Man sieht mich im Treppenhaus des Abgeordnetenahuses vor einer weißen Wand stehen. Ich trage ein schwarzes T-Shirt, eine braune Jacke und lache.
Susanna Kahlefeld
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Mariusz B. •

Frage an Susanna Kahlefeld von Mariusz B. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Kahlefeld,

die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie erfordern von allen Einschnitte. Ich halte viele der getroffenen Maßnahmen auch für richtig. Leider erschließt sich mir nicht, warum weiterhin keine Lösung für binationale Beziehungen gefunden wurde bzw. warum die Stimmen binationaler Paare immer noch keine Berücksichtigung in der Umsetzung der Maßnahmen gefunden haben, obwohl dies bereits im Frühjahr von vielen binationalen Paaren gefordert wurde?

Insbesondere deutsch-polnische Paare und Elternteile (meistens Mütter), die in Berlin arbeiten, sind durch die aktuellen Einreisebeschränkungen seit der Einstufung Polens als Risikogebiet stark in Ihrem Familienleben eingeschränkt. Eine gemeinsame Sorgearbeit wird nahezu unmöglich.

Brandenburg hat als Bundesland hierfür eine Lösung gefunden, indem eine Ausnahme von der Qurantänepflicht für binationale Paare in Bestimmten fällen explizit formuliert wurde. Insbesondere auch für die geteilte Sorgearbeit.

Ich bitte Sie, sich für eine derartige Lösung auch im Land Berlin einzusetzen.

Man sieht mich im Treppenhaus des Abgeordnetenahuses vor einer weißen Wand stehen. Ich trage ein schwarzes T-Shirt, eine braune Jacke und lache.
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Blohme,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie haben mich auf ein wichtiges
Anliegen aufmerksam gemacht. Ich habe sofort beim Polnischen Sozialrat
angerufen und erfahren, dass auch dort mehrere Anfragen wegen der
Quarantäne-Regelung für deutsch-polnische Familien eingegangen waren.
Seit dem 1.11.2020 ist das Problem durch eine Nachbesserung gelöst. In
der nun geltenden Infektionsschutzverordnung heißt es:
“Personen, die aus einem Risikogebiet einreisen, um im Land Berlin
Verwandte ersten oder zweiten Grades oder den nicht dem gleichen
Hausstand angehörigen Ehegatten oder Lebensgefährten zu besuchen oder
die den Besuch aufgrund eines gemeinsamen oder geteilten Sorge- oder
Umgangsrechts vornehmen, sind bei Aufenthalten von weniger als 72
Stunden von der Absonderungspflicht ausgenommen (Buchstabe a).
Gleiches gilt für Personen, die sich zu den vorgenannten Zwecken in
einem Risikogebiet aufgehalten haben und anschließend in das Land
Berlin einreisen.
… Die Ausnahme von der Absonderungspflicht ohne ein Testerfordernis
ist zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit und des Ehe- und
Familienlebens erforderlich. Dies gilt insbesondere für Besuche zur
Ausübung des Sorgerechts.” (S. 17 - 19)
Die Pandemie verlangt uns viel ab. Die Vorsicht zum Schutz unserer
Gesundheit sowie der Menschen, die wir lieben, und der vielen, für die
eine Corona tödlich sein könnte, schränkt uns hart ein.
Ich wünsche Ihnen in dieser schwierigen Zeit alles Gute.

Mit herzlichem Gruß,
Susanna Kahlefeld

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