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Stephan Mayer
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Frage von Isidora A. •

Frage an Stephan Mayer von Isidora A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Meine Tochter jetzt 7 Jahre alt in Altötting geboren, ich die Mutter am 15.07. 1976 in Rosenheim geboren, Deutsche Staatsbürgerin.

Lebe und arbeite seit dem in Deutschland und habe mir noch nie etwas zu schulden kommen lassen, habe mich immer einwandfrei geführt.

Bekomme dennoch keinen Deutschen Paß für meine Tochter ! Wie kann das sein ? Was soll das für eine Integration sein ?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Avdimetaj,

vielen herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die Sie am 10. August 2011 auf www.abgeordnetenwatch.de gestellt haben.

Der Sachverhalt stellt sich meines Erachtens folgendermaßen dar: Gemäß § 3 Absatz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Satz 1 StAG ist Ihre Tochter Deutsche Staatsbürgerin, weil Sie als in Rosenheim Geborene Deutsche Staatsbürgerin sind. Damit ich Ihnen allerdings helfen kann, bedarf es bei dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt weiterer Details und näherer Betrachtung.

Da es sich bei Ihrer Anfrage zudem um eine sehr persönliche Angelegenheit handelt, wäre ich Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir eine ausführliche Schilderung der Sachlage an meine Emailadresse "stephan.mayer@bundestag.de" senden könnten.
Sehr gerne nehme ich mich dann selbst Ihrer Angelegenheit an.

Mit herzlichem Dank und freundlichen Grüßen
Ihr
Stephan Mayer
Bundestagsabgeordneter

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