlt wurden als die Schulleitungen der Gymnasien. Die Gehälter der Gymnasialschulleiter bleiben in der Regel unverändert, allerdings werden die Gehälter sehr kleiner Gymnasien (unter 390 Schüler) auf A 15 abgesenkt.

Eine Bewertung ist nicht ganz leicht:

In Bezug auf Primar- und Stadtteilschulen kann man nicht leicht von einer "Gehaltserhöhung" sprechen, da es die von solchen veränderten Gehältern betroffenen Schulen vorher in dieser Form nicht gegeben hat. Die Primarschulen sind aufgrund der zusätzlichen Klassenstufen 5 und 6 sowie aufgrund zahlreicher Verschmelzungen bisher selbständiger Schulen in der Regel doppelt so groß wie bisher. Die künftigen Stadtteilschulen werden oft aus aus mehreren Schulen zusammengestellt und sind daher mit ihren Ursprungsschulen und deren Besoldungssystem schlecht vergleichbar.

Diese Veränderung der gesamten Schulstruktur erschwert eine Bewertung der neuen Besoldungsanpassung. Im Kern findet die SPD die Orientierung der Besoldung an der Größe der Schule richtig. Insofern ist vom Prinzip her nichts gegen die Veränderung einzuwenden. Allerdings fallen einige Regelungen auf den ersten Blick sehr großzügig aus.

Völlig unverständlich ist es, dass die Schulbehörde in ihrer Drucksache die Kosten dieser Maßnahmen komplett verschweigt. Da sich die Zahl der Hamburger Schüler insgesamt nicht verändert, wäre eigentlich Kostenneutralität zu erwarten. Nach unseren ersten Berechnungen lösen die vorgeschlagenen Besoldungsanpassung aber nicht unerhebliche Mehrkosten aus.

Solange die Schulbehörde keine genauere Einschätzung der künftigen Kosten darlegen kann, halten wir dieses Gesetz nicht für entscheidungsreif. Die Abgeordneten müssen wissen, welche Kosten oder Einsparungen mit einem Beschluss verbunden sind, wenn sie entscheiden.

Sie finden die entsprechende Drucksache 19/4702 schon jetzt in der Parlamentarischen Datenbank der Bürgerschaft. Das alte Besoldungssystem habe ich in der Kleinen Anfrage 19/3204 abgefragt.. Dort finden Sie weitere Zahlen.

Herzliche Grüße

Ihr Ties Rabe