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Stephan Pilsinger
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Frage von Martin F. •

Sie möchten im Falle einer Regierungsbeteiligung Cannabis wieder kriminalisieren. Mit wem?

Sehr geehrter Herr Pilsinger,
der Presse kann man entnehmen, dass Sie im Falle einer Regierungsbeteiligung Cannabis wieder kriminalisieren möchten. (https://www.deutschlandfunk.de/eingeschraenkte-legalisierung-von-cannabis-beschlossen-102.html)
Ist das schon eine Ankündigung einer Koalition mit der AFD? Denn alle anderen im Bundestag vertretenen Parteien sind ja für die Entkriminalisierung. Nur CDU, CSU und AFD sind dagegen. Werden Sie also eine Koalition mit der AFD eingehen, nur um die Entkriminalisierung von Millionen von Mitbürgern rückgängig zu machen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr F.,

 

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht in Bezug auf meine Plenarrede zum Cannabisgesetz (CanG).

 

Ich halte die strafrechtlich-innenpolitischen Auswirkungen des Gesetzes für äußert schwerwiegend. Die Einschätzungen der Innenministerkonferenz, des Bundeskriminalamts, der Gewerkschaft der Polizei und des Deutschen Richterbundes sind klar und deutlich: Das Gesetz wird weder eine eindämmende Wirkung auf die organisierte Kriminalität entfalten noch zur Entlastung der Strafverfolgung und Justiz führen. Im Gegenteil wird es sogar für eine Stärkung der Vertriebsstrukturen bei Dealern führen und höhere Personal- und Sachkosten für die Behörden mit sich bringen.

 

Da neben dem Besitz und Konsum nun auch noch die Produktion in den privaten Bereich gezogen wird, wird eine Kontrolle beinahe unmöglich und somit eine Stärkung der Quellen der organisierten Kriminalität und des Schwarzmarktes einhergehen. Die Bundesregierung hat sich immerhin auf eine Evaluation verständigt, bei der zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes ein Zwischenbericht zu den Auswirkungen des Gesetzes einschließlich der Auswirkungen auf die cannabisbezogene organisierte Kriminalität vorgelegt werden soll.

 

Wie auch immer man zur Legalisierung von Cannabis stehen mag, klar ist: Das CanG wurde durch die Unüberwindbarkeit des Europarechts zu einer Flickschusterei mit einem noch nicht bekannten Ausmaß von negativen Auswirkungen auf die Gesundheit, den Kinder- und Jugendschutz, den Strafvollzug und die Bekämpfung des Schwarzmarktes. Daher halte ich es für wahrscheinlich, dass sich mit der dann ausgewerteten Evaluation auch bei den sich derzeit in der Bundesregierung befindlichen Parteien eine Bereitschaft ergeben wird, das Gesetz wieder rückgängig zu machen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Stephan Pilsinger, MdB

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